Damals gab es die Auseinandersetzung, ob Harpen oder HOCHTIEF den Zuschlag bekommt. Harpen hatte 308 Millionen DM geboten. Angeb
lich hatte Hochtief 350 Millionen geboten – allerdings mit einer Einschränkung: Nur wenn 107.000 Flugbewegungen kommen, gibt es die letzten 100 Millionen. – Die haben wir natürlich nie gesehen. Also ist für 250 Millionen verkauft worden.
In der Debatte wurde dann die CDU vor allen Dingen der ordnungspolitischen Inkorrektheit geziehen; denn sie gehe dem Gedanken der Privatisierung und der Mobilisierung des Kapitals nicht so nach, wie das die SPD tue. Hauptredner waren Herr Clement und Herr Matthiesen. Tun Sie sich einmal den Gefallen und lesen nach, was sie zu dem Segen einer 50-prozentigen Beteiligung von Privaten am Flughafen Düsseldorf gesagt haben!
Und schauen Sie sich auch einmal die Haltung der Grünen an! Für sie hat Frau Nacken erklärt: Wir haben zwar von Anfang an nicht so viel davon gehalten; da es jetzt an den Höchstbietenden geht, sind wir aber natürlich damit einverstanden.
Wenn ich dann in das Lokalkolorit von Köln eintauche – ich lese das, was Sie gerade noch zitiert haben, Herr Börschel, ja auch alles –, dann muss ich sagen: Sie müssen sich einmal Frau Speth, ein ehrenhaftes Mitglied der SPD-Fraktion in diesem Hohen Hause, hereinziehen; so darf ich es einmal formulieren. Sie hat in ihrer Antwort auf Herrn Kollegen Hardt – die beiden Düsseldorfer waren, so wie heute die Kölner, hier in der Arena vertreten – gesagt: Herr Hardt, ich freue mich richtig darüber, dass Sie mit dafür gesorgt haben, dass jetzt endlich ein Privater 50 % an diesem Flughafen bekommt. – Herzlichen Glückwunsch! Gute Lektüre!
Vielen Dank, Herr Finanzminister Dr. Linssen. Es ist beeindruckend, dass Sie neben der Aufstellung des Haushalts auch noch zu einem Rollenstudium in der Lage sind. Dazu kann ich Sie nur beglückwünschen. Es ist für das Hohe Haus eine wirkliche Bereicherung – vor allem um 20:09 Uhr. Danke schön dafür!
Nach diesem fröhlichen Ausklang zu einem ernsten Punkt kommen wir nun zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Daher kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/7349. Ich
frage: Wer stimmt diesem Antrag dem Inhalt nach zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist eindeutig, dass die Mehrheit hier im Hohen Haus diesen Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt hat.
Bevor wir gleich zu Tagesordnungspunkt 8 kommen, will ich einer Pflicht nachkommen, die wir hier im Präsidium häufiger zu erfüllen haben. Leider müssen wir auch heute wieder eine Rüge aussprechen. Sie betrifft den Abgeordneten Rüdiger Sagel.
Er hat sich in der heutigen Plenarsitzung in seinem Redebeitrag zu TOP 2, Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009, in Bezug auf den Ministerpräsidenten und den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgesprochen unparlamentarisch geäußert. Herr Sagel wird daher für diese unparlamentarischen Äußerungen gerügt.
Diese Worte möchte ich hier nicht wiederholen, schon gar nicht im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidenten und seinem Arbeitsminister.
8 Elfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Deshalb kommen wir unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/7305 an den Hauptausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig ist so überwiesen.
9 Gesetz zur Verankerung der getrennten Abwassergebühr (Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde kommen wir jetzt zu einem Thema, das wir hier im Landtag schon einmal behandelt haben. Es geht nämlich die Verankerung der getrennten Abwassergebühr und die Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Diesen Gesetzentwurf, den Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt haben, hatten sie im Zusammenhang mit der Einführung des § 6a in das KAG am 19. September 2006 bereits wortgleich gestellt. Ein Jahr lang ist dieses Thema unnützerweise in den Ausschüssen beraten worden. Das Ergebnis war, dass dieser Gesetzentwurf am 19. September 2007 in zweiter Lesung abgelehnt wurde.
Nachdem nun das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil gesprochen hat, hielt man es für sinnvoll, diesen Antrag wieder aufleben zu lassen. Dabei hat man allerdings nicht bedacht, dass dieses Urteil nicht das KAG infrage stellt, sondern nur eine Anleitung zur Auslegung der Abwassergebührenberechnung an die Kommunen gibt. Insofern ist dieser Antrag überflüssig. Das ist im Ausschuss auch so gesagt worden. Nach dem KAG sind die Kommunen nämlich in der Lage, diese Dinge selber zu regeln – was sie auch tun; denn weitere Klagen in diese Richtung sind bis heute nicht festzustellen.
Neue Gesetze wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern hier nicht mehr auferlegen; denn Verwaltungsvereinfachung ist gewollt. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf wie auch schon in den Ausschüssen ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pick hat gerade schon darauf hingewiesen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht neu. Wir haben uns damit schon einmal ausgiebig beschäftigt und ihn abgelehnt. Die Grünen haben das Urteil des OVG Münster zum Anlass genommen, einen fast identischen Antrag zu stellen. Ich darf daraus zitieren:
Nach Auffassung des Gerichts ist es zum Beispiel nicht zulässig, dass etwa ein Supermarkt mit geringem Frischwasserverbrauch, aber großen Dach- und Parkplatzflächen, von denen Regenwasser zusätzlich zum Abwasser in die Kanalisation geleitet wird, nach gleichem Schlüssel zahlen muss wie der Besitzer eines Wohnhochhauses mit relativ hohem Trinkwasserverbrauch, aber kleiner Dachfläche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, entweder haben Sie das Urteil nicht richtig gelesen, oder Ihnen sind beim Schreiben dieses Gesetzentwurfs die Textbausteine ein bisschen durcheinander geraten. Denn das Gericht hat etwas ganz anderes festgestellt. Es hat präzisiert, wann der getrennte Maßstab anzuwenden ist und wann nicht. Das Gericht hat gesagt, auch bei homogener Bauweise und homogener Baustruktur könnten die tatsächlichen Verhältnisse in Ein- und Zweifamilienhäusern so unterschiedlich sein, dass auch dort der getrennte Maßstab anzusetzen ist. Nicht mehr und nicht weniger! Es geht also nicht um das berühmte Hochhaus und den berühmten Baumarkt, sondern das Gericht hat präzisiert.
Damit ist dieser Gesetzentwurf also überflüssig. Das hatten wir alles schon einmal. Die Kommunen sind jetzt gezwungen, ihre Gebührenbescheide umzustellen, ansonsten sind sie ungültig. Das werden sie tun. Dazu brauchen wir keinen Gesetzentwurf. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf auch dieses Mal wieder ablehnen. – Danke schön.