daran erinnern, wenn es so weit ist, Herr Biesenbach, und hoffen, dass Sie dann auch zu Ihrem Wort stehen und nicht das ganze Spiel im Ausschuss wieder von vorne anfangen.
In Duisburg spitzt sich nämlich derweil die Situation weiter zu. Herr Sauerland wird immer unbeliebter. Die Wut und die Enttäuschung darüber, dass weder die Stadtspitze noch jemand in der Stadt die Verantwortung für das politische Desaster oder auch für das Love-Parade-Desaster übernehmen will, wird immer größer.
Ich möchte gerne noch kurz etwas zum Antrag der FDP sagen. Die Fragen der FDP sind unserer Meinung nach so allgemein gehalten, dass sich die vielen Fragen, die wir aufgeworfen haben, durchaus darunter subsumieren lassen und auch unter diesem Katalog aufgeworfen werden können. Das sind nämlich – an dieser Stelle möchte ich gerne meinen Vorrednern recht geben – die Fragen nach der Verantwortung des Veranstalters, der Stadtspitze, der Regierung und der Vorgängerregierung, aber auch der Macher der Kulturhauptstadt und nach dem Druck, den diese aufgebaut haben.
Das ist in dem FDP-Antrag so weit okay. Als Einziges geht uns der Untersuchungszeitraum nicht weit genug. Denn er setzt im September 2009 an. Wir glauben, dass das zu spät ist.
Die Absage von Bochum zur Love-Parade ist bereits Mitte Januar 2009 aus Sicherheitsbedenken erfolgt. Daraufhin ist die Debatte in den Ruhrgebietsstädten darüber losgebrochen, ob Ruhrgebietsstädte wie Duisburg und andere diese Megaveranstaltung überhaupt stemmen können.
Im Februar 2009 schrieb der CDU-ler Thomas Mahlberg den inzwischen berüchtigten Brief an den Innenminister Wolf, der Polizeipräsident Cebin unter Druck setzen sollte. Denn Cebin hatte Sicherheitsbedenken geäußert. Wir wollen, dass auch diese Akteure in die Untersuchung einbezogen werden, die dieses prestigeträchtige Projekt um jeden Preis durchboxen wollten und dadurch womöglich auch Herrn Wolf, Herrn Rüttgers und Herrn Sauerland unter Druck gesetzt haben.
Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn sich die FDP in diesem Punkt offen und gesprächsbereit zeigt, was den Beginn des Untersuchungszeitraums angeht.
Ansonsten wird unsere Fraktion diesem Antrag heute zustimmen. Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit stimmen wir einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion zu. Wir haben es bereits beim letzten Mal gesagt: Wenn wir einen Antrag richtig finden – die Situation gibt nach wie vor Anlass dazu –, dann sind wir an der Zusammenarbeit in Sachfragen interessiert.
Für uns bleibt es dabei: Die Politik ist in der Verantwortung, hier einen Beitrag zur Aufklärung zu leis
ten, nicht die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu ersetzen, sondern die politische Verantwortung der einzelnen Akteure aufzuklären. – Herr Biesenbach, wir nehmen Sie wirklich beim Wort, denn ich möchte nicht, dass das unsägliche Schauspiel, das auch Sie teilweise im Innen- und im Rechtsausschuss veranstalten, weitergeht.
Vielen Dank, Frau Conrads. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Die antragstellende Fraktion der FDP hat um direkte Abstimmung gebeten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/859. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die FDP und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD, Grüne und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU abgelehnt.
Astrid Birkhahn (CDU) : Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen! Meine Herren und Damen! Wir haben heute die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Das war eine der ersten Aktivitäten, die die neue Minderheitsregierung auf den Weg gebracht hat. Offensichtlich waren das Dinge, die sehr drängend waren, die sehr wichtig waren.
Rasche Lösungen für dringende Probleme; das war der Grund, weshalb dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Ich habe mir überlegt: Was treibt Menschen dazu, Gesetzentwürfe einzubringen? Ich unterstelle, es treibt sie eine ähnliche Maxime wie Erhard Eppler und andere, der nämlich sagt: Er wird politisch aktiv, weil er den Propheten Jeremia ernst nimmt, der sagt: Suchet der Stadt Bestes! – Nun denn, wenn wir uns diese Maxime ansehen, dann darf sie auch auf dieses Schulgesetz angewandt werden.
