Protocol of the Session on January 19, 2011

Deshalb können wir dem FDP-Antrag nicht zustimmen, obwohl auch wir dafür sind, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, unsere Probleme mit dem Gesetzentwurf sind nicht die mancher Industrie- und Handelskammern. Unsere und die Probleme der Kommunen fangen da an, wo knappe Mittel nur umverteilt werden und wo die eine Hälfte der Kommunen gegen die andere aufgebracht wird, wie es im Moment der Fall ist. Wir wollen eine finanzielle Mindestausstattung für Kommunen, die aufgabengerecht ist. Das ist unserer Ansicht nach eine Voraussetzung bei der Neugewichtung der Grunddaten.

(Beifall von der LINKEN)

Das strukturelle Rekorddefizit der Kommunen ist in erster Linie auf Einnahmeverluste durch bundes- und landespolitische Entscheidungen und Maßnahmen zurückzuführen – auf die Entscheidungen Ihrer Parteien, meine Damen und Herren. Sie alle zusammen haben eine unsägliche Umverteilungspolitik von unten nach oben betrieben.

Wir dagegen streiten für nachhaltig verbesserte Finanzausstattungen der Gemeinden und der öffentlichen Haushalte insgesamt. Deshalb haben wir schon beim Nachtragshaushalt 2010 einen Antrag auf eine weitere Erhöhung des Verbundsatzes eingebracht, den Sie hier abgelehnt haben.

Wir werden in diesem Punkt nicht lockerlassen und Sie alle nicht aus der Verantwortung entlassen. Wir werden auch beim GFG 2011 eine Erhöhung der Verbundmasse für den kommunalen Finanzaus

gleich einfordern. Wir werden es auf keinen Fall mitmachen, dass Gemeinden schlechtergestellt werden und weniger erhalten als bisher. Wir fordern die Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf in diesem Sinne zu überarbeiten.

Meine Damen und Herren, noch ein letzter Satz zu dem heute vor etwa anderthalb Stunden bei uns eingegangenen Entschließungsantrag der CDU. In der Hoffnung, dass die Landesregierung den noch nicht eingereichten Entwurf in unserem Sinne überarbeitet, werden wir dem Entschließungsantrag der CDU zustimmen. Ich möchte allerdings noch einmal klarstellen: Wir möchten natürlich eine stärkere Gewichtung des Soziallastenausgleichs. Und damit es keine Irritationen gibt: Im Gegensatz zu der CDU sind wir auch für mehr Mittel für die Kommunen.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Frau Demirel. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich hoffe, Sie gewähren mir mehr Redezeit als nur noch eine Minute! – Jetzt habe ich nur noch 51 Sekunden. So schnell vergeht die Zeit!

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Nutzen Sie die Zeit!

Gut, ich fange dann an. – Meine Damen und Herren! Herr Engel, Herr Biesenbach, erst einmal zum Verfahren. Das Parlament und die damalige Landesregierung haben am 1. September 2009 die Vereinbarung getroffen, dass Referentenentwürfe und noch nicht eingebrachte Gesetzentwürfe, die den Verbänden zur Anhörung zugeleitet worden sind, nicht zum Gegenstand von Initiativen aus dem Parlament gemacht werden sollten. So sieht die Vereinbarung aus, Herr Engel, Herr Biesenbach. Insofern ist dies heute ein Sündenfall.

Das GFG 2011 ist im Parlament noch nicht eingebracht worden. Wir beraten somit einen Tatbestand, der nach der Vereinbarung, die wir hier als Parlament und Sie als Landesregierung damals getroffen haben, eigentlich nicht Beratungsgegenstand sein sollte. Das ist ein Sündenfall, um es deutlich zu sagen. Sie müssten vielleicht einmal intern klären, ob solche Punkte künftig grundsätzlich Gegenstand einer Parlamentsbefassung sein sollten.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Engel zulassen?

Gerne.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister. – Wie erklären Sie dann die Tatsache – Sie sprechen hier schließlich von einem Sündenfall –, dass die Simulationsrechnung mit Ihren Zahlen auf der Homepage des Innenministeriums stand?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Engel, ich verstehe nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Es gibt eine Vereinbarung zwischen der alten Landesregierung und dem Parlament dahin gehend, wie man mit Referentenentwürfen, mit Gesetzentwürfen parlamentarisch umgeht.

Dass solche Modellrechnungen auf der Grundlage eines Referentenentwurfes auf einer Homepage stehen und somit den Kommunen mitgeteilt werden, hat mit dieser Vereinbarung überhaupt nichts zu tun.

Sie müssen für sich allerdings entscheiden, ob Sie diese Vereinbarung aufkündigen und somit signalisieren, dass Sie kein Interesse mehr daran haben, dass die Landesregierung Sie über Gesetzesvorhaben informiert – das ist der offensichtliche Rückschluss, den man daraus ziehen muss –, oder ob Sie diese alte Vereinbarung anerkennen. Ich trete für Letzteres ein, weil es bisher über Jahrzehnte parlamentarischer Brauch in diesem Haus war. Nun ist dieser Brauch von Ihnen unterlaufen worden.

Herr Minister, möchten Sie eine weitere Zwischenfrage, und zwar des Kollegen Dr. Romberg, zulassen?

Nein, Herr Präsident, ich möchte jetzt ganz gerne zur Sache kommen.

Die Landesregierung wird dem Landtag einen Entwurf des GFG 2011 vorlegen, der auf der Grundlage aktueller Daten die zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht verteilt.

