Nach diesen Anmerkungen zu allgemeinen Gefährdungslagen möchte ich mich noch mit Ihren konkreten Anträgen beschäftigen.
Der Antrag der CDU verfällt in alte Muster; das ist schon an mehreren Stellen gesagt worden. Sie fordern reflexhaft, die bestehenden Sicherheitsgesetze zu verschärfen. Sie versuchen, die Angst der Menschen auszunutzen, um sich damit zu profilieren. Das ist ein Ansatz, den ich grundsätzlich für falsch halte. Alle, die sich mit Fragen der inneren Sicherheit intensiver beschäftigen, wissen, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist.
Die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP legt hier heute einen Antrag vor, der immerhin eine sehr schöne Überschrift hat, aber ansonsten ziemlich substanzfrei ist. Sie arbeiten sich lieber am Innenminister als am Thema ab. Das passt sehr gut zu dem, was Sie die letzten fünf Jahre hier in Nordrhein-Westfalen gemacht haben: Sie haben konsequent verfassungswidrige Sicherheitsgesetze produziert.
An einer Stelle möchte ich Ihnen von der FDP aber zugestehen, dass Sie absolut recht haben, nämlich wenn Sie in Ihrem Antrag auf die Bundesebene verweisen. Denn da gehören dieses Thema und diese Debatte tatsächlich hin, da spielt in dieser Frage die Musik.
Vor diesem Hintergrund – das hat Kollege Bialas eben recht schön ausgeführt – haben wir doch eine sehr interessante Situation in diesem Haus: Die Landtagsfraktionen der Berliner Regierungsparteien stellen gegenläufige Anträge zu einem Thema, das mit der Landespolitik überhaupt nichts zu tun hat, diese überhaupt nicht berührt. Ich finde es schon ein starkes Stück, meine Damen und Herren, dass die Beziehungsunfähigkeit der Bundesregierung
Unabhängig von dieser Frage gilt es natürlich, Probleme anzugehen. Wenn es eine erhöhte Gefährdungslage gibt, ist es notwendig, zu untersuchen: Wo bestehen möglicherweise Probleme, die erst jetzt offensichtlich geworden sind? Wir haben zum Beispiel das Problem des Luftfrachtverkehrs kennengelernt, das ich in diesem Zusammenhang für wesentlich drängender halte als die Frage der Vorratsdatenspeicherung, die Sie immer mal wieder hervorholen.
Es scheint an dieser Stelle tatsächlich einen Regelungsbedarf zu geben. Es kann nicht sein, dass Menschen, die in ein Flugzeug steigen, bis ins Kleinste durchsucht werden und Frachtgut einfach passieren darf. Da muss gründlicher kontrolliert und hingeschaut werden. Es geht um sorgfältige Kontrollen, auch wenn dies mehr Geld kostet. Die Sicherheit der Menschen, der Fluggäste, des Personals, der Beschäftigten und der Dienstleister geht klar vor.
Wir können gerne weiterhin die Debatte über die Sicherheitsarchitektur in Deutschland führen, aber das sollte nicht unter dem Eindruck einer einmaligen Situation, einer Gefährdungslage, wie sie aktuell vorliegt, geschehen, sondern in der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit, vor allen Dingen dort, wo sie im föderalen System hingehört. – Dafür bedanke ich mich.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Conrads das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen heute zwei Anträge zur Vorratsdatenspeicherung vor: der eine von der CDU, der eine schnellstmögliche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung will, der andere von der FDP, der eine Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich ablehnt. Es wäre eine spannende Diskussion, wenn Sie beide hier noch zusammen regieren würden. Auf der
Es wird auch spannend, wie sich die Grünen am Ende verhalten, kündigen sie doch auf ihrer Homepage an: „Wir Grüne wollen nicht, dass sich unser Land schrittweise in einen Überwachungsstaat verwandelt, und lehnen die Vorratsdatenspeicherung daher eindeutig ab.“
Die SPD müsste dem CDU-Antrag eigentlich, zumindest wenn sie mit dem Innenminister d’accord geht, zustimmen.
