Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die im Jahr 2008 ausgebrochene weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hatte immense Auswirkungen auf die Staaten dieser Welt und auch auf die europäischen Staaten.
Um die schlimmen Auswirkungen zu verhindern und die Folgelasten einzudämmen, mussten einzelne Staaten und die Europäische Union mit finanziellen und regulativen Mitteln eingreifen.
Die Stabilität unseres Finanzsystems ist bei aller berechtigten Kritik an den Verursachern der Krise wichtig zur Stabilisierung unserer Volkswirtschaft. Im vergangenen Jahr wurden daher bereits Korrekturen am EU-Einlagensicherungssystem vorgenommen. Die neueren Vorschläge der EU
Kommission gehen jedoch in einigen Punkten in die falsche Richtung. Knackpunkt der Vorschläge ist deren Verbindlichkeit für ein einheitliches System.
Für Staaten, in denen bisher kaum oder keine Sicherungsfonds existieren, stellt dies eine sinnvolle Innovation dar. In Deutschland bereitet der Vorschlag jedoch Probleme. Die in Deutschland existierenden privaten und öffentlich-rechtlichen Geldinstitute sowie die Genossenschaftsbanken verfügen zum Teil bereits über erheblich besser ausgestaltete Sicherungssysteme. Unsere Sparkassen stützen sich in einem Haftungsverbund untereinander in unbegrenzter Höhe und nicht bloß auf dem in der Europäischen Union nun anstehenden Niveau von 100.000 €.
Die freiwillige Institutssicherung der Sparkassenfinanzgruppe ist von den anderen EU-Staaten anerkannt und nicht angetastet worden – bisher. Im Fal
le bereits existierender Garantiegemeinschaften sieht der Kommissionsvorschlag jedoch nur zwei Möglichkeiten vor:
Zum einen müsste eine Institutssicherung, wie sie im Fall der Sparkassen vorliegt, in eine Einlagensicherung umgewandelt werden. Das macht für den Sparkassenverbund keinen Sinn, sind die Konditionen der Institutssicherung doch viel besser als die der EU-Einlagensicherung.
Zum anderen könnte die bestehende Sicherung beibehalten werden, wenn die Mittel für die EUEinlagensicherung zusätzlich aufgebraucht würden. Auch das macht keinen Sinn, da gerade die Institutssicherung Insolvenzen verhindert, die EUEinlagensicherung aber erst bei Insolvenz greift.
Vor dem Hintergrund dieser Problematik ist der vorliegende Antrag zu begrüßen. Anzumerken bleibt jedoch: Die Landesregierung ist den hierin vermerkten Anforderungen bereits nachgekommen. Kollege Kuschke hat es gerade ausführlich ausgeführt. Der Bundesrat hat bereits am 24. September dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst, der direkt an die Kommission übermittelt wurde und die Bundesregierung zum Handeln aufforderte.
Darin heißt es unter anderem, dass erstens darauf hingewirkt werden muss, dass die bereits etablierten und weitreichenden Sicherungssysteme in Deutschland erhalten bleiben müssen, zweitens eine zusätzliche Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem nicht bestehen darf, wenn entsprechende, besser ausgestaltete Institutssicherungssysteme vorliegen, und drittens die Möglichkeit bestehen sollte, die Einlagen auch in unbegrenzter Höhe zu sichern.
Diese Forderungen sind zu begrüßen und erfüllen im Gesamtzusammenhang die im vorliegenden Antrag geforderten Aspekte.
Die Landesregierung setzte sich also bisher für den Erhalt der deutschen Kreditinstitute und ihrer Sicherungssysteme ein und wird es auch im weiteren Diskussions- und im Verhandlungsverlauf tun. Es gilt aber, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, ein Konzept vorzulegen, das die Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit den europäischen Anforderungen kompatibel macht. Die bisherige Abwehrhaltung und Uneinigkeit der Bundesregierung muss aufgebrochen werden, und es sollte zu einer konstruktiven Auseinandersetzung in Brüssel kommen. Daher sollten sich die hier versammelten Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU überlegen, ob sie nicht vielleicht den Druck auf ihre eigenen Leute erhöhen, bevor sie jemand anderen auffordern, sich für etwas einzusetzen, was diese Seite schon getan hat.
