Darüber hinaus sagte er: „In Zeiten knapper Kassen müssen Kommunen noch effizienter und kundenorientierter ihre Aufgaben wahrnehmen.“ Völlig klar! Wir diskutieren in den letzten Wochen im Prinzip nur über Geld rauf und runter. Da können wir die Kommunen an der Stelle nicht verschonen. Daher sollten die Kommunen und Kreise verstärkt die Gestaltungspotenziale der interkommunalen Zusammen
Daraus leite ich ab – mit ein wenig Optimismus –, dass das SPD-geführte Innenministerium unseren Antrag unterstützt. Es wäre daher schön, wenn unser Antrag auch von allen anderen Fraktionen in diesem Hohen Haus unterstützt würde.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Wimmer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird das Ziel verfolgt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Konsens dürfte darüber bestehen, dass dies notwendig ist und die interkommunale Zusammenarbeit und deren systematische Förderung ein Instrument hierfür sein kann.
Die von der FDP geforderte Projektgruppe „Interkommunale Zusammenarbeit“ soll hierbei einen Praxisleitfaden erarbeiten, Best-Practice-Beispiele sammeln, Modellprojekte vorstellen sowie rechtliche und praktische Hindernisse ermitteln und lösungsfähige Konzepte aufzeigen. Interkommunale Zusammenarbeit gibt es in den verschiedensten Ausprägungen. Es gibt Formen der horizontalen Zusammenarbeit ebenso wie solche auf vertikaler Ebene.
Ein gutes Beispiel für die horizontale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Aufgabenerledigung durch die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal, die sogenannte Bergische Zusammenarbeit. Hier findet eine vielfältige Aufgabenbündelung etwa in den Bereichen Weiterbildung, Leitstellen für Feuerschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Vermessung, Kataster- und Kartografiewesen, Materialwirtschaft, Datenschutz, Archivwesen, Versorgungsverwaltung und insbesondere auch IT statt. Interessierten sei hier die Lektüre auf der Internetseite der Stadt Remscheid empfohlen.
Dort werden auch Probleme bei der interkommunalen Zusammenarbeit dargestellt, etwa in den Bereichen der Rechtsformwahl – hier sei nur bespielhaft die Anstalt des öffentlichen Rechts erwähnt – oder auch steuerlicher Probleme, etwa im Bereich der Umsatzsteuer. Bereits hieraus ist erkennbar, dass Handlungsbedarf gegeben ist und eine Unterstützung und Beratung seitens des Landes in diesen Fragen hilfreich sein kann und auch sollte.
Die Stadt Wuppertal ist offensichtlich so angetan von dieser Aufgabenerledigung, dass sie sich in ein
weiteres interkommunales Netz begeben will und hat. So wurde ausweislich eines Gesprächsvermerks vom 29. November 2010 eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Städten Wuppertal, Köln, Essen, Hamm, Bochum, Gelsenkirchen, Mülheim, Bielefeld und Münster vereinbart, die praktisch einen Verbund über gesamt NordrheinWestfalen legen.
Daneben gibt es auch häufig Formen der vertikalen Zusammenarbeit, also der gemeinsamen Aufgabenerledigung von kreisangehörigen Kommunen mit den jeweiligen Landkreisen. Hier kann ich durchaus positive Ergebnisse aus eigener Erfahrung berichten: Die Stadt Dormagen – nur ein Steinwurf von hier entfernt, große kreisangehörige Stadt – arbeitet sehr intensiv und im Regelfall auch mit einer Win-win-Situation mit dem Rheinkreis Neuss zusammen, etwa in den Bereichen der Vermessung, des Archivwesens oder, aktuell vereinbart, der Unterhaltssicherung, der Schwerbehindertenfürsorge, der Handwerksordnung, der Aufgabe der Gewerbeüberwachung oder auch des Staatsangehörigkeitsrechts.
Bei aller Euphorie sollte man allerdings nicht vergessen, dass in vielen Fällen die Vereinbarungen der interkommunalen Zusammenarbeit auch ein Akt der Notwehr der Kommunen gegen ihre unzureichende Finanzausstattung durch Bund und Land ist, wofür das gerade kurz vor Weihnachten in Umlauf gebrachte Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 eine beredtes Beispiel ist.
Häufig treten Hindernisse bei der Vereinbarung interkommunaler Zusammenarbeit an zwei Stellen auf: Zum einen wird immer wieder in den Verwaltungen, aber auch Räten und Ausschüssen, auf Zuständigkeiten, Einfluss und auch Personalausstattungen geachtet. Der Hang, Besitzstände zu wahren, ist hier sicherlich nicht zu leugnen. Daneben stellt sich aber auch immer wieder die Frage, ob insbesondere bei vertikaler Zusammenarbeit und ab wann in die kommunale Daseinsfürsorge in kommunaler Trägerschaft und Selbstverwaltung, immerhin verfassungsrechtlich garantiert, in einer solchen Weise eingegriffen wird, dass dies – um es etwas provokativ zu formulieren – die Existenzberechtigung der jeweiligen Kommune infrage stellt. Dies gilt es in jedem Einzelfall sorgsam abzuwägen. Die Ausübung von staatlichem Zwang oder Druck ist an dieser Stelle sicherlich in keiner Weise geboten.
Aber auch ein weiterer Aspekt ist neben der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen. Das Stichwort „demografischer Wandel“ und der Mangel an geeignetem Personal werden uns bereits in kürzester Zeit dazu zwingen, die Frage der interkommunalen Zusammenarbeit zu intensivieren.
nieuren und Ingenieuren für den Bereich der Abwassertechnik und Ähnliches verfügen, um jede in den Kommunalverwaltungen frei werdende Stelle auch tatsächlich zu besetzen. Auch hier steigt praktisch naturgegeben der Druck auf eine verstärkte Zusammenarbeit und eine gemeinsame Aufgabenerledigung.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in der letzten Legislaturperiode bereits einige Hürden insbesondere rechtlicher Art für die interkommunale Zusammenarbeit beseitigt. Im Rahmen des Gemeindereformgesetzes wurde insbesondere die Absenkung der Schwellenwerte in § 4 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung vorgenommen. Auch die Einrichtung der sogenannten Mehrfachzweckverbände ist an dieser Stelle zu nennen. Ein weiteres Beispiel hierfür ist die Möglichkeit der Zusammenarbeit etwa zwischen Gemeinden und Kreisen in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Hier gilt es, die Entwicklungen fortzusetzen.
Insoweit geht der Antrag der FDP hier in die richtige Richtung. Es gilt, durch gelebte und dargestellte gute Beispiele Aufklärungsarbeit zu leisten und in den Kommunalparlamenten und Verwaltungen vorhandene Berührungsängste und Bedenken auszuräumen.
Der Ältestenrat hat empfohlen, diesen Antrag zur weiteren Beratung an den Kommunalausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf eine angeregte und, wie ich hoffe, sachlich orientierte und offene Diskussion dort und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wimmer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Hübner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich für den letzten Vortrag ganz dankbar. Herr Wimmer hat sich ja große Mühe gegeben, das sehr differenziert zu beleuchten. Sicherlich ist es völlig richtig, dass man horizontal und vertikal zunächst einmal auseinanderhalten muss, statt das zu tun, was Sie, Herr Kollege Engel, gemacht haben, nämlich am Anfang zu postulieren, dass es Ihnen nur um eines geht, nämlich darum, die wirtschaftliche Situation der Gemeinden dadurch zu verbessern, dass sie gigantische Konsolidierungsmaßnahmen – ich werde Ihnen im Verlauf meiner Rede auch ein paar Beispiele geben können – durch interkommunale Zusammenarbeit zu sichern haben. Das wird nicht funktionieren.
Das wissen Sie eigentlich auch im Tiefsten Ihres Innern, Herr Engel. Von daher waren wir erst einmal überrascht, dass die FDP-Fraktion – ich sage einmal – einen relativ ordentlichen Antrag abgegeben hat. Ich will es jetzt nicht überbewerten. Aber nachdem wir in den letzten Tagen beim Thema „kommunale Finanzsituation“ von Ihnen schon einiges gewohnt waren, war das doch ganz ordentlich.
Als ich mir den Antrag angeguckt habe, fiel mir auch auf, dass Sie sich auf die PPP- – hatten Sie gerade gesagt – oder ÖPP-Task Force bezogen haben. Da will ich einmal auf eines hinweisen: Es war die letzte rot-grüne Landesregierung, die das noch auf den Weg gebracht hat. Das war sicher nicht die schwarz-gelbe Landesregierung in Ihrer Zeit, die das auf den Weg gebracht hat.
Ich komme im Übrigen aus einer Stadt, in der wir ein erfolgreiches ÖPP-Projekt gemacht haben. Wir haben ein Rathaus im Rahmen der ÖPP gebaut, weil die Stadt Gladbeck nämlich so ausgeblutet ist, dass sie keine eigenen Finanzen mehr hatte. Das haben wir mit HOCHTIEF gemacht. Was dabei herauskommt, wo HOCHTIEF gerade veräußert ist, wird man sehen.
Ich will mich kurz fassen. Interkommunale Zusammenarbeit mit hohen wirtschaftlichen Einsparpotenzialen gleichzusetzen halte ich für falsch. Sie ist vielleicht ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich möchte Ihnen das anhand von zwei Beispielen deutlich machen.
Die Stadt Gladbeck liegt im Kreis Recklinghausen. Das dürfte bekannt sein. Der Kreis Recklinghausen und seine Städte haben momentan Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Milliarden €. Der Kreis hat sich unter Führung der Bezirksregierung Gedanken gemacht und eine interkommunale Arbeitsgruppe mit allen Bürgermeistern gebildet. Die haben sich zusammengesetzt und überlegt: Was können wir denn an interkommunaler Zusammenarbeit noch zusätzlich tun, um Einsparpotenziale zu generieren?
