Protocol of the Session on December 1, 2010

nehmen. Eindeutig! Wir schaffen Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich erinnere noch einmal daran: Die öffentliche Vergabe von Aufträgen – allein in NordrheinWestfalen 2009 statistisch nachgewiesen rund 88 Milliarden € – ist ein Steuerungsinstrument, auch um soziale und ökologische Rahmenbedingungen zu setzen. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen, wie es hier fünf Jahre außer Acht gelassen wurde.

Ich erinnere an die Veranstaltung beim DGB, als ich gefragt wurde, warum ich so viel schreiben würde. Ich habe geantwortet: Ich schreibe mir gerne Zitate des Kollegen Post mit, die er dort getätigt hat. – Hier ist eines. Kollege Post zu den Eckpunkten des DGB – Zitat –: Dies ist ein sinnvolles, notwendiges Tariftreuegesetz. – Das sehen wir auch so, Herr Kollege Post. Deswegen werden wir es auch nächstes Jahr verabschieden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schneckenburger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke zu Mindestanforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Aus grüner Perspektive will ich vorneweg sagen, dass wir die Tariftreue in einem Tariftreue- und Vergabegesetz für ein ausgesprochen wichtiges Kriterium halten, dass wir darüber hinaus aber der Auffassung sind, dass es auch andere Aspekte gibt, die in einem Tariftreue- und Vergabegesetz geregelt werden müssen. Da springt Ihr Antrag wesentlich zu kurz.

Was wollen wir? Warum haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen und gemeinsam vereinbart, ein Tariftreue- und Vergabegesetz für Nordrhein-Westfalen neu zu erlassen, nachdem die alte Regierung das Tariftreuegesetz abgeschafft hat?

Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe. Der eine ist: Wir wollen kein Lohndumping in NordrheinWestfalen. Darum ist uns das Kriterium „Tariftreue“ ausgesprochen wichtig. Der zweite Grund ist: Wir wollen das Potenzial, das darin liegt, dass Land und Kommunen die größten Beschaffer in der Bundesrepublik Deutschland sind und zusammen – eben ist die Zahl schon genannt worden – enorme Auftragsvolumen vergeben, nutzen, um auch im Bereich der sozialen und ökologischen Beschaffung steuernd zu wirken.

Das sind im Wesentlichen die zwei Ausgangspunkte, die dazu geführt haben, dass wir im Koalitionsvertrag – übrigens an ganz unterschiedlichen Stel

len – entsprechende Formulierungen gemacht haben, die dafür sorgen, dass wir sehr bald, im nächsten Jahr, den Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes angehen werden.

Was ist dabei zu beachten? Das ist in der Debatte schon verschiedentlich angeklungen. Aus unserer Perspektive ist es ganz entscheidend, dass nicht Schnelligkeit den Prozess diktiert, sondern dass wir einen Gesetzgebungsprozess und am Ende auch ein Ergebnis haben, an dem deutlich wird: Wir haben ein rechtssicheres Tariftreue- und Vergabegesetz, und wir haben auch Akzeptanz bei all denjenigen, die mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz künftig befasst sein werden.

Der rechtliche Rahmen – das ist hier bereits gesagt worden; das hat auch Die Linke in ihrem Antrag korrekt dargestellt – wird durch die Rüffert

Entscheidung des EuGH wesentlich mit beeinflusst. Hinter diese Rüffert-Entscheidung kann man auch nicht zurück. Insofern muss man sie mit bedenken, wenn man über die künftige Ausgestaltung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes redet.

Das heißt konkret: Ein Tariftreue- und Vergabegesetz nach klassischem Muster, in dem die Auftragsvergabe branchenübergreifend an die Einhaltung bestimmter Tarifverträge geknüpft ist, wird EU-rechtlich nach dem Rüffert-Urteil nicht mehr machbar sein. Da Rechtssicherheit für uns ein entscheidender Faktor ist – das muss eigentlich ein gemeinsames Interesse sein, auch der Fraktion Die Linke –, muss es darum gehen, an dieser Stelle eine EU-konforme Regelung vorzunehmen.