Mit dem Beschluss im Bundesrat sind die Positionen deutlich gemacht worden. Nun liegt es weniger an den Ländern als vielmehr am Bund, sich aktiver in den Prozess einzubringen und Verschlechterun
gen im deutschen Finanzwesen zu verhindern. Gleichwohl müssen wir von Landesseite mit wachen Augen und erhobenem Zeigefinger am Ball bleiben und gemeinsam verhindern, dass die deutschen Sparer und Sparerinnen künftig mit einem System leben müssen, das in wesentlichen Punkten schlechtere Bedingungen bietet als der Status quo in den bereits bestehenden Garantiegemeinschaften.
Nochmals: Eine europäische Regelung ist sinnvoll und in der Breite auch angemessen und wichtig. Aber es sollte sich um Mindestbedingungen handeln, welche die qualitativ besseren, bereits bestehenden Regelungen berücksichtigen und zu schätzen wissen. Niemand von uns möchte die Pluralität der deutschen Kreditinstitute aufs Spiel setzen. Niemand von uns möchte den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen unnötige Belastungen aufbürden. Und niemand von uns möchte, dass die besseren Systeme durch schlechtere Bedingungen abgeschwächt werden.
Wir sollten den laufenden Prozess aktiv begleiten. Der vorliegende Antrag geht jedoch über den aktuellen Stand der Dinge nicht hinaus. Die darin geforderten Aktivitäten wurden, wie aufgezeigt, bereits angegangen und werden es auch weiterhin. Im Kern deckt sich der Antrag mit unserer Kritik an den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission. Um diese Position über die Landesgrenzen hinweg zu stärken, wäre es sinnvoll, im weiteren Beratungsverfahren im Ausschuss eventuell einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der etwas aktueller ist, analog zu dem Verfahren in Baden-Württemberg. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder mal ein Fall, bei dem schon im Ansatz erkennbar ist, dass die Koalition der Einladung einem Antrag der Opposition nicht zustimmen wird. Herr Kuschke, Sie werden sich eher die Zunge abbeißen, als das zu tun. Das ist völlig klar, und das haben Sie auch noch mal deutlich gemacht. Wer lange genug hier im Parlament ist, weiß, dass das so ist. Das Geschäft kennen wir aus beiden Richtungen. Das ist schade, weil in der Sache wenig gegen diesen Antrag einzuwenden ist. Deswegen will ich es relativ kurz machen.
Das Thema, das die CDU angeht, ist natürlich von gemeinsamem Interesse. Den Ansatz, warum man das hier debattieren muss, könnte man bei jedem zweiten oder dritten Antrag vortragen, der nicht unbedingt zwingend nur Landesinteressen, aber
auch Landesinteressen betrifft. Deshalb ist es für uns wichtig, da wir immer zu Sparkassen und Genossenschaftsbanken gestanden haben, sehr
deutlich zu machen, dass das System der Institutsgarantie ein ideales Mittel ist, um die Kunden zu schützen.
Wir sind für alles offen, was die Bürger noch besser schützt. Wir achten zwar alle sehr aufmerksam darauf – da habe ich mich über die Wortmeldung von Herrn Engstfeld gefreut –, dass wir einen Mindestschutz brauchen, sollten aber auch sehen, die Pluralität unseres Systems nicht zu verlieren. Mir kommt es im Europarecht immer darauf an, dass wir versuchen, die gewachsenen Systeme, die in den Ländern vernünftig laufen, nicht ohne Not in eine Vereinheitlichung – möglicherweise noch mit falschen Obergrenzen – zu bringen.
Das ist wieder ein typischer Fall, bei dem man fragen muss: Wie weit muss das auf europäischer Ebene geregelt werden, was möglicherweise in den Ländern schon besser geregelt ist? An dieser Stelle kann man durchaus über Subsidiarität diskutieren, Herr Kuschke; das will ich Ihnen zugestehen. Aber die Frage ist natürlich immer, ob Europa den Generalzugriff auf ein Thema vornimmt und ausweitet. Wir haben das beim Katastrophenschutz und anderen Dingen diskutiert, bei denen wir gut aufgestellt sind und die Gefahr besteht, dass Europa eigene Systeme aufbaut, die am Ende für alle noch teurer werden und möglicherweise zu Doppelbelastungen führen.
