Auch für mich ist eines nicht ganz schlüssig: Sie greifen diesen Nachtragshaushalt an und verpflichten uns dazu, sparsam zu sein – das werden wir sein; nur keine Bange! – …
Warten Sie es ab. Ich weiß ja nicht, wie Sie in einem Nachtragshaushalt, der am 16. Dezember eines Jahres verabschiedet werden soll, große Sparmöglichkeiten umsetzen wollen. Das müssen Sie mir erst einmal zeigen. Sie wissen doch, wie Haushalte funktionieren. Warten wir erst einmal die kommenden Haushalte ab.
Zum Nachtragshaushalt 2010, Herr Kollege Papke. Sie haben darauf hingewiesen, dass das, was wir dem Verfassungsgericht mitgeteilt hätten, von Arroganz geprägt gewesen sei. – Weit gefehlt!
Wir haben über die Jahre als Opposition viel mit dem Verfassungsgericht zu tun gehabt, weil wir in einigen Verfahren Kläger waren. Deswegen gehen wir sehr wohl demütig mit dem Gericht um. Wir werden auch alles tun, was das Gericht uns abverlangt.
Es ist von daher schlicht und einfach falsch, zu behaupten, wir gingen mit einer großen Arroganz zu Werke und würden deshalb eine solche Entscheidung kassieren.
(Vereinzelt Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Armin Laschet [CDU]: So ist es aber! Lesen Sie doch mal die Schriftsätze!)
Jetzt reden wir doch einmal Tacheles, meine Damen und Herren. Am 16.12. haben wir hier im Landtag eine Entscheidung zum Nachtragshaushalt 2010 getroffen. Am selben Tag haben Sie das Verfassungsgericht angerufen und um eine Einstweilige Anordnung gebeten. Wir als Landesregierung haben das natürlich zur Kenntnis genommen. Wir sind allerdings verpflichtet, einen Landeshaushalt, den der Gesetzgeber – mit klarer Mehrheit – beschließt, auch umzusetzen. Wir haben bis zum 27. Dezember mit dem Vollzug dieses Haushalts gewartet. Insofern glaube ich nicht, dass man von einer arroganten Handlungsweise reden kann, meine Damen und Herren. Das glaube ich wirklich nicht.
Herr Laumann und zum Teil auch Herr Dr. Papke haben versucht, eine Vermischung des Nachtragshaushalts 2010 mit dem Haushalt 2011 vorzunehmen; wir werden noch reichlich Gelegenheit haben, über den Haushalt 2011 zu diskutieren. In diesem, Herr Laumann, spiegelt sich unsere Politik, unser Ansatz, der auf Prävention und Vorbeugung, auf Familie, Kinder und Bildung setzt, wider.
Das ist der richtige Weg für Nordrhein-Westfalen, und daran werden wir nachhaltig festhalten, meine Damen und Herren – nachhaltig festhalten!
Herr Kollege Laumann, vor dem Hintergrund, dass Sie davon sprechen, dass Sie sich eine realistische Auseinandersetzung wünschen und als CDU vorangehen würden, verstehe ich Ihr Bildungskonzept nicht. Ich möchte nur eine Zahl aufgreifen. Sie haben vorhin angeprangert, dass wir das letzte KitaJahr gebührenfrei stellen wollen. Ihr Vorschlag mit einem Vorschuljahr – so ist es wohl geplant – kostet weit mehr als dieses kostenlose Kita-Jahr – weit mehr!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die drei wichtigsten Maßnahmen, die in Ihrem Bildungskonzept stehen – und hierbei habe ich die kleinen Maßnahmen noch gar nicht berücksichtigt –, hätten zur Konsequenz, dass wir 22.500 neue Stellen im Bereich Bildung schaffen müssten.
Ich bin sehr gespannt darauf, wie Ihre Anträge zum Haushalt 2011 aussehen und vor allem welche Gegenfinanzierung Sie uns dafür vorschlagen. Darauf bin ich wirklich sehr gespannt, werter Herr Kollege.
Daher lautet mein Fazit auch nach dieser Debatte: Es gibt keinen Anlass, so zu tun, als hätte das Verfassungsgericht schon entschieden. Sie haben einen Teilerfolg erzielt. Es fällt mir zwar schwer, aber dieser ist festzustellen und Ihnen auch zu gönnen. Nun warten wir gemeinsam die Entscheidung in der Hauptsache ab. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es richtig ist, gegen die hohen Risiken, die wir bei der WestLB und der Bad Bank der WestLB zu verzeichnen haben und auf die der Finanzminister hingewiesen hat, Vorsorge zu betreiben – auch in unseren Haushalten.
