Protocol of the Session on November 11, 2010

Es ist im Übrigen absehbar, dass diese Schere noch weiter auseinandergehen wird, weil nämlich mit der Weigerung der Bundesregierung, einen Mindestlohn einzuführen, die Zahl der sogenannten Aufstocker zukünftig noch weiter anwachsen wird und damit die Belastungen der Haushalte in den Kommunen noch weiter zunehmen werden.

Nun, die Antwort der Bundesregierung auf diese Problemlage kennen wir; Herr Garbrecht hat es eben gesagt. Zum zweiten Mal hat sich gestern im Vermittlungsausschuss die Bundesregierung stur gestellt und den Einspruch der Bundesländer schlicht zurückgewiesen. Aber sie hat nicht nur das gemacht, sondern mit den Plänen zur Novellierung des SGB II setzt sie sozusagen auf diese Problemlage noch mal einen drauf: Nicht nur, dass das Kinderwohngeld und der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld gestrichen werden sollen, zukünftig – so der Plan – soll jede Kommune per Satzung selbst entscheiden, wie angemessen die Unterkunftskosten zu gestalten sind. Das ist in der Realität ein mieser Trick, weil er die böse Absicht zunächst verschleiert. Denn scheinbar wird den Kommunen an dieser Stelle mehr Gestaltungsfreiraum gegeben, aber es ist schlicht die vergiftete Freiheit, sich am eigenen Schopf aus dem Schlamassel ziehen zu müssen.

(Beifall von der LINKEN)

Das ist ein perfider Vorschlag, der den Kommunen eine Freiheit eröffnet, die sie letztendlich nur noch tiefer in die Überschuldung hineintreibt.

Dabei besteht die große Gefahr, dass wir auch sozialpolitisch zu fatalen Fehlentwicklungen kommen: weil der Kostendruck vor allen Dingen in Kommunen, die sich in einer sehr schlechten Haushaltslage befinden, auf die Hilfebedürftigen abgewälzt wird.

Ich möchte noch einmal daran erinnern – wir haben das in dem Antrag noch einmal aufgeschrieben –, was der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, immerhin ein CSU-Mitglied, sagt. Ich denke, das sollten wir uns alle noch einmal sehr deutlich vergegenwärtigen. Er sagt nämlich: Gute Wohnstandards und intakte Städte sind sowohl für die Lebensqualität des Einzelnen von ausschlaggebender Bedeutung, sie tragen darüber hinaus aber auch wesentlich zu einem guten sozialen Klima in unserer Gesellschaft bei.

Meine Damen und Herren, weil das so ist und weil es hier auch um eine Frage des sozialen Zusammenhalts geht, können wir nicht zulassen, dass die Finanznot der Kommunen dazu führt, dass SGB-IIEmpfänger in minderwertigen oder in „Schrott“Immobilien untergebracht werden. Denn damit leisten wir der sozialen Segregation Vorschub und zementieren die ungute Entmischung unserer

Quartiere in Reich und Arm weiter. Somit leiten wir einen Teufelskreis ein; denn das Kumulieren von Problemlagen in einzelnen Stadtteilen bringt immer wieder neue soziale Probleme hervor; das wissen wir. Das wird letztendlich auch wieder die Kommunen teuer zu stehen kommen. Das ist die Realität.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, jede und jeder hat das Recht auf angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum. Es kann nicht sein, dass es von der Finanzlage einer Kommune abhängig gemacht wird, was für den Einzelnen zumutbar ist. Meine Damen und Herren, das darf einfach nicht sein. Das können wir so nicht akzeptieren.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Koalition und Landesregierung sind sich einig: Wir werden diesen sozial- und kommunalpolitisch katastrophalen Kurs nicht mitmachen. Wir werden das in den anstehenden Abstimmungen im Bundesrat auch deutlich machen. Wir werden diesen Regelungen nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen.

Ich kann die CDU nur einladen, unserem Anliegen zu folgen. Herr Post, Sie haben eben gesagt: Wir haben das doch schon Ende Oktober in der gemeinsamen Erklärung und in dem gemeinsamen kommunalpolitischen Antrag verabschiedet. – Hier geht es um mehr; es geht auch um die zukünftigen Regelungen.

(Zuruf von Norbert Post [CDU])

Wir können Sie nur bitten und einladen, im Sinne der Menschen, aber auch im Sinne der Kommunen mit uns gemeinsam diesen Appell an Berlin zu richten.- Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Abruszat das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema „SGB II“ beschäftigt sämtliche Parlamente – von dem des Bundes über die der Länder bis hin zu Kreistagen und Gemeinderäten –, seitdem dieses Gesetz existiert und eigentlich schon davor.

Wir haben in der Debatte eben wieder sehr viel über die kommunalen Finanzen gehört. Ich finde, es ist richtig, dass wir jede Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass wir bei den Sozialkosten eine gerechtere Lastenverteilung

brauchen. Dazu ist in den letzten Wochen auch in diesem Hohen Hause viel gesagt und debattiert worden.

Gerade bei den Kosten auf Grundlage des SGB II ist vieles in Unwucht geraten. Ich erinnere noch einmal an die Absicht bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, auf kommunaler Seite 2,5 Milliarden € zu sparen. Das Gegenteil war bekanntlich der Fall. In der Tat ist das SGB II als Ursache der Unwucht bei den kommunalen Finanzen unstreitig. Unstreitig ist auch, seit wann wir sie haben und wie sie zustande gekommen ist. Das eint uns in diesem Haus.

Ich möchte aber ganz konkret auf den Antrag der Linksfraktion eingehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, man kann das SGB II nicht einfach in Bausch und Bogen verdammen. Das SGB II verfolgte auch gute Absichten und gute Ziele. Wegen des SGB II – wer wollte das bestreiten – finden wir auf dem Arbeitsmarkt jetzt eine andere, verbesserte Lage vor, als wir das noch vor einigen Jahren kannten. Die im SGB II verankerte Absicht des Förderns und Forderns ist richtig. Sie in Bausch und Bogen zu verdammen, wie die Linkspartei das reflexartig tut, die bei jeder Diskussion über die SGB-II-Regelung vermutet, dass Antragsteller, Hilfeempfänger und Bedürftige benachteiligt werden, das ist natürlich abseits der Realität. Sie wollen reflexartig eine Vollkaskomentalität. Aber Sie müssen schon ganz genau hinschauen, wie wir am Ende den Sozialstaat regeln und auch finanzieren.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns mal einen Blick auf die Regelung zur Satzungsermächtigung werfen. In § 22a Abs. 1 des Entwurfs heißt es – ich zitiere –:

„Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind.“

Können. Das heißt, wir entscheiden das sowieso. Wir als Land können – egal, wie die Bundesgesetzgebung ausgestaltet wird – am Ende eine nordrhein-westfalen-weite Regelung treffen und darüber diskutieren.

Aber müssen wir das eigentlich heute schon tun? Warum ist das eigentlich heute schon erforderlich? Ich möchte Sie darauf hinweisen, meine sehr geehrte Damen und Herren, dass sich der Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages gestern mit diesem Thema befasst hat. Die Erste Lesung war Ende Oktober 2010 im Deutschen Bundestag. Ende November 2010 werden wir eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag haben. Ich finde, die Diskussion über den Antrag, über den wir heute direkt abstimmen, ist eine Diskussion zur Unzeit. Sie passt nicht in die parlamentarischen Beratungen. Das ist einer der Hauptgründe, warum wir uns damit auch nicht identifizieren können. Diese Debatte kann heute

hier nicht seriös geführt werden – auch nicht mit der direkten Abstimmung.

Meine Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zum Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen! Ja, wir sind einig, wenn es um die Entlastung der Kommunen bei den Sozialkosten geht. Ich darf daran erinnern, dass wir uns bei der Abstimmung über die kommunale Finanzierung enthalten haben, und zwar nur deshalb, weil wir gesagt haben, dass der Landesanteil des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kommunen nicht schuldenfinanziert sein soll. Die Bundesbeteiligung, also dass sich der Bund dynamisch zur Hälfte an den Kosten im Sozialetat der Kommunen beteiligt, hat auch unsere Zustimmung gefunden. Deswegen bleibt es natürlich bei unserem Votum.

Ich kann Ihnen jedoch nur sagen, dass auch hier gilt: Diese Diskussion heute und hier im Düsseldorfer Landtag ist zu früh. Es ist eine Diskussion zur Unzeit. Wir müssen nicht heute darüber debattieren, sondern dann, wenn die Expertenanhörung in Berlin abgeschlossen ist. Dann diskutieren wir im Fachausschuss unter der Federführung von Herrn Garbrecht sorgfältig und seriös über die Erkenntnisse aus dieser Anhörung in Berlin.

An diesem ernsten Thema wollen wir mitarbeiten und mitwirken. Das ist wichtig und notwendig. Ich freue mich auf die Beratungen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abruszat. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern fanden auf Antrag von Nordrhein-Westfalen – es ist schon mehrmals darauf hingewiesen worden – die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zur Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft statt. Die Verhandlungen sind bekanntlich gescheitert. Die Bundesregierung besteht darauf, ihre Beteiligung auf 23 % abzusenken. Dies zeigt wieder einmal: Die Bundesregierung war und ist nicht bereit, den Kommunen eine ausreichende finanzielle Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Das Grundproblem begegnet uns immer wieder: Der Bund orientiert sich nicht am Wohlergehen der Kommunen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung zieht sich bei den Sozialleistungen immer weiter zurück und bürdet den Kommunen immer größere Belastungen auf.

