Arbeitsplätze wurden dadurch gefährdet. Letztlich hatten die Arbeitnehmer die gesamten betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten zu zahlen. Das war Ihre Staupolitik für Nordrhein-Westfalen. Und das war fatal! Genau diese Staupolitik haben CDU und FDP beendet, zum Beispiel dadurch, dass es wieder reichlich Planfeststellungsverfahren und -beschlüsse gibt, was bei Ihnen ja unmöglich war.
Heute geht es neben dem Ausbau um den zweiten Punkt: um den Parkplatzmangel. Neben dem steigenden LKW-Verkehr sorgen insbesondere
die seit April 2007 geltenden, verschärften Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten dafür, dass immer mehr Parkplätze überfüllt sind. Denn die Fahrer sind gezwungen, häufiger und in kürzeren Intervallen Pausen einzulegen. Dies führt dazu, dass die LKW aufgrund fehlender regulärer Parkplätze auf Zufahrtsstraßen, auf Zufahrtsstreifen, auf Notstreifen, an den Ein- und Ausfahrten zu den Rast- und Parkplätzen und an den Autobahnauffahrten abgestellt werden – mit erheblichen negativen Auswirkungen für die allgemeine Verkehrssicherheit.
Bei einer Umfrage des ADAC TruckService bezeichneten 54 % der befragten LKW-Fahrer den Parkplatzmangel als ihr größtes berufliches Problem. Jüngsten Schätzungen zufolge fehlen bis zum Jahre 2015 insgesamt 35.000 Autobahnparkplätze für LKW in ganz Deutschland.
Meine Damen und Herren, was muss geschehen, um den Parkplatzmangel entlang der nordrheinwestfälischen Autobahnen zu beseitigen?
Erstens. Zunächst ist der Bund gefordert, belastbare Bedarfserhebungen zur aktuellen Parkplatzsituation an den Autobahnen in NordrheinWestfalen vorzulegen. Zudem ist es erforderlich, dass auch die mittel- und langfristigen Parkplatzbedarfe endlich seriös ermittelt werden.
Zweitens. Es muss sichergestellt werden, dass der für Nordrhein-Westfalen ermittelte Bedarf an zusätzlichen LKW-Parkplätzen zeitnah gedeckt wird.
Drittens. Klar ist in diesem Zusammenhang auch, dass die notwendigen Investitionen in den Ausbau von Rastanlagen nicht zulasten anderer Projekte des Bundesfernstraßenbaus gehen dürfen.
Viertens. Um der Überlastung von Rastanlagen entgegenzuwirken, muss in Zukunft verstärkt auf telematische Steuerungssysteme gesetzt werden.
Fünftens. Neben diesen eher mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen müssen wir auch etwas tun, um den akuten Engpässen zu begegnen. Hierzu gibt es einen zielführenden Vorschlag von Verkehrsminister Oliver Wittke, geeignete autobahnnahe Flächen an Fußballstadien oder Messegeländen als LKW-Parkplätze zu nutzen. Jetzt ist der Bund am Zug, diesen Vorschlag konstruktiv aufzugreifen und umzusetzen.
Sechstens. Schließlich müssen wir unsere Anstrengungen fortsetzen, den Güterverkehr noch weiter von der Straße auf die Schiene und auf die Binnenschifffahrt zu verlagern. Insofern gehen wir sicher mit Herrn Becker konform.
Es gibt also ein ganzes Maßnahmenpaket, um dem Problem von mangelnden Parkplätzen entlang der Autobahnen zu begegnen. Mit diesem Bündel von kurz- und mittelfristigen, teilweise aber auch langfristigen Maßnahmen wird es uns gelingen, die Parkplatzsituation an den Bundesautobahnen nachhaltig zu verbessern. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rasche, ich will Sie vorab schon einmal fragen: Wie viel Kilometer Stau gab es denn am vergangenen Wochenende in Nordrhein-Westfalen?
Wenn Sie mit dem Finger auf die Vergangenheit zeigen, dann schauen immer drei Finger zurück! Und die zeigen auf Sie selbst!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion begrüßt den Antrag der CDU/FDPKoalition ausdrücklich.
Lassen Sie mich den Satz fortführen: ausdrücklich in einer Hinsicht. So heißt es doch im Koalitionsantrag unter II – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, … zu einer stärkeren Verlagerung des Güterfernverkehrs von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff beizutragen, um dadurch mittel- und langfristig den Güterfernverkehr auf der Straße zu reduzieren und“
In der Beantwortung unserer Großen Anfrage zur Zukunft des ÖPNV klingt das noch ganz anders. Ich zitiere wiederum – ich hoffe, mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Die Absicht, einen bestimmten Modal Split zu erzielen oder ihn zu verordnen, entspringt politisch-planerischen Gestaltungsvorstellungen, die mit der Realität demokratischer Gesellschaften nicht in Einklang zu bringen sind. Sie verkennen im Übrigen die tatsächlichen Beeinflussungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der gewachsenen verkehrlichen und städtebaulichen Infrastrukturen.“
Ihren Deutungen im Fachausschuss, Kolleginnen und Kollegen, sehen wir deshalb mit Spannung entgegen. Unbestritten ist: Deutschland ist mit seiner hervorragenden Verkehrsinfrastruktur, seinem großen Absatzmarkt, seinem überragenden logistischen Know-how und seiner Rechtssicherheit schlechthin der Logistikstandort und das Transitland in Europa.