Das ist in verschiedenen Beiträgen aufgeführt worden. Darüber sollten wir uns auch im Ausschuss unterhalten. Das macht Sinn. Das Thema ist es wert, einer vertieften Betrachtung unterzogen zu werden. In der Tendenz jedenfalls sind wir sehr einverstanden mit dem, was Sie vorgetragen haben, Herr Geerlings, und hoffen, dass es am Ende vielleicht noch zu einer gemeinsamen Regelung kommt. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihr Antrag offenbart einmal mehr, warum es zu einer Finanzkrise kommen konnte. Ich fürchte, er offenbart auch bereits, warum künftige Krisen nicht verhindert werden können. Ihr Einleitungssatz gibt Aufschluss: Der totale Kollaps konnte eben nicht – Zitat – „durch das beherzte Eingreifen der weltweiten Staatengemeinschaft verhindert werden, …“
Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgelenkt worden. Beherzt ist in diesem Fall allenfalls die Untätigkeit und der Unwille seitens der regierenden Parteien – nicht zuletzt auch der in Deutschland in Verantwortung stehenden Politikerinnen und Politiker –, die Finanzmärkte zu regulieren, zu kontrollieren oder sie gar zu demokratisieren.
Die Krise ist hausgemacht, sehr geehrte Damen und Herren. Zukünftige Finanzkatastrophen werden weder durch Einlagensicherungssysteme noch
durch Anlegerentschädigungen ursächlich verhindert. Es muss klar sein, dass im Falle eines ungehinderten Durchschlagens von krisenhaften Entwicklungen im Finanzsektor auch gut funktionierende Institutssicherungssysteme, wenn überhaupt, nur einen geringen Schutz der Sparerinnen und Sparer gewährleisten könnten.
Das spricht natürlich nicht dagegen, dass die Institutssicherungssysteme erhalten bleiben müssen. In diesem Punkt stimmen wir mit Ihnen durchaus überein. Grundsätzlich erachten wir die Absicherung der Institute als deutlich zu präferierendes Modell; denn wenn die Schutzmechanismen greifen, kommt es erst gar nicht zu einer Gefährdung der Einlagen. Kombiniert mit Frühwarnsystemen, wie sie beispielsweise die Landesverbände der Sparkassen etabliert haben, sind die Institute so vor Insolvenzen geschützt und stabil. Das ist deutlich effizienter und verantwortbarer, als im Falle eines Kollapses die Scherben zusammenzufegen und Restbeträge der Ersparnisse auszuzahlen.
Ich darf an dieser Stelle erwähnen, dass solche Systeme keineswegs nur der deutschen Bankenlandschaft zu verdanken sind. Ähnliche Systeme existieren beispielsweise in Dänemark und Österreich. Wenn Ihnen aber auf kollegialer Ebene daran gelegen ist, die Besonderheiten deutscher Banker hervorzuheben, wollen wir dem natürlich nicht im Wege stehen.
Jedenfalls sehen auch wir in der derzeitigen Diskussion der EU-Kommission die Notwendigkeit der Intervention. Eine Verminderung der Sicherheitsstandards für die breite Mehrheit der Sparerinnen und Sparer halten wir für inakzeptabel.
Zur Anlegerentschädigung schweigen Sie sich in Ihrem Antrag gehörig aus. Aber auch an dieser Stelle werden mit Sicherheit einige Auseinandersetzungen auf die Mitglieder der EU-Kommission zukommen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie nennen unter II. 2., erster Spiegelstrich, Ziele und gehen überhaupt nicht darauf ein, wie Sie die mit ungebremster Finanzmarktspekulation zwangsläufig einhergehenden Risiken von Mitgliedstaaten und Bürgern fernhalten wollen. Wie Sie das Problem angehen wollen, hat sich mir nicht erschlossen. Sie sind aber doch sicherlich sachkundig genug – als positiv den
kender Mensch sehe ich das so –, zu erkennen, dass beispielsweise die schwelende Krise des Euros in keinem Fall durch eine Absicherung einzelner Finanzinstitute gebremst werden könnte.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, deutet darauf hin, dass Sie die Größenordnung solcher Entwicklungen entweder verleugnen oder nicht wahrhaben wollen. Die Gefahren sind konkret, und sie treffen die Menschen in immer mehr Ländern Europas bereits fast alltäglich. Tragen Sie Sorge dafür, dass die Kanzlerin und Herr Schäuble ihre Blockadehaltung im Ministerrat der EU aufgeben und endlich mit darauf hinwirken, dass in Brüssel eine vernünftige, nachhaltige Finanzmarktregulierung entwickelt werden kann. Damit kämen Sie der Intention des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger bedeutend näher als mit einer Lobeshymne auf das in Gänze keineswegs schuldfreie deutsche Bankenwesen.
