Protocol of the Session on December 15, 2010

Damit ist das Ausführungsgesetz zum 1. Januar 2011 auf dem aktuellen Stand bundesgesetzlicher Vorgaben. Damit sind auch die Vorgaben des Ver

fassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai einschließlich der Durchführung eines Nachteilsausgleichs umgesetzt.

Die Erteilung der Bescheide und die Auszahlung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben 2010 sowie der Nachteilsausgleich sind vorbereitet, sodass nach Inkrafttreten die Kommunen ihr Geld sehr kurzfristig erhalten werden. Mein Ministerium, das MAIS, wird die Arbeit der gemeinsamen Einrichtungen und der zugelassenen kommunalen Träger auch 2011 weiterhin intensiv unterstützen.

Besondere Bedeutung hat dabei der Zielvereinbarungsprozess, der erstmalig im Jahre 2011 zwischen Bund, Land und den zugelassenen kommunalen Träger durchzuführen ist. Dazu hat es erste Gespräche mit den zugelassenen kommunalen Trägern gegeben. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir ein gutes Fundament für die Prozesse der Zielvereinbarung, aber auch der Zielkontrolle gelegt haben.

Ich begrüße auch die gemeinsame Initiative von CDU, SPD, Grünen und FDP, den zugelassenen kommunalen Trägern in Zukunft die Einrichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts zu ermöglichen. Die Kommunen erhalten neue Handlungsspielräume und sind mit dieser Organisationsform gestärkt, um die Bundesaufgaben nach dem SGB II erfolgreich in nachhaltigen Strukturen umsetzen zu können.

Je nach Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene zur Neubemessung der Regelbedarfe und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für bedürftige Kinder wird zu prüfen sein, inwieweit das NRW-Ausführungsgesetz erneut anzupassen ist.

Ich kann Ihnen nur nochmals für die gemeinsamen Initiativen danken. Wir sind auf einem guten Weg, um unabhängig von den Beschlüssen in Berlin unsere SGB-II-Arbeiten weiterhin erfolgreich zu erledigen.

Zum vorliegenden Gesetz auf Bundesebene kann ich sagen, dass das Land Nordrhein-Westfalen diesem Gesetz am Freitag im Bundesrat nicht zustimmen wird.

(Rainer Deppe [CDU]: Ein Skandal ist das! Ein Skandal auf Kosten der Kinder!)

Das ist kein Skandal, sondern das ist im Interesse der bedürftigen Menschen in diesem Land.

(Rainer Deppe [CDU]: Auf Kosten der Kin- der! – Gegenruf von Günter Garbrecht [SPD] – Weitere Zurufe)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung betrachtet sich als Schutzmacht der kleinen Leute auch in diesem Zusammenhang.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Daran wird nicht gerüttelt. Wir werden im Vermittlungsausschuss sehen, wie dieses Gesetz nachzuarbeiten ist.

(Ralf Witzel [FDP]: Ihr Gesetz! Ihre Hartz- Gesetzgebung!)

Sie werden diese Landesregierung nicht zu unsozialen politischen Aktivitäten in Berlin und anderswo bringen.

(Zuruf von der LINKEN: Das gehört in die Tonne gekloppt! – Zuruf: Peinlich ist das!)

Schlagen Sie sich das aus dem Kopf. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Danke, Herr Minister. – Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/863, den Gesetzentwurf Drucksache 15/215 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer wünscht dem zuzustimmen? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

11 Solidarische Gesundheitsversorgung erhal

ten – Bürgerversicherung einführen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/854

Ich eröffne die Beratung. Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Gebhard das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Bundesratssitzung am Freitag stehen auch das GKV-Finanzierungsgesetz und das Arzneimittelneuordnungsgesetz, das AMNOG, auf der Tagesordnung. Deshalb haben wir diesen Antrag gemeinsam mit den Grünen eingebracht.

Diese beiden Gesetze, die mit Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundestag beschlossen wurden, umfassend bewerten zu wollen, ist natürlich in fünf Minuten nicht möglich. So freue ich mich darauf, im Ausschuss unseren Antrag vertiefend behandeln und somit den weiteren Beratungsgang im Bundesrat begleiten zu können. Dies ist zwingend notwendig.

Ich will zu jedem Gesetz nur einen Punkt ansprechen. Anders als uns der Name GKV-Finanzierungsgesetz suggeriert, löst es das fundamentale Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich nicht. Es verteilt die Belastungen stattdessen unsozialer. Die Arbeitgeberbeiträge werden eingefroren, sodass jede Kostensteigerung im Gesundheitswesen von den Beitragszahlern allein getragen werden muss. Dies ist die erste Ungerechtigkeit.

Die Kostensteigerungen sollen dann auch noch über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge bezahlt werden. Dies bedeutet faktisch den Einstieg in die Kopfpauschalenfinanzierung, die von der Bevölkerung abgelehnt wird, und ist die zweite Ungerechtigkeit.

Denn völlig unbestritten ist, dass pauschale Beiträge einen regressiven Verteilungseffekt haben. Das bedeutet, dass geringe und mittlere Einkommen die Reform zu schultern haben. Die Wissenschaftler Stefan Greß, Klaus Jacobs und Sabine Schulze haben die finanziellen Folgen für die unterschiedlichen Einkommensgruppen berechnet. Bereits unter Berücksichtigung Ihres sogenannten Sozialausgleichs und des vom Bundesversicherungsamt erwarteten durchschnittlichen Zusatzbeitrags in Höhe von 16 € in 2014 haben Bezieher kleiner Bruttoeinkommen zwischen 450 € und 1.000 € 10 % ihres Einkommens für ihre Krankenversicherung aufzubringen, während ein Gutverdiener nur etwa 5 % seines Einkommens aufzubringen hat. Und das soll gerecht sein?

