Vielen Dank, sehr freundlich. – Herr Wolf, Sie haben von politischer Verantwortung gesprochen. Ich frage Sie: Würden Sie sich denn mit Ihrer Fraktion einem Antrag anschließen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten, um Ihrer Forderung ein wenig Nachdruck zu verleihen.
Das ist eine sehr interessante Frage. Ich nehme sie gerne mit und bespreche sie mit meinen Kollegen in der Fraktion.
Danke, Hans-Willi. – Ich habe gerade ausdrücklich gesagt, dass ich eben nicht zu diesem Punkt sprechen möchte, sondern das ist nur der Anlass gewesen. Lassen Sie uns ein bisschen sachlich über die Gemeindeordnung diskutieren; das können wir gerne tun. Die Themen, Herr Engel, können Sie gerne mit den Kollegen des Innenausschusses diskutieren.
Die letzte große Reform der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen hat die hauptamtlichen direkt gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte eingeführt. Sie sind damit nicht nur Repräsentanten, sondern auch Leiter, Hauptverwaltungsbeamte der kommunalen Behörden. Im
Damit erhalten diese Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Staat mithin die höchste Legitimation, die in einer Demokratie möglich ist, nämlich die Direktwahl. Und diese Position soll auch weiterhin gestärkt werden. So ist der Koalitionsvertrag zu verstehen, wenn die Wiedereinführung der Stichwahl vorgeschlagen wird.
Die Stichwahl soll im Ergebnis verhindern, dass Bürgermeister oder Landräte mit allzu knappen Mehrheiten gewählt werden, sondern sie sollen mit einer breiten Mehrheit legitimiert sein. Insgesamt gibt es jedoch auch weiterhin Bereiche, die nach dem Abgleich mit den Erfahrungen in der Praxis gegebenenfalls diskutiert werden können. Bei allen Reformideen sollten wir jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Gemeindeordnung den Kommunen als Verfassung, als Grundgesetz dient. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich den geschätzten Kollegen Dr. Behrens, seinerzeit Innenminister. Er sagte im Jahr 2004: Man sollte nicht alle halbe Jahre an diesem Grundgesetz, dieser Verfassung für kommunale Politiker herumdoktern.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen überschreibt diesen Abschnitt mit dem Satz: „Wir stärken die kommunale Demokratie“. Die Koalition vereinbarte mehr Bürgerbeteiligung durch niedrigere Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Gleiches gilt für die Möglichkeit, Hauptverwaltungsbeamte auch auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger abzuwählen. Diese Ideen, liebe Kollegen der Linken, sind unabhängig von tagesaktuellen Entwicklungen festgeschrieben worden.
Aber, meine Damen und Herren, der Antrag der Linken geht grundsätzlich in eine ähnliche Richtung. Ihr Gesetzentwurf soll das Abwahlverfahren nach § 66 Gemeindeordnung nicht nur durch Beschluss des Rates, sondern eben auch durch Bürgerbegehren im Sinne des § 26 einleiten.
Im Kern diskutieren wir nicht mehr das Ob, sondern eher das Wie, also konkret: Welche Quoren sollen herangezogen werden? Welche Hürden wollen wir denn haben? Ihr Verweis auf § 26 ließe es bei den derzeitigen Quoren zu. Das heißt, man müsste zwischen 3 und 10 % Unterschriften haben. Das mag ausreichen – oder vielleicht auch nicht; darüber werden wir auch diskutieren –, um Sachthemen zu diskutieren. Sie beziehen sich zum Teil auf kleine Stadtteile. Das ist ein überschaubares Thema.
Bei der Frage der Abwahl einer Stadtspitze sollte mithin aber eine deutlich höhere Hürde angelegt werden.
Dies entspricht auch der großen demokratischen Legitimation, auf die ich bereits hingewiesen habe, die eben die direkt gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landräte haben. Wahl und Abwahl sollten in etwa eine gleichwertige Legitimation haben.
