Protocol of the Session on December 1, 2010

Als Beispiel will ich nur die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nennen, Vorschläge einzelner Politiker, die Pressefreiheit einzuschränken, in muslimischen Problemvierteln Handys oder das Internet zu verbieten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass solche Aspekte die Debatte hier nicht prägen, sondern wir uns in der Tat über ein schwieriges Thema, das die Gesellschaft sehr bewegt, sachlich unterhalten. Ich glaube, dass wir irgendwann zu einer gemeinsamen Position kommen sollten.

Ich will mich auf das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ konzentrieren und gebe zu, dass dieses Wort in diesem Land keine guten Gefühle auslöst. Die Menschen fragen sich, ob der Staat einfach einen großen Vorrat gespeicherter Daten anlegt. Wer kontrolliert die? Wozu dienen diese Daten? Was geschieht mit ihnen? Diese Fragen beunruhigen die Menschen. George Orwells 1984 scheint dabei nicht weit. Dann kommen in einer solchen Diskussion Emotionen ins Spiel, die nachhaltig die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung prägen.

Ich will versuchen, die Diskussion, die hier schon sehr sachlich geführt worden ist, um ein paar Fakten anzureichern, damit wir auf der Grundlage weiter diskutieren können.

Was sind eigentlich Vorratsdaten? – Vorratsdaten sind Verkehrsdaten, die bei einem Diensteanbieter automatisch entstehen, wenn wir telefonieren, eine E-Mail schreiben oder über das Internet kommunizieren. Um die Kommunikation zu ermöglichen, werden automatisch die Rufnummern, die Kennung der Teilnehmer, die Dauer des Telefonats oder der Internetnutzung und bei Handys der Standort erhoben. Wichtig ist – das muss in einer solchen Debatte von den Politikerinnen und Politikern viel mehr in den Vordergrund gestellt werden –, dass Verkehrsdaten selbstverständlich nicht den Inhalt der Kommunikation umfassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr entschieden, dass – um es platt zu formulieren – die neue Rechtslage die alte Rechtslage ist. Das bedeutet: Ein Diensteanbieter darf Verkehrsdaten nur noch zu betrieblichen Zwecken – beispielsweise zu Abrechnungszwecken – speichern und nutzen, und zwar auch nur eingeschränkt und im notwendigen Rahmen.

Meine Damen und Herren, dort genau liegt der Knackpunkt: Im Zeitalter von Flatrates und Prepaidkarten brauchen Verkehrsdaten zur Vertragsabwicklung mit dem Kunden weitestgehend überhaupt nicht mehr gespeichert zu werden. Früher waren diese Daten zur Kostenabrechnung üblich und notwendig. Schon zu Zeiten, als das Telefon noch eine Wählscheibe hatte, gab es – Sie werden sich erinnern – auf den Rechnungen eine Auflistung aller

Einzelverbindungen der Telefonate, die Sie geführt haben. Heute sind diese Einzelnachweise über geführte Telefonate oder die Nutzung des Internets nicht mehr erforderlich, zumindest nicht zu Abrechnungszwecken. Das bedeutet, dass die Diensteanbieter heutzutage die Erbringung der Telekommunikation und der dort erhobenen Verkehrsdaten gar nicht mehr speichern müssen.

Als Innenminister halte ich es für meine Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass die Behörden, dass die Polizei ihre Ermittlungserfolge auch nur dann erzielen können, wenn sie die Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, die für Ermittlungen erforderlich sind.

Das Bundeskriminalamt hat statistisch festgestellt, dass der Rückgriff auf die Verkehrsdaten in 73 % der Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet ermittlungstechnisch notwendig wäre. 73 %!

Entfernt man sich vielleicht einmal von dem Komplex „Terrorismus“, möchte ich Ihnen auch zu bedenken geben, dass vor etwa acht Wochen Mirko aus Grefrath verschwunden ist. Die Ermittlungsbehörden und Eltern haben große Befürchtung, dass er einer Entführung zum Opfer gefallen und vielleicht sogar tot ist. Die Ermittlungsbehörden hatten nur deshalb seine Verbindungsdaten, weil der Junge keine Flatrate hatte. Diese Verbindungsdaten waren notwendig, um Rückschlüsse auf mögliche Zeugen, vielleicht sogar Täterkontakte zu erlangen.

