Auch das sollte eine Fraktion, die diesem Parlament länger angehört, eigentlich wissen. – So weit zum Thema Qualität.
Beide genannten Gesetzentwürfe befinden sich im parlamentarischen Beratungsprozess. Am 08.12. wird sich der Ausschuss für Schule und Weiterbildung erneut mit der Materie befassen, die Anhörung auswerten und eine Empfehlung an das Plenum formulieren. Die Fraktion der FDP hat damit die Möglichkeit, ihr Anliegen an geeigneter Stelle zu platzieren.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP geht von falschen Voraussetzungen aus, denn der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht keinen Zwang zur Einführung von Schulbezirken vor. Den Schulträgern soll lediglich wieder die Möglichkeit eröffnet werden, Schuleinzugsbereiche zu bilden.
Das Schulgesetz 2005 sah demgegenüber zwingend die Bildung von Schuleinzugsbezirken für Grund- und Berufsschulen vor. Die vorliegenden Gesetzentwürfe wollen das jetzt wieder öffnen, und zwar für alle Schulformen. Damit wird den Kommunen je nach Lage vor Ort ein Steuerungsinstrument an die Hand gegeben und die Möglichkeit eröffnet, auf örtliche Fehlentwicklungen zu reagieren.
Herr Dr. Sternberg, bei der Gelegenheit möchte ich auf Ihre Frage zurückkommen. Die Kommunen können damit viel kreativer umgehen. Das muss auch nicht wie in dem Beispiel an der Haustür enden. Sie können nämlich überlappende Bereiche bilden. Insofern kann man beides schaffen: Man kann eine Wahlmöglichkeit für die Eltern schaffen, und man kann trotzdem einen Radius, in dem die Kinder wohnen, formulieren.
Natürlich ist es jederzeit möglich, besondere Schulprofile wie die Beispiele, die Herr Wiedon genannt hat, anzuwählen. Das war vorher möglich, und das wird auch weiterhin möglich sein. Insofern wird hier ein Popanz aufgebaut, meine Damen und Herren.
Wir alle wissen, dass die sogenannte freie Schulwahl zuweilen dazu geführt hat, dass Schulen in einem schwierigen Umfeld nicht mehr angewählt wurden und dadurch ungleiche Voraussetzungen für die Bildung und Förderung der Kinder vor Ort entstanden sind. Schulen brauchen gerade die Mischung von unterschiedlichen Kindern, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Das sollen die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort von Fall zu Fall entscheiden.
Unsere Landesregierung begrüßt diesen Ansatz und folgt ihm. Wir geben den Kommunen Gestaltungsspielraum, und sie entscheiden dann in eigener Freiheit und Verantwortung, ob, wann und in welcher Weise sie davon Gebrauch machen, meine Damen und Herren.
Der Antrag der FDP behauptet, dass die Kommunen den Gesetzentwurf ablehnen. Das Gegenteil ist der Fall. Am 3. November 2010 hat in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für Kommunalpolitik Dr. Matthias Menzel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, für alle drei kommunalen Spitzenverbände erklärt – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –:
„Wir sind klar für den Entwurf des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes im Hinblick auf die Änderungen der §§ 46 Abs. 3 und 84 Abs. 1. Von zentraler Bedeutung ist für uns, dass kein Schulträger gezwungen wird, die Schulbezirke wiedereinzuführen. Dies ist allerdings mit der beabsichtigten Regelung auch eindeutig nicht der Fall. Damit bekommen die Schulträger, die dies wünschen, wieder ein Steuerungsinstrument an die Hand. Daher sind die kommunalen Spitzenverbände mit der beabsichtigten Regelung zu den Schulbezirken in den §§ 46 Abs. 3 und 84 Abs. 1 einverstanden.“
Meine Damen und Herren, insbesondere in den Großstädten ist es zu Verschiebungen gekommen, die auch zu Beschwerden abgewiesener Eltern geführt haben. Die Schulträger haben sich zum Teil unzufrieden über die nicht mehr vorhandene langfristige Planbarkeit der Anmeldungen gezeigt. Wir wollen die Steuerung der örtlichen Verhältnisse wieder dahin geben, wo sie hingehört: an die Kommunen vor Ort. Unsere Landesregierung arbeitet mit den Kommunen auf Augenhöhe und nicht mit Zwangsmaßnahmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitunter hat mich die Diskussion schon ein bisschen an Don Quijote erinnert: Sie kämpfen gegen Windmühlen, holen sich ständig eine blutige Nase, und irgendwie passiert doch nichts. Man kann es auch mit „Trockenschwimmern“ oder „König ohne Volk“ beschreiben. Schon gestern haben wir festgestellt: Ihre Gemeinschaftsschulen haben zwar vielleicht 80 Interessenten, am Ende gab es aber nur eine Anmeldung bzw. Genehmigung.