Ich trage einmal nur die Schlagworte vor, wo wir das machen, weil vieles davon auch dem entspricht, Herr Engel, was Sie eingefordert haben, zum Beispiel im Personalservice. Das sind die sogenannten Backoffice-Dienstleistungen, die angriffen werden sollen.
Im Bereich der Bibliotheken soll es zu einer stärkeren Zusammenarbeit kommen. Im Brandschutz und Rettungsdienst soll es zu einer stärkeren Zusammenarbeit kommen, von der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis hin zur Harmonisierung von Dienstplänen. Da wird bereits deutlich, dass das so nicht ganz einfach sein dürfte.
Ein weiteres Beispiel ist der Bereich Vermessung. Dagmar Mühlenfeld hat uns ja zuletzt angeschrieben, dass Essen und Mülheim hier zusammenarbeiten wollen.
Das Nächste ist der Bereich der Ausländerbehörde, wobei ich Ihnen da konzedieren will, dass Sie gerade einen Punkt richtig herausgehoben haben. Es muss auch immer noch etwas mit Bürgernähe zu tun haben.
Und was der FDP jetzt nicht gefallen wird, was ich auch aus den Diskussionen im Kreis und in den Städten mitbekommen habe, die sich schon alle damit auseinandergesetzt haben: einheitliche Steuerhebesätze. – Da können Sie mir glauben, dass die einheitlichen Steuerhebesätze nicht nach unten gehen, sondern die gehen nach oben, wenn die verabredet werden. Also auch das wird erst einmal nicht Ihrer eigentlichen Intention gerecht.
Ich sage noch einmal: Der Kreis ist mit 2,4 Milliarden € verschuldet. Wir haben daraus ein geschätztes Volumen von 6 bis 7 Millionen € zu erwarten. Die 2,4 Milliarden € Verschuldung sind nicht ausgelöst, weil sich der Kreis Recklinghausen ganz tolle Sachen gegönnt hat. 7 Millionen € sind das Einsparpotenzial.
Dann davon zu sprechen, dass das die Rettung der Kommunen ist, das macht deutlich, in welcher ideologischen Ecke Sie sich da bewegen.
Sie haben sich ja halbwegs davor gedrückt. Deshalb will ich Ihnen auch noch einmal ein ganz konkretes Beispiel nennen. Herr Wimmer hat ja auf die horizontale Zusammenarbeit innerhalb von Kreisen gerade auch noch einmal hingewiesen. Der Kreis hat eine einheitliche Kreisleitstelle. Ich habe mir das im Vorfeld meines heutigen Beitrags einmal angeschaut. Wir haben die seit sieben Jahren. Die einzelnen Städte leisten dazu ihren Beitrag. Ich habe für heute auch einmal ausgerechnet, was wir da als Stadt Gladbeck an Minus gemacht haben. Wir haben in den sieben Jahren 300.000 € mehr bezahlt, als wenn wir das in einer eigenen Aufgabenwahrnehmung gemacht hätten.
Was will ich damit sagen? Wir müssen uns sehr genau angucken – egal, was wir hier im Landtag vereinbaren, egal, in welcher Art und Weise wir eine Evaluation ausmachen –, was wir dort tun. Wir müssen auch sehen, dass es nicht nur die interkommunale Zusammenarbeit ist, die zu wirtschaftlichen Spareffekten kommen kann, sondern es kann auch sein, dass die einzelne selbstständige Aufgabenwahrnehmung – so klein sie ist – auch zu wirtschaftlichen Einspareffekten führt. Von daher ist die interkommunale Zusammenarbeit ganz sicher nicht das Allheilmittel.
Wir werden ja die Diskussion auch noch im Ausschuss führen, denn das ist ja ein einigermaßen vernünftiger Antrag. Von daher werden wir natürlich nicht dagegen sein, uns weiterhin konstruktiv damit auseinanderzusetzen.
Einen wesentlichen Punkt haben Sie schon angesprochen: Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sieht vor, dass es dazu bis zum 31. Dezember 2012 eine Evaluation geben wird. Ich denke, dazu wird Herr Minister Jäger gleich auch noch etwas Entsprechendes sagen.
Ich denke, dass nun der richtige Zeitpunkt ist, um die Diskussion im Ausschuss zu führen. Vielleicht können wir uns noch das eine oder andere Instrument vor Ort angucken und finden. Schließlich muss die interkommunale Zusammenarbeit in erster Linie immer von den Kommunen und nicht vom Land geleistet werden. Dass das Land hilfreich zur Seite stehen soll, ist überhaupt keine Frage. Lassen Sie uns diese Diskussion im Ausschuss weiterführen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für den halbwegs konstruktiven Antrag und wünschen uns eine gute Beratung im Ausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hübner. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sofern ich den Antrag der FDP-Fraktion richtig gelesen habe, ist er eigentlich nicht zulässig,