Protocol of the Session on January 20, 2011

Herr Minister Jäger, teilen Sie – wenn nicht, warum nicht – meine Auffassung, dass unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass wir jetzt über die Bedarfsermittlung und über die Anteile der verschiedenen Kostenträger am Gesamtbedarf sprechen, sich die Gewichtung – wenn denn der Referentenentwurf Gesetz würde – zulasten des Kostenbedarfs für Schüler und zugunsten des Bedarfs für Soziallasten bzw. Bedarfsgemeinschaften verschoben hätte?

Bitte schön.

Sie haben mich gefragt, ob ich diese Auffassung teile. Diese Frage kann ich nur mit Nein beantworten.

Und warum nicht?

Es ist eigentlich nicht möglich, eine Zusatzfrage nachzuschieben.

Ich nehme die Frage sehr gerne auf. Wenn Sie darauf bestehen, wiederhole ich gerne meine Ausführungen von vorhin zu den Grundsätzen der Ausgleichsmechanismen eines Gemeindefinanzie

rungsgesetzes. Sie hatten die Basics abgerufen. Vielleicht fange ich dann noch früher an.

Das Land Nordrhein-Westfalen leitet ziemlich genau 23 % der eigenen Steuereinnahmen an die Kommunen weiter. Diese Weiterleitung soll dazu dienen, die sehr unterschiedliche Finanz- und Steuerkraft in den 396 Kommunen miteinander auszugleichen. Der gesamte Zuweisungsbetrag nach dem jetzt noch geltenden Referentenentwurf, den wir noch nicht ins Parlament eingebracht haben, also der Betrag, der insgesamt die 23 % der landeseigenen Steuereinnahmen darstellt, beträgt 7,92 Milliarden €.

Eine ganze Reihe von Kommunen in NordrheinWestfalen erhalten aus diesen 7,92 Milliarden € keinerlei Zuweisung, und zwar nicht deshalb, weil sie keine Ausgaben hätten, sondern weil deren eigene Steuerkraft so hoch ist, dass ein Finanzausgleichssystem, so wie es in den letzten 60 Jahren in Nordrhein-Westfalen gewirkt hat, dazu führt, dass diese Kommunen keinerlei Zuweisungen des Landes benötigen, um irgendetwas auszugleichen.

Das stellt sich für eine Vielzahl von Kommunen in Nordrhein-Westfalen völlig anders dar. Nur acht von 396 Kommunen schaffen bekanntermaßen noch den Haushaltsausgleich.

Bei der Beantwortung der Frage, wie und nach welchen Kriterien diese 7,92 Milliarden € verteilt werden, gibt es eine ganze Reihe von Kriterien, die berücksichtigt werden, beispielsweise die Kosten für Schüler, beispielsweise die Kosten für Sozialausgaben, um nur zwei von einer ganzen Reihe von Kriterien bei der Berechnung des jeweiligen Zuweisungsbetrages zu nennen.

Und wie es bei kommunizierenden Röhren so ist: Steigt oder sinkt der Finanzbedarf für einen Ansatz, hat das immer auch rechnerisch zwangsläufig Auswirkungen auf alle anderen Ansätze.

Jetzt versuche ich, es auf den Punkt zu erklären. Wenn die Bundesregierung dafür sorgt – das hat sie in den letzten 13 Monaten in nachhaltiger Weise durch eigene Gesetzgebung, durch eigenes Handeln getan –, dass die Sozialausgaben in den Kommunen deutlich steigen, dann führt das zwangsläufig dazu, dass der Faktor, der diese Ausgabensteigerung im Finanzausgleich des GFG zu berücksichtigen hat, steigen muss. Das ist wie bei kommunizierenden Röhren.

Würden, rein theoretisch, die Kosten für Schüler sinken, würde zwangsläufig der Anteil für den Ausgleich der Belastung beispielsweise beim Soziallastenansatz – um nur einen von vielen zu nennen – steigen. Wenn sich die Ausgaben und Einnahmen an einer Stelle verändern, hat das zwangsläufig Auswirkungen auf die Berücksichtigung aller anderen Ansätze. Das hat zum Beispiel – rein rechnerisch – auch betreffend den Schüleransatz und den Soziallastenansatz stattgefunden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mit einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Schemmer.

Herr Minister, Sie haben vorhin kritisiert, dass es keine rot-rot-grüne Landesregierung gäbe. Ich will das jetzt nicht vertiefen. Das mag formaljuristisch richtig sein, sachlich aber falsch. Ist denn sachlich richtig, was in der Mitte des Antrages steht? Ich zitiere meinen Satz:

„Damit erhalten alle Städten und Gemeinden in NRW für ihre Schüler 21,88 Prozent weniger bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen.“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister. Bitte schön.

