Meine Damen und Herren, die am 8. Oktober vom DGB vorgelegten Eckpunkte haben die Linken nun mit einem einzigen Unterschied in Antragsform gegossen: Der DGB fordert einen Mindestlohn von 8,50 €, die Linksfraktion will noch einmal 1,50 € drauflegen.
Meine Damen und Herren, mehr muss man zu der Qualität Ihrer Initiativen hier eigentlich gar nicht mehr sagen.
Ein zentraler Kritikpunkt am rot-grünen Tariftreuegesetz war früher immer, dass es weder umzusetzen noch zu kontrollieren sei. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir es ja auch abgeschafft. Aber was macht Rot-Rot-Grün? Sie wollen die Umsetzungsdefizite verringern, indem Sie die bürokratischen Belastungen für die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zusätzlich erhöhen.
Die Tariftreuevorschriften sollen für alle öffentlichen Aufträge gelten, sowohl für das Land NordrheinWestfalen als auch für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie sollen zudem bereits ab einem Schwellenwert von 500 € angewandt werden. Kleinste Reparaturaufträge geraten so schon in bürokratische Mühlen. Ein leckes Dach, ein kaputtes Rohr: An die öffentliche Auftragsvergabe sind künftig höchste Anforderungen zu stellen. Die Unternehmen als Auftragnehmer müssen den Nachweis erbringen, dass sie ihre Beiträge bei den zuständigen in- und ausländischen Sozialversicherungsträgern bzw. Sozialkassen vollständig entrichtet haben. Sie müssen eine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegen. Zudem ist eine Stellungnahme des Betriebs- und Personalrates der zuständigen Gewerkschaft zur Einhaltung der Tarifverträge beizubringen.
Meine Damen und Herren, das ist wieder ein bürokratische Monster. Die öffentlichen Auftraggeber auf der anderen Seite werden verpflichtet, die Einhaltung der Auflagen und Pflichten zu überprüfen. Dazu sollen Einsichtsrechte des öffentlichen Auftragsgebers und Dokumentationspflichten des Auftragnehmers definiert werden. Zudem soll noch eine zentrale Kontrollgruppe eingerichtet werden.
Meine Damen und Herren, weitere Anforderungen, die an die öffentliche Auftragsvergabe gestellt werden sollen, sind: Umweltbewusstes Verhalten, eine umweltverträgliche Beschaffung der Unternehmen, Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung entsprechender Zertifizierungen bei öffentlichen Lieferaufträgen. Ausbildende Betriebe sollen bevorzugt werden ebenso wie Betriebe, die in besonderem Maße Maßnahmen zur Frauenförderung vorgenommen haben.
Meine Damen und Herren, hier rollt eine gigantische Bürokratielawine auf die Unternehmerinnen, Unternehmer und auf die Kommunen in unserem Land zu.
Wie das alles mit dem angeblichen Ziel von RotGrün zusammenpassen soll, weder den Kommunen noch den Unternehmen unnötig bürokratischen Aufwand zu bescheren, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Ich befürchte, das wird es immer bleiben.
Eines ist klar: Wer die Vollzugsdefizite des damaligen Tariftreuegesetzes beseitigen möchte, der muss zwangsläufig erhebliche zusätzliche bürokratische Lasten für die Verwaltung und die Unternehmen in Kauf nehmen.
Die Folge: Öffentliche Aufträge werden verteuert. Die Rahmenbedingungen für private und öffentliche Investitionen werden spürbar verschlechtert.
Meine Damen und Herren, Minister Voigtsberger, in den letzten Tagen war mehrfach zu lesen, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und der Wirtschaft belastet ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie ein solches Tariftreugesetz vorlegen werden, ist das Verhältnis endgültig zerrüttet. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Brockes, machen Sie sich keine Sorgen über mein Verhältnis zur Wirtschaft. Das ist ausgesprochen gut.
In dem ein oder anderen bestellten Artikel mag das anders formuliert sein. Ich habe es noch einmal nachzählen lassen, um es Ihnen mitteilen zu können: In den Tagen, die ich bisher im Amt bin, habe ich mehr als 100 Kontakte zur Wirtschaft gehabt, die alle ausgesprochen erfolgreich waren und in einem guten Klima verlaufen sind.
In meinem Kalender sind bis März weitere 100 Kontakte festgelegt. Das Verhältnis ist also gut. Man muss über alle Dinge reden können, auch kritisch. Das zeichnet unser Land und unsere Demokratie aus.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt aber zu dem hier verfolgten Anliegen kommen. Die neue Landesregierung hat sich von Anfang an zum Ziel gesetzt, sichere Arbeitsplätze, eine leistungsgerechte Bezahlung und eine starke Mitbestimmung als Voraussetzung für die Leistungsbereitschaft und Motivation der Beschäftigten und vor allem, denke ich, für den sozialen Frieden in unserem Lande zu gewährleisten. Das Prinzip „gute Arbeit“ gilt für alle. Dabei geht es von der Entlohnung bis zur Wahrung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten und von Arbeitnehmerrechten.
Soweit Die Linke sich in ihrem Antrag für ein Tariftreuegesetz ausspricht, vollzieht sie den Koalitionsvertrag, in dem SPD und Bündnis 90/Die Grünen das schon vorformuliert haben, nach. Auch die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind ohne Zweifel gegen Lohndumping und für die Sicherung eines ausreichenden Mindestlohns. Und Sie werden es nicht glauben: Wie wir in Gesprächen mit der Wirtschaft an vielen Stellen feststellen, wird das auch vor allem im handwerklichen Bereich durchaus verständnisvoll und eher als Unterstützung gesehen.
