Protocol of the Session on December 15, 2010

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist doch völlig falsch!)

Deshalb ist die entsprechende Neuverschuldung nicht nötig, und wir hätten diese Schulden ganz bestimmt nicht gemacht. Das belegt der drastische Abbau der Neuverschuldung, den wir in den Jahren 2006 bis 2008 betrieben haben.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Wie das grafisch aussieht, können Sie in der „Rheinischen Post“ von gestern nachlesen. Sie dagegen, Herr Finanzminister, scheinen das Wort „sparen“ überhaupt nicht zu kennen. Denn während der Bund seine Verschuldungsplanung wegen der guten Konjunkturentwicklung um sage und schreibe 40 % zurücknimmt, wollen Sie die Neuverschuldung in Nordrhein-Westfalen ohne jede Not um 28 % erhöhen.

Gleichzeitig – und das finde ich bemerkenswert – fordert Ihre Fraktion in Berlin, die Schuldenaufnahme des Bundes – lassen Sie es sich auf der Zunge zergehen – angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen und der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt noch weiter zu drücken. In Berlin muss noch weiter gedrückt werden; das ist einer dpa-Meldung vom 12. November zu entnehmen. Und was ist bei uns? Was nun: Schulden drücken oder Griechenland-Syndrom? – Ich glaube, Sie entscheiden sich hier für das Griechenland-Syndrom.

(Beifall von der CDU)

Herr Minister, ich kann mir gar nicht ausdenken, was Ihre Kollegen in Berlin zu der von Ihnen geplanten Schuldenorgie sagen würden. Ich fürchte, sie würden sich aus Protest die Kleider vom Leib reißen. Das werden wir hier in Nordrhein-Westfalen natürlich nicht tun.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Gott sei Dank! Ersparen Sie uns das! – Weitere Zurufe von der SPD – Lachen von der SPD und von den GRÜNEN)

Stattdessen werden wir den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil an Ihrem Nachtragshaushalt …

Das würde auch gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen.

(Heiterkeit)

… so gut wie alles verfassungswidrig ist.

Ja, lachen Sie nur dumm. Das können Sie ruhig machen. Das stört mich nicht.

In Berlin reden Sie so, hier reden Sie so. Die Leute werden sich schon ihren Vers darauf machen.

In Berlin kritisieren Sie die solide Haushaltspolitik und sagen, dass noch zu viele neue Schulden gemacht würden; da stimme ich Ihnen zu. Dort wird

aber wirklich gespart. Hier hingegen wird Geld verschwendet und zum Schornstein rausgejagt. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Herr Kollege Körfges, der Haushalt, den Sie hier vorgelegt haben, verletzt die Kreditobergrenze nach der Landesverfassung. Sie erklären die Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts nicht so, dass es irgendjemand verstehen könnte. Das kann man aufgrund dessen, was Ihr Wirtschaftsminister vorgestern in der Zeitung veröffentlicht hat, auch gar nicht erklären.

(Martin Börschel [SPD]: Dass Sie nicht lesen können, ist nicht unser Problem!)

Es ist ganz klar: Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Nachtrags können Sie die Störungslage nicht schlüssig nachweisen. Aber sei‘s drum. Sie müssten auch nachweisen, dass die Maßnahmen, die Sie ergreifen, geeignet sind, um einer Störungslage entgegenzuwirken. Auch das können Sie nicht und haben Sie bisher vollständig unterlassen.

Mit Ihrer Politik und der Rücklagenbildung machen Sie eigentlich alles nur noch schlimmer. Meine Damen und Herren, eine Rücklage

(Martin Börschel [SPD]: Das ist doch Ihre Rücklage, Herr Weisbrich!)

ist per se nicht geeignet, eine Störungslage zu beseitigen. Denn eine Rücklage entzieht dem Wirtschaftskreislauf Geld. Sie horten es beim Staat, und insofern wird es dem Wirtschaftskreislauf nicht zugeführt. Damit wird alles noch schlimmer, als es vorher ohnehin schon war.

(Martin Börschel [SPD]: Milchmädchenrech- nung!)

Sie brauchen es mir nicht zu glauben. Aber wir haben es gutachterlich untersuchen lassen, und Sie werden sich wundern, wie wir es gegenüber dem Verfassungsgerichtshof darstellen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie werden eine Klatsche in Münster beim Gerichtshof krie- gen!)

Hinzu kommen bei einer Betrachtung Ihres Nachtrags Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Ich frage Sie ernsthaft: Wer nimmt, wenn er in zwei oder in drei Jahren ein Auto kaufen will, heute Kredite auf und zahlt dafür Zinsen?

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Herr Linssen!)

So bekloppt kann einer alleine überhaupt nicht sein. Aber Sie machen das mit Ihrem Nachtrag.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie verstoßen gegen das Jährlichkeitsprinzip. Sie verstoßen gegen den verpflichtenden Grundsatz der Etatreife, Herr Finanzminister. Und Sie verstoßen massiv gegen die Bundestreue, weil Sie die Vorwir

kungen der Schuldenbremse rechtsmissbräuchlich umgehen wollen, um nur einige wenige Kritikpunkte zu nennen.

(Beifall von der CDU)

Mit Ihrer Kreditgier verhalten Sie sich genauso wie die öffentlich-rechtlichen Banken nach dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, als sie sich mit Ihrer Billigung in der Übergangszeit bis 2005 noch schnell mit Liquidität vollgesogen haben. Sie wollen jetzt das Gleiche tun. Ihr Stichtag ist der 01.01.2011, weil die Schuldenbremse danach selbst für Nordrhein-Westfalen indirekt Wirkung entfalten wird.

