Protocol of the Session on November 10, 2010

Danke, Frau Conrads. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Zensus gab es bereits im römischen Reich seit dem 6. Jahrhundert. Alle fünf Jahre hat der Censor, ein altrömischer Beamter, der dafür zuständig war, gezählt.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Wer hatte die Festplatten? – Zuruf von Britta Altenkamp [SPD] – Weitere Zurufe)

Heute ist es nicht mehr der römische Kaiser, sondern ist die EU-Verordnung 763 aus dem Jahr 2008 Auslöser für das Handeln. Beim Zensus 2011 handelt es sich um eine EU-weit durchzuführende Volkszählung. Der Bund hat die EU-Verordnung erst Mitte des vergangenen Jahres durch das Zensusgesetz umgesetzt.

Die Aufgabe der Länder ist es, das Zensusgesetz 2011 umzusetzen. Das Landesausführungsgesetz – das ist mir wichtig, um klarzustellen, wer welche Verantwortung hat – regelt die Zuständigkeiten und die Organisation auf Landes- und auf Kommunalebene bei der Durchführung dieses Zensus.

Dabei wurde ein Erhebungsmodell gewählt, das, wie ich finde, sehr gut angelegt ist, denn nur Kreise und kreisfreie Städte sind Erhebungsstellen. Es wurde nicht auf kleinere Gemeinden heruntergezoomt. Es ist gelungen, den technischen und personellen Aufwand und damit die Belastungen für den kommunalen Bereich – das sollte uns allen wichtig sein – auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Ich glaube, dass der Zensus 2011 eine unabdingbare Grundlage für das statistische Gesamtsystem, für viele Systemteile von jährlichen Statistiken und für politische Planungen und Entscheidungen sowohl in der Europäischen Union als auch im Bund als auch im Land als auch in unseren Kommunen ist.

Wir stehen bei diesem Gesetzentwurf unter einem besonderen Zeitdruck. Zwar ist der Stichtag für den Zensus erst der 9. Mai 2011, aber die Erhebungsstellen müssen jetzt aufgebaut und organisiert werden, meine Damen und Herren.

Auch den Fragen des Datenschutzes, die Frau Conrads angesprochen hat, wurde insbesondere durch die Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung des Jahres 1983 in ausreichender Weise Rechnung getragen.

Ich möchte noch etwas zum Belastungsausgleich, der breiten Raum in der Diskussion eingenommen hat, sagen. Herr Lohn, ich möchte Sie daran erinnern, dass unsere Vorgängerregierung … Ich glaube, Herr Lohn ist gar nicht mehr anwesend.

(Zurufe: Doch! – Werner Lohn [CDU] meldet sich von einem Platz in der ersten Reihe der CDU-Fraktion.)

Herr Lohn ist wie immer ganz vorne mit dabei.

(Heiterkeit und Beifall von Hans-Willi Körf- ges [SPD])

Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Entwurf, der von der Vorgängerregierung eingebracht wurde, lediglich einen Belastungsausgleich von gerade einmal 29 Millionen € vorgesehen hat.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Hört, hört!)

Dann haben wir eine Expertenanhörung durchgeführt, in der kommunale Spitzenverbände gemeinsam und nachvollziehbar dargestellt haben, dass diese 29 Millionen € nicht ausreichend sind. Sie haben einen Zuschlag erwartet und eine Ex-postBetrachtung eingefordert.

Dann ist Folgendes passiert, Herr Lohn: Diese Anhörung war tatsächlich eine Anhörung und keine Farce. Die Fraktionen haben die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände ernst- und aufgenommen sowie das Ministerium beauftragt, noch einmal neu zu verhandeln.

(Werner Lohn [CDU] unterhält sich mit Manf- red Palmen [CDU].)

Das Ergebnis dieser Verhandlung war – das kann ich Ihnen sagen, Herr Lohn, auch wenn Sie gerade nicht zuhören –, dass die Forderung nach Ex-post eingebracht worden ist, weil der angebotene Betrag viel zu niedrig war und man wieder einmal fürchtete, von unserer Vorgängerregierung über den Tisch gezogen zu werden.

