Protocol of the Session on February 3, 2011

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir kommen zur Abstimmung. Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen inzwischen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 15/1190 nicht direkt abzustimmen, sondern mit dem Entschließungsantrag Drucksache 15/1237 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Im federführenden Ausschuss soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt diesem Verfahren zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

3 NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1196

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Steininger-Bludau das Wort.

Eva Steininger-Bludau (SPD) : Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen, liebe Kolleginnen! 40 % aller Frauen in Deutschland haben seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal Gewalt gegen sich erleben müssen. Wir reden hier also von einem riesigen gesamtgesellschaftlichen Problem. Es ist außerdem hinreichend bekannt, dass Gewalt im Geschlechterverhältnis in allen gesellschaftlichen Schichten unabhängig vom Bildungshintergrund und Einkommen, Alter oder einer Migrationsgeschichte stattfindet.

Die Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind vielfältig: Stalking, seelische Misshandlung – 13 % der in Deutschland lebenden Frauen haben dies schon einmal erleben müssen –, sexuelle Belästigung zum Beispiel am Arbeitsplatz, Verabreichung von K.-o.-Tropfen, Ohrfeigen, Schubsen bis hin zu schwerer Prügel.

Auch Genitalverstümmelung stellt Gewalt gegen Mädchen und Frauen dar. Sie mag zwar in einigen Ländern eine kulturell verankerte Praktik sein. Fakt ist allerdings, dass diese Eingriffe ohne medizinische Gründe durchgeführt werden, meist mit starken Schmerzen verbunden sind und schwere körperliche und psychische Schäden verursachen können. Darüber hinaus erwähne ich den Menschenhandel mit ausländischen Frauen bis hin zur Zwangsheirat und Zwangsprostitution.

Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Katalog aber noch lange nicht zu Ende. Dies ist nur ein Auszug einer Auswahl von Gewaltformen, die sich gegen Frauen und Mädchen richten können.

Die Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind allerdings ebenso vielfältig. Je länger Frauen und Mädchen in einer Gewalt- und Misshandlungsbeziehung verharren, umso unerträglicher wird ihre persönliche Situation. Es kommt zu psychischen Folgen. Vielfach leiden die Betroffenen unter Symptomen wie Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Schuld- und Schamgefühlen, Depressionen, Essstörungen und Selbstmordgedanken.

Es kommt auch zu psychosozialen Folgen. Viele Frauen sind so traumatisiert, dass sie alle sozialen Kontakte zu ihrem Umfeld und ihrer Familie einstellen. Es kommt zu Trennungen von ihrem Partner, häufigen Wohnungswechseln, zu erheblichen Einschränkungen der Berufstätigkeit bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Es ist schlicht der Verlust der gesamten Lebensqualität – von den gesundheitlichen Folgen und den direkten Einwirkungen auf den Körper ganz zu schweigen.

Von den ganz konkreten körperlichen Verletzungen aufgrund von Gewalt einmal abgesehen, sind dies vielfach psychosomatische Erkrankungen wie Migräne, Schlafstörungen, Magen- und Verdauungsbeschwerden, Atemwegsbeschwerden sowie Herz- und Kreislaufprobleme. Die Liste ist endlos.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, die Weltgesundheitsorganisation bezeichnet Gewalt gegen Frauen als eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit. Es ist ein globales Gesundheitsrisiko mit manchmal lebenslangen körperlichen, seelischen und gesellschaftlichen Folgen.

Die Wissenschaftlerinnen dieser Studie schlussfolgern darüber hinaus, dass Unterstützungs- und Präventionssysteme dringend weiter ausgebaut werden müssen. Die UNICEF berichtet, dass Gewalt gegen Frauen mittlerweile die häufigste Form von Menschenrechtsverletzungen in der Welt ist.

Wir müssen zügig tätig werden, wenn wir in diese Spirale aus Gewalt und Autoaggression eingreifen wollen.

Bei diesen Formen von Gewalt können wir nicht von einmaligen Ausrutschern sprechen. Dies ist ein System – ein System, in dem es um Macht und Kontrolle über Partner geht. Und die Frauen leben in ständiger Angst; denn die gewalttätigen Ausbrüche kommen meist ohne Ankündigung und brechen brachial über sie herein.

Gewalt ist durch nichts zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Die Verantwortung dafür liegt immer bei den Tätern und bei denen, die wegschauen, sowie bei denen, die nichts dagegen tun. Die betroffenen Opfer müssen professionell unterstützt und geschützt werden.