Das war in diesem Fall nicht erfolgreich. Aber auch wenn zukünftig Kinder verschwinden, bitte ich zu bedenken, dass Ermittlungsbehörden schnell und zügig wissen müssen, mit welchen Menschen das Kind in den letzten Tagen und Wochen zuvor Kontakt hatte. Damit können möglicherweise Kontakte zu Zeugen und Tätern ermittelt werden. Auch das gebe ich in der wirklich schwierigen Diskussion um die Frage der Mindestspeicherdauer zu bedenken.

Jetzt muss man sich doch über die Frage unterhalten, was das Bundesverfassungsgericht am 2. März dieses Jahres denn wirklich entschieden hat.

Das Verfassungsgericht hat die Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Deshalb ist eine Diskussion über die bisherige Rechtsgrundlage nicht mehr erforderlich; denn sie ist nun einmal für nichtig erklärt worden.

Das Gericht hält jedoch eine gesetzliche Regelung für die Speicherung der Verkehrsdaten unter strengen Voraussetzungen grundsätzlich für möglich.

Und noch mehr: Das Gericht hat sogar die Anforderungen an eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage in allen Einzelheiten in seinem Urteil aufgeführt. Damit hat der Bundesgesetzgeber – das ist gerade mehrfach thematisiert worden – eine sehr klare und sehr sichere Richtschnur dafür, wie eine

gesetzliche Neuregelung in diesem Land aussehen könnte.

Nun komme ich zu den Anträgen von CDU und FDP zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“. Dieses Thema liegt ausschließlich in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dort muss eine Klärung erfolgen.

Trotz der sehr klaren Richtschnur des Bundesverfassungsgerichts hat es die Bundesjustizministerin, in deren Ressortzuständigkeit diese Verantwortung fällt, bis heute nicht geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rechtsgrundlagen für die Sicherheitsbehörden klar, verfassungskonform und rechtmäßig darstellen könnte.

Stattdessen schlägt sie das Quick-Freeze

Verfahren vor. Das klingt erst einmal wie eine mögliche Alternative. Es hört sich vielversprechend an. Wenn man ganz genau hinschaut, stellt man aber fest, dass „Quick Freeze“ eher kalter Kaffee ist. Dieses Verfahren kann nämlich nicht funktionieren; denn dort, wo keine Daten gespeichert werden, kann man auch nichts einfrieren. Diese Einschätzung teilt im Übrigen das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 sehr deutlich.

Herr Minister Jäger, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Dr. Orth möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Gerne.

Bitte sehr, Herr Dr. Orth.

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Weil Sie sich auf der Innenministerkonferenz für die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben, möchte ich Sie fragen, ob das die von Rot-Grün getragene Haltung der Landesregierung ist, die Sie dort vertreten haben, oder nicht. Die bisherigen Redner der beiden Fraktionen haben nämlich nicht erkennen lassen, ob denn Rot-Grün für eine Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass ist oder nicht.

Herr Orth, Sie unterliegen einem grundsätzlichen Irrtum. Bei der letzten Sitzung des Innenausschusses haben wir uns darauf verständigt, den Sprechern und dem Ausschuss die Beschlussprotokolle der Innenministerkonferenz zur Verfügung zu stellen. Vielleicht besorgen Sie sie sich bei Ihrem Kollegen. Dann können Sie nachvollziehen, dass im Rahmen des Einstimmigkeitsprinzips der Innenministerkonferenz zum Thema „Vorratsdatenspeiche

rung“ einiges beschlossen worden ist. Der Kern ist aber die Bitte an den Bundesinnenminister, einen Entwurf für eine Regelung zur Mindestdatenspeicherdauer vorzulegen.

Die Vorratsdatenspeicherung – ich habe das gerade ausgeführt, Herr Orth – kann gar nicht mehr Gegenstand von irgendwelchen Beratungen sein, weil das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgelegt hat, dass diese nichtig ist. Dagegen steht die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung, nach der die europäischen Staaten zu handeln haben, was die Mindestspeicherdauer angeht.

