Protocol of the Session on April 17, 2008

(Widerspruch von Achim Tüttenberg [SPD])

Ein zweiter Leser schrieb:

Ich kann das Gezeter und Gejammer von Lehrer- und Schülerschaft um die Wiedereinführung von Kopfnoten im Zeugnis absolut nicht nachvollziehen.“

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Ministerin, es gibt eine Zwischenfrage …

Nein, ich mache weiter.

In einem Interview mit dem „Kölner Express“ am 4. April sagte Arbeitgeberpräsident Hundt: „Die umfangreiche Bewertung in Nordrhein-Westfalen begrüße ich sehr“. Diese Aussage sowie Aussagen von führenden Vertretern des Handwerks, die überwiegend für kleine und mittelständische Unternehmen sprechen, unterstützen dieses Vorgehen.

Natürlich werden wir das Verfahren im Detail auswerten. Dazu reicht aber eine Zeugnisrunde nicht aus. Es gibt bereits Schulen, die pädagogisch sinnvolle und effiziente Verfahren zur Notenvergabe entwickelt haben, die wir nutzen müssen. Lassen Sie uns diese Ergebnisse gelassen abwarten.

Frau Schäfer, Sie selber haben als Schülerin auch keine schlechten Erfahrungen mit Kopfnoten gemacht. Wie in der „Neuen Westfälischen“ zu lesen war, haben Sie stets Zweien bekommen.

(Zuruf von Chris Bollenbach [CDU])

Dabei sagen Sie doch in der gleichen Zeitung von sich selbst, Sie seien frech und aufmüpfig gewesen. So weit würde ich in meiner Bewertung nicht gehen, obwohl mir manchmal danach ist. – Danke.

(Anhaltender Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Sommer. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb sind wir am Schluss der Beratung.

Die antragstellende SPD-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6515. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind SPD und Grüne. – Wer ist dagegen? – Enthält sich je

mand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

5 Keine Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen aus Nordrhein-Westfalen – medizinisch-ethische Standards gewährleisten

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6521

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Düker das Wort. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass wir in unserer Zeitplanung fast eine Stunde überzogen haben.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wenn der Um- weltminister so lange redet! – Minister Eck- hard Uhlenberg: Wenn es notwendig ist!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Abschiebepraxis in Nordrhein-Westfalen – genauer gesagt um die Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal am Flughafen Düsseldorf war, und zwar nicht im Bereich für Geschäftsreisende oder für Touristen, sondern im sogenannten Modul F, dem alten Frachtzentrum des Düsseldorfer Flughafens. Dort checken weder Touristen noch Geschäftsmänner mit schicken Aktenkoffern ein. Von dort aus starten Flieger alle paar Wochen nach Pristina, Belgrad und Ankara. Das sind Sammelflüge zur Abschiebung von Flüchtlingen in diese Länder.

Unter diesen Flüchtlingen sind immer wieder Menschen, die in Begleitung von Ärzten am Flughafen abgeliefert und dort noch einmal untersucht werden. Diese Atteste, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind oftmals auf dem Weg zum Flughafen entstanden – dabei spreche ich insbesondere die Ärzte wie Herrn Henke, der gerade im Raum war, oder Herrn Rombach an –, und sie haben zum Ziel, fachärztliche Gutachten von oftmals psychisch schwer kranken Menschen zu widerlegen.

Meine Damen und Herren, was am Düsseldorfer Flughafen zum Teil abläuft, ist aus meiner Sicht mit der Menschenwürde und mit dem Recht auf körperlicher Unversehrtheit, die immerhin im Grundgesetz stehen, nicht vereinbar.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel, denn die Kürze der Zeit reicht nicht aus, um alle Fälle vorzustellen, die uns mittlerweile vorliegen: Die Ausländerbehörde Warendorf versuchte bereits mehrfach, eine nachweislich suizidgefährdete Frau ohne ihre Kinder abzuschieben. Trotz bereit vorliegender fachärztlicher Gutachten wurde ein Arzt ohne die vom Innenministerium geforderte fachärztliche Kompetenz beauftