Vielen Dank, Frau Kollegin Veldhues. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ünal das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In NordrheinWestfalen werden pro Jahr mehr als 20.000 Menschen aufgrund akuter Eigen- und Fremdgefährdung zwangsweise in die geschlossenen Abteilungen einer psychiatrischen Klinik eingewiesen. Bei einigen wird die Fixierung als Schutzmaßnahme angeordnet. Dafür gibt es aber feste Grenzen. Besonders für die langfristige Fixierung ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Dieser Gratwanderung wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Sitzwache Rechnung getragen. Gerade in einer derartigen Ausnahmesituation ist natürlich persönliche Betreuung nötig, um sich jederzeit ein Bild von der Verfassung der fixierten Patienten machen zu können. Das bedeutet, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter permanent als Ansprechpartner zur Verfügung steht, um bei einer Gefährdung etwa durch beabsichtigte oder unbeabsichtigte Strangulierung unmittelbar handeln zu können.
gelben Koalition einen umstrittenen Erlass zur Videoüberwachung veröffentlicht. Zwar ist er anschließend nachgebessert worden, aber weitergehende Änderungen sind immer noch dringend notwendig. Menschen benötigen in erster Linie einen fachkompetenten Ansprechpartner, nicht nur Videoüberwachung durch eine Videokamera.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geraten bei dem Spagat, Kontakt zu dem Patienten zu halten und gleichzeitig genügend Überwachung bei den eventuellen Gefährdungen zu gewährleisten, an ihre Grenzen. Dabei kann mit einer Kamera sicher eine unmittelbare Überwachung und Kontrolle hergestellt werden. Notwendig ist es aber eine ausreichende Kontaktherstellung von Mensch zu Mensch. Nur so kann eine Beziehungsaufnahme gelingen. Betroffene brauchen Rahmenbedingungen und persönliche Zuwendung, die ihnen helfen, sich sicherer zu fühlen und Vertrauen wiederzugewinnen.
Erstens. Die klinische Behandlung und Betreuung akut psychisch kranker Menschen darf nur nach ärztlich-therapeutischen Gesichtspunkten erfolgen.
Zweitens. Die geschlossene psychiatrische Station ist ein besonders geschützter Ort und darf kein öffentlicher Raum sein.
Drittens. Menschen in einer akuten psychischen Krise können anschließend durch eine intensive fachliche Betreuung angemessen versorgt werden.
Viertens. Diese Menschen erfahren nur durch die Beziehungsarbeit Sicherheit. Kameraüberwachung kann bei wahnhaft gestörten Menschen sogar zur Eskalation der Situation führen.
Diese Aspekte muss man auch im Klinikalltag mitberücksichtigen. Videokameras zur Patientenüberwachung dürfen deshalb, wenn überhaupt, nur kurzfristig, in wenigen, besonders begründeten Ausnahmefällen und nur mit ärztlicher Indikation denkbar sein. Deshalb muss die bestehende Regelung dringend eine Überarbeitung erfahren.
Wir müssen im Ausschuss ernsthaft über Fragen, wie etwa die Folgen der personellen Ausstattung der psychiatrischen Kliniken, wie und wie lange die Videoüberwachung ärztlich indiziert wird, diskutieren, damit wir nicht einen Schnellschuss machen und emotional über dieses Thema reden. Wir müssen vielmehr fachlich und sachlich diskutieren, um diese Verordnung entsprechend zu verbessern. Ich freue mich auf eine engagierte Beratung im Fachausschuss hierzu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Zimmermann das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass die Videoüberwachung und – ich füge noch hinzu – Fixierungen in verschiedensten Kliniken zunehmen. Das ist kein Zustand, den wir unterstützen können. Deshalb sage ich: Prinzipiell unterstützen wir das Anliegen der FDP.
Wir sagen auch: Die persönliche Beobachtung, wenn sie denn notwendig ist, ist wichtig, und Videoüberwachung kann kein therapeutisches Konzept sein.
gefährdendes Verhalten im Rahmen der stationären Behandlung zu überwachen. Aber wer legt denn selbstgefährdendes Verhalten an den Tag? Das sind doch in der Regel die, die ganz besonders psychisch erkrankt sind, die aufgrund von Traumatisierungen, von schweren Depressionen selbstzerstörerisches Verhalten zeigen.
Menschen, die diese schweren Erkrankungen haben, benötigen jedoch vor allen Dingen eines: menschliche Zuwendung, Gespräche. Eines benötigen sie mit Sicherheit nicht: alleine in ihrem Zimmer – häufig sind es Isolierzimmer – zu liegen oder zu sitzen und mit einer Videokamera überwacht zu werden.
Warum werden sie von einer Videokamera überwacht? Weil das Personal fehlt, weil wir zu wenig Ärztinnen und Ärzte haben, weil wir zu wenig Pflegepersonal haben, gerade auch in den psychiatrischen Kliniken.
