Vor Ort war alles völlig anders. Alle Teile der AntiAKW-Bewegung schwimmen im Wendland wie der Fisch im Wasser. Ich weiß, das tut Ihnen weh, aber so ist es.
Nicht nur die Großkundgebung am Samstag, auch die Blockadeaktionen wurden von tausenden Menschen jedes Alters – ich würde auch fast sagen: jeder Schicht – mitgemacht und ganz offensichtlich
Ich persönlich habe keine Gewalttat gesehen, die von Demonstranten ausgegangen war. Ich habe vereinzelte unverhältnismäßige Eingriffe von Polizeikräften gesehen. Herr Kollege Engel ist gerade nicht da, er hat eben auf die mögliche Strafbarkeit des Schotterns angesprochen. Aber ich frage Sie: Wenn Demonstranten auf einem Gleisbett sind und dort Steine wegtragen, ist es verhältnismäßig, dass Polizeibeamte ihnen Reizgas ins Gesicht sprühen, sie verletzten, die Böschung herunterschubsen und mit Polizeiknüppeln schlagen? Ist das keine Straftat? – Ich sage, das sind Straftaten im Amte, weil sie unverhältnismäßig sind.
Sie hätten die Demonstranten einfach heruntertragen können. Das ist die juristische Realität, und das sind die juristischen Fakten.
Ganz überwiegend ist alles sehr friedlich verlaufen. Trecker, warme Klamotten und bessere Argumente, das waren die – in Anführungsstrichen – „Waffen der Bewegung“ gegen eine allerdings bürgerkriegsartig wirkende Ausrüstung der Polizei.
Die Gewerkschaft der Polizei hat gesagt, mit 16.000 aus der gesamten Bundesrepublik zusammengezogenen Beamten sei für die Polizei mit diesem Male das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Beamten waren teils bis zu 30 Stunden im Einsatz. Wenn sie noch ein paar tausend Blockierer mehr wegzutragen gehabt hätten, wäre die Strecke für den Castortransport nicht frei geworden. Das nur zur Perspektive für die nächsten Monate.
Die Zeitung schreibt weiter und zitiert ihn, die Polizei sehe sich immer mehr als Erfüllungsgehilfe zum politischen Machterhalt. – Wie recht er doch hat, der Kollege Freiberg.
Ein ansässiger Bauer erzählte mir und meinen Freunden, ein Polizist könne im Wendland nur einmal eingesetzt werden, kein zweites Mal. Durch den Kontakt mit der Bevölkerung und der Bewegung wird er überzeugt, dass diejenigen recht haben, die sich gegen den atomaren Wahnsinn zur Wehr setzen.
Ich habe überall Wendländer gesehen, die den Aktiven der Bewegung alles zur Verfügung gestellt haben, deren Grundstücke sich in Zeltplätze und Frei
luftgaststätten verwandelt haben, die auf die Polizisten eingeredet haben, dass es auch um deren Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder und Kindeskinder geht.
Die Demonstration am Samstag war sicherlich mit 50.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Abstand die größte, die je in Dannenberg stattgefunden hat. Aber auch die Blockadeaktionen hatten noch nie dieses Ausmaß und einen nahezu volksfestartigen Charakter. Auch die überwiegend jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schotternkampagne taten nach allem, was ich vor Ort gesehen und vor allem gehört habe, alles, um gewalttätige Konfrontationen mit der Polizei zu vermeiden.
Ich habe mich eben deutlich dazu geäußert. Aber Sie äußern sich zum Beispiel gar nicht dazu, was denn Polizisten im Amt an Straftaten begehen können. Ich habe Ihnen eben ein paar Beispiele genannt. Sagen Sie doch dazu mal etwas!
Wenn Sie hinnehmen, wie die Mehrheit der Bevölkerung über die Laufzeitverlängerung der AKWs, über die Atommülltransporte und über die Unlösbarkeit des Endlagerproblems denkt, müssen Sie einsehen, dass die Politik der Regierung Merkel gescheitert ist. Diese Politik muss revidiert werden. Die Interessen der großen Energiekonzerne dürfen nicht länger bestimmen, wo es in diesem Land energiepolitisch langgeht.
Gestatten Sie mir noch ein abschließendes Wort. Frau Merkel ist in der DDR groß geworden. Sie war sogar FDJ-Sekretärin. Sie müsste eigentlich ein paar Lehren gezogen haben.
Wo eine Regierung gegen den Willen der Bevölkerung regiert, ist Widerstand legitim. Und auch dieses: Mit Politik gegen die eigene Bevölkerung setzt man sich nicht durch. Auch in dieser Republik wird das nicht anders sein. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Aggelidis. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Voigtsberger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird alle rechtlichen Schritte ergreifen, damit am vereinbarten Atomausstieg festgehalten wird. Das haben wir heute bei einem anderen Ta
gesordnungspunkt schon einmal ausgeführt. Denn die Endlagerfrage für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle ist noch nicht gelöst. Insofern wird der Beschlussvorschlag Nr. 1 inhaltlich voll gestützt.
Nachdem das Moratorium für die Erkundung des Salzstocks in Gorleben seit Kurzem beendet ist, sollen die Untersuchungen zur Geeignetheit des Salzstocks für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle nunmehr fortgesetzt werden. Wie gesagt, das Ergebnis soll offen sein. Aber auf der anderen Seite wird die Geeignetheit nur an einer Stelle überprüft. Das ist ausgesprochen fragwürdig.
