Verfassungsbeschwerde des Herrn S. gegen § 32 Abs. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 25. November 2007 (GVBL S. 651)
Verfahren über den Antrag festzustellen, dass die Bundesregierung durch die Nichteinholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung der Anteile an der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und der Aurelis Management GmbH die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 110 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 87e des Grundgesetzes verletzt hat
Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung der Stadt Aachen und neun weiterer Gemeinden und Kreise, das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land NordrheinWestfalen vom 19.06.2007, GVBl. 2007, S. 207, sowie GVBl. 2007 S. 237 (Berichti- gung), verletzte die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung der Stadt Ochtrup, § 24a Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro), eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklungsplanung (Landesentwicklungspro- gramm – LEPro) vom 19. Juni 2007 (GV. NRW S. 225) , verletzte die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Ich bitte Sie ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass wir über diese Punkte gemeinsam befinden. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass ich über die jeweiligen Empfehlungen des Rechtsausschusses gemeinsam abstimmen lasse, eine Stellungnahme zu den vorgenannten Verfahren nicht abzugeben. Wer stimmt den Beschlussempfehlungen Drucksachen 14/7358, 14/7359, 14/7361, 14/7362, 14/7363, 14/7364, 14/7365 und 14/7366 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig. Die Beschlussempfehlungen sind damit angenommen. Ich bedanke mich dafür.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/7367, die mit Vorlage 14/1885 beantragte
Genehmigung zu erteilen. Wer stimmt der Empfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.