Protocol of the Session on January 20, 2011

Bereits in den 90er-Jahren sind in den ersten Integrationsunternehmen die ersten Menschen mit Behinderung beschäftigt worden und schafften damit den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. In den letzten drei Jahren hat das Land Nordrhein

Westfalen die bereits bestehenden Förderinstrumente der Landschaftsverbände für die eigene Landesinitiative „Integration unternehmen!“ mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen € flankierend unterstützt. Dies und die damit einhergehende öffentlichkeitswirksame Darstellung laufender Projekte trugen dazu bei, dass es zu einer erheblichen Nachfrage für die Gründung von Integrationsunternehmen gekommen ist.

Dem damaligen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ist zu danken, dass er persönlich für diese Idee der Integrationsunternehmen geworben und sich persönlich engagiert hat. Dies gilt aber auch gleichermaßen für die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen, die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B., die Agentur für Arbeit und insbesondere die Unternehmerinnen und Unternehmer, die erst mal gemeinsam die Trägerstruktur geschaffen haben.

Gemeinsam haben diese Partner in einer konzertierten Aktion und in vielfältigen Netzwerken diese Perspektive der Teilhabe von besonders benachteiligten Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.

Umso enttäuschter bin ich, dass der Antrag der CDU-Fraktion relativ blass ausfällt. Dieser Antrag schafft es nicht, das notwendige Fenster zu öffnen, um angesichts der Inklusionsdebatte weiterführende Inhalte und Optionen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzuzeigen.

Integrationsprojekte richten sich vor allem an schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere der Behinderung besonders schwierig ist. Aber auch für Abgänger von Förderschulen oder Frauen und Männer, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, bieten Integrationsprojekte einen Brückenschlag zum ersten Arbeitsmarkt.

Wenn man über diese Menschen mit Behinderungen spricht, spricht man in der Regel von Defiziten. Integrationsprojekte zeigen aber sehr deutlich auf, welche hohen Potenziale diese Menschen in Wirklichkeit besitzen.

Integrationsunternehmen betreiben unterschied

lichste Geschäftsfelder, Arbeiten zu marktüblichen Bedingungen und schaffen den dort beschäftigten Menschen ein Selbstwertgefühl und Stolz, mit dem sie jeden Tag nach Hause gehen.

Es ist gut und richtig, dass diese Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und tariflich entlohnt werden. Und es versteht sich von selbst, dass diese Mischung aus behinderten und nichtbehinderten Beschäftigten zum Erfolgskonzept dieser Betriebe gehört. Angesichts der beginnenden Inklusion sind sie damit ein wichtiger Beweis und Motor dafür, dass es nicht um ein Gegeneinander, sondern um ein Miteinander gehen muss und kann.

Trotz aller Euphorie dürfen wir aber nicht verkennen, dass wir nach wie vor nicht flächendeckend aufgestellt sind. Es gibt immer noch weiße Flecken auf der Landkarte von Nordrhein-Westfalen. In NRW leben 2,5 Millionen Menschen mit Behinderung, allein in den Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten rund 60.000. Nach wie vor sind die Übergänger von der Schule oder der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt massiv unterrepräsentiert. Sie befinden sich noch nicht einmal im einstelligen Prozentbereich.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Fortführung dieses Programms „Integration unternehmen!“ Allerdings ist uns bewusst, dass wir zusätzliche Berufs- und Qualifizierungsaspekte und -angebote entwickeln und schaffen müssen. Dabei gilt es insbesondere, den Blick auf die Zielgruppe junger Frauen mit Behinderung zu richten und sie in die Förderstrukturen mit aufzunehmen. Dies, glaube ich, ist unser aller Anliegen. Deshalb bitten wir um die Zustimmung für diesen Entschließungsantrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Kollegin Asch das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Hause einen breiten Konsens zwischen den Fraktionen, dass gelingende Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor allen Dingen auch heißt: Beteiligung am Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsmarkt. Leider ist heute immer noch ein Großteil der Menschen mit Behinderung eben nicht beschäftigt oder arbeitet in Werkstätten für Menschen mit Behinderung für ein Taschengeld.

Daher sind die Integrationsfirmen ein ganz wichtiges Instrument, um eben diese Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie sind deshalb ein so wichtiges Instrument, weil sie eben keine Sondereinrichtung sind wie die Werkstätten, sondern sie sind reguläre Firmen des allgemeinen Wirtschaftslebens, des allgemeinen Arbeitsmarktes: Hier arbeiten Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung kollegial zusammen. Die Menschen mit Behinderung haben sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und sie werden nach Tarif entlohnt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt zur Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft.

