Auch hier handelt es sich lediglich um die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung. – Ich darf der Landesregierung das Wort erteilen. Frau Ministerin Löhrmann nimmt das Wort in Vertretung für Herrn Minister Remmel. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Ihnen vorliegenden Gesetzesinitiative will die Landesregierung gesetzlich klarstellen, dass der Lärm von Kindern, soweit man in diesem Zusammenhang überhaupt den Begriff „Lärm“ verwenden kann, grundsätzlich zum alltäglichen Leben dazugehört.
Eine solche Regelung ist mittlerweile notwendig geworden, weil es in unserem Land immer weniger Kinder gibt. Sie sind daher häufig nicht mehr ein selbstverständlicher Teil der Realität in den Wohngebieten und des öffentlichen Lebens. Je weniger Menschen aber selbst Erfahrungen mit Kindern machen, desto größer wird die Gefahr des Unverständnisses und der Intoleranz.
Spielende und tobende Kinder werden daher manchmal von der Nachbarschaft als störend empfunden. Dies führte in der Vergangenheit wiederholt zu Beschwerden und sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. In den meisten Fällen hat die
Rechtsprechung zwar im Sinne der Kinder entschieden; sie akzeptiert, dass Kinder lauter sein dürfen als andere Geräuschquellen.
Aber allein die Tatsache, dass überhaupt gegen Kinderlärm geklagt wird, zeigt, dass Kindern in unserer Gesellschaft zu wenig Verständnis entgegengebracht wird. Dabei ist Lärm ein Bestandteil des Kinderlebens und notwendiger Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Lautstarke Äußerungen von Kindern gehören als Selbstverständlichkeit zum Zusammenleben in einer Gesellschaft. Wir wollen schließlich keine Kinder, die nur an Playstation, Computer und Gameboy spielen. Wir wollen Kinder, die ihre Umwelt und Umgebung erleben.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist die Aufgabe der Eltern, der Gesellschaft und des Staates, die gesunde Entwicklung unserer Kinder zu fördern. Deshalb muss auch der Gesetzgeber seinen Beitrag leisten, um die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wollen wir klarstellen, dass der Lärm von Kindern grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen ist. Dies soll der gerichtliche Maßstab auch in Streitfällen werden.
Die Initiative verfolgt nicht das Ziel, Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich gestört fühlen, völlig auszuschließen. Das ist schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich, denn zwischen der Förderung kindlicher Entwicklung und der Abwehr unzumutbaren Lärms kann ein Interessenkonflikt bestehen, den der Gesetzgeber nicht einseitig zugunsten der Kinder und für jeden Einzelfall lösen kann.
Aber wir wollen durch eine Klarstellung erreichen, dass sich die Erfolgsaussichten bei Klagen für Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher verbessern. Damit haben wir gesetzlich festgeschrieben, was jedem einleuchten muss. Für kindliches Lachen und Toben kann es keine Grenzwerte geben.
Kinder sind nicht mit Baumaschinen zu vergleichen. Aber lassen Sie mich auch betonen: Natürlich dürfen Kinder auf unseren Straßen und in unseren Gärten spielen – aber Eltern dürfen auch weiterhin zu bestimmten Zeiten für Ruhe sorgen, denn Kinder brauchen nicht nur Freiheit, sondern auch Grenzen. Diese zu setzen ist und bleibt Aufgabe der Erziehungsberechtigten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem das Thema Kinderlärm in der vergangenen Legislaturperiode ausgiebig diskutiert worden ist, ohne dass es zu konkreten Maßnahmen der abgewählten Landesregierung gekommen ist, haben wir endlich gehandelt.
Sicherlich, die Änderung hat nur einen begrenzten Anwendungsbereich, da die Länder nur den sogenannten verhaltensbezogenen Lärm regeln dürfen. Lärm, der von Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Bolzplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, unterliegt als sogenannter anlagenbezogener Lärm allein der Regelungskompetenz des Bundes. Deshalb fordere ich nachdrücklich die Bundesregierung auf, endlich nachzuziehen, damit Kinderrechte flächendeckend gestärkt werden.