Meine Damen und Herren, das ist übrigens das GFG mit dem zweitgrößten Volumen aller Zeiten. Wir schütten an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen – das ist die Absicht der Landesregierung –

7,92 Milliarden € aus. Das sind 323 Millionen € mehr als der Betrag, den die alte Landesregierung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 vorgesehen hat.

Damit macht die Ausschüttung von Steueranteilen des Landes an die Kommunen einen der höchsten Beträge aller Zeiten aus.

Im Übrigen setzen wir mit diesem GFG die den Kommunen zugesagten Strukturverbesserungen um. Die Beteiligung der Kommunen an der Sanierung des Landeshaushalts und das Wegnehmen des Viersiebtelanteils an der Grunderwerbsteuer – das hatten Sie, Schwarz-Gelb, in den letzten Jahren zu verantworten – werden wir mit diesem Entwurf des GFG 2011 rückgängig machen.

Jetzt möchte ich noch einige Dinge zu der Grunddatenanpassung sagen, meine Damen und Herren. Diese Grunddatenanpassung im Jahre 2011 ist überfällig. Es ist überfällig, die Grunddaten zu aktualisieren. Diese Datengrundlage ist eigentlich jeweils innerhalb einer Legislaturperiode anzupassen.

Ich fasse Ihre Wortmeldungen so zusammen, dass Sie nicht der Auffassung sind, dass Grunddatenanpassungen turnusgemäß einmal pro Legislaturperiode stattzufinden haben. Das aber war über viele Jahrzehnte hinweg Tradition in diesem Land. Das haben Sie ausgesetzt, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb.

Jetzt fordern Sie uns faktisch zu nichts anderem auf – Herr Löttgen, Sie schütteln mit dem Kopf, aber ich muss es Ihnen deutlich sagen –, als fast 8 Milliarden €, die die Kommunen dringend zur Finanzierung ihrer Aufgaben brauchen, aufgrund fast zwölf Jahre alter Daten auszuschütten.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das sagt doch nie- mand! Wer sagt das denn?)

Dabei hat das Verfassungsgericht von NordrheinWestfalen vorgegeben, dass bedarfsgerecht, gerecht und aktuell an die Kommunen auszuschütten ist.

Herr Löttgen, so, wie von Ihnen gefordert, arbeitet diese Regierung nicht. Andersherum wird ein Schuh daraus: Sie haben, um Klientelpolitik in diesem Land zu betreiben, diese Grunddatenanpassung fünf Jahre lang nicht vorgenommen, obwohl Sie es eigentlich hätten tun müssen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Mit Respekt vor der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen sind wir der Meinung, dass diese Grunddatenanpassung stattzufinden hat. Sie ist ein rein rechnerischer, arithmetischer Vorgang ohne jede politische Einflussnahme und erforderlich, weil die Realität da draußen anders ist, als Sie sie im Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 abgebildet haben, Herr Löttgen. Sie wollen uns jetzt aufgeben, sie 2011 auch noch einmal so abzubilden. Die Realität da draußen ist inzwischen völlig anders, meine Damen und Herren, was Soziallasten angeht.

Um es deutlich zu sagen: Dieser Antrag der Fraktion der FDP und der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU sind abzulehnen.

Herr Löttgen, vielleicht wollen Sie sich noch zu Ihrer Pressemitteilung zu Wort melden. Sie ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit,

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

weil sie in mindestens drei Punkten unwahr ist. Sie ist unwahr, weil es keinen Beschluss der ifoKommission gibt, die Grunddatenanpassung im Jahr 2008 auszusetzen. Die ifo-Kommission ist erst zusammengetreten, als Sie längst das GFG 2008 im Parlament eingebracht und beschlossen hatten. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

(Beifall von der SPD)

Also kann es einen solchen Beschluss der ifoKommission überhaupt nicht geben. Wir können Ihnen gerne aus den Protokollen zitieren. Mein Kollege Körfges hat deutlich gemacht, dass es sich bei dem, was dort beraten und beschlossen worden ist, keineswegs um einen Freibrief für die alte Landesregierung handelt, im GFG herumzufummeln, wie Sie es gerne getan haben.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Die GFG-Grunddatenanpassung haben Sie fünf Jahre lang versäumt, um damit eine ganz bestimmte Klientel zu bedienen. Das tun wir nicht. Wir wollen, dass diese fast 8 Milliarden € gerecht verteilt in den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgeschüttet werden. Es ist ein rein rechnerischer Vorgang, keine politische Einflussnahme.

Im Ergebnis müssen Sie einfach mitnehmen, Herr Löttgen, dass ein solcher Vorgang in den fast 40 Jahren, in denen Gemeindefinanzierungsgesetze in Nordrhein-Westfalen existieren, regelmäßig stattgefunden hat. Mit Ausnahme Ihrer Regierungszeit ist das Geld an die Kommunen immer auf möglichst aktueller Datenbasis ausgeschüttet worden.

Herr Minister, es gibt eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jostmeier.

Nein, ich komme jetzt zum Ende.

Um es deutlich zu sagen: Warum ist es zu diesen großen Verwerfungen zwischen den 396 Kommunen gekommen? – Das hat eine Ursache, Herr Löttgen: Seit 1999, dem Jahr, aus dem die alte Datengrundlage stammt, auf der Sie – wie ich glaube – verfassungswidrig gearbeitet haben, hat sich die Realität in den Kommunen, was deren Soziallasten und -belastungen angeht, deutlich verändert.