Wenn ich zwei Dinge korrigieren darf, Herr Abgeordneter Schemmer. Es handelt sich nicht um einen Antrag, sondern um eine Mündliche Anfrage, die ich beantworten soll – zum einen. Zum anderen habe ich nicht kritisiert, dass es keine rot-rotgrüne Landesregierung gäbe, sondern nur festgestellt, dass es sie nicht gibt.

Auf die Frage, ob da etwas sinkt oder steigt, versuche ich einfach noch einmal deutlich zu machen, wie das System des Gemeindefinanzierungsgesetzes funktioniert. Es gibt keinen Erstattungsbetrag für Aufwendungen innerhalb dieses Finanzausgleiches, sondern bei der Erstellung des Entwurfs eines Gemeindefinanzierungsgesetzes – und nicht nur des hier in Rede stehenden, sondern auch bei allen anderen zuvor – wird nach Sparten unterteilt betrachtet, wie hoch einerseits die Gesamtausgaben der Kommunen für bestimmte Aufgaben waren, und andererseits, welche Steuerkraft, welche eigene Finanzkraft die jeweilige Gemeinde besitzt.

Im Rahmen der dann beginnenden Berechnung sinkt oder steigt ein Ansatz nicht, sondern verändert sich im Verhältnis zu allen anderen vor allem dann, wenn an einer Stelle ein Ansatz stärker gewichtet werden muss als ein anderer, weil die Kosten dort zum Beispiel exorbitant gestiegen sind.

Danke schön, Herr Minister. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Witzel von der FDP-Fraktion das Wort.

Herr Innenminister, mich würde am GFG 2011 interessieren, was Ihre Hauptzielsetzung und Hauptleitlinien als Innenminister bei der Neufassung sind. Ich muss sagen: Nach dem, was in den letzten Tagen in der Presse berichtet wurde, handelt es sich bei der Neufassung wohl nicht mehr nur um einen Referenten-, sondern um einen Gesetzentwurf, weil Sie das Papier in den letzten Tagen im Kabinett wohl auch inhaltlich behandelt haben.

Bitte schön, Herr Minister Jäger.

Herr Witzel, herzlichen Dank für die Frage. Ich grübele gerade darüber nach, ob man dieses GFG als eine Neufassung betrachten kann. Ich glaube,

nicht. Das würde suggerieren, dass es sich um etwas anderes als in den Vorjahren handeln würde.

Also: Alle Ausgleichsmechanismen und die Systematik des Ausgleichs sind völlig unberührt geblieben. Daran hat sich nichts verändert. Gar nichts!

Was stattgefunden hat: Es gibt erstens eine permanente Veränderung der Steuerkraft aller Gemeinden und eine permanente Veränderung deren Ausgabensituation, sodass jedes Jahr neu gerechnet wird. Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass wir nichts anderes gemacht haben als das, was eigentlich jede Landesregierung zuvor getan hat, mit Ausnahme der letzten, nämlich eine Aktualisierung von Daten vorzunehmen, damit sich das Gemeindefinanzierungsgesetz bei der Ausschüttung des Geldes an die Gemeinden an den Realitäten, die draußen existieren, orientiert. Dazu sind regelmäßige Datenanpassungen, Aktualisierungen erforderlich.

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass das GFG 2010 die Ausschüttungen der Schlüsselzuweisungen auf Grundlage eines Datensatzes des Jahres 1999 vorgenommen hat; eines Datensatzes also, der elf Jahre alt ist. Dazu ist es gekommen, weil in der kompletten letzten Legislaturperiode im Gegensatz zu allen anderen Legislaturperioden davor keine Datenaktualisierung stattgefunden hat.

Insofern, Herr Witzel, hat die Landesregierung – das ist kein politischer Prozess, sondern ein rein rechnerischer Prozess – aktualisierte Daten bei der Verteilung des Geldes zugrunde gelegt. Dass das zu Umverteilungen führt, ist zwangsläufig klar, vor allem dann, wenn man so lange mit einer Aktualisierung der Daten wartet. Desto älter sie werden, desto falscher werden sie, desto falscher war auch die bisherige Verteilung. Lassen Sie mich den Gedanken fortführen: Die, jetzt weniger bekommen werden, hätten bei einer früheren Datenaktualisierung schon sehr viel früher weniger bekommen.