Mittlerweile liegt zwar ein Vorschlag zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Aber die viel wichtigere Änderung der Baunutzungsverordnung, wonach Kindertagesstätten auch in reinen Wohngebieten nicht nur ausnahmsweise zugelassen werden dürfen, lässt auf sich warten. Wir werden jedenfalls eine entsprechende Initiative des Bundes konstruktiv begleiten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist davon überzeugt, dass diese Regelung zu mehr Rechtssicherheit führen wird und damit die Lebensqualität von Kindern, ihren Eltern, Erzieherinnen und Erziehern stärkt. Sie stellt ein politisches Signal in Richtung mehr Toleranz für Kinder dar. Ich wünsche dieser Gesetzesinitiative eine breite Unterstützung dieses Hauses. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Wie gesagt, eine weitere Beratung ist heute nicht vorgesehen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Hier empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/976 – Gesetz zur Änderung des Landes-Immisionsschutzgesetzes – an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – mitberatend. Möchte jemand dieser Überweisungsempfehlung nicht zustimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir so an die beiden Ausschüsse überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Atalan das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Antrag haben uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschiedene Gründe veranlasst. Der zentrale und wichtigste Grund ist, dass weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit in diesem Moment 197 deutsche Polizistinnen in Afghanistan Dienst tun. Von diesen sind 28 aus Nordrhein-Westfalen. Sie haben die Aufgabe, afghanische Polizisten auszubilden, die angeblich für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen sollen.
Meine Damen und Herren, Afghanistan ist ein Land, in dem Krieg herrscht – nicht kriegsähnliche Zustände, nicht ein bewaffneter Konflikt, wie es suggeriert wird, sondern ein Krieg.
Betroffen sind hier bekanntlich vor allem afghanische Zivilisten. Laut der UN-Mission in Afghanistan kamen im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres 1.271 unbeteiligte Zivilisten ums Leben. Fast 2.000 wurden verletzt. Die Zahl der verletzten Frauen und Kinder nimmt seit Jahren zu.
Es gibt in Afghanistan keine sicheren Zonen. Die Polizistinnen, die aus Deutschland und aus NRW entsandt worden sind, werden einer massiven und dauerhaften Gefährdung ausgesetzt. Das ist das Ergebnis einer verantwortungslosen Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielleicht werden Sie nun sagen, dass die Polizistinnen ja für den zivilen Wiederaufbau eingesetzt worden sind und dies zwar eine gefährliche, aber doch gute und sinnvolle Mission sei. – Das Gegenteil ist leider der Fall.
Zum einen lassen sich Freiheit und Demokratie einfach nicht durch einen Krieg und die Besatzung eines Landes exportieren.
Zum anderen ist der Aufbau des afghanischen Polizeiapparates alles andere als eine zivile Mission. Die internationalen Akteure auf dem Gebiet der Polizeiausbildung verfolgen überwiegend militärische und nicht zivilpolizeiliche Konzepte. Berichte deutscher Polizistinnen verdeutlichen die desolate Situation dort unmissverständlich. Die afghanische Polizei ist zwar zahlenmäßig gewachsen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratiebewusstsein, liebe Kolleginnen und Kollegen, innerhalb dieser Institution sind es aber nicht.
Ich weiß nicht, ob Herr Wolf oder Herr Jäger die Polizisten dort besucht und die Lage erkundet haben. Die Regierung des Landes Brandenburg hat die Lage jedenfalls sehr richtig erkannt und beschlossen,
Ein solcher Einsatz entspricht ganz und gar nicht dem in Deutschland üblichen polizeilichen Selbstverständnis.
Auch die Gewerkschaft der Polizei hat sich im Übrigen erst jüngst auf ihrem 24. Bundeskongress ausdrücklich gegen einen Einsatz von Polizeibeamten in Kriegsgebieten ausgesprochen.
Wie kann es sein, meine Damen und Herren, dass eine Regierung eigene Landesbedienstete ins Ausland schickt, ihr Leben dabei aufs Spiel setzt und nicht einmal im Landesparlament darüber beraten lässt? Die Entscheidung zur Entsendung wurde ohne jede Form der öffentlichen Auseinandersetzung, ohne jegliche demokratische Legitimation gefällt. Diese Auseinandersetzung fordern wir ein.
Wir fordern die Landesregierung auch auf, sich mit den eingesetzten Polizisten in Afghanistan zu solidarisieren, indem sie den sofortigen Abzug beschließt und künftig auch keine Polizisten aus NRW in Kriegs- und Krisengebiete entsendet.