Protocol of the Session on January 20, 2011

(Beifall von der CDU und von der FDP – Zu- ruf von der SPD)

Doch, Sie haben es ja getan.

Sie wissen, dass die Bildungsträger gute Rückkopplungen gegeben haben und 70 % der Jugendlichen – über die Quoten kann man sich durchaus einmal unterhalten –

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

mindestens eine Anschlussmaßnahme oder einen Ausbildungsvertrag haben. Diese Quoten kann man nicht wegdiskutieren. Als wir 2005 die Regierung übernommen haben, hatten Sie alle Programme in diesem Bereich gekürzt, und es war erst Karl-Josef Laumann, der eine neue Perspektive für Jugendliche in diesem Bereich eröffnet hat.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Wohltuend von Ihren Rednern hat sich allerdings Minister Schneider abgehoben, der immerhin anerkannt hat, dass ein Programm existiert, das eine Lücke schließt. Wenn Sie das anerkennen, Herr Minister, dann fordern wir Sie hier auf, ein gutes Programm nicht umzuetikettieren, weil es von der CDU gekommen ist, sondern sich einen Ruck zu geben und zum erfolgreichen Werkstattjahr zu bekennen, das Karl-Josef Laumann eingeführt hat. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Debatte zum Tagesordnungspunkt 7 schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/1069 beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7, und wir kommen zu:

8 Initiative der Bundesregierung zur Änderung

des Straßenverkehrsgesetzes unterstützen – Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sichern

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1073

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Schemmer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die freiwilligen Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen haben ein außerordentlich hohes gesellschaftliches Ansehen, und zwar zu Recht, weil sie ein enormes ehrenamtliches Engagement zeigen.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Neben den freiwilligen Feuerwehren gehören dazu der Arbeiter-Samariter-Bund, das Rote Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser. Viele in diesen Organisationen arbeiten ehrenamtlich. Und von den Zahlen her: Über 70.000 Feuerwehrleute der freiwilligen Feuerwehr verrichten hier im Lande ihren Dienst.

Die Hilfeleistung der Hilfsorganisationen im Unfall-, Not- und Gefahrenbereich sind selbstverständliche Bestandteile unseres alltäglichen Lebens geworden. Da diese Aufgaben eben nicht durch hauptamtliche Kräften erbracht werden müssen, trägt nur eine gut funktionierende Freiwilligkeit dazu bei, dass diese Maßnahmen in unserer Gesellschaft überhaupt geleistet werden können – der Staat allein könnte es nicht. Dass dabei noch eine hervorragende Jugendarbeit geleistet wird – bis hin zu Musikkorps, die es bei den Feuerwehren zumindest in einigen Räumen des Landes gibt –, sei hier nur am Rande erwähnt.

Das alles sind hinreichende Gründe, den Ehrenamtlichen und Ehrenamtlern bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unsere Unterstützung zuzusagen.

Deshalb ist auch die Bundesratsinitiative aus Bayern, Sachsen und inzwischen auch Rheinland-Pfalz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine gute Initiative. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Nach dieser Initiative soll für das Führen von 3,5- bis 7,5-Tonnern nicht der – ich sage es mal so – volle Lkw-Führerschein gemacht werden müssen. Ich erinnere daran, dass die bisherige Regelung bis 2009 in der Praxis nicht so recht Anwendung gefunden hat. Gleichwohl sehen wir, dass in Teilen Deutschlands, Nordrhein-Westfalens – insbesondere in Ostwestfalen und in der Eifel – eben diese Fahrzeuge befördert werden müssen.

Ich erinnere auch daran, dass alle diejenigen, die bis 1999 den alten Klasse-3-Führerschein erworben hatten, bis 7,5 t befördern durften. Die EURechtsänderung hat hier eingegriffen. Es geht nicht darum, Laien die Möglichkeit zu schaffen, da zu fahren, sondern die Einsatzfahrzeuge mit qualitativ hochwertigen Mitarbeitern zu besetzen, die ihre Aufgabe dann auch wahrnehmen können. Der Versuch einiger Bundesländer, das rechtlich vernünftig abzusichern, ist ein guter Ansatz. Bei der Ausgestaltung der Vorschriften sollte man die Hilfsorganisati