Wir haben daher nicht gezögert und gleich nach der Bildung der neuen Regierung Schritte eingeleitet, um ein wirkungsvolles und europakonformes Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Herr Brockes, warum das noch nicht auf dem Tisch liegt, hat folgenden Grund: So etwas braucht Zeit und muss vorbereitet sein. Vor allem haben wir auch die Aufgabe, es europakompatibel zu machen. Das verlangt vielleicht, dass man etwas länger darüber nachdenkt.
Damit wollen und werden wir dann auch sicherstellen, dass die öffentliche Hand nur solche Unternehmen beauftragt, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Löhne bezahlen.
Wir begrüßen die zahlreichen Anregungen aus dem gesellschaftlichen Raum und freuen uns, dass wir uns mit vielen Kräften – vor allem mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, aber auch mit Einzelgewerkschaften, mit Kirchen und mit anderen – hier im Ziel einig wissen.
Wichtig ist mir dabei, dass wir ein Tariftreuegesetz schaffen, das rechtlich absolut abgesichert ist, also hieb- und stichfest ist. An dieser Stelle müssen wir unter anderem die Konsequenzen aus der sogenannten Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beachten. Das ist, denke ich, auch Voraussetzung für ein gelungenes Gesetzeswerk.
Den Abgeordneten der Fraktion Die Linke möchte ich nur zu bedenken geben: Was nutzt ein noch so gutes Tariftreuegesetz, wenn es vor europäischen Richtern in Luxemburg keinen Bestand hat und dort
im Zweifelsfall wieder für nichtig erklärt wird? Das nutzt uns überhaupt nichts, denke ich. Dort werden dann die entscheidenden Fragen zu stellen sein und auch die entscheidenden Antworten kommen müssen.
Deswegen lassen Sie mich kurz Folgendes erläutern: Ausländische Dienstleistungserbringer der Baubranche sind nur noch über das ArbeitnehmerEntsendegesetz an für allgemeinverbindlich erklärte Löhne gebunden. Die oft ein höheres Lohnniveau vorsehenden örtlichen Tarifverträge müssen von den ausländischen Firmen nicht beachtet werden, da dies – so führt in bedauerlicher Weise der Europäische Gerichtshof aus – die Dienstleistungsfreiheit des Unternehmers beschränken würde. Insofern müssen wir genau auseinanderhalten, welche Löhne und Tarife verbindlich vorgeschrieben werden können.
Bei der Neufassung des Tariftreuegesetzes ist ein weiterer Gesichtspunkt der EuGH-Entscheidung zu beachten. Die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darf nämlich nicht dadurch erfolgen, dass der örtliche Tarifvertrag nur im Rahmen von öffentlichen, nicht aber von privaten Aufträgen gilt. Deswegen werden wir auch hier genau die rechtlichen Voraussetzungen prüfen müssen.
Weitere Aspekte wie die Festlegung eines vergabespezifischen Mindestlohns sowie die Einbeziehung der Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber sind zu beachten.
Hier stehen wir im engen Kontakt mit den zuständigen Ressorts und werden uns auch durch gutachterliche Stellungnahmen noch absichern, um letztendlich ein europafestes Tariftreuegesetz zu erhalten und hier vorzulegen.
Auch bezüglich der bereits angesprochenen Kontrollpflichten und Sanktionsmöglichkeiten werden wir eine unbürokratische und zugleich effektive Kontrollregelung vorsehen, damit das Ganze kein bürokratisches Monster wird, wie das hier allgemein befürchtet wird.
Sie wissen, dass dies natürlich auch ein Anliegen der Kommunen ist. Mit ihnen stehen wir selbstverständlich in Kontakt. Daran erkennen Sie, dass wir diesem Anliegen natürlich auch Rechnung tragen wollen.
Wir haben hier also einen sehr komplexen Vorgang vor uns. Ich lade alle Fraktionen dazu ein, sich mit uns auf diesen Weg zu machen, und würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses Angebot annehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nehmen wir doch zunächst einmal zur Kenntnis, was meine Kollegen Geerlings und Brockes zu den Gründen gesagt haben, die 2006 zur Abschaffung des damaligen Tariftreuegesetzes geführt haben. Ja, es ist richtig, dass es erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten gegeben hat. Das war unter allen Beteiligten, unter anderem auch den Gewerkschaften, völlig unstrittig. Das Gesetz war unpraktikabel. Die Einhaltung des Gesetzes war nicht kontrollierbar. Wenn jetzt alles so käme, wie die Linken es in ihrem Antrag fordern, ginge das schon einmal überhaupt nicht. Das Gesetz verstieß, wie von meinen Vorrednern mehrfach herausgearbeitet worden ist, mit seiner Koppelung der Vergabe an einen bestimmten Tarifvertrag gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie.
Solche Hindernisse müssen erst einmal ausgeräumt werden, anstatt die Fehler zu wiederholen und dann noch weitere Fehler draufzusatteln.
Das sogenannte Rüffert-Urteil ist hier bereits mehrfach zitiert worden. Man kann es als bekannt voraussetzen.
Wie ebenfalls schon gesagt worden ist, sind im Kontext mit europäischen Regelungen solche Tarifregelungen zulässig, die nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.