Jetzt ist dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung für nichtig erklärt hat und gleichzeitig diese Bundesregierung nichts, aber wirklich gar nichts unternimmt, ein Vakuum entstanden. Diese Schutzlücke ist in der Innenministerkonferenz thematisiert worden – verbunden mit der Aufforderung an den Bundesinnenminister, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen, der rechtskonform und verfassungskonform sein muss.

Herr Orth, wenn Sie versuchen, hier eine Differenz herauszuarbeiten, bitte ich Sie deswegen, sich das Protokoll zu besorgen und es dort nachzulesen. Dann werden Sie feststellen, dass wir auf einer großen gemeinsamen Linie liegen.

Lassen Sie mich auch auf Folgendes hinweisen, wenn wir schon bei diesem Thema sind: Ich glaube, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen für eine solche Grundsatzdebatte eigentlich das falsche Parlament ist. Das ist im Bundestag zu klären, Herr Orth. Sie machen hier ja nichts anderes, als Ihre Differenzen und Meinungsverschiedenheiten zwischen CDU und FDP in der Bundesregierung gerade in der Frage von Mindestspeicherdauer und Vorratsdatenspeicherung in dieses Parlament zu tragen. Es wäre schön, wenn Sie die Energie, die Sie heute hier an den Tag gelegt haben, vielleicht einmal in Ihrer eigenen Partei auch in Richtung Berlin an den Tag legen würden, damit wir endlich eine rechtskonforme und verfassungskonforme Regelung – in unser aller Interesse, wie ich glaube – hinbekommen können.

Hier ist die Diskussion sachlich geführt worden. Sie ist in dieser Sachlichkeit hier aber am falschen Platz. Ich wäre froh, wenn diese Sachlichkeit im Bundestag herrschen würde, damit wir zu Regelungen kommen, die in der Tat mit dafür sorgen können, dass auf der einen Seite Straftaten in diesem Land nicht ungesühnt bleiben und auf der anderen Seite auch dem notwendigen Misstrauen gegenüber dem Staat, was Datensammeln und dessen Verhinderung angeht, genügt wird. Eine solche Regelung erscheint mir möglich. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Als Nächstes habe ich eine Wortmeldung des Abgeordneten Yetim von der Fraktion der SPD vorliegen, dem ich hiermit auch gerne das Wort gebe. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib und Leben ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Rechtsstaats. Deswegen sollte man das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ auch nicht leichtfertig ausnutzen. Schließlich geht es um elementare Belange unseres demokratischen Rechtsstaats, nämlich um den Schutz der Bevölkerung, aber auch um Freiheit und Grundrechte. Richtig ist aber auch: Wir dürfen die Angst der Bevölkerung nicht dazu ausnutzen, die Freiheitsrechte zu schwächen oder gar aufzuheben.

Wenn ich im Antrag der CDU dann aber lese, dass man die Vorratsdatenspeicherung nicht nur auf die Abwehr des weltweit agierenden islamischen Terrorismus, sondern auch auf organisierte Kriminalität und andere Formen der Schwerstkriminalität anwenden will, frage ich mich allen Ernstes, ob hier nicht eine Aushöhlung des Rechtsstaats unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung versucht wird. Der nächste Schritt lautet dann vermutlich: Einsatz gespeicherter Daten zur vorbeugenden Abwehr von Kriminalität. – Dann sind wir ganz schnell beim Überwachungsstaat, meine Damen und Herren. Das sollten wir nicht zulassen.

Innenpolitisch ist das, wie Sie alle wissen, eine Gratwanderung. Ein Zuviel an Sicherheit beeinflusst jeden und schränkt die Freiheit eines jeden ein. Ein Zuwenig kann eventuell schlimme Folgen haben.

Ich möchte an dieser Stelle auch dem Innenminister Ralf Jäger ganz herzlich dafür danken, dass er so besonnen und geradlinig reagiert hat und die Gefahren, die da sind, weder herunterspielt noch überdramatisiert. Anders übrigens als die CDU, die sogar die Einschränkung der Pressefreiheit fordert, will unsere Landesregierung so viel Freiheit und so wenig Einschränkung wie möglich.