onen einbeziehen, um den speziellen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Wir werben dafür, dass das Land NordrheinWestfalen diese sinnvolle Regelung unterstützt. Wenn sich alle Mühe geben, auf diese Art und Weise zu einer beschränkten Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Landesrecht für die Hilfsorganisationen zu kommen, ist das ein guter Weg. Wir werden darüber weiter im Ausschuss diskutieren. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Schemmer. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Ott.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Initiative der CDU ist insofern bemerkenswert, als das Bundeskabinett gerade erst darüber entschieden hat und die parlamentarische Beratung darüber in Berlin erst Ende Januar beginnt. Von daher ist eine Aufforderung an die Landesregierung, sich damit zu beschäftigen, eigentlich nicht nötig, weil das eh geschehen wäre. Warum man jetzt so eine Eile an den Tag legt, ist mir nicht ganz klar. Aber was soll„s.

Es geht um die Frage, ob an dieser Stelle eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig ist oder nicht. Auf den ersten Blick hört sich das vernünftig an, und man hat den Eindruck, das könnte eine Hilfestellung sein. Verwundert hat mich jedoch die Reaktion des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, der dieses Vorhaben ebenso wie die Städte und Gemeinden in unserem Bundesland nicht unterstützt. Da fragt man sich natürlich: Warum ist das so?

Es könnte das große Problem entstehen, dass es einen quasi internen Feuerwehrführerschein gibt, der dort ausbildungstechnisch begleitet werden muss. Damit wird Personal gebunden, und der Mehrwert, der erreicht werden könnte, ist gering. Die hohe Zahl von Unfällen, insbesondere bei Blaulichtfahrten, führt dazu, dass sich die Frage stellt, ob durch ein solches Verfahren nicht ein zusätzliches Risiko für vermehrte Unfälle entsteht. Fehler- und Unfallraten verschlechtern die Qualität.

Aus diesem Grund sind wir der Meinung, das muss man sehr kritisch betrachten und sich fragen: Welcher Mehrwert ist wirklich damit verbunden? Nutzt es den Ehrenamtlern wirklich, wenn sie einen internen Feuerwehrführerschein bekommen, den sie dann im öffentlichen Straßenraum nicht benutzen können? Macht es da nicht Sinn, eine vernünftige Ausbildung, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, zu erhalten, die man sowohl ehrenamtlich als auch im normalen Leben verwenden kann?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man nicht eher dafür sorgen soll, eine größere Flexibilisierung im Bereich über 7,5 t zu organisieren, weil es bei vielen Feuerwehren vonnöten wäre, die großen Fahrzeuge einsetzbar zu machen. Deshalb denkt man dort lieber über zusätzliche Schulungen nach, die den Kolleginnen und Kollege bei der Feuerwehr helfen, auch größere Fahrzeuge zu fahren. Aber, wie gesagt, am Ende bleibt das Problem, dass wir damit zusätzliches Fachpersonal binden, wenn es interne Regelungen zum Beispiel bei der Feuerwehr gibt.

Von daher sehen wir das sehr kritisch. Wir werden im weiteren Diskurs im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber zu beraten. Wie gesagt, das Voting des Nordrhein-Westfälischen Verbands der Feuerwehren und der kommunalen Spitzenverbände stützt unsere Position. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Klocke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich stimmen wir einer Überweisung an den Ausschuss zu, sind aber überrascht über die Eile, die in diesem Antrag suggeriert wird, obwohl es gerade erst die Beratung im Bundeskabinett dazu gab. Wir sind, was diesen Antrag angeht, sehr skeptisch, weil wir deutliche Sicherheitsbedenken haben. Damit sehen wir uns in guter Gesellschaft mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Verband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.

Blaulichteinsätze haben eine fast 20-mal höhere Unfallfrequenz als normale Verkehrseinsätze. Das heißt, wenn bei Einsatzfahrzeugen sowohl bei der Feuerwehr als auch im Sanitätsdienst Leute hinters Steuer gesetzt werden, müssen die einen vernünftigen Führerschein besitzen. Wir sind ausgesprochen skeptisch, das auszuweiten, ohne da eine vernünftige Ausbildung zu haben. Es gibt eine Fürsorgepflicht – auch des Landes – für die Menschen, die dort hinters Steuer gesetzt werden. Das sind die Leute, die in Einsätze geschickt werden und sich dadurch sowieso Gefahren aussetzen.