Meine Damen und Herren, in diesen Integrationsunternehmen gelingt es, auch Menschen mit schweren Beeinträchtigungen zu beschäftigen – das sind sol

che mit geistigen Behinderungen, schwerst Mehrfachbehinderte arbeiten dort, und auch Sinnesbehinderte, also blinde oder gehörlose Menschen.

Diese Integrationsunternehmen gibt es – das ist vor allem in Bezug auf die politische Auseinandersetzung hier wichtig – in Nordrhein-Westfalen und speziell im Rheinland seit Mitte der 90-er Jahre. Ich weiß das deswegen so genau, weil Rot-Grün damals unter meiner Mitwirkung im Landschaftsverband Rheinland Konzepte für diese Integrationsunternehmen entwickelt und der Landschaftsverband sie als Modellprojekte aus der Ausgleichsabgabe gefördert hat. Und diese rheinischen Modellprojekte waren so erfolgreich, dass sie dann 2001 von der damaligen – wiederum – rot-grünen Koalition im Bund in das SGB IX aufgenommen wurden und eine gesetzliche Grundlage für die Integrationsunternehmen geschaffen wurde.

Es ist heute noch so, dass die Unternehmensberatung in diesem Bereich, nämlich die FAF, vom Landschaftsverband Rheinland anteilig mitfinanziert wird. Das ist ein ganz wichtiges Instrument, um Firmen kompetent zu machen, sich als Integrationsunternehmen gut aufzustellen.

Meine Damen und Herren, die rot-grüne Landesregierung hat – und auch das gehört zur Wahrheit – ab 1996 dann auch ein Investitionsprogramm aus ESS-Mitteln aufgelegt, Herr Laumann, und investive Mittel bereitgestellt, um Integrationsunternehmen zu fördern.

(Karl-Josef Laumann [CDU] schüttelt den Kopf.)

Und genau in dieser Tradition – es ist eine Tradition, und es gab eine Vorgeschichte, Herr Laumann –

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

haben Sie dann dankenswerterweise – was wir durchaus wertschätzen und auch in der letzten Legislatur als Opposition wertgeschätzt haben – dieses Programm aufgenommen und mit 10 Millionen € unterstützt. „Integration unternehmen!“ haben Sie es genannt und weitere 1.000 Arbeitsplätze investiv unterstützt und finanziert.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Die anderen Mittel, die Mittel für Minderleistungsausgleich, werden weiter von den Landschaftsverbänden übernommen.

Um das noch einmal klarzustellen: Nicht die schwarz-gelbe Landesregierung ist die Erfinderin der Integrationsunternehmen. Das ist beileibe nicht so, sondern es gibt viele Vorläuferprojekte. Das Ausschlaggebende war die Einbeziehung in das SGB IX unter Rot-Grün, die die gesetzliche Grundlage für dieses Instrument geschaffen hat, um Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedern. Das ist die Wahrheit.

Deswegen, Herr Laumann, müssen Sie uns gar nicht auffordern, dieses Programm weiterzuführen.

Ich möchte Ihnen kurz etwas aus unserem Koalitionsvertrag vorlesen. Es sollte bekannt sein, dass wir explizit hineingeschrieben haben, dass wir – gemeinsam mit den Integrationsämtern – die Integrationsprojekte, die Integrationsfirmen weiter unterstützen und weiterführen wollen. Das ist die Wahrheit. Dafür brauchen wir den Antrag der CDUFraktion nicht, der uns extra dazu auffordert. Wir werden das weiterführen. Wir wollen in der rotgrünen Koalition tatsächliche Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Wir tun das gemeinsam mit den Partnern, den Landschaftsverbänden, hier in Nordrhein-Westfalen. Wir sind auf einem guten Wege.

Ich bin ein bisschen enttäuscht, Herr Laumann, dass Sie, nachdem Ihr Antrag auf dem Tisch war, unser Angebot nicht wahrgenommen haben, gemeinsam eine Initiative zu starten.

(Heike Gebhard [SPD]: Genau!)