Als Sie das Sondervermögen angelegt haben – Herr Kollege Rüttgers wird sich gut erinnern –, hat der Finanzminister Ihrer Fraktion gesagt: Wir gehen davon aus, dass diese Risiken überhaupt nie schlagend werden, weil sich die Papiere irgendwann erholen werden. – Von diesem Fakt geht heute niemand mehr aus.
Wir müssen davon ausgehen, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren zahlen werden. Es wäre Ihre Aufgabe, sich an unsere Seite zu stellen, um für Risiken eine Rückstellung zu bilden, die wir miteinander schultern und tragen sollten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der CDU hat nun Herr Dr. Droste das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, zunächst einmal begrüße ich es, dass Sie sich in die Debatte eingeschaltet haben. Ich dachte schon, heute wäre es ganz wortkarg geworden – so wortkarg, wie sich Ihr Finanzminister heute eingelassen hat. Ich nehme an, Herr Finanzminister, Sie waren heute Morgen gut beraten, als man Ihnen gesagt hat: Sagen Sie möglichst wenig, denn es kann im Zweifel alles gegen Sie verwandt werden.
Ich habe gestern Abend spät noch einmal den Beschluss des Verfassungsgerichts gelesen und kann mir schon vorstellen, dass es zum politischen Ritual
gehört, dass man versucht, eine solche Entscheidung so weit wie möglich herunter zu hängen. Das sei Ihnen auch von Herzen gegönnt. Dazu ist die Situation auch viel zu problematisch.
Selbstverständlich gebietet es der Respekt festzustellen, dass es sich um einen Status quo handelt, der zur Stunde festgehalten wird – nicht mehr und nicht weniger. Aber Sie müssen nicht viele Semester in diesem Fach studieren, um zu wissen, dass es auch für eine einstweilige Verfügung eine gewisse Prognose gibt, wie die Sache gegebenenfalls in der Hauptsache ausgehen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Prognose bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts eine bedeutende Rolle gespielt hat. Das Wort „Demut“ ist bei Ihnen gefallen, Frau Ministerpräsidentin. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diese Form der Prognose heute abgeben.
Aber lassen Sie mich auch einen Blick auf die prozessuale Begleitung durch die Landesregierung werfen. Frau Ministerpräsidentin, Sie sind falsch informiert, wenn Sie sagen, Sie hätten das Verfahren mit größter Demut und keinerlei Überheblichkeit begleitet. Ich empfehle dabei, noch einmal genau hinzuschauen, und will nur zwei Schritte nennen.
Der erste Schritt. Sie haben das Datum zutreffend zitiert, zu dem die Fraktionen von CDU und FDP die Antragsschrift eingereicht haben. Zugegebenermaßen haben nicht nur wir, sondern auch die Medien erwartet, wie das Gericht reagiert. Gibt es schon vor der Erwiderung irgendeine Reaktion? Nein, Sie ist nicht erfolgt.
Warum sie nicht erfolgt ist, beschreibt das Verfassungsgericht auf Seite 14 der Entscheidungsbegründung exakt. Dort heißt es – ich darf zitieren –:
„Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, (…) ist konkret zu befürchten, dass zwischenzeitlich unter Inanspruchnahme dieser Bestimmung Kredite in Milliardenhöhe unter Verstoß gegen die oben unter 2. genannten Verfassungsbestimmungen aufgenommen werden.“
„von den Ausgabenermächtigungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 trotz des anhängigen verfassungsgerichtlichen Verfahrens bereits innerhalb weniger Tage umfänglich Gebrauch gemacht worden ist (…).“
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von der CDU – Armin Laschet [CDU]: Das ist die Arroganz der Macht!)
Mit anderen Worten: Das Verfassungsgericht hat dem Verfassungsorgan Landesregierung zugetraut, dass es weiß, was ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist, nämlich dass auch Sie unter Hinzuziehung juristischer Hilfe – das ist in den letzten Tagen zugegebenermaßen etwas kläglich ausgefallen – erkennen, welche Bedeutung ein solches Verfahren hat, und Sie so viel Verfassungstreue haben, dass es des Hinweises des Verfassungsgerichts nicht bedürfe, sondern Sie gesagt hätten: Das nehmen wir zur Kenntnis. Wir bewahren den Status quo selbstverständlich von uns aus. – Deshalb schreibt Ihnen das Gericht das jetzt expressis verbis ins Stammbuch.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Mi- nisterpräsidentin Hannelore Kraft: Dann wür- de ich Ihrem Antrag doch zustimmen! Das ist doch albern!)
Ich war zugegebenermaßen auch zum ersten Mal in meiner Funktion damit betraut und habe mit Spannung die Erwiderung der Landesregierung erwartet. Aber der Aufmacher, der lautete, dass das Rechtsschutzbedürfnis erschöpft sei, weil Sie das Geld bereits ausgegeben hätten, schlägt dem Fass den Boden aus.