(Beifall von der SPD)

Das kann man an den Kosten der Unterkunft ganz konkret nachweisen. Hierfür geben die Kommunen in NRW 2010 rund 3,5 Milliarden € aus. Bei einer Bundesbeteiligung von 23 % für 2010 ergibt sich für die nordrhein-westfälischen Kommunen ein Fehlbetrag von rund 96 Millionen €. Bereits 2009 kam es bei den Kommunen zu einem Belastungssaldo von rund 63 Millionen €.

Für 2011 müssen wir voraussichtlich mit einem noch höheren Fehlbetrag rechnen. Dabei sollte es eigentlich ganz anders sein. Denn Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunen um 2,5 Milliarden € zu entlasten. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste sich der Bund nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände mit 35,9 % beteiligen. Schon die einfache Mathematik zeigt: Zwischen den 23 %, die der Bund nur noch zahlen will, und dem, was eigentlich notwendig ist, klafft eine große Lücke, und die geht zulasten unserer Gemeinden. Dies können wir als Landesregierung nicht länger verantworten. Deshalb hat der Bundesrat auf unsere Initiative hin eine Änderung des Gesetzes für das nächste Jahr verlangt.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zur sogenannten Satzungslösung, die eben diskutiert wurde, machen. Danach können die Länder die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung die Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eigenständig zu bestimmen. Um es ganz deutlich zu sagen: Diese Satzungslösung ist ein unnötiger Schnellschuss, der mehr Probleme aufwirft als löst. So besteht die Gefahr von Pauschalierungen nach Kassenlage. Das bedeutet letztendlich materielle Verschlechterungen für die Leistungsbezieher.

Viele Regelungen im aktuellen Gesetzentwurf sind völlig unausgegoren. Nur ein Beispiel für den notwendigen Klärungsbedarf: Was bedeutet eigentlich „einfacher Standard“ bei der Wohnungsausstattung? Hier hat es keine Einigung der entsprechenden Fachgremien gegeben. Im Übrigen, meine Damen und Herren, Apfelsinenkistenwohnkultur kann man auch als einfachen Standard bezeichnen – und man kommt vielleicht sogar damit durch.

Wir wissen noch gar nicht, welche Auswirkungen die sogenannten Satzungsregelungen haben werden, zum Beispiel auf die Entwicklung der Kosten für die Unterkunft und die daraus folgenden Belastungen für die Länder. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum jetzt, in diesem Gesetzgebungsverfahren, ohne Not und unter großem Zeitdruck Regelungen eingeführt werden sollen, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar dieses Jahres gar nicht verlangt werden.

Die Forderung der Landesregierung lautet daher: Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren sollte sich allein und ausschließlich auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beziehen.

Das heißt, die Regelleistungsbemessungen müssen neu gefasst werden.

Für die Landesregierung gilt damit weiterhin: Wir lehnen den bisherigen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Und dabei bleibt es bis auf Weiteres.

(Beifall von der LINKEN)

Die Bundesregierung muss sich bewegen. Wir alle sind im Interesse unseres Landes NordrheinWestfalen gefordert, diese Bewegung mit herbeizuführen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Scheffler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da nicht mehr allzu viel Redezeit vorhanden ist, nur einige kurze Anmerkungen, insbesondere an den Kollegen von der FDP-Fraktion. Der hat sich ja sehr ausführlich zum Thema kommunale Finanzen geäußert. Dazu kann ich nur feststellen, dass die FDP gerade beim Thema „kommunale Finanzen“ in der Vergangenheit nicht hilfreich gewesen ist – eher das Gegenteil. Ich will hier erinnern an das Schuldenbeschleunigungsgesetz und an die Gabe für Hoteliers, die die Kommunen extrem belastet hat und die vollkommen überflüssig war.

(Beifall von der SPD)

Auch die Pauschalierung, die wir heute diskutieren, ist ein Vorschlag, der von der FDP gekommen ist. Der früher hier im Haus tätige heutige Generalsekretär der FDP im Bundestag, Herr Lindner, hat dieses Thema in die Debatte eingebracht. Für mich ist das ein erneuter Beleg für die soziale Kaltschnäuzigkeit der FDP, meine Damen und Herren. Deswegen lehnen wir dies kategorisch ab.