Mit unserem Entschließungsantrag weisen wir Ihnen nach, dass 2010 rund 3,2 Milliarden € Kredite weniger aufgenommen werden müssten, als Sie es in Ihrem Haushalt veranschlagt haben. Wenn Sie die Kredite dennoch aufnehmen, dann schädigen Sie das Land bei einem Zinssatz von 3 % bereits um rund 100 Millionen € pro Jahr. Bei 4 % Kreditzins beträgt der Schaden schon rund 130 Millionen € jährlich, und eine solche Zinshöhe kann man für die Zukunft keineswegs ausschließen.

Dieser Nachtrag ist eine Einladung zum Verfassungsbruch. Sie können nicht erwarten, dass wir dem zustimmen. Aber wir machen Ihnen einen Gegenvorschlag. Wir laden Sie zur Verfassungstreue ein. Wir schlagen vor, dass in den Nachtrag nur Maßnahmen aufgenommen werden, die bundesrechtlich oder landesverfassungsrechtlich zwingend geboten und damit verfassungskonform sind – im Klartext heißt das, Herr Minister: die Neuverschuldung um zusätzliche 1,83 Milliarden € unterbleibt. Auf die Zuführung zum Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB“ in Höhe von 1,3 Milliarden € wird verzichtet. Auf die Bildung einer Rücklage von 375 Millionen € aus der Einheitslastenabrechnung wird verzichtet.

(Martin Börschel [SPD]: Das könnte Ihnen so passen!)

Auf die Bildung einer Rücklage für konnexitätsrelevante Kosten in Höhe von 370 Millionen € wird verzichtet. Das können Sie immer noch veranschlagen, wenn der Sachverhalt und die Verteilungskriterien klar sind.

Die Zuweisungen an die Gemeinden zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren beruhen ausschließlich auf einer Behauptung der Landesregierung, die sich in der parlamentarischen Beratung nachweislich als falsch erwiesen hat. Von 1.300 Bauruinen war die Rede. Wo sind denn diese 1.300 Bauruinen? – Dann müsste es in meinem Wahlkreis 20 geben. Da gibt es aber keine einzige. Ich kenne überhaupt keine Bauruinen. Das hat Ihr Innenminister auch im Kommunalausschuss eingeräumt.

Tatsache ist doch: Im Haushalt 2010 sind 100.500 Plätze für unter Dreijährige finanziert. Von den Kommunen sind bislang 88.600 angefordert worden. Damit ergeben sich im Haushaltsvollzug 2010 sogar Minderausgaben. Auf die Zuweisungen in Höhe von 150 Millionen € wird deswegen verzichtet. Die Zuführung zum Sondervermögen Versorgungsfonds in Höhe von 94 Millionen € sowie die zwangsläufigen Mehreinnahmen und Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 472 Millionen € werden durch den positiv verlaufenden Haushaltsvollzug von wenigstens 562 Millionen € gedeckt. Die Ausbringung von neuen Stellen kann von uns nur akzeptiert werden, wenn zur Deckung eine entsprechende Ausbringung von kw-Vermerken erfolgt.

(Ulrich Hahnen [SPD]: Sie haben schon ge- merkt, dass Sie abgewählt worden sind, o- der?)

Der Landtag hat am 29. Oktober 2010 einen Antrag zu den Kommunalfinanzen beschlossen; das haben wir gemeinsam gemacht. Danach erhalten die betroffenen Kommunen ab 2011 – und nicht bereits ab 2010 – in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechende Unterstützungen des Landes in Höhe von 300 bis 400 Millionen € pro Jahr. Insofern kann diese Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, die zum Jahresende ohnehin zu spät kommt, als dass die Kommunen noch etwas Vernünftiges damit anfangen könnten, ebenfalls unterbleiben.

Meine Damen und Herren, das zeigt im Grundsatz, dass es auch ganz anders geht. Die verbleibenden Haushaltsverbesserungen in Höhe von über 1,35 Millionen €, die wir in der Saldierung haben, werden nach unserem Vorschlag zur Absenkung der Nettoneuverschuldung verwendet. Nach dem heutigen Stand brauchte sie höchstens 5,2 Milliarden € zu betragen.

Realistisch ist angesichts des wirklich gut verlaufenden Haushaltsvollzugs eigentlich, dass wir zum Rechnungsschluss, also dann, wenn Sie die Bücher für das Jahr 2010 geschlossen haben, tatsächlich mit eher unter 5 Milliarden € Neuverschuldung auskämen als mit diesen 8,4 Milliarden €, die Sie in die Welt hauen. Das kann nicht wahr sein. Ich bitte Sie herzlich, das zu unterlassen. Das ist ein grober Verfassungsbruch, den wir nicht mitmachen werden. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weisbrich. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Börschel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Börschel.

Martin Börschel (SPD) Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr

geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat heute den Nachtragshaushalt mit einer Ergänzung vorgelegt, der vor allem Folgendes ist: Ihre Bilanz von fünf Jahren schwarz-gelber Regierung in Nordrhein-Westfalen, Ihre Bilanz des Scheiterns.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Bernd Krückel [CDU]: Lächerlich!)

Ich sage auch ganz bewusst: Er ist Ihre Bilanz des Tarnens und Verschleierns.

Sie haben im Haushalt für das Jahr 2010 die Verschuldung mit 6,6 Milliarden € bewusst niedrig angesetzt, um über den Wahltag zu kommen. In Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wussten Sie ganz genau, dass die Neuverschuldung auch unter Ihrer Regierung auf eine ähnliche Größenordnung angestiegen wäre