Protocol of the Session on February 3, 2011

Bei der Diskussion um Inklusion in diesem Parlament hat man versucht, einen breiten Konsens zu finden, was weitgehend geschehen ist. Von daher hoffe ich, dass wir einen mindestens ebenso breiten Konsens bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen finden werden. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Exler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Exler.

Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher in diesem Hohen Hause! „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“, lautet der Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen, der von uns allen mit dieser Überschrift so unterzeichnet werden kann. Niemand von uns möchte umgekehrt, dass NRW seine Frauen und Mädchen nicht mehr schützt.

Denn wir wissen alle, dass schon in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes deutlich steht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, was wir bis heute unterlassen haben. Unser gemeinsames Bestreben ist, dass wir als Staat die hier lebenden

Menschen schützen müssen. Das ist die Aufgabe eines Landes in einem Rechtsstaat. Darauf müssen sich die Menschen unabhängig von politischen Mehrheiten verlassen können.

Eigentlich hätte ich in Ihrem vierseitigen Antrag etwas mehr Einsatz und Dampf erwartet; einen solchen Einsatz habe ich immer bei den Grünen gesehen. Es hätte eine klare, am Horizont erkennbare Unterstützungs- und Finanzierungsabsicht folgen müssen. Doch nichts Neues kommt auf den Tisch. Alles klingt gut und verlockend, ist aber bei genauerem Hinsehen weniger nützlich und zu mager. Was ist bei Ihnen passiert? Hat das Engagement für die Frauen, zum Schutz von Frauen und Mädchen auf einmal weniger Gewicht bekommen?

Schon in unserem Antrag Drucksache 15/471 vom 2. November 2010 zum Thema „Frauen mit Zuwanderungsgeschichte unterstützen – Gewalt bekämpfen“ hat sich die CDU deutlich positioniert, um gegen Gewalt anzugehen. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, mehr für die von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen zu tun.

(Heike Gebhard [SPD]: Indem ihr die vierte Fachkraftstelle gestrichen habt!)

Als im Opferschutz ehrenamtlich Tätiger und als Notfallseelsorger kenne ich die Sorgen, die es bei der Betreuung der von Gewalt betroffenen Menschen gibt. Deswegen weiß ich, dass hierbei Handlungsbedarf besteht.

Jede Form von Gewalt stellt uns vor neue Herausforderungen: häusliche Gewalt, Kindesmisshandlungen, Stalking – auf Deutsch: Anpirschen, kurz gesagt: Nachstellung –, Sexualdelikte und andere das Opfer traumatisierende Taten, die sich über das Internet entwickelt und verbreitet haben. Immer hat der Staat reagiert und versucht, durch Gesetze Hilfe zu schaffen. Mehrere Opferrechtsreformen wurden in den vergangenen Jahren im Bundestag von vielen Fraktionen auf den Weg gebraucht. Auch beim Thema Genitalverstümmlung unterstützt NRW die Bundesratsinitiative aus dem vergangenen Jahr und erwartet, dass sich hierbei etwas bewegt.

Das folgende Zitat aus Ihrem Antrag können wir als CDU durchaus teilen: „Denn eine wirksame Bekämpfung von Gewalt erfordert zunächst mehr Wissen!“ Jedoch weise ich auch darauf hin, dass wegen dieses fehlenden Wissens schon vor zwei Jahren die Beratungs- und Hinweispflichten in § 406 ff. Strafprozessordnung festgeschrieben wurden. Ein Opfer hat nach Gewalttaten sogar Anspruch auf einen Dolmetscher, der unabhängig von anwaltlicher Hilfe ist, um Sprachbarrieren zu überwinden und mehr Wissen über die Rechte zu erhalten.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Das heißt, wir brauchen das Rad nicht neu zu erfinden, sondern sollten gemeinsam versuchen, den

Intentionen zu einem Abschluss zu verhelfen. Hierbei können wir alle noch etwas bewegen.

Zu Ihrem Landesaktionsplan möchten wir einige konkrete Punkte ergänzen. Die Überschrift wurde leider etwas unglücklich formuliert, da „Landesaktionsplan“ eher wie eine Aktion im Supermarkt klingt und nicht als auf Dauer ausgelegt erscheint. Schnellatmiges und kurzfristiges Handeln können wir an dieser Stelle nicht gebrauchen. Dies sollte noch einmal überdacht werden.

Anfügen möchte ich aber auch, dass der bundesweit tätige Verein für Kriminalitätsopferhilfe, der Weiße Ring, der in NRW im Rheinland sowie in Westfalen angesiedelt ist – mit ihm habe ich gesprochen – die Konzeption Ihres Antrags generell begrüßt.

Zu Ihrem Programm möchte ich Ihnen Folgendes mit auf den Weg geben: Alle Punkte decken sich mit unseren Punkten, den realistischen Wahrnehmungen und den Bedürfnissen der Frauen und Mädchen. Richtig ist, dass Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen eine feste Finanzierung brauchen. Auch Frau Ministerin Steffens möchte dies in einem eigenen Frauenhausförderungsgesetz auf den Weg bringen.