G8/G9 war ein Flop, und jetzt möchten Sie die Schulbezirksgrenzen wieder einführen. Ich werde Ihnen gleich noch ein paar Kommunen nennen, Herr Prof. Bovermann – Sie wollten ja ein paar Beispiele haben –, die sich schon geoutet haben. Das gebe ich Ihnen für das Wochenende mit auf den Weg,
damit Sie sehen, dass sehr viele Kommunen, auch recht prominente, die die Schulbezirksgrenzen nicht wieder einführen wollen.
Herr Rüße, Sie haben von Profilen gesprochen, die die Grundschulen einführen können, bzw. es gibt Profilschulen, an denen die Eltern ihre Kinder ohnehin anmelden können. Das heißt letztendlich, dass es in Zukunft noch mehr Privatschulen geben wird, was wir als CDU sehr begrüßen.
Bevor wir 2005 regiert haben, wurden die Privatschulen von Rot-Grün kleingehalten. Wir haben sie gefördert und auch mehr Geld ins System der Privatschulen gegeben. Sie können doch jetzt nicht sagen, dass die Eltern ihre Kinder in Zukunft an Profilschulen anmelden sollen, wenn Sie diese privaten Anbieter jahrelang bekämpft haben.
Frau Löhrmann, Sie haben gesagt: Eigentlich ändert sich nichts, weil alle Schulen nach wie vor alles können; sie könnten jetzt überlappen usw. – Letztendlich bauen wir aber doch nur wieder eine riesige Bürokratie auf.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, Herr Prof. Bovermann: Nur weil eine Schule recht viele Kinder mit Migrationshintergrund hat, ist das noch lange kein Grund, sie zu schließen.
In der Nachbarstadt meines Wahlkreises gibt es eine Schule mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, die sehr erfolgreich tätig ist. Der Kollege Wiedon hat gerade Schulen in Bilk aufgezählt, in denen das auch der Fall ist. Allein der Anteil an Migrationskindern kann sicherlich nicht der Grund gewesen sein, die Schule in Hattingen zu schließen.
Ich helfe gerne weiter, wenn Sie nicht wissen, welche Städte sich schon geoutet und gesagt haben: Schulbezirksgrenzen sind Quatsch, die brauchen wir nicht, wir kommen super klar. – Herr Prof. Bovermann, die schulpolitische Sprecherin der Grünen in Aachen beispielsweise hat in einer Pressemitteilung vom 20. Juli erklärt: Die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen ist nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. – Das finde ich schon sehr bemerkenswert.
Besonders interessant finde ich: Selbst Ihre eigenen roten Hochburgen, die eigentlich Ihr Rückgrat sein sollten,
Das Geburtstagskind ist heute großzügig. Herr Kollege Ratajczak, herzlichen Dank. – Bitte schön, Frau Beer.
Danke, Herr Präsident, und herzlichen Dank an den Kollegen Ratajczak. Können Sie irgendeine Absicht der Koalitionsfraktionen erkennen, dass die Kommunen gezwungen werden, die Schuleinzugsbereiche wieder einzuführen?