Aber uns ist der Schutz der Bevölkerung wichtig. Deshalb sollten wir auch nicht leichtfertig und von vornherein jede sicherheitspolitische Maßnahme per se ablehnen. An der Stelle muss man aber auch ganz klar sagen: Das, was derzeit – das haben bereits einige Kolleginnen und Kollegen angesprochen – auf der Bundesebene – und dieses Thema gehört auf die Bundesebene – von der schwarz-gelben Koalition fabriziert wird, grenzt wie vieles andere auch, was derzeit in Berlin gemacht wird, schon an grobem Unfug.

Diese beiden abenteuerlichen Anträge von CDU und FDP, die wir jetzt auf dem Tisch liegen haben,

zeigen es ganz deutlich: Die CDU will eine konsequente Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, die FDP ist dagegen. Beide fordern jeweils die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für ihre Position einzusetzen. Hier habe ich mich gefragt: Ist das Verhältnis von CDU und FDP in Berlin schon so katastrophal, dass jetzt Frau Kraft aus Düsseldorf anreisen soll, um diesen Berliner Zickenkrieg zu beenden,

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

weil Frau Merkel dazu nicht in der Lage ist? Meine lieben konservativen und liberalen Kollegen, klären Sie Ihre Position da, wo es hingehört, nämlich im Bundestag, im Koalitionsausschuss und im Kabinett. Im Koalitionsausschuss könnte das spaßig werden.

Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass sich die NRW-Landesregierung in diesen schwarzgelben Koalitionsstreit einmischt. Wir brauchen unsere Kraft in Nordrhein-Westfalen, um den Scherbenhaufen zu beseitigen, den Sie bisher hinterlassen haben. Die beiden Landesvorsitzenden der CDU und der FDP sitzen ja mit am Kabinettstisch, am Regierungstisch in Berlin. Da habe ich mich gefragt: Sind die beiden nicht in der Lage, das, was Sie in Nordrhein-Westfalen wollen, nach Berlin zu transportieren? Das war doch, wenn ich die Diskussionen zur Neuwahl Ihrer Vorsitzenden richtig verfolgt habe, immer ein Pfund, mit dem Sie beide gewuchert haben, nämlich dass Sie dann Ihre Interessen besser nach Berlin tragen und dort umsetzen können. Anscheinend ist das nicht möglich.

Die Anträge belegen auf jeden Fall die Untätigkeit der Bundesregierung. Und weil die Truppe – man sagt ja auch Chaos-Truppe – in Berlin nicht weiß, was sie tun soll, beschäftigen Sie den Landtag damit. Terrorbekämpfung ist Aufgabe des Bundes. Und deshalb sollte sich die Bundesregierung langsam darüber klar werden, wie sie vorgehen will.

Damit komme ich zum Schluss. – Ich habe am Anfang gesagt, dass die Gewährleistung der Sicherheit eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung ist. Der dauernde Streit zwischen Union und FDP insbesondere auch in dieser Frage führt dazu, dass Sie handlungsunfähig sind, dass – das will ich ganz deutlich sagen – die Sicherheit dieses Landes und die Gesundheit unserer Ordnungs- und Polizeikräfte gefährdet werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dafür sorgen würden, dass Ihre beiden Berliner Fraktionen – zusammen mit der CSU sind es ja eigentlich drei Fraktionen –, dass die Union und die FDP in Berlin endlich zu einem Ergebnis kommen. Wir werden uns nicht dazu benutzen lassen, Ihre Gräben in Berlin zu schließen. Von daher werden wir beide Anträge ablehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD)

Herr Yetim, wollen Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Engel zulassen?

Nicht mehr, okay.

Meine Damen und Herren, als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Orth das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Orth.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja heute eine sehr interessante Debatte. Eine solche Diskussion habe ich nicht erwartet. Auf der einen Seite sagen Sie, es sei merkwürdig, dass wir bundespolitische Themen brächten. Auf der anderen Seite erlaube ich mir einmal den Rückblick, dass wir jeden, aber auch wirklich jeden Schily-Katalog hier debattiert haben.