Der vorliegende Antrag fordert in seinen acht Punkten die Landesregierung auf, hier unverzüglich und verstärkt tätig zu werden und Maßnahmen unter anderem in einem Landesaktionsplan zu verankern. Zukünftig müssen die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden, das öffentliche Bewusstsein geschaffen und massiv Aufklärung und Sensibilisierung für die Thematik betrieben werden.

Unsere Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen sowie die Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen leisten schon jetzt hervorragende Arbeit und können bei entsprechender Unterstützung entscheidend weiterhelfen. Angefangen von der Krisenintervention über die Sozialberatung und Kinderbetreuung bis hin zur Nachsorge und Nachberatung – dies alles sollte hier mit bedacht werden.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, Gewalt ist durch nichts und niemanden zu rechtfertigen. Politik und Gesellschaft sind aufgerufen und verpflichtet, deutliche Zeichen zu setzen und gewalttätiges Verhalten in allen seinen Formen zu bekämpfen. Jede Frau, jedes Mädchen, jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt.

Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Beschäftigen Sie sich mit diesem Antrag näher. Ich freue mich auf eine fachliche Diskussion im Ausschuss. – Danke.

(Beifall von der SPD und von Wolfgang Zim- mermann [LINKE])

Vielen Dank, Frau Kollegin Steininger-Bludau. – Für die grüne Fraktion spricht nun Frau Kollegin Schäffer.

Häufig lohnt sich ja der Blick über den nordrhein-westfälischen Tellerrand hinaus. Insbesondere beim Thema „Frauenpolitik“ sollte man häufiger mal den Blick in Richtung Brüssel wenden, denn die EU nimmt, wie Sie wissen, bei dem Thema „Gleichstellung der Geschlechter“ eine Vorreiterinnenrolle ein, was zum Beispiel die Verankerung von Genderkriterien als Voraussetzung für

die Förderung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten anbelangt.

Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ hat als einer von sechs Punkten Eingang in die „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 bis 2015“ der EU-Kommission gefunden. Damit macht die Europäische Kommission deutlich: Die Bekämpfung von Gewalt ist ein elementarer Baustein auf unserem Weg hin zu einer gewaltfreien Gesellschaft und einer geschlechtergerechten Gesellschaft.

Die Europäische Kommission macht in ihrer Mitteilung vom 21. September 2010 eine ganz wichtige Feststellung. Den ersten Satz des Kapitels „Schutz der Würde und Unversehrtheit – der Gewalt aufgrund des Geschlechts ein Ende setzen“ möchte ich gerne zitieren. Er lautet in seiner deutschen Übersetzung:

„Frauen erfahren unterschiedlichste Formen der Gewalt, nur weil sie Frauen sind.“

Der Satz ist so simpel, wie er wahr ist. Denn Frauen tragen weltweit, aber auch hier in Deutschland ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden. Daher sind wir als Parlament, als Abgeordnete in der Pflicht, zu handeln. Ich würde mich freuen, wenn wir es bei diesem wichtigen Thema endlich einmal schaffen könnten, gemeinsam zu handeln. Gerade bei diesem Thema „Gewalt gegen Frauen“ könnten oder sollten wir einen Konsens erreichen, denn Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ganz massive Menschenrechtsverletzung, die wir gemeinsam bekämpfen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Gewalt gegen Frauen kann man aber auch ganz nüchtern aus einer anderen Perspektive betrachten, und zwar aus einer volkswirtschaftlichen. Es gibt verschiedene Studien zu der Frage, wie hoch die Kosten von häuslicher Gewalt für die Gesellschaft sind. Da reden wir auch nur über einen Teilbereich, und zwar die häusliche Gewalt.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat vor einiger Zeit errechnet, dass häusliche Gewalt in Deutschland jährlich einen Schaden von knapp 15 Milliarden € verursacht. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, zum Beispiel aus dem wirtschaftlichen Verlust aufgrund von Arbeitsausfällen, aus den Kosten für polizeiliche Einsätze und aus den Kosten für die medizinische Behandlung.

Gewalt – das hat bereits meine Vorrednerin gesagt – hinterlässt nämlich Spuren, zum einen Körperverletzungen wie Knochenbrüche, Schnitt- oder Brandwunden, zum anderen aber auch psychische Beschwerden, angefangen von Depressionen bis hin zu Suizidideen.