Für den Verkehrsbereich gilt hier anderes. Der hat einen Sonderstatus auch bei den EU-Regelungen. Aber für alle anderen Bereiche muss es wesentlich um die Frage der Rechtssicherheit gehen. In Bezug auf alle anderen Branchen kann deshalb im Sinne von Rüffert bei Vergaben lediglich auf allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge oder auf Mindestlohnregelungen verwiesen werden.

Was heißt das konkret? Es gibt verschiedene Vorgaben anderer Bundesländer – sie sind schon erwähnt worden –, an die man im Gesetzgebungsverfahren konkret anknüpfen kann. Gute Beispiele wie das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz aus dem Jahre 2009 zeigen, dass ein Vergabegesetz kein bürokratisches Monstrum werden muss, sondern dass es funktionierende gesetzliche Regelungen gibt. Ganz neu sind das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz 2010 und das rheinlandpfälzische Tariftreue- und Vergabegesetz vom 17. November 2010. Das alles können Vorlagen und Modelle für Nordrhein-Westfalen sein.

Da wir in Deutschland leider keinen gesetzlichen Mindestlohn haben und ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag im Sinne der Regelungen des Arbeit

nehmerentsendegesetzes nicht für alle Branchen besteht,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Längst nicht für alle!)

muss man mit einem neuen Instrument arbeiten, beispielsweise dem eines vergabespezifischen Mindestlohns. Dieser ist in Bremen und Berlin in der Größenordnung von 7,50 € festgelegt worden – vielleicht sollten Sie Ihre Bremischen und Berliner Kollegen noch einmal befragen, sehr geehrte Damen und Herren von der Linksfraktion – und im Rheinland von 8,50 €.

Das bedeutet: Öffentliche Aufträge können nur an Unternehmen vergeben werden, die nachweislich garantieren, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumindest 7,50 € bzw. 8,50 € bezahlen. Das haben Sie in Berlin in der Regierung mitgetragen. Insofern stellt sich die Frage, warum man in Nordrhein-Westfalen zu Regelungen kommen sollte, die noch weit darüber hinausgehen.

Bei vielen Elementen des vorgelegten Antrags der Fraktion der Linken kann man sich auf eine gemeinsame Perspektive verständigen. Das liegt nicht zuletzt daran – wir waren genauso wie die Kolleginnen der Linken auf einer Veranstaltung des DGB –, dass Sie sich im Wesentlichen am Mustergesetzentwurf des DGB orientiert haben. Hier haben wir eine Schnittstelle, und da besteht Einigkeit. Das kann die Ausgangsbasis für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs sein.

Nicht festlegbar ist die Forderung eines Mindestlohns in Höhe von 10 €. Damit gehen Sie über die Eckpunkte, die der DGB vorgelegt hat, hinaus und versuchen, eine eigene Marke zu setzen. Ich halte es nicht für sonderlich zielführend, den Mindestlohn immer weiter nach oben zu „ranken“ und damit unter Beweis zu stellen, dass die Linke noch sozialradikaler ist. Auf diesen Punkt können wir uns nicht verständigen; bei anderen Punkten wird es wesentlich leichter fallen.

NRW wäre schlecht beraten, an dieser Stelle mit einer Regelung aufzuwarten, die aus dem Rahmen – auch der vereinbarten Gesetze – fällt. Das wäre ein falsches Signal in Richtung EU. Das sollten wir nicht tun. Da geht uns die Rechtssicherheit vor.

Was ist uns wichtig? Wir wollen ein Vergabegesetz, das öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen zwingend verpflichtet, ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Wir wollen, dass die ILOKernarbeitsnormen in ein Vergabegesetz einfließen, also verhindert wird, dass die öffentliche Hand Produkte kauft, die auf der Basis von Kinderarbeit hergestellt wurden. Wir wollen, dass ein Vergabegesetz die Belange der Frauenförderung in ausreichendem Maße berücksichtigt. Letzter und entscheidender Punkt: Natürlich muss es auch darum gehen, dass gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen – weil insbesondere sie eine starke Stellung haben – in entsprechender Weise mit einem

Vergabegesetz umgehen können, dass sie im Ergebnis geschützt sind.