Dies entspricht auch der Hürde, die ein Rat erreichen muss, um selbst ein Abwahlverfahren in Gang zu setzen. Ähnliches sollte dann auch für ein von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Rates angestoßenes Verfahren gelten.
Wir sollten auch im Interesse einer funktionierenden Verwaltung vermeiden, dass allzu leicht tagespolitische Entscheidungen einer Stadtspitze bereits zur Abwahl genutzt werden.
Die Abwahl sollte weiterhin letzter Ausweg der Bürgerinnen und Bürger oder des Rates sein, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit partout nicht mehr möglich ist. Beim Abwahlvorgang selbst sollte es – hierzu verweise ich erneut auf die herausgehobene Stellung der direkt gewählten Bürgermeister – bei einem Quorum von 25 % der Wahlberechtigten bleiben, die einer Abwahl zustimmen müssen.
Über die Höhe der Quoren sollten wir noch einmal sachlich diskutieren. Das Drittelquorum des Koalitionsvertrags gibt hier eine Richtung vor.
Über die Frage nach Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden wir noch einmal ausführlich diskutieren, sobald diese Punkte des Koalitionsvertrags umgesetzt werden. Vielleicht ist das eine Gelegenheit, Ihre Idee noch einmal aufzugreifen. Ich bin auf die Diskussion im Ausschuss gespannt. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist spät am Abend, und wir diskutieren eine komplexe Materie. Wir diskutieren – Herr Löttgen, das muss man in Ihre Richtung sagen – einen Gesetzentwurf der Linken.
Der Kollege hat es eben gesagt: Es geht um ein Abwahlverfahren, das durch Bürgerinnen und Bürger eingeleitet wird. Insofern – diese Bemerkung möchte ich machen – ist mir unverständlich, wie Sie Ihre Rede einleiten, nämlich es gebe weder Probleme noch Regelungsbedarf.
Ich denke in der Tat, dass es nicht sinnvoll ist, über Einzelfälle zu diskutieren. Es gibt aber eine Debatte in Nordrhein-Westfalen über die Frage, wie Oberbürgermeister ihr Amt wieder abgeben können oder, wenn sie es aus eigener Entscheidung nicht abgeben wollen, wie Bürger und Bürgerinnen zu einer Situation kommen, in der sie Konflikte mit ihren Oberbürgermeisterinnen angehen können. Das kann man nicht ernsthaft wegreden, Herr Löttgen.
Im Übrigen – das habe ich nicht verstanden – geht es nicht um eine Auseinandersetzung mit dem Stalinismus, sondern um die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger vor Ort gestärkt werden können, wie wir kommunale Demokratie stärken können. Das ist sozusagen die Gesamtfrage, die wir diskutieren. Deswegen ist folgender Gedanke grundsätzlich absolut richtig: Wenn Hauptverwaltungsbeamte durch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, muss grundsätzlich auch der Weg der Abwahl in einer schwierigen Situation eröffnet sein.
Es ist gut, dass wir diese Debatte führen, weil kommunale Demokratie eine erhebliche Bedeutung hat. Die Menschen sind vor Ort sehr dicht an den Problemen. Sie sind auch sehr dicht an den Kommunalpolitikerinnen und an den Abläufen in den Räten. Das ist ein Ort, an dem von jungen Menschen genauso wie von älteren viel über Demokratie gelernt wird. Dort wird Demokratie direkt erfahren.
Deswegen müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir kommunale Demokratie im 21. Jahrhundert eigentlich neu vermitteln, den Menschen neu öffnen und ihnen neue Zugänge schaffen. Darum muss man auch über Bürgerbeteiligung in ganz neuer Form und in ganz neuer Weise sprechen.
Wenn ein Oberbürgermeister von einer Bürgergesellschaft nicht mehr getragen wird, wenn er sie nicht mehr vertreten kann, ist natürlich eine Situation eingetreten, in der sich die Bürgerinnen und Bür
ger die Frage vorlegen müssen, wie sie mit dieser Situation umgehen. Dann kann und muss man aus unserer Sicht natürlich auch eine Debatte über eine Abwahl führen.