(Beifall von der SPD)

Wir haben in einem wirklich konstruktiven Gespräch miteinander festgestellt: Ein zusätzlicher Betrag von 8,7 Millionen € ist sicherlich ausreichend, um das durchzuführen, was im Rahmen des Zensus möglich ist. Im Vertrauen darauf, dass beide Seiten fair miteinander umgehen, ist eine Ex-post-Betrachtung nicht mehr notwendig.

Ich danke sehr, Herr Engel, für die bereits signalisierte Zustimmung. Damit bekommt dieses Zensusgesetz fast einen vorweihnachtlichen Charakter. Ich darf daran erinnern – Sie kennen es alle –, was in Lukas 23 steht:

(Heiterkeit und Beifall)

„Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt. Es ging aber auch Joseph von Galiläa, aus der Stadt Nazareth, hinauf nach Judäa, in Davids Stadt, die Bethlehem heißt, weil er aus dem Haus und Geschlecht Davids war, um sich einschreiben zu lassen mit Maria, seiner Verlobten, die schwanger war.“

Meine Damen und Herren, Sie wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist. 2010 Jahre später brauchen wir einen kleinen Zensus. Ich bin froh, dass dieses Parlament das mit breiter Zustimmung ermöglichen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der FDP)

Danke, Herr Minister.

Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über die beiden Unterpunkte aus dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/535 ab. Beantragt ist getrennte Abstimmung. Das bedeutet, dass wir zuerst über a) und dann über b) abstimmen, was c) beinhaltet, weil c) eine Folge davon ist.

Wer möchte der Änderung a) zustimmen? – Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der Grünen und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist eine Abgeordnete der Linken.

(Unruhe – Zurufe: Weiter!)

Ich mache einfach einmal weiter: Wer enthält sich? – Die übrigen Abgeordneten der Linken. Damit ist a) angenommen.

Wir stimmen über b) ab. Wer möchte der Änderung b) und damit auch der Änderung c) in der Folge zustimmen? – Das ist die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der Grünen und der SPD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der Linken und die Fraktion der FDP. Damit sind b) und c) abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung Drucksache 15/483 ab. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 15/15 in der Fassung seiner Beschlüsse unter Einbeziehung der soeben beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von FDP, Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der Linken. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zu:

12 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befris

tungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/98

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 15/485

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/532

zweite Lesung

Das Wort hat für die CDU Herr Dr. Geerlings.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit Blick auf die Uhr und den Konsens, den wir erwarten können, werde ich mich angemessen fassen. Es geht um das Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Das klingt bürokratisch, ist es aber nicht.

Das Gesetz hat fünf Gesetze zur Befristung des Landesrechts in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand, die unter den grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung sowie der ständigen Überprüfung gestellt sind.

(Unruhe)

Entschuldigung, Herr Dr. Geerlings. – Falls die Damen und Herren Abgeordneten dringenden Gesprächsbedarf haben, darf ich Sie bitten, den draußen zu erledigen oder hier so leise zu sein, dass der Redner nicht gestört wird. Ich empfinde es als zutiefst unhöflich, ihm nicht zuzuhören.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Thema ist spannend und regt deshalb sicherlich zu Diskussionen an.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Schon in der 13. Wahlperiode ist das Thema mit dem grundsätzlichen Ziel der Endbürokratisierung aufgegriffen worden, einem, wie ich finde, guten Ziel. Deshalb ist es konsequent in der 14. Wahlperiode fortgesetzt worden und wird – wie man sieht – auch in der 15. Periode fortgesetzt. Es ging darum, zu endbürokratisieren, Rechtsbereinigung zu betreiben und weitere Gesetze zu überprüfen.

Trotzdem sind die Gesetzessammlungen nicht dünner geworden. Insofern ist es richtig, auch einen kritischen Blick zu üben.

Die Gesetzesfolgenabschätzung gehört ebenso dazu wie die richtige Vermutung, dass die Beweislastumkehr da sein muss. Man muss also überprüfen, ob ein Gesetz überhaupt noch notwendig ist. Deswegen wurden die Gesetze zu Recht mit Verfallsdaten belegt. Damit sollte der Weg zu einer effektiven, nachträglichen Kontrolle eröffnet werden. Das kann man nur gutheißen.

In der 14. Wahlperiode wurde diese Normenprüfung fortgesetzt. Eine gewissermaßen formelle