Deswegen meinen wir, dass diese ehrenamtlich Aktiven mit einem regulären Führerschein der Klassen C oder C1 ausgestattet sein sollten. Dafür muss man Geld in die Hand nehmen, damit die eine vernünftige Führerscheinausbildung erhalten. Das darüber hinaus auszuweiten, sehen wir sehr skeptisch. Das hat Kollege Ott eben auch schon gesagt.

Wir werden das im Ausschuss diskutieren und Sachverständige dazu einladen. Herr Schemmer, erst einmal unsere Rückmeldung zu Ihrem Antrag: ausgesprochene Skepsis. Wir haben deutliche Si

cherheitsbedenken und meinen, dass das Land eine Fürsorgepflicht für die ehrenamtlichen Helfer hat. Aber wir werden es im Ausschuss diskutieren. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Klocke. – Für die FDP spricht Herr Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk sowie dem Katastrophenschutz stehen immer weniger junge Ehrenamtliche zur Verfügung, die ihre Einsatzfahrzeuge führen dürfen. Grund für den zunehmenden Fahrermangel sind EU-rechtliche Vorgaben zur Harmonisierung der Fahrerlaubnisse. Durften die Einsatzfahrzeuge früher mit einem PKW

Führerschein gefahren werden, ist seit 1999 dafür ein LKW-Führerschein der Klasse C1 bzw. C2 für Fahrzeuge über 7,5 t erforderlich. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht haben, genießen Bestandsschutz und können damit auch Fahrzeuge mit über 3,5 t fahren. Da diese Fahrer aus Altersgründen nach und nach aus dem Dienst ausscheiden, müssen jüngere Fahrer nachrücken, die aber nicht mehr über die benötigte Fahrerlaubnis verfügen.

Im wahrsten Sinne des Wortes erschwerend kommt hinzu, dass die Einsatzfahrzeuge mit zunehmender technischer Ausstattung immer mehr wiegen. Gründe dafür sind die zunehmende Ausstattung mit Fahrassistenzsystemen, die der Verkehrssicherheit dienen, wie ABS, ESP oder Airbags, aber auch Einsatzausrüstungen wie Motorsägen, Pumpen und Scheinwerfer. Zudem sind zunehmend auch Anhänger im Einsatz. In der Praxis ist eine Vielzahl der neuen kleineren Einsatzfahrzeuge 5 t schwer oder sogar noch schwerer. Insgesamt geht es bundesweit um 16.000 Fahrzeuge, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.

Die 2009 beschlossenen Regelungen zum Erwerb von Sonderfahrberechtigungen haben bei der Lösung des Problems nicht wirklich geholfen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der anderen Rettungsdienste auf der Grundlage einer speziellen Ausbildung und Prüfung nun der Erwerb einer speziellen Fahrerlaubnis ermöglicht werden soll.

Meine Damen und Herren, dadurch wird nicht nur die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste aufrechterhalten. Zugleich dienen die vorgesehenen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes dazu, die vielen ehrenamtlich Tätigen in den verschiedenen Or

ganisationen bei der Ausübung ihres wertvollen Beitrags in der Gesellschaft zu unterstützen.

Ich denke, dass das Grundanliegen von allen in diesem Hause geteilt wird und dass wir deshalb im Ausschuss konstruktiv in der Sache darüber diskutieren sollten. Dass es eilt, sehe ich nun aber wirklich nicht. Deshalb nehmen wir uns auch die Zeit und stimmen nicht heute darüber ab, sondern der Antrag soll nach dem Wunsch der antragstellenden Fraktion an den Ausschuss überwiesen werden.

Ich denke, dass wir dort konstruktiv in der Sache weiterarbeiten sollten, um für diese ehrenamtlich Tätigen, aber auch zugunsten der Verkehrssicherheit den bestmöglichen Weg zu finden. Ich glaube auch, es kann nicht schaden, wenn sich NordrheinWestfalen einmal frühzeitig festlegt und nicht immer den Tatsachen hinterherläuft, die andere Bundesländer und andere Gremien geschaffen haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Das hätte ich mir in den letzten fünf Jahren auch einmal gewünscht!)

Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Beuermann.