Dass wir zwei Mädchenhäuser benötigen, scheint erforderlich zu sein; mir ist in NRW nur ein einziges spezialisiertes Mädchenhaus, und zwar das in Bielefeld, bekannt.

Jedoch reden Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort von den versprochenen Finanzen. Sie sagen nichts dazu, wie dies umgesetzt werden soll, dafür aber, dass wir bis 2012 auf die Vorlage eines Landesplans warten müssen und dass die konkreten Ziele daraus erst bis zum Ende der Legislaturperiode, also vermutlich erst 2015, festgelegt werden sollen.

In diesem Hause versteht dies niemand, ebenso wenig wie in den Frauen- und Hilfseinrichtungen draußen im Land. Politik heißt, dass wir das Machbare möglich machen. Das ist die Kunst. Es sollte ein Vorhaben nicht zur Augenwischerei werden, auch dann nicht, wenn wir mit wenigen Haushaltsmitteln auskommen müssen. Die Mittel müssen gezielt eingesetzt werden.

Wir als NRW können stolz auf die bisherigen Gewalthilfen sein und brauchen uns nicht zu verstecken.

Um Gewalt zu verhindern, setzten schon die Vorgängerregierungen präventive Mittel ein, damit das Wissen weiter verbessert wurde und an die vielen runden Tische gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt gelangen konnte, sodass die daraus entstandenen Opfernetzwerke dies an die Opfer, die betroffenen Frauen und Mädchen, weitergeben konnten.

Schließlich sind Wissen und Kommunikation mit verschiedenen Professionen in diesen Bereichen

Gold wert. Wir alle lernen dazu, es hilft den Opfern, und das Phänomen Gewalt kann man besser verstehen – nicht nur im strafrechtlichen Sinne bei Prozessen, sondern auch, warum es so schleichend angefangen hat.

Abschließend möchte ich Sie bitten: Lassen Sie uns im Ausschuss gemeinsam über den Tellerrand hinausblicken und nachhaltige Lösungen erarbeiten! – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Exler. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir uns in diesem Hause alle einig darüber sind, dass Gewalt in jeglicher Form in einer freien und fairen Gesellschaft keinen Platz haben darf. Wir sind uns aber auch einig, dass weder die Gesellschaft noch die Politik jegliche Gewalt verhindern können. Eine Missachtung dieser Werte muss gesellschaftlich geächtet und mit den Mitteln des Rechtsstaats deutlich geahndet werden.

Aber so wichtig die Strafverfolgung der Täter auch ist: Zuallererst muss das Ziel die Verhinderung solcher Taten sein. Je mehr wir alle hinschauen, was in unserem Umfeld passiert, und je sensibler wir auf bedenkliche Anzeichen reagieren, desto früher kann gegen Gewalt eingeschritten werden. Menschenrechte und körperliche wie seelische Unversehrtheit sind ein unveräußerliches Rechtsgut. Vorbeugung ist der beste Opferschutz.

Dass es uns mit diesem Anliegen ernst ist, haben FDP und CDU bereits in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt, indem die Fraktionen beispielsweise die schwarz-gelbe Landesregierung aufgefordert haben, ein umfassendes Handlungskonzept gegen Zwangsverheiratung vorzulegen. Dies ist auch geschehen.

Mit einem Zehn-Eckpunkte-Papier ist die Landesregierung ihrer Verantwortung zur Verbesserung des Schutzes und der Hilfeangebote für die Opfer von Zwangsheirat nachgekommen. Dieses Handlungskonzept setzt vor allem auf präventive Maßnahmen und das gemeinsame Handeln mit den Migrantenselbstorganisationen. Auch eine Online-Beratung, also ein niederschwelliges Hilfsangebot, richtet sich nun an betroffene Frauen und auch an Männer.

Meine Damen und Herren, präventives Handeln setzt immer die Kooperation aller Beteiligten voraus. Frauenhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei und Strafverfolgungsbehörden leisten hier eine wichtige, unersetzliche Arbeit, die es ausdrücklich zu würdigen gilt. Aber auch jedem Bürger und jeder

Bürgerin in Nordrhein-Westfalen, der oder die Hilfe geleistet hat, anstatt wegzusehen, muss dieser Dank gelten.

So sehr mir der Antrag der Koalitionsfraktionen in seiner Tendenz gefällt – viele der angesprochenen Punkte kann ich für die FDP-Landtagsfraktion nur unterstreichen; wir würden diesen Punkten auch zustimmen –, so sehr vermisse ich einen Punkt, der mir besonders wichtig erscheint.

Der Antrag geht nicht darauf ein, wie wir den Helfern die Ängste nehmen können, wegen ihres couragierten Eingreifens später in Regress genommen zu werden. Dieser Aspekt darf in einem Gesamtkonzept, das auf eine breite Öffentlichkeitsarbeit abstellt, nicht fehlen.