Die Endlagerfrage ist auch international noch ungelöst, wie es Beschlussvorschlag Nr. 3 richtig feststellt. Die Standortprüfung wird in einigen Staaten wieder verstärkt aufgenommen. Eine Lösung hat aber im Prinzip international noch niemand. Weltweit werden dabei unterschiedliche Wirtsgesteine als Endlagermedium untersucht. Während eine Mehrheit auf eine Endlagerung in tiefen geologischen Schichten setzt, verfolgen hingegen einige Länder das Konzept der langfristigen Zwischenlagerung. Wie gesagt, ein Endlagerungskonzept ist weltweit nicht zu sehen.
Zum Beschlussvorschlag Nr. 2, wonach bis zur Lösung der Endlagerfrage zum Prinzip der sicheren Zwischenlagerung am Entstehungsort zu stehen ist, um Atomtransporte weitgehend zu vermeiden, ist auf die Atomrechtsnovelle aus dem Jahr 2002 hinzuweisen. Diese verfolgt nämlich ausdrücklich das Ziel, Transporte zu minimieren und Kernbrennstoffe standortnah zwischenzulagern. Die Pflicht, standortnahe Zwischenlager für Leistungsreaktoren zu errichten, ergibt sich damit aus dem Atomgesetz. Zwar besteht diese Pflicht nicht bei Forschungsreaktoren: Errichtet der Betreiber eines Forschungsreaktors jedoch ebenfalls ein solches Lager, wird es so behandelt wie die standortnahen Zwischenlager kommerzieller Betreiber. Das heißt, auch der Beschlussvorschlag Nr. 2 ist richtig.
Das Transportbehälterzwischenlager Ahaus ist nicht als Endlager konzipiert, sondern dient als Zwischenlager mit einer befristeten Genehmigung bis zum Jahre 2036. Der derzeit in Ahaus befindliche Kernbrennstoff unter anderem aus Rossendorf wird nicht auf Dauer in dem lediglich als Zwischenlager konzipierten Transportbehälterzwischenlager Ahaus verbleiben können. Er soll nunmehr im Rahmen des Programms, vereinbart zwischen den USA und Russland, nach Russland in die Wiederaufbereitungsanlage Majak transportiert werden.
Die Verantwortung für die Rückführung obliegt dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium für Wirtschaft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Gesellschaft für Nuklearservice GmbH als Betreiberin des Transportbehälterzwischenlagers Ahaus hat die Vorbereitung der Maßnahmen zur Auslagerung und Rück
führung des Rossendorfer Kernbrennstoffs aus dem Zwischenlager Ahaus eingeleitet. Die Landesregierung ist für die Genehmigung der Transporte von Kernbrennstoffen von und nach Ahaus nicht zuständig. Die Genehmigung ist Bundessache. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz.
Wie im Beschlussvorschlag Nr. 3 ausgeführt, will die Landesregierung, dass vermeidbare Atomtransporte unterbleiben. Sie setzt sich mit allen politischen Mitteln dafür ein. Dies kann jedoch nur auf rechtlicher Grundlage erfolgen. Handlungsmöglichkeiten des Landes als Vollzugsbehörde bestehen wegen der Genehmigungszuständigkeit des Bundes nicht.
Die Landesregierung hat bereits im Jahre 2005 auf rechtlichem Wege bis zum Bundesverwaltungsgericht vergeblich versucht, den Transport von Rossendorf nach Ahaus zu verhindern. Es ist daher davon auszugehen, dass das Land NordrheinWestfalen auch jetzt den Transport mit rechtlichen Mitteln nicht wird verhindern können.
Wie im Beschlussvorschlag Nr. 4. ausgeführt, wird das Land Nordrhein-Westfalen vor allem durch den polizeilichen Schutz für Atomtransporte erheblich belastet. Diese Belastungen sind insbesondere dann nicht zu rechtfertigen und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, meine Damen und Herren, wenn es innerhalb weniger Jahre zu einem zweimaligen Transport kommt: zunächst von Rossendorf nach Ahaus und jetzt von Ahaus nach Russland.
Deswegen wird im Beschlussvorschlag Nr. 5 darum gebeten, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten darauf hingewirkt wird, dass die Transporte, wenn sie denn durchgeführt werden müssen, zu einer Zeit erfolgen, in der der Polizeiaufwand und die damit dem Land entstehenden Kosten nicht noch weiter vergrößert werden.
Meine Damen und Herren, bei allem, was in unseren Händen liegt, und bei allen Möglichkeiten, die wir in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen haben, werden wir Wert darauf legen, dass Transporte zu möglichst geeigneten Zeiten durchgeführt werden, um die Polizeikräfte nicht über Gebühr zu belasten. Da können Sie sich sicher sein. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Für die CDU-Fraktion hat das Wort nun Herr Kollege Rickfelder.
Jemand müsste dem Präsidium mitteilen, dass hierbei eine Runde vereinbart ist. Auf meiner Liste stehen weitere vier Redner, die ich alle noch nacheinander aufrufen würde.
Das Präsidium nimmt das so zur Kenntnis. Ich beende damit die Debatte. Danke für den viel zu späten Hinweis.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/253 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. So halten wir es in der Regel immer bei Überweisungen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.