Es gibt also keine Neufassung des GFG, es gibt keine Veränderung der Systematik. Wir haben da auch in keiner Weise – bis auf zwei Ausnahmen – politisch eingegriffen. Diese Ausnahmen haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen schon deutlich dargestellt: Wir geben den Kommunen den Viersiebtelanteil bei der Grunderwerbsteuer zurück und streichen die Befrachtung zur Sanierung des Landeshaushaltes, um somit den Kommunen 323 Millionen € mehr als ursprünglich geplant zur Verfügung zu stellen.

Das ist die einzige Veränderung im GFG 2011, die wir vorgenommen haben. Die Systematik ist gleich geblieben. Das Einzige, was stattgefunden hat, ist eine Aktualisierung der Daten, weil die inzwischen elf Jahre alt waren.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Kuschke von der SPD-Fraktion eine Frage.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, zunächst ein Dankeschön dafür, dass diese Fragestunde doch langsam anerkennungsfähig im Sinne des nordrhein

westfälischen Weiterbildungsgesetzes wird.

Meine Frage an Sie: Können Sie bestätigen, dass auch die schwarz-gelbe Landesregierung zwischen 2005 und 2010 mit Ausnahme von Befrachtungen keinen Zusammenhang hat herstellen können zwischen der jeweiligen Struktur des GFG und politischen Schwerpunkten oder Aussagen des Koalitionsvertrages?

Herr Minister.

Das kann ich in der Tat bestätigen.

Als Nächstes möchte Herr Abgeordneter Schemmer von der CDU-Fraktion – und das ist die letzte Möglichkeit der Fragestellung – seine dritte Frage stellen.

Meine Frage bezieht sich weniger auf die Belehrungen, dass es sich nicht um Erstattungsbeträge für Aufwendungen handelt, sondern darauf, wie wichtig tatsächlich das Thema Schule ist. Deshalb meine Frage: Hält beim Kabinettsbeschluss zum GFG 2011 auch die Schulministerin die Erhöhung des Soziallastenansatzes in der genannten Form für so wichtig, dass sie gleichzeitig mit der Kürzung für die Schüler um 21,88 % bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen einverstanden war?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Schemmer, Sie können meinem Gesichtsausdruck nackte Verzweiflung entnehmen. Herr Schemmer, allen Ernstes: Ich habe versucht, Ihre Frage so umfangreich wie möglich zu beantworten, und kann nicht erkennen, dass da in irgendeiner Weise Belehrungen enthalten gewesen wären, sondern nur die Feststellung, die Sie gerade zitiert haben, dass über das komplexe Gemeindefinanzierungsgesetz nicht Kostenerstattungen vorgenommen, sondern Bedarfe und Steuerkraft miteinander ausgeglichen werden. Ich kann nicht erkennen, worin da eine Belehrung bestehen sollte.

Das Zweite ist: Sie haben jetzt gerade wieder gesagt, dass der Soziallastenansatz erhöht und der Schüleransatz gekürzt wurde. Daher rührt meine Verzweiflung. Ich habe versucht – es mag an mir liegen –, in den Erklärungen zur Wirkungsweise des Gemeindefinanzierungsgesetzes klarzumachen,

dass Ansätze nicht erhöht oder gesenkt werden, sondern dass rein rechnerisch Kostenentwicklungen bei den Kommunen auf Grundlage verschiedener Faktoren und Kriterien berücksichtigt werden.

Wenn die Kosten aller Kommunen oder aber auch einzelner Kommunen in einem Ansatz exorbitant steigen – beispielsweise die Soziallasten –, wird, weil alle Ansätze wie bei kommunizierenden Röhren miteinander verbunden sind und am Ende eine Schlüsselzuweisung herauskommt, nichts erhöht und nichts gekürzt, sondern es werden einfach statistische Daten, nämlich die Höhe der Ausgaben und Einnahmen, innerhalb dieses Gemeindefinanzierungsgesetzes miteinander verrechnet.

Danke schön, Herr Minister. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wimmer von der CDU-Fraktion.

Herr Innenminister, noch eine weitere Frage. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie 23 % der Mittel an die Kommunen weiterleiten möchten und werden. Wie halten Sie es mit der Pauschalierung der Belastungsausgleichsmaßnahmen, die bisher mit 1,17 Prozentpunkten in diesem Bereich beinhaltet waren?

Bitte schön, Herr Minister Jäger.

Ich hatte nicht gesagt, dass wir 23 % weitergeben, sondern ich habe gesagt: Ziemlich genau 23 %.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])