In diesem Sinne: Einer Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. Wir freuen uns auf eine etwas tiefer gehende Diskussion zum Verhältnis von Ursache, Wirkung und Prävention im Finanzsektor. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Beuermann. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der EU-Kommission am 12. Juli vorgelegte Entwurf für eine Neufassung der Richtlinie zur Einlagensicherung hat – das ist mehrfach angesprochen worden – gute Gründe. Diese sind in der Finanzmarktkrise der letzten Jahre ganz besonders hervorgetreten. Denn es ist deutlich geworden: In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die Sparer, die Anleger für den Fall eines Crashs ihrer Bank nicht ausreichend gesichert.
Wenn die Kommission – das haben wir in vielerlei Diskussionen zu vielen verschiedenen Themen erlebt – ein solches Defizit erkennt, dann treibt sie zumeist gleichzeitig zwei Ziele, zwei Leitgedanken, die sie mit einem Schlag ändern will. Zum einen stellt sich die Frage: Wie stelle ich den Missstand, den ich gerade entdeckt habe, ab? Das Zweite, was damit meistens direkt verbunden ist, ist die Frage: Wie stelle ich Wettbewerbsgleichheit und ausreichend faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten und auch zwischen den Banken sicher?
Zum ersten Punkt: Mit der Festlegung einer Einlagensicherung auf die Größenordnung von maximal 100.000 € würde die Kommission in der Tat eine spürbare Verbesserung für die Sparer und Anleger in immerhin 20 von 27 Mitgliedstaaten zuwege bringen. Allerdings – und das zeigt dieses Ergebnis –
orientiert sie sich nicht am Benchmark. Und Benchmark ist in diesem Punkt – das können wir, glaube ich, auch mal sagen – durchaus die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission orientiert sich vielmehr unterhalb dieses Benchmarks. Das bedeutet: Für die Anlieger in sieben Mitgliedstaaten ist diese Regelung eine Verschlechterung. Zu diesen sieben Staaten gehört allen voran die Bundesrepublik Deutschland. Und das wollen wir nicht.
Deshalb sind – das sage ich ganz offen – die Ziele im Antrag der CDU nach meiner Auffassung richtig beschrieben. Wir wollen das Sicherheitsniveau der Anleger eher erhöhen und nicht senken.
Ich sage noch einmal: Das passiert mit diesem Vorschlag in vielen Ländern der Europäischen Union. Wir würden den Wettbewerb ja eher vergrößern. Denn wenn es bis jetzt so ist, dass in einer zu hohen Absicherung der Einlagen in der Bundesrepublik Deutschland ein Wettbewerbsvorteil für die Bundesrepublik Deutschland gesehen wird, dann ist es auch so, dass er sinkt, wenn in den anderen Ländern der Standard angehoben wird.
Wir wollen keine unnötigen Belastungen der Steuerzahler. Wir wollen die Pluralität unseres Bankensystems in Deutschland erhalten. Wir wollen auch keine Verdrängung der freiwilligen Sicherungsmechanismen.
Wenn man sich den Antrag anguckt, muss man feststellen: Er ist in der zwar Sache richtig, aber im Ton und in der Abfassung dessen, was am Ende gefordert wird, zumindest ein kleines bisschen vergiftet. Insofern kann ich Herrn Wolf nur sagen: Es ist richtig, was die Koalition der Einladung angeht, und es ist auch richtig, zu überlegen, wo wir Schnittmengen haben in dem, was wir gemeinsam fordern. Aber die Formulierung, mit der die Landesregierung zu etwas aufgefordert wird, ist natürlich auch so gedacht, dass man damit zeigt: Da ist bislang ein Defizit, da ist bislang nicht das gemacht worden, was man hätte machen müssen.