Es ist eigentlich fast eine Wiederholung von heute Morgen, als wir über die Arbeitssituation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst – Entschuldigung, nicht im öffentlichen Dienst – in den Krankenhäusern gesprochen haben. Es ist völlig gleichgültig, ob es Öffentliche-Dienst- Krankenhäuser, kirchliche Krankenhäuser oder private Krankenhäuser sind. Die Arbeitssituation ist mehr oder weniger in allen Krankenhäusern sehr schlecht. Das haben wir heute Morgen diskutiert. Deshalb schließt sich der Kreise zu der Debatte von heute Morgen wieder.
Und daher ist es eine Wiederholung: Es wird Geld benötigt, um die personelle Ausstattung in den psychiatrischen Kliniken so zu gestalten, dass Videoüberwachung und Fixierungen zumindest in der Regel überflüssig werden.
Dazu möchte ich sagen: Aus fachlichen Gründen ist es nicht immer möglich, auf Fixierungen zu verzichten. Auf Videoüberwachung zu verzichten, ist möglich, wenn entsprechendes Personal vorhanden ist.
Darüber, meine Damen und Herren, sollten wir sprechen. Deshalb stimmen wir natürlich auch der Überweisung zu. Wir sollten das im Ausschuss ehrlich diskutieren und deutlich machen, dass finanzielle Mittel notwendig sind. Denn implizit schreiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass finanzielle Mittel dafür nicht notwendig seien. Das bestreiten wir ganz energisch. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Steffens das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Thema muss klar sein, dass wir die Interessen der Be
troffenen und der Beschäftigten berücksichtigen müssen. Das sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide spielen in diesem Prozess eine ganz wichtige Rolle.
Wir sollten zu einer sachlichen Debatte kommen und versuchen, weder Panik zu machen noch das Problem zu negieren. Wir sollten nicht schwarzweiß schauen, sondern versuchen, die Probleme, die im Moment bei der Videoüberwachung in der Psychiatrie gesehen werden, sowohl aus der Blickrichtung der Patientinnen und Patienten als auch aus der Blickrichtung der Beschäftigten zu betrachten.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode eine Diskussion – leider nicht im Gesamtkontext aller Fraktionen – darüber geführt und uns bemüht, dieses Thema ein Stück weit anzustoßen. Mit dem darauf folgenden Erlass, mit dem das, was möglich war, präzisiert und eingeschränkt wurde, sind wir in die Richtung gegangen, die jetzt mit dem Gesetzentwurf fortgeschrieben wird. Wir haben nämlich gesagt: Wir müssen den Schutz des einzelnen Menschen, die Bedarfe und die Bedürfnisse eines psychisch Kranken in den Mittelpunkt stellen.
Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, an dem die Landesregierung zunächst die Ist-Situation in Nordrhein-Westfalen untersuchen muss. Hat der Erlass, der damals von der Vorgängerregierung auf den Tisch gelegt worden ist, diese Eingrenzung auf „medizinisch notwendig“ bewirkt? Denn das ist die Blickrichtung: Es gibt Fälle, in denen das medizinisch notwendig ist. Anderseits wird gesagt – das war auch eben der Fall –, dass das anscheinend aus finanziellen Zwängen passiert. Dies werden wir uns ganz genau anschauen müssen. Wir werden auch die Ergebnisse der Kontrollen der Bezirksregierungen bzw. der Besuchskommission einbeziehen. Das werden wir in dem Prozess – von mir aus auch im Rahmen der Diskussion um diesen Gesetzentwurf – gemeinsam diskutieren müssen.
Für mich ist klar: Wenn Videoüberwachung, wie von Herrn Zimmermann gerade vorgetragen, aufgrund von Personalproblemen eingesetzt wird, ist das mit der bestehenden Rechtslage – weder mit der Erlass- noch mit der Gesetzeslage – überhaupt nicht kompatibel. Wenn das dramatische Beispiel vom Anfang der Realität entspricht, ist es mit der derzeitigen Gesetzeslage ebenfalls nicht kompatibel.
Denn Voraussetzung – das hat schon Frau Veldhues angemerkt – für eine Videoüberwachung ist eine ärztliche Indikation. Ein Arzt, der in dem von Ihnen drastisch beschriebenen Fall eine Videoüberwachung anordnet, hat aus Ihrer Sicht – so haben Sie es dargestellt – grob fahrlässig gehandelt.
Das heißt, es kann nicht sein, dass solche Fälle medizinisch indiziert sind. Aber wir werden uns das ansehen müssen. Wenn das so ist, gibt es zwei Möglichkeiten. In den Anhörungen und im Verfahren
ist immer wieder auf Einzelfälle hingewiesen worden, in denen die Sitzwache ein Problem ist, weil die Angst vor dem Menschen, der vor Ort daneben sitzt, vorhanden ist. Ich bin keine Ärztin und auch keine Ärztin für Psychiatrie.