Kommen wir zum zweiten Gesetz, dem Arzneimittelneuordnungsgesetz. Auch hierbei versucht

Schwarz-Gelb, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Angeblich hat dieses Gesetz die Funktion, die Kosten für Arzneimittel zu begrenzen.

Ich will nicht ausführen, warum auch das nicht funktionieren wird. Das haben wir vor wenigen Wochen schon einmal besprochen. Ich will vielmehr die Aufmerksamkeit auf einen Aspekt legen, der unseres Erachtens in der öffentlichen Diskussion völlig untergegangen ist, aber die Axt in essenzieller Weise an unser System der gesundheitlichen Versorgung legt.

Kollege Laumann, ich glaube, das ist eine wichtige Sache, bei der wir uns beide gemeinsam gen Berlin auf den Weg machen müssen. Ich fände es gut, wenn Sie die paar Minuten noch im Saal blieben. In § 130 SGB V, der Verträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen betrifft, in Verbindung mit § 140 SGB V wird diesen Unternehmen das Tor zu integrierten Versorgungsverträgen geöffnet.

In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten bezeichnen die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen Lippe und Nordrhein dieses als – ich zitiere – „nicht angemessen und hinsichtlich des Ziels

einer strukturierten integrierten Versorgung geradezu kontraproduktiv.“

Weiter heißt es dort:

„In der Konsequenz würden somit vielfach international agierende Unternehmen und Großkonzerne zu einem direkten und je nach Segment und Zuschlag gegebenenfalls auch ausschließlichen Anbieter im Gesundheitswesen. So erhielten Pharmaunternehmen über das Instrument der einzelvertraglichen Gestaltung einen direkten Einfluss auf die Versorgung der Bevölkerung.“

Das, was den Kassenärztlichen Vereinigungen, die immerhin einen hoheitlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen haben, verwehrt ist, wird Großunternehmen mit diesem Gesetz jetzt zugestanden. Das haben Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der CDU, gewollt? Ich kann es nicht glauben.

Diese Möglichkeit der Unternehmen, über die integrierte Versorgung ihren eigenen Medikamentenabsatz zu sichern, wird natürlich auch genutzt. Vor wenigen Tagen konnten wir erfahren, dass die AOK Niedersachsen der I3G GmbH die Versorgung von 12.000 an Schizophrenie erkrankten Patienten überträgt. Die I3G ist zu 100 % ein Tochterunternehmen des Pharmakonzerns Janssen-Cilag, der unter anderem die Medikamente Risperdal und Haldol zur Behandlung Psychosekranker produziert. Janssen-Cilag wiederum ist ein Tochterunternehmen des globalen Pharmazie- und Konsumgüterherstellers Johnson & Johnson. Die I3G erfüllt den Versorgungsauftrag auch nicht selbst, sondern sie beauftragt die Firma Care4S mit der Durchführung des Vertrages. Diese wird finanziert von Turgot Ventures, einem Schweizer Unternehmen für Risikokapital, das auf seiner eigenen Homepage ausweist, dass es strategische Geschäftskonzepte in den attraktivsten Wachstumsfeldern Deutschlands entwickelt. Noch irgendwelche Fragen?

Herr Kollege Laumann, ich denke, wir sollten uns gemeinsam gen Berlin schnellstens auf den Weg machen, um diesem Spuk ein Ende zu setzen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Ünal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Gesundheitsversorgung ist das Maß für die Stärke unseres Gemeinwesens, das gleiche Chancen und gleiche Teilhabe für alle garantieren muss. Dabei darf es nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen, welche Gesundheitsversorgung jeder und jede Einzelne erhält.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein gerechter Zugang zu qualitativ hochwertiger Prävention und Gesundheitsversorgung für alle Menschen ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, sozialer Lage oder Alter ist zentrale Voraussetzung.

Mit ihrer sogenannten Gesundheitsreform hat die schwarz-gelbe Bundesregierung nach einem monatelangen Hauen und Stechen zwischen CSU und FDP den gleitenden Ausstieg aus dem Solidarprinzip in der Gesundheitsversorgung beschlossen und die Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem fest zementiert.

Zudem wird auch dafür gesorgt, dass die Zweiklassenmedizin, die es ohnehin schon gibt, auch im Solidarsystem Einzug hält, weil Patientinnen und Patienten mit oder ohne Kostenerstattung künftig unterschiedlich behandelt werden.

Schließlich führt mit der zunächst kleinen, dann aber immer größer werdenden Kopfpauschale der Weg schnurstracks heraus aus dem Solidarsystem hin zu einem reinen Versicherungssystem, in dem nur noch Risiko abgedeckt wird. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass noch kürzlich ein führender Lobbyist einer privaten Krankenversicherung zu der Reform der Bundesregierung kommentieren konnte – ich zitiere –: Besser hätten wir es auch nicht machen können.

Sie hat die Erhöhung der Kassenbeiträge bei gleichzeitiger Deckelung für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Einführung einer Kopfpauschale unter dem Namen „Zusatzbeitrag“ beschlossen, die beliebig weiter nach oben steigen kann. Damit ist auch schon klar, wer die Risiken steigender Gesundheitskosten in Zukunft alleine trägt, allein die gesetzlich Versicherten.