Aber – das will ich gleich dazu sagen – die Abwahl eines Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin kann kein Mittel sein, um politische Einzelfragen zu lösen. Das geht nicht. Es kann kein Mittel der politischen Tagesauseinandersetzung sein.
Es wird eine ganz grundlegende Situation angesprochen. Das darf nicht zum üblichen Mittel der politischen Auseinandersetzung in einer Gemeinde, in einer Stadt werden. Das ist ein Fehler, den Sie, meine Damen und Herren von der Linken, Frau Demirel, machen. Sie benennen die Voraussetzungen nicht, die vorhanden sein müssen, um ein Abwahlverfahren einzuleiten. Die Messlatte dafür muss unseres Erachtens ausgesprochen hoch liegen – ob sie bei 25 %, bei 30 % oder bei 35 % liegt; darüber muss man noch einmal fachpolitisch miteinander sprechen. Wir sind uns jedenfalls sehr sicher, dass man ohne eine entsprechende Hürde nicht auskommt und dass man keinen Gesetzentwurf auf den Weg bringen darf, der diese Hürde nicht beschreibt.
Man könnte absurde Situationen konstruieren, dass nämlich zehn Menschen sich an einer Abstimmung beteiligen und sechs Ja zur Abwahl eines Oberbürgermeisters sagen. Ich weiß, das ist eine absurde Situation. Trotzdem ist ein Regelungsbedarf vorhanden. Den muss man miteinander klären. Deswegen lautet unser Vorschlag an Sie, das in aller Ruhe und Ernsthaftigkeit miteinander zu tun und die Frage zu diskutieren, wie das Instrument ausgestaltet sein muss.
Sie wissen, es ist ein Vorhaben, das wir, SPD und Grüne, uns laut Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Insofern ist es gut, dass Sie die Debatte mit anstoßen wollen. Wir haben uns vorgenommen, diese Diskussion als Gesamtdiskussion über die Frage, wie wir kommunale Demokratie stärken können, zu führen. Wir wollen nicht jeden Monat oder alle zwei Monate mit einem neuen Einzelvorhaben an die Gemeindeordnung gehen, sondern – das ist unser Interesse – wir wollen das Thema „kommunale Demokratie und Bürgerbeteiligung“ insgesamt aufrufen und prüfen, an welchen Stellen und mit welchen Elementen kommunale Demokratie gestärkt werden kann. Wir wollen die Debatte insgesamt rund machen und auch in den Einzelteilen Gesetzentwürfe auf den Weg bringen.
Unser Angebot lautet, über die grundsätzliche Richtung gemeinsam zu diskutieren, das Instrument aber noch einmal sehr genau zu prüfen und zu überlegen, wie dann das Beteiligungsquorum ausgestaltet sein muss. Die Debatte muss in eine Gesamtdebatte eingebunden werden, um die kommu
Meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, das, was die Menschen in Nordrhein-Westfalen von uns erwarten, was sie von Politik insgesamt erwarten. Dann wird auch das Thema „Politikverdrossenheit“ oder „Parteiverdrossenheit“ in einem anderen Rahmen und in einem anderen Gesamtkontext eingekleidet, weil klar wird, dass wir Betroffene zu Beteiligten machen wollen, dass Politik und Bürger und Bürgerinnen Partnerinnen einer gemeinsamen Sache sind, nämlich der Demokratie. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Kern diskutieren wir heute zu später Stunde über mehr direkte Demokratie. Das ist gut. Darüber freuen wir uns. Ebenso freuen wir uns auf die spannende Debatte im Ausschuss. Das ist für sich genommen also gut.
Das ist systemfremd, das ist nicht sorgfältig und nicht abgewogen. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können. Das ist doch völlig klar.