Ein kritischer Punkt in dem Antrag der Linken ist noch die 500-€-Grenze. Über all diese Punkte wird im Gesetzgebungsverfahren zu reden sein. Der Kollege Schmeltzer hat es gesagt: Wir werden das zeitnah und zügig angehen, weil wir Interesse an einer Regelung haben. Dies wird aber mit der nötigen Sorgfalt geschehen, um im Ergebnis Rechtssicherheit herzustellen.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Ich lade Sie gern ein, sich in diesen Prozess einzubringen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneckenburger. – Für die FDP spricht jetzt Herr Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Jahre 2006 hat die Koalition aus CDU und FDP gezeigt, wie Bürokratieabbau erfolgreich funktionieren kann:

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

indem man Gesetze, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, einfach wieder abschafft. Ja, es geht tatsächlich, meine Damen und Herren. Bürokratieabbau muss nicht nur in den Sonntagsreden vorkommen. Sie können es im Übrigen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NordrheinWestfalen vom 20. November 2006 nachlesen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie sich das eingerahmt?)

Gute Idee, Herr Kollege Schmeltzer; hören Sie gut zu! – Dort heißt es auf Seite 515: „Das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2002 … wird aufgehoben.“

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

So funktioniert Bürokratieabbau, meine Damen und Herren.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Oder Lohndum- pingförderung!)

Dieser Satz hat in Nordrhein-Westfalen eine große Welle der Erleichterung ausgelöst: Von den Arbeitgebern, dem Handwerk, der Bauindustrie, den baugewerblichen Verbänden, den Garten- und Landschaftsbauern, von der gesamten NRW-Wirtschaft wurde er einhellig als Befreiungsschlag gefeiert.

Wie reagierte die kommunale Seite, deren Interessen nicht unbedingt immer mit denen des Handwerks und des Mittelstands übereinstimmen? – Meine Damen und Herren, der Städte- und Gemeindebund NRW verkündete in einer Pressemittei

lung schon in der Überschrift – ich zitiere –: „Bürokratisches Monstrum am Ende“. Weiter heißt es im Text: Die Aufhebung des Tariftreuegesetzes „stößt auf ungeteilte Zustimmung bei den Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Hier wird – endlich – … der wirtschaftspolitischen Vernunft zum Durchbruch verholfen.“ – Hört, hört!

Die betroffene Wirtschaft, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag hatten an dem rotgrünen Tariftreuegesetz von Anfang an kein gutes Haar gelassen. Es hat einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht, die die Vergabe von Bauaufträgen behindert und verzögert. So war damals vom Städte- und Gemeindebund zu hören. Die Wirtschaftsverbände kritisierten das Gesetz insbesondere wegen seiner Umsetzungsschwierigkeiten, des unzumutbaren Kontrollaufwands und erheblicher Rechtsunsicherheiten.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Stimmt!)

In einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des 4. Baugipfels am 8. März 2006 haben die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, das Baugewerbe und die Bauindustrie das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen als ein ordnungspolitisch verfehltes und bürokratisches Steuerungsinstrument bewertet, das die Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl für die Bieter als auch für die Vergabestellen in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.

Meine Damen und Herren, diesen landesweiten Konsens haben SPD, Grüne und Linke nun aufgekündigt.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das haben Sie da- mals aufgekündigt!)

Sie graben die Bürokratiekeule mit der Folge wieder aus, dass sich Bauaufträge verteuern und ein immenser, zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wird.

(Beifall von der FDP und von der CDU – Rüdiger Sagel [LINKE]: Maximaler Unsinn!)

Wie die neuen Vorgaben des neuen Tariftreuegesetzes konkret aussehen werden, ist bislang ja noch unklar. Von der Landesregierung ist über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus bisher nichts zu hören. Dafür melden sich dann aber der DGB und Die Linke zu Wort und machen die Regierungsarbeit.

Meine Damen und Herren, die am 8. Oktober vom DGB vorgelegten Eckpunkte haben die Linken nun mit einem einzigen Unterschied in Antragsform gegossen: Der DGB fordert einen Mindestlohn von 8,50 €, die Linksfraktion will noch einmal 1,50 € drauflegen.