Deshalb benötigen wir – das haben wir auch in unserem Antrag festgehalten – dringend eine Fachstelle zu den gesundheitlichen Folgen von Gewalt.

Daneben muss aber auch die Präventionsarbeit – auch das schreiben wir in unserem Antrag – insbesondere in den Schulen und in der Jugendhilfe ein neues Gewicht bekommen. Denn Frauen, die in Ihrer Kindheit und Jugend körperliche Gewalt zwischen ihren Eltern miterlebt haben, sind später einem doppelt so hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt durch ihren Partner zu erfahren. Genau hier müssen wir ansetzen, wenn wir diese soziale Weitervererbung, wie sie manchmal genannt wird, also dass Täter- und Opferrollen weiter vererbt werden, stoppen wollen, um zu einer gewaltfreien Gesellschaft zu kommen.

Deshalb ist ein Landesaktionsplan gegen Gewalt, den wir in unserem Antrag vorschlagen und haben wollen, dringend notwendig.

Die LAG der autonomen Frauenhäuser hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es da einer fachlichen Abstimmung mit allen Akteuren in den betroffenen Bereichen wie zum Beispiel der Polizei, der Justiz und dem Gesundheitsbereich bedarf.

Selbstverständlich müssen und werden wir die bereits vorhandenen Strukturen weiter unterstützen und ausbauen. Wie Sie wissen, werden wir schon mit dem nächsten Haushalt, mit dem Haushaltsplan 2011, die vierte Frauenhausstelle wieder einrichten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Außerdem arbeiten wir seit einiger Zeit gemeinsam mit der SPD daran, ein Landesgesetz zu schaffen, das eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern vorsieht und jeder von Gewalt betroffenen Frau und ihren Kindern das Recht auf eine kostenlose Unterbringung zusichert.

In der öffentlichen Wahrnehmung – das werden Sie sicherlich wissen – stehen die Frauenhäuser häufig als ein sehr plakatives Element in der Bekämpfung von Gewalt im Vordergrund.

Genauso unverzichtbar wie die Frauenhäuser sind aber auch die zahlreichen Frauenberatungsstellen und die Frauennotrufe in Nordrhein-Westfalen, die in den letzten Jahren bei gleichbleibender Finanzierung ständig neue Aufgaben bekommen haben. Auf diese Einrichtungen sind zusätzliche Themenfelder zugekommen, zum Beispiel das Thema „Stalking“, das Thema „Genitalverstümmelung“, das Thema „Zwangsheirat“, die Beratung nach Wohnungsverweisung von gewalttätigen Partnern sowie die Verabreichung von K.-o.-Tropfen. Diese Frauenberatungsstellen und diese Frauennotrufe leisten trotz sehr eingeschränkter Kapazitäten eine ganz hervorragende fachliche Arbeit. Diese Arbeit wollen wir weiter unterstützen.

Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen – das tun wir als rot-grüne Regierungsfraktionen nicht –,

dass es spezialisierte Zufluchtsorte und Beratungsangebote für Mädchen und junge Frauen geben muss. Denn es kann und darf nicht sein, dass diese Mädchen und Frauen aufgrund ihres Alters keine passenden Zufluchtsstätten finden und durch das Netz fallen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Es kann auch nicht sein, dass das allein Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe ist und dass es allein von den Kommunen abhängt, ob ein Mädchen oder eine junge Frau, die jünger als 18 Jahre ist, einen Zufluchtsort findet. Das Land muss Schwerpunkte setzen; es ist hierbei in der Verantwortung.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Auch über die Ansprache von Frauen, die bisher nicht oder nur unzureichend von den bestehenden Angeboten erreicht wurden, müssen wir uns ernsthaft Gedanken machen: Wie können wir an diese Frauen herantreten?

Dabei meine ich konkret die Frauen mit Behinderung, die in unserer Gesellschaft aufgrund struktureller Diskriminierungen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt zu werden. Hierbei müssen wir im Rahmen der Diskussion über die Verwirklichung von Inklusion die besonderen Bedarfe von Frauen in den Blick nehmen.

Bei der Diskussion um Inklusion in diesem Parlament hat man versucht, einen breiten Konsens zu finden, was weitgehend geschehen ist. Von daher hoffe ich, dass wir einen mindestens ebenso breiten Konsens bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen finden werden. – Danke schön.