Protocol of the Session on November 10, 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es beim Zensus 2011 – das ist eben schon mehrfach angeklungen – tatsächlich mit einem sehr komplexen Vorhaben zu tun.

Wenn man sich die Gesamtdebatte anschaut, gibt es natürlich insbesondere zum Bundesgesetz Bedenken, die aus meiner Sicht sehr schwer wiegen. Von Datenschützerinnen und Datenschützern wird vor allem die Zusammenführung der unterschiedlichen Registerdaten kritisiert, die das Bundesverfassungsgericht in seinem für die deutsche Datenschutzpolitik wegweisenden Volkszählungsurteil in den 80er-Jahren eigentlich ausgeschlossen hat. Das Gleiche gilt für die Vielfalt der erhobenen Daten, die über den europäischen Rahmen hinausgeht.

Das sind Bedenken, die man teilen sollte, die ich auch ausdrücklich teile. Aber die Fehler eines Bundesgesetzes durch ein Landesausführungsgesetz zu heilen, das ist unter diesen Bedingungen nur in einem begrenzten Rahmen möglich, und zwar in einem begrenzteren Rahmen, als zumindest ich es mir gewünscht hätte.

Insofern bin ich sehr dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen von der FDP es möglich gemacht haben, an dieser Stelle zumindest das Mögliche herauszuholen. Vielen Dank!

(Beifall von den GRÜNEN)

In der jetzt vorliegenden Fassung werden wir das Kostenerstattungsvolumen für die Kommunen um 8,5 Millionen € ausweiten. Damit macht Rot-Grün Schluss mit der Kostenverschiebepolitik der letzten

Jahre. Ich will darauf hinweisen, dass wir es beim ursprünglichen Gesetzentwurf noch mit einem Entwurf der Regierung Rüttgers zu tun haben. Insofern sollten Sie sich, lieber Herr Lohn, heute vielleicht an einigen Stellen zurückhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

In Ihrer Presseerklärung von heute Morgen sagen Sie, wir seien gegenüber den Belangen der Kommunen nicht sensibel. Ruhig Blut, Herr Lohn. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden hochrechnen, wie viel Geld Ihre Regierung die Kommunen gekostet hat. Das würde nicht schön für Sie ausgehen.

Ich will zu diesem Verfahren etwas sagen. Herr Lohn, Sie fordern hier, über die abgestimmte Summe – ich betone ausdrücklich, das ist eine abgestimmte Summe zwischen der Landesregierung und der kommunalen Familie – einfach so hinauszugehen. Wenn man den Linken Böses will, traut man denen das zu, aber von Ihnen, Herr Lohn, hätte ich das eigentlich nicht erwartet.

(Lachen von Wolfgang Zimmermann [LINKE])

Ich bin überzeugt, dass wir im Vergleich zu den letzten Jahren in diesem Land etwas sehr stark geändert haben, nicht nur weil wir in einem anständigen Verfahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden …

(Zuruf)

Ich habe doch gesagt, wenn man Ihnen Böses will. –

… nicht nur, weil wir in einem anständigen Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengearbeitet haben, eine angemessene Ausgleichssumme entwickelt und festgeschrieben haben. Diese Regelungen sind zielführend und mit der kommunalen Familie abgestimmt. Damit haben wir etwas geschafft, was CDU und FDP nicht hinbekommen haben. Das ist schon fast revolutionär.

Noch etwas fast Revolutionäres: Wir nehmen an einem wichtigen Punkt Anregungen aus der Anhörung auf. Diejenigen, die da waren, werden sich daran erinnern: Wir haben sehr intensiv über das Thema Kosten, aber nicht nur über das Thema Kosten und nicht nur mit Blick auf kommunalpolitische Zusammenhänge, sondern auch über die Kostenerstattung unter datenschutzpolitischen Aspekten debattiert. Um allen datenschutzpolitisch erforderlichen Standards nachkommen zu können, brauchen die Kommunen eine ausreichende Erstattung, wie wir sie jetzt ausgehandelt haben.

Genauso hat der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Plädoyer für eine höhere Kostenerstattung argumentiert. Wir haben es in den lokalen Erhebungsstellen mit hochsensiblen Daten zu tun. Da ist es gut, dass eine ausreichende Erstattung verfügbar ist. Denn eine ausreichende Erstattung leistet in diesem Zusammenhang wirklich einen zentralen

Beitrag zum Datenschutz. Gerade vor dem Hintergrund – das habe ich eingangs gesagt –, dass das Bundesgesetz in diesem datenschutzpolitischen Zusammenhang erhebliche Mängel aufweist, hat Nordrhein-Westfalen einen guten Weg eingeschlagen.

Insofern möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die es möglich gemacht haben, den ursprünglichen Entwurf des Zensusgesetzes in dieser Hinsicht so massiv zu ändern, insbesondere bei den Kollegen der FDP, die mitarbeiten, statt sich in Maximalforderungen zu ergehen. Sowohl unter dem Aspekt der Kommunenfreundlichkeit als auch bei der Frage des Datenschutzes werden wir uns noch öfter begegnen. Ich freue mich sehr auf die Debatten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Bolte, bei so viel Lob weiß ich gar nicht, was ich sagen soll. Das kann man auch mal genießen. Vielen Dank, ich gebe die Blumen gerne zurück. Das kommt auch nicht so oft vor. Aber Spaß beiseite, das muss auch sein und sorgt für ein sich verbesserndes Klima, oder?

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Darüber reden wir gleich noch mal. – Am Ende geht es wie immer ums Geld.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Die Gelegen- heit ist günstig!)

Genau, wir haben da oben das Sagen.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD]: Jetzt nicht mit der Regierung flirten!)

Frau Löhrmann, haben Sie gehört? – Wir flirten!

Also: Es geht am Ende ums Geld. Lange Rede, kurzer Sinn. Im Innenausschuss haben wir mit einem kleinen Änderungsantrag von nicht einmal einer halben Seite noch einmal 8,5 Millionen € obendrauf gelegt und vom Innenminister gehört, dass die Spitzenverbände damit zufrieden sind. Ich sage mal salopp: Liebe Leute, lieber Kollege Lohn und lieber Kollege Theo Kruse, wenn die kommunalen Spitzenverbände zufrieden sind – das war gängige Praxis, also immer so –, können wir den Deckel zumachen. Wir schieben das Ding durch und fertig.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Herr Bolte hat auch noch die Kabinettsvorlage der alten Regierung angesprochen, in der wir knapp unter 29 Millionen € lagen. Das habe ich noch dunkel

in Erinnerung. Gut, man wird an der Stelle ein Stückchen schlauer. Das ist ein Prozess. Wenn wir den Zensus Ende 2011 – vielleicht wird es Anfang 2012 – finanziell mit der Abrechnung hinter uns haben und von den Spitzenverbänden gesagt wird „Da brauchen wir noch einen Nachschlag“, was hindert uns in diesem Hohen Hause daran, dann noch mal die Köpfe zusammenzustecken?

Die FDP-Fraktion stimmt diesem Antrag zu und ruft den Kollegen von der Union zu: „Denkt noch mal darüber nach, ob ihr nicht mitgehen könnt!“, zumal die Option am Ende der Betrachtung „Was hat es wirklich gekostet?“ uns nichts verschlägt. Das können wir immer noch mal machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP, von der SPD und von den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Danke, Herr Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Conrads.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Änderungsantrag der CDU: Ich habe mir das genau angeschaut, hin und her überlegt, und wir haben noch mal mit den kommunalen Spitzenverbänden selber telefoniert. Sie haben bestätigt, dass sie damit einverstanden sind. Ursprünglich habe auch ich der Idee der Ex-postKlausel etwas abgewinnen können; das hatte ich Ihnen schon im Ausschuss gesagt. Herr Kruse, wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Änderungsantrag enthalten. Da bin ich ein Stück weit beim Kollegen Engel. Ich glaube, wenn die kommunalen Spitzenverbände sagen, dass sie damit leben können, dann ist das so.