Wir werden uns damit beschäftigen müssen, ob es diese Handvoll Einzelfälle, die immer wieder beschrieben werden und für die die Videoüberwachung sinnvoller als die Sitzwache ist, gibt. Wenn es sie gibt, wäre es grob fahrlässig, die Videoüberwachung grundsätzlich als Instrument auszuschließen. Wenn es aber Fälle gibt, bei denen es nicht diese Einzelfälle sind, bei denen es medizinisch indiziert ist, werden wir das Ganze präzisieren müssen. Wir müssen dann klären: Brauchen wir ein neues Gesetz bzw. einen neuen Erlass? Wie wird das eingeschränkt?
Auch ich bin der Auffassung, dass wir das, was die Betroffenen zum Teil als erlebt schildern, auf die Fälle minimieren müssen, in denen ein Arzt feststellt, dass das ohne Inkaufnahme einer Gefährdung nicht zu verhindern ist.
Deswegen glaube ich, dass wir im Detail und ohne Schnellschüsse prüfen müssen, wie man in diesem sensiblen Bereich das Bestmögliche für die Patienten und Patientinnen hinbekommt. Das heißt, es darf keine Gefährdung von Persönlichkeitsrechten geben. Es darf keine Gefährdung durch eine Videoüberwachung entstehen.
Es muss auch klar sein, dass die Videoüberwachung nicht der Ersatz für die Sitzwache sein kann, da sie dem Patienten nicht helfen kann, wenn er dort liegt. Bis jemand von der Videoüberwachung am Bett des Patienten ist, kann so viel Zeit vergangen sein, dass die Gefährdung eingetreten ist. Dann kann niemand dem Patienten in der Fixierung helfen, der Durst hat. Deswegen muss feststehen, dass es sich nicht um einen Ersatz handelt, sondern medizinisch indiziert sein muss.
Diese Diskussion, die wir in der letzten Legislaturperiode so auch mit der alten Landesregierung geführt haben, können wir jetzt gemeinsam führen. Auch wenn wir bei den anderen Punkten, gerade bei der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung, damals vonseiten der Oppositionsfraktionen doch versucht haben, zu einem Konsens zu kommen. Wenn wir diesen Weg jetzt gemeinsam gehen können, sind, so glaube ich, alle in diesem Raum Anwesenden – sowohl vonseiten der Fraktionen als auch vonseiten der Landesregierung – gern dazu bereit.
Denn die Diskussionen um das Negieren von psychischen Problemen, um das Stigmatisieren von Patienten und Patientinnen sowie um die Dimension dessen, was Depression und psychische Probleme ausmacht, sollten gemeinsam von uns mit Blick nach vorne geführt werden, um für die Betroffenen
Deswegen hoffe ich, dass die Schwarz-Weiß-Malerei, die Stigmatisierung Betroffener und Beschäftigter im Laufe dieses Prozesses ein Ende hat und wir nüchtern die Auswertung der Ist-Situation in Nordrhein-Westfalen betrachten können, um uns anschließend gemeinsam auf den Weg zu machen. In der Vergangenheit und seitdem ich im Amt bin habe ich mit den Menschen mit Psychiatrieerfahrung intensive Gespräche geführt. Klar ist, dass wir auch im Interesse eines Erfolgs, einer Heilung oder einer Verbesserung der Lebenssituation auf das hören müssen, was Menschen in ihren Situationen erfahren. Wir müssen dafür sorgen, dass der Dialog zwischen Beschäftigten und Betroffenen perspektivisch in einer anderen Art und Weise geführt und auch auf die Bedarfe derjenigen gehört wird, die in diesem Bereich beschäftigt sind.
Denn – Kollege Zimmermann hat es angemerkt – gerade die finanzielle Ausstattung – darüber haben wir heute Morgen geredet – der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ist katastrophal. Wenn wir an der Stelle nicht von der Bundesebene und von Minister Rösler ein deutliches Signal bekommen, dass die psychiatrischen Krankenhäuser finanziell anders ausgestattet werden, haben wir so oder so ein Problem. Deswegen richte ich auch an der Stelle noch einmal meinen Appell: Stellen wir uns nicht nur in der Frage der Videoüberwachung inhaltlich gemeinsam auf! Stellen wir uns in diesem Parlament geschlossen und mit dieser Landesregierung auch inhaltlich gemeinsam mit dem Signal nach Berlin auf, das Bundesgesundheitsministerium in Berlin deutlich aufzufordern, die finanzielle Ausstattung gerade im Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser zu verbessern. Sonst haben wir in dem Bereich andere Probleme, die wir auch nicht gelöst bekommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Als Nächstes liegt mir noch eine Wortmeldung aus der Fraktion Die Linke vor. Es spricht der Kollege Zimmermann.
Dann, meine sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt 4 keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, sodass wir am Schluss der Beratungen sind und zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates kommen können, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/484 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu überweisen. Darf ich hier die Zustimmung des Hauses feststellen? – Ge
genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit der Zustimmung aller Fraktionen so angenommen.