(Ministerin Barbara Steffens: Nicht in der Abstimmung! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Wir sind in der Abstimmung! – Heike Geb- hard [SPD]: Das ist in der Abstimmung nicht zulässig! – Große Unruhe – Rainer Schmeltzer [SPD]: Herr Präsident, Sie stel- len Ihre eigene Geschäftsordnung infrage! – Ministerin Barbara Steffens: In der Abstim- mung kann man keinen Geschäftsord- nungsantrag zulassen!)
Herr Präsident! Ich halte es für bedeutsam für die Parlamentskultur, für die demokratische Kultur in Nordrhein-Westfalen, in unserem Hohen Haus, dass wir diese überraschende Entscheidung, die Sie bekanntgegeben haben, kritisch diskutieren, bevor wir sie vollziehen. Von diesem demokratischen Recht möchte ich für meine Fraktion Gebrauch machen.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Unglaublich! – Mi- nisterin Barbara Steffens: Lesen Sie erst mal die Geschäftsordnung!)
Ich kündige hiermit an, dass wir mit dem jetzt vom Sitzungsvorstand verkündeten Verfahren, Herr Präsident, nicht einverstanden sind
und dass wir uns an einer Wiederholung des Abstimmungsvorganges nicht beteiligen werden. Die Geschäftsordnung des Landtags legt eindeutig fest, dass der sitzungsleitende Präsident das Ergebnis der Abstimmung verkündet. Das hat der Landtagspräsident getan.
wenn Fraktionen des Parlaments den Landtagspräsidenten nötigen, die Abstimmung wiederholen zu lassen, wie wir das leider im Vorgespräch gehört haben.
Herr Präsident Uhlenberg hat im Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Präsidium deutlich gemacht, zu welchem Ergebnis der Sitzungsvorstand gekommen ist und weshalb er dieses Ergebnis verkündet hat. Wir werden nicht widerstandslos hinnehmen,
Westfalen so lange wiederholt werden, bis aus der Sicht einzelner Fraktionen das passende Ergebnis vorliegt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Lebhafter Beifall von der FDP und von der CDU – Gunhild Böth [LINKE]: Das ist alles nicht zur Geschäftsordnung!)
Ich darf hinzufügen: Es ist unter Demokraten eine Frage des selbstverständlichen Respekts, es hinzunehmen, wenn man selber einmal eine Abstimmung verliert, meine Damen und Herren.
Diese Größe haben Sie offensichtlich nicht. Ich kündige zu guter Letzt für meine Fraktion an: Sollte eine solche Abstimmungswiederholung tatsächlich stattfinden, werden wir uns daran nicht nur nicht beteiligen, sondern sie auch, da wir der Überzeugung sind, dass mit der Wiederholung einer demokratisch vollzogenen Abstimmung gegen die geltende Verfassung und die Geschäftsordnung des Landes verstoßen würde,
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Wir haben die Situation, dass vom Präsidenten das Abstimmungsergebnis über einen Antrag verkündet worden ist und damit als festgestellt gilt.
Zweitens. Ich weiß von unserem Schriftführer, Herrn Abgeordneten Sieveke, dass sich der Präsident vor der Verkündung des Ergebnisses bei ihm erkundigt hat, ob er die Beurteilung des Mehrheitsverhältnisses teilt, und dass der von der SPD amtierende Beisitzer, Herr Becker, dem nicht widersprochen hat.
Deswegen gilt das Ergebnis als festgestellt. Damit ist der Antrag der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Drittens. Sollte der Parlamentspräsident die Abstimmung erneut durchführen, werden wir – da das Ergebnis für meine Fraktion feststeht – daran nicht teilnehmen.
Viertens. Weil es hier grundsätzlich um die Frage geht, ob man im Parlament so lange abstimmen lassen kann, bis das Wahlergebnis passt,
muss das vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklärt werden. Und wir werden diese Klärung herbeiführen!
Fünftens. Meine Damen und Herren Abgeordneten, nehmen Sie zur Kenntnis: Eine der wichtigsten Aufgaben der Opposition in einem Parlament ist es, für die Einhaltung der Verfassung zu sorgen.
(Beifall von der CDU und von der FDP – Lebhafte Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Gunhild Böth [LINKE]: Das ist unglaublich! – Rüdiger Sagel [LINKE]: Un- verschämtheit, was Sie hier von sich ge- ben!)
Dann möchte ich Folgendes mitteilen, Herr Präsident: Das Mitglied der Regierung, Herr Staatssekretär Becker, hat die Unterbrechung der Landtagssitzung dazu genutzt, mit seinem Handy die Anwesenheitslisten der frei gewählten Abgeordneten, die vorn an der Tür ausliegen, zu fotografieren.
(Lebhafte Zurufe von der CDU: Pfui! – Zuruf von der FDP: Hört, hört! – Armin Laschet [CDU]: Unglaublich!)
Wir halten den Vorgang, dass ein Regierungsmitglied die Unterschriftslisten von freien Abgeordneten fotografiert,
(Lebhafter Beifall von der CDU und von der FDP – Armin Laschet [CDU]: Sie lassen Ab- geordnete beobachten!)
Ich sage hier ganz klar, dass ich für die CDU-Fraktion eine Sitzung des Ältestenrates beantrage, damit wir dort noch einmal in Ruhe erstens über die Situation sprechen können und zweitens darüber, wie wir damit umgehen, dass ein Regierungsmitglied mit seinem privaten Handy die Anwesenheitslisten von Abgeordneten fotografiert.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Laumann. – Es gab einen Antrag zur Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter Altenkamp, der zurückgezogen wurde, und es gibt noch weitere Wortmeldungen. – Dann hat der Abgeordnete Priggen das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Das, was wir jetzt erleben, ist die Konsequenz aus knappen und schwierigen Mehrheitsverhältnissen, aus einer Minderheitskoalition mit 90 Abgeordneten