Zum Grundsätzlichen, zum gesamten Gesetz: Die Linke wird – das wird Sie vielleicht nicht überraschen – das Ausführungsgesetz zum Zensus ablehnen. Das haben wir im Bund beim Gesetz zum Zensus und auch in anderen Bundesländern an vielen Orten getan. Warum? – Weil beide Gesetze in Bund und Land datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Das Bundesgesetz hat mehr als 13.000 Bürger veranlasst, die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen. Ja, mag sein, dass sie nicht angenommen wurde, aber die Bedenken und die Ängste der Leute sind da.

Es ist keine Vollerhebung – das haben wir auch schon gehört –, sondern ein Stichprobenzensus, registergestützt. Dennoch wird in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Es werden sensible persönliche Daten aus zahlreichen Quellen, Ämtern und Behörden unter einer personenbezogenen Ordnungsnummer zusam

mengeführt, und zwar ohne Einwilligung der Betroffenen und ohne explizite Mitteilung an die Be

troffenen. Die Ordnungsnummer ermöglicht eine persönliche Zuordnung, die bis zu vier Jahre nicht gelöscht werden muss. Bei der Befragung geht Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus und will Auskünfte über Religionszugehörigkeit, Bekenntnis, Migrationshintergrund und Weiteres mehr. Wer schweigt, zahlt eine Strafe in Höhe von bis zu 300 € oder sogar mehr. Das geht aus unserer Sicht nicht.

(Beifall von der LINKEN)

Wir hatten in diesem Hause eine Anhörung, die mehrfach angesprochen wurde. Dort wurden massive datenschutzrechtliche Bedenken benannt, die von den verantwortlichen Landesstellen aus unserer Sicht nicht ausgeräumt werden konnten.

Ich nenne einige: Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts des strikten Trennungsgebotes zur sonstigen Verwaltung wird nicht eingehalten. Der Mehrfacheinsatz von Arbeitskräften wird ausdrücklich zugelassen. Auch stundenweise dürfen sie den Arbeitsplatz wechseln. Es ist nicht gewährleistet, dass das Personal der Erhebungsstelle nicht aus sensiblen Verwaltungsbereichen wie den Ausländer-, den Ordnungs- oder anderen Behörden stammt.

Die Qualifizierung der Volkszähler bzw. der Erhebungsbeauftragten ist nicht ausreichend bestimmt. Was müssen sie können und wie werden sie vorbereitet, um dieser sensiblen Aufgabe gerecht zu werden? Die Bögen, die sie ausfüllen und mitnehmen, liegen bis zum Ende der Befragung, also bis zu drei Monaten bei ihnen zu Hause. Es ist wahrscheinlich – zumindest konnte es nicht ausgeschlossen werden –, dass die Volkszähler, um Kosten zu sparen, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Daten erheben, was eigentlich nicht sein sollte.

Zum Schluss, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich Ihnen noch ein Zitat vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten und dem jetzigen Datenschutzbeauftragten des Landes SchleswigHolstein, Thilo Weichert, mit auf den Weg geben. Er hat zum Sinn und zur Notwendigkeit des Zensus gesagt:

„Statistiken sind heute allgegenwärtig und in der Regel ausreichend. Politische Fehlplanungen basieren nicht auf fehlenden Daten, sondern auf der falschen Bewertung vorhandener Daten. …

Und Fehlplanungen lassen sich am besten durch weniger Einfluss von Lobbyisten und transparente Verfahren mit einer starken Bürgerbeteiligung vermeiden.“

(Beifall von der LINKEN)

Darüber gilt es nachzudenken, anstatt die Nase in die Privatsphäre der Menschen zu stecken.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Frau Conrads. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Jäger.