Wir hatten das vorgeschlagen, weil wir davon ausgegangen sind, dass Sie als CDU-Fraktion das, was Sie angekündigt haben, wahrmachen, in dieser Frage der Arbeit und der Initiativen für Menschen mit Behinderungen einen fraktionsübergreifenden Konsens zu suchen.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Diese Möglichkeit hätten wir gehabt. Sie haben das abgelehnt. Nun liegen diese zwei Anträge auf dem Tisch. Ich hoffe, dass wir in Zukunft wirklich zu dem Konsens, den Sie angekündigt haben, kommen – im Interesse der Menschen mit Behinderungen, im Interesse der Integration und vollständigen Inklusion in unserer Gesellschaft. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Asch. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Romberg das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Natürlich könnte man jetzt darüber streiten, wer Urheberrechte hat, Arbeitsplätze überhaupt und, wenn ja, wie viele in Integrationsunternehmen mit unterstützt oder die politischen Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben. Genauso gut könnte man sich aber zusammenfinden und feststellen: Es besteht große Einigkeit in diesem Haus, dass Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen wichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind, nämlich für solche Menschen, die für die Werkstätten für Behinderte zu gut sind, aber andererseits keine Chance finden, in regulären Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Es ist gut und richtig, dass die Anzahl dieser Plätze in den letzten Jahren gesteigert worden sind. Denn im Vergleich zu anderen Bundesländern steht Nordrhein-Westfalen immer noch schlecht da; das muss man auch sagen.

Natürlich ist ein Antrag aus der Opposition zumindest berechtigt, wenn der zuständige Minister bei der Vorstellung seiner politischen Schwerpunkte in dem Bereich nicht ausspricht, dass das ein wichtiges Projekt ist, das er fortsetzen will. Deshalb ist es legitim, heute darüber zu debattieren, und es freut uns natürlich, dass die Regierungsfraktionen jetzt auch ein klares Ja zum Programm „Integrationsunternehmen“ kundtun. Deshalb bin ich zufrieden.

Ich glaube, zufrieden sind auch die Menschen mit Behinderung, die wissen, dass das Angebot im Moment immer noch dürftig ist. Für viele Menschen, die auf so einen Platz warten, der ortsnah nicht zur Verfügung steht, ist heute eine gute Stunde. Das sollte das Fazit dieser Debatte sein. Dieses klare Bekenntnis des Parlaments unterstützen wir als Freie Demokraten eindeutig. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Kollegin Dr. Butterwegge das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen sind bei der Suche nach einem regulären Arbeitsplatz auf besondere Unterstützung angewiesen. Sie sind häufig in Werkstätten untergebracht, die zum Teil nur unzureichend auf die Eingliederung oder Wiedereingliederung ins Berufsleben vorbereiten und manchmal auch wenig Hilfe bei der Arbeitssuche bieten. Besonders schwierig ist die Situation von Frauen mit Behinderungen; sie sind überdurchschnittlich häufig von Erwerbslosigkeit betroffen.

Die Linke sieht in der Förderung von Integrationsprojekten – in dem umfassenden Verständnis, wie es in dem Entschließungsantrag formuliert ist – durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, den Menschen die Chance zu geben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Auch können solche Integrationsprojekte dazu beitragen, einen Arbeitsplatzwechsel von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern oder erst möglich zu machen.

Denn für die Linke ist besonders wichtig: Solche Integrationsprojekte können den Menschen ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe ermöglichen. Dieses muss Kern und Ziel einer jeden behindertenpolitischen Maßnahme sein. Nicht Fürsorge und Bevormundung, sondern Selbstbestimmung, Selbst

vertretung und echte Teilnahme, unter anderem am Arbeitsmarkt, sind geboten.

Deshalb drängt unsere Fraktion auf eine schnelle und sorgfältige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die unter anderem das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben einfordert. Dies muss mit diversen Maßnahmen und einer großen Anstrengung aller Beteiligten gefördert werden.

Von daher scheint auch das im Ursprungsantrag eingeforderte Programm zur Förderung der Integrationsunternehmen auf den ersten Blick sinnvoll zu sein. Allerdings, werte Abgeordnete der CDU, ist dieses Programm von Ihnen nicht so umgesetzt worden, wie Sie es hier im Plenum beschreiben und mit Ihrem Antrag einfordern.

Die Situation ist nämlich folgende: In NRW haben sich die Landschaftsverbände in ihrer Organisationsform als Kommunalverbände mit weitreichenden Zuständigkeiten für diese Gruppe von Menschen mit Behinderungen bewährt. Genau diese Landschaftsverbände klagen nun aber darüber, dass die Gelder nicht im versprochenen Umfang angekommen sind.

Meine Damen und Herren Abgeordnete der CDU – vielmehr: Herren der CDU –, Sie konstatieren, durch die Politik der neuen Landesregierung wüchse die Unsicherheit über den Fortbestand dieses Förderprogramms. Dabei verschweigen Sie, dass die Unsicherheit schon in den letzten Jahren extrem hoch war, und zwar weil Sie eben kein verlässlicher Partner für die Integrationsprojekte waren.