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbares Rückgrat für Wirtschaft, Beschäftigung und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Der Erhaltung dieser Infrastruktur und ihrem weiteren Ausbau kommt eine hohe volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Priorität zu.
Gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Spitzenstellung Deutschlands bei Güterverkehr und Logistik angesichts der Herausforderungen eines globalisierten Wettbewerbs, des demographischen Wandels, des Klimaschutzes und sich beschleunigender technischer Entwicklung dauerhaft zu sichern und auszubauen, ohne ökologische Aspekte zu vernachlässigen. Die Verkehrspolitik trägt damit in entscheidendem Maße zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft und der Lebensqualität des Standorts Deutschlands bei.
Der am 14. März 2008 von Minister Tiefensee vorgestellte Masterplan Güterverkehr und Logistik – dieser ist Bestandteil des SPD/CDUKoalitionsvertrages vom November 2005 – setzt fünf Themenschwerpunkte fest: effiziente Nutzung der vorhandenen Verkehrswege, Vermeidung unnötiger Verkehre, Erhöhung der Lebensqualität durch Klima-, Umwelt- und Lärmschutz, bessere Arbeitsbedingungen und gute Ausbildungen für die Beschäftigen im Güterverkehr, Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Die Lektüre des Masterplanes sei auch dem Antragsteller einmal ausdrücklich empfohlen.
Zurück zum Antrag: An den Autobahnen gibt es zurzeit rund 430 bewirtschaftete und etwa 1.520 unbewirtschaftete Rastanlagen. Das entspricht rund 21.000 ausgewiesenen LKW-Parkplätzen. Die Zahl der LKW-Parkplätze auf den autobahnnah liegenden Autohöfen beträgt nach Angaben der Vereinigung Deutscher Autohöfe (VEDA) rund 18.500. Also gibt es insgesamt zurzeit 39.500 LKW-Parkplätze an den Autobahnen.
Trotz der beträchtlichen Zahl der vorhandenen LKW-Parkplätze kommt es durch den erheblichen Anstieg des Straßengüterverkehrs auf den Autobahnen auf den Hauptachsen in den Abend- und Nachtstunden zu Engpässen, insbesondere von Montag bis Donnerstag.
Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Ländern das Angebot an LKW-Parkplätzen auf und an den Autobahnen – auch kurzfristig – deutlich zu erhöhen. Insgesamt wird sowohl durch die kurz-, als auch durch die mittel- bis langfristige Umsetzung aller geplanten Maßnahmen der Zunahme des Straßengüterverkehrs und der Just-in-timeVerkehre sowie den europäischen Lenk- und Ruhezeitenregelungen für LKW-Fahrer und damit der Verkehrssicherheit verstärkt Rechnung getragen.
Im Gegensatz zu der von CDU und FDP gestellten Landesregierung hat der Bund die Problematik längst erkannt und ist erfolgreich tätig geworden.
Es werden bereits seit Jahren große Anstrengungen unternommen, um den LKW-Parkplatz-Engpässen durch den Neu- und Ausbau von Rastanlagen entgegenzuwirken. Die Dimensionierung der Rastanlagen an den Autobahnen erfolgt hierbei anhand eines nachfrageorientierten Dimensionierungsverfahrens auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsplanprognose.
Erstens. Im Jahre 1995, Herr Rasche – ich wiederhole: 1995 –, gab es bereits das Ausbauprogramm für die bewirtschafteten Rastanlagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug rund 220 Millionen €. Durch die Umsetzung von 104 Neu- und Ausbaumaßnahmen wurden mehr als 4.100 Parkplätze neu gebaut sowie zahlreiche bereits bestehende LKW-Parkplätze runderneuert.
Zweitens: Verlängerung des Ausbauprogramms im Jahre 2005 um zehn Jahre, und zwar auch im Hinblick auf die prognostizierte Zunahme des LKW-Verkehrs. Dieses Programm hat eine Laufzeit von 2006 bis 2015 und ein Gesamtinvestitionsvolumen von 250 Millionen €. 10 Millionen € werden hier zusätzlich im Jahre 2008 verplant.
Drittens: Neu- und Ausbau unbewirtschafteter Rastanlagen. Im Rahmen des Ausbauprogramms werden nach derzeitigem Stand rund 11.000 neue Parkplätze auf den Rastanlagen geschaffen. Das bedeutet einen Zuwachs um etwa 50 %.
Mit diesem Programm hilft die Bundesregierung den Fahrern, die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten einzuhalten und trotzdem pünktlich und sicher ans Ziel zu kommen.
Nun zu den Zuständigkeiten, Herr Minister Wittke: Für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundesfernstraßen und damit auch der Rastanlagen sind die Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständig.
Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, machen Sie also endlich Ihre Hausaufgaben und verschonen Sie uns mit Ihren Schauanträgen.