Ich möchte einmal auf die vier Einzelteile schauen, auf die Änderungen des Schulgesetzes und gucken, für wen und in welcher Hinsicht hier Verbesserungen angestrebt werden. Die Rücknahme der Verbindlichkeit der Schulformempfehlung ist der erste Baustein. Hier ist deutlich, dass der Elternwille gestärkt und geschützt wird. Denn in der Begründung bei der Einbringung des Gesetzentwurfes wurde deutlich, dass der Elternwille nicht hinreichend berücksichtigt worden ist.
Ein zweites Argument, das ins Feld geführt worden ist, ist der Bürokratieabbau. Man sagte, Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht so viel schreiben. Von daher wäre es sicherlich auch eine Reduktion des bürokratischen Aufwandes, wenn man auf diese verbindlichen Empfehlungen verzichten würde. Aber, meine Herren und Damen, verzichten auf die Bedeutung, aber trotzdem schreiben lassen? Das ist ein vergebliches Hinweisen auf Arbeiten und keine Achtung der Professionalität von Lehrkräften. Von daher ist für den ersten Baustein eine Verbesserung nicht deutlich auszumachen.
Schauen wir auf die zweite Änderung, die Schuleinzugsbereiche. Wurde bei dem Gutachten, den Empfehlungen zum Schulformwechsel noch der Elternwille gestärkt, so wird er hier massiv wieder zurückgenommen. Er wird förmlich unwichtig. Denn entscheidend ist – so ist zumindest ihre Begründung gewesen –, dass Kommunen ein Steuerungselement für optimale Schulversorgung bekommen. Merkwürdig ist nur, dass lediglich 5 bis 10 % der Kommunen dieses Instrument nutzen möchten. So hat es uns zumindest der Vertreter des Landkreistages in der Anhörung wissen lassen.
Sie haben gesagt: Nun gut, dann machen wir eine Politik der Ermöglichung. Dann ist es eben für diese 5 bis 10 % eine Chance, ihren Wunsch zu erfüllen.
Ein anderer Punkt, aus dem ich Sie nicht entlassen möchte: Durch diese Schulbezirke wird der Wettbewerb bei der Entwicklung der Qualität von Schulen nicht gefördert, sondern wieder zurückgenommen. Sie gehen diesen Schritt im Bewusstsein, dass die Qualitätsentwicklung von Schulen nicht befördert wird. Auch hier bleibt die Frage: Ist denn nun diese Veränderungsnovelle ein Verbesserung des Bisherigen?
Schauen wir auf den dritten Punkt. Es geht um die Zusammensetzung der Schulkonferenz. Auch hier – das will ich vorwegnehmen – ist die Bilanz eine recht schwache. Natürlich ist die Zahlenkosmetik nach der Anhörung geglückt. Die Anzahl der Mitglieder ist nun durch drei teilbar. Aber Sie haben das durchaus zwiespältige Votum in der Anhörung nicht deutlich zur Kenntnis genommen. Auch die Ablehnung der Vertretungen des Berufskollegs findet keinen Niederschlag. Es wird nicht deutlich, wie man damit umgehen will, wenn Personalentscheidungen durch diese Drittelparität zu treffen sind oder wenn die Möglichkeit des Unterliegens der Schulleitung in Erwägung gezogen wird. Das sind Punkte, die nicht durchdacht sind. Die sind nicht bis zu Ende überlegt.
Zu Ihrem letzten Punkt, Ihrem Argument, die innerschulische Demokratie sei beschädigt – das ist auch ein Zitat aus Ihrer Begründung –, kann ich nur sagen: Demokratie praktiziert man im schulischen Alltag und nicht bei vereinzelten Konferenzterminen.
Da möchte ich Ihnen auch ganz deutlich absprechen, dass hier eine Verbesserung deutlich geworden ist.
Der vierte Punkt. Frau Beer, Sie sind ja sonst eine ganz freundliche Kollegin, aber da muss ich jetzt leider sagen: Mit Ihrem Weihnachtsgeschenk an die
Ich denke, die Abschaffung der Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten als Weihnachtsgeschenk zu verpacken, ist gänzlich unangemessen.