Lassen Sie mich die Antragsforderungen im Einzelnen durchgehen:

Bei der Forderung nach einem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen reagiere ich wie der CDU-Kollege und würde mir auch eher ein Handlungskonzept wünschen, da in dem Wort „Aktion“ auch immer etwas Sprunghaftes steckt. Der Forderung nach solch einem Handlungskonzept kann sich die FDP-Landtagsfraktion also generell anschließen. Nur wenn Handlungsbedarf und Ziele genau bekannt sind, kann man entschieden gegen Missstände vorgehen.

Gleiches gilt für die Fortbildung bei Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, Schule und Jugendhilfe. Hier stellt sich mir allerdings die Frage, warum Sie die Frauenhilfe nicht in einem Atemzug mit genannt haben. Gut, diese gehört nicht in den öffentlichrechtlichen Bereich, aber wenn Sie die Frauenhilfeeinrichtungen in Ihrer Antragsbegründung explizit nennen, sollten Sie diese gerade im in Bezug auf die Fortbildung nicht ganz ausklammern. Qualifizierung ist hier genauso wichtig wie in den angesprochenen Bereichen und für eine konstruktive Zusammenarbeit unerlässlich. Darüber hinaus könnte eine vermehrte Fortbildung auch die Belastung der Mitarbeiterinnen in der Frauenhilfe zumindest teilweise entschärfen.

Weiterhin unklar ist mir in Ihrem Antrag geblieben, was es mit dieser Fachstelle „Gesundheitliche Folgen von Gewalt“ auf sich hat. Mir scheint, da greifen Sie schon ein bisschen in die Detailkiste. Wenn Sie doch erst einmal einen Plan entwickeln wollen, mit dem der Handlungsbedarf genau identifiziert werden soll, kann man ihn nicht gleichzeitig schon kennen und wissen, dass Bedarf besteht, zwingend eine solche Fachstelle einzurichten.

Auch bleibt mir verschlossen, ob hier eine völlig neue Einrichtung – wirklich als Einrichtung – geschaffen werden soll oder bestehende Kräfte aus der Antigewaltarbeit mit neuen weiteren Aufgaben belastet werden sollen. Das wird nicht ganz klar.

Was mir aber ganz besonders ins Auge gefallen ist – oder besser: nicht ins Auge gefallen ist –, ist die Tatsache, dass Sie in dem Antrag nicht von der von Ihnen viel beschworenen vierten Stelle für die Frauenhäuser sprechen. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Bisher sind Sie nicht müde geworden, ihre Notwendigkeit immer wieder zu betonen. Frau Schäffer hat es in ihrem Redebeitrag ganz kurz erwähnt. Von der Seite der SPD habe ich das allerdings nicht gehört.

Nicht, dass wir das wollen; das ist nicht unsere Zielrichtung; das wissen Sie auch. Sie jedoch haben immer die Position vertreten, diese vierte Stelle solle so schnell wie möglich wieder vom Land finanziert werden. Mich würde schon interessieren – Frau Kieninger, ich wende mich an Sie als Sprecherin der SPD –: Hat sich die SPD aus Haushaltsräson von diesem Vorhaben komplett verabschiedet? Aber die Haushaltsrealität scheint Sie doch nicht eingeholt zu haben, wenn man die merkwürdige Forderung nach Schaffung der oben genannten Fachstelle berücksichtigt. Ich will schon genau wissen: Wollen Sie nun die vierte Stelle haben? Ist das konkret, ist das völlig klar? Wird sie im Haushalt 2011 erscheinen, oder wollen Sie jetzt noch eine Fachstelle aufbauen? Da sind Sie die klare Antwort schuldig geblieben.

Wie dem auch sei: Im Kern teilt die FDPLandtagsfraktion das Anliegen nach einem Handlungskonzept gegen Gewalt. Im Detail müssen wir über diesen Antrag noch diskutieren. Das tun wir auch gerne in den zuständigen Ausschüssen. Wir stimmen selbstverständlich der Überweisung zu. Ich freue mich auf fruchtbare und zielführende Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Akbayir das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit sind in der Verfassung verankerte Grundrechte, die die Regierung in die Pflicht nehmen, diese zu gewährleisten.

Einrichtungen wie Frauenhäuser, aber auch Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe leisten wirksamen Schutz gegen Gewalt. Der vorliegende Antrag greift das Anliegen auf, die schutzbietenden Einrichtungen und Strukturen zu stärken. Im Antrag ist ein Bündel an Maßnahmen formuliert, die das Parlament beschließen möge.

Wir freuen uns, dass die Antragsteller und Antragstellerinnen die unterschiedlichen Bereiche von Gewaltschutz aufgreifen. Denn neben der Versor

gung und Betreuung von Gewaltopfern – ob nun über Frauennotrufe oder über die Frauenhäuser – sind Prävention und Beratung die tragenden Säulen eines Systems von Gewaltschutz.