Lassen Sie mich zunächst etwas zum CDU-Antrag sagen: Die Linke wird diesen Antrag ablehnen. Wir haben uns im Bund und in den Ländern immer klar gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Einige linke Politikerinnen und Politiker haben auch die Verfassungsklage unterstützt. Mit dem CDU-Antrag werden die allgemeine Verunsicherung und die Ängste der Menschen rund um die Terrordrohungen ausgenutzt, um im Schnellverfahren ein Gesetz durchzupeitschen, das vom Verfassungsgericht aus gutem Grund kassiert worden ist.
Die Vorratsdatenspeicherung ist nämlich unverhältnismäßig. Jeder und jede wird von Staats wegen zumindest als potenzieller Verdächtiger behandelt. Das stellt das Grundgesetz auf den Kopf, das die Bürger vor Begehrlichkeiten des Staates schützt, und so soll es auch bleiben.
Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt außerdem berufliche Aktivitäten zum Beispiel in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche und Journalismus. Wir haben es in Belgien erlebt. Nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sind Kontakte zwischen Informanten und Journalisten nachhaltig gestört worden. Dadurch schadet diese Maßnahme letztlich der freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
Last, but not least verstößt die Vorratsdatenspeicherung auch gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil soziale und Kommunikationsprofile eines jeden und einer jeden durch die Vorratsdatenspeicherung nachgezeichnet werden können.
Es gibt außerdem durchaus Zweifel daran, dass die Vorratsdatenspeicherung hilft, Terrorismus zu verhindern. Das ist aber das vornehme Anliegen des CDU-Antrags: „Terrorwarnung in Deutschland: Vorratsdatenspeicherung ist unverzichtbar“. Schon lange heißt es: Die Vorratsdatenspeicherung kann von Kriminellen leicht umgangen werden, weil sie Strategien wie wechselnde nicht registrierte Prepaid-Handykarten oder andere Kommunikationskanäle nutzen: die gute alte Postkarte, das Treffen.
Der Präsident des europäischen Verbandes der Polizei, Heinz Kiefer, hat 2005 gesagt: Für Kriminelle bleibt es auch mit der Vorratsdatenspeicherung einfach, mit relativ simplen technischen Mitteln eine Entdeckung zu verhindern, zum Beispiel durch den Einsatz und häufigen Wechsel im Ausland gekaufter vorausbezahlter Mobiltelefonkarten. Das Ergebnis wäre ein enormer Aufwand mit wenig mehr Wirkung auf Kriminelle und Terroristen, als sie etwas zu verärgern.
Auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter hat bereits vor einigen Jahren gesagt: Da es sich herumgesprochen hat, dass Telefongespräche relativ leicht abgehört werden können, reden die Verdächtigen nur noch selten offen am Telefon. Wenn eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird, richten sich Kriminelle schnell darauf ein.
Es gibt außerdem Statistiken darüber, dass dem Bundeskriminalamt nur in wenigen Fällen tatsächlich Verbindungsdaten gefehlt haben. Bei einer ganz geringen Zahl nur ging es um Terrorismus, allerdings nicht um Verhinderung, sondern um Aufklärung. Sie haben gerade Skimming, Phishing, Kinderpornografie genannt, Herr Biesenbach. Das alles sind schlimme Straftaten. Ihr Antrag aber trägt die Überschrift „Terrorwarnung in Deutschland“. Was ist das anderes als Scharfmacherei im Schatten der Angst von Menschen vor Terrordrohungen?
Nun zum Antrag der FDP, der aus unserer Sicht viel Richtiges und Zustimmungswürdiges enthält: die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung natürlich und auch den Ruf nach Besonnenheit. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, genau hier steht auch einiges an Lyrik, hinsichtlich der ich Sie noch einmal ermahnen muss; denn man muss doch ehrlich bleiben. An zwei Stellen loben Sie die Bundesebene für ihr Bemühen um Besonnenheit, lassen aber bewusst offen, wen sie meinen. Warum loben Sie nicht explizit die Bundesjustizministerin? Da wäre ich direkt bei Ihnen.
Das Skurrile ist: Sie könnten sich zu Recht loben, und dann machen Sie es nicht. Frau LeutheusserSchnarrenberger ist eine der wenigen letzten aufrechten Liberalen, die sich gegen den permanenten Grundrechtsabbau einsetzen. Das erkenne ich gerne an.
Das mögliche Lob an Herrn de Maizière, das auch darin steckt, wundert mich allerdings schon. Der Innenminister gibt sich vielleicht als Leisetreter, aber so einfach ist das nicht. Die „Welt“ hat von einem Brief vom 12. November von Herrn de Maizière an Frau Leutheusser-Schnarrenberger berichtet, wonach er sie unter Druck setzt und eine schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung fordert.
Er hält sich also nicht an die eigene Mahnung zur Mäßigung. Das sieht man auch daran – Herr Bolte hat es schon angesprochen –, dass er die Innenminister der Länder nicht zurückpfeift, wenn sie antimuslimische Hetze betreiben, zum Beispiel Herr Schünemann in Niedersachsen.
Auch was die FDP insgesamt angeht, wäre ich mit Begriffen wie „Mäßigung“ und „Besonnenheit“ vorsichtig. Es gibt zum Beispiel auf Bundesebene ein Papier der FDP zur Zusammenlegung von Zoll und Bundespolizei, von GSG 9 und ZUZ. Der militärische Abschirmdienst soll zerschlagen, dem Bundesverfassungsschutz und dem Nachrichtendienst angegliedert werden. Auch de Maizière arbeitet mit der Werthebach-Kommission seit einigen Monaten an einem Umbau des Polizei- und Sicherheitsapparates. –
Vor diesem Hintergrund wirkt die Abwehr der Vorratsdatenspeicherung doch fast ein bisschen wie ein Feigenblatt für die Liberalen. Aber wir als Linke sind nur an Inhalten interessiert. Wenn wir Inhalte gut finden, können wir auch einem Antrag zustimmen, der von der FDP kommt. Wir besitzen dazu die politische Reife, die leider nicht bei allen Fraktionen in diesem Landtag anzutreffen ist.
Auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sollten ernsthaft überlegen, ob Sie dem Antrag zustimmen, weil der im Großen und Ganzen auf der Linie Ihrer Partei ist.
Liebe Kollegen von der FDP, Ihr neuer Landesvorsitzender Bahr hat am Montag in der „WAZ“ gesagt, die FDP müsse sich neu öffnen, muss sich für neue Bündnispartner öffnen. – Ich sage Ihnen eins: Wenn Sie als FDP konsequent bürgerrechtliche und grundrechtliche Anträge stellen, dann werden wird hier zumindest in diesem Bereich noch häufiger miteinander ins Gespräch kommen können, quasi als „Opposition der Einladung“.
Vielen Dank, Frau Conrads. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh über die Sachlichkeit der Debatte zu diesem Thema in diesem Parlament. Das Thema ist ernst genug, diese Sachlichkeit an den Tag zu legen. Angesichts der Sicherheitslage und der Terrorbedrohung in diesem Land – auch in Nordrhein-Westfalen – bin ich sehr dankbar dafür, dass es Linie des Parlamentes ist, sich nicht an Überbietungswettbewerben zu beteiligen, die nur dazu füh
Als Beispiel will ich nur die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nennen, Vorschläge einzelner Politiker, die Pressefreiheit einzuschränken, in muslimischen Problemvierteln Handys oder das Internet zu verbieten. Ich bin sehr dankbar dafür, dass solche Aspekte die Debatte hier nicht prägen, sondern wir uns in der Tat über ein schwieriges Thema, das die Gesellschaft sehr bewegt, sachlich unterhalten. Ich glaube, dass wir irgendwann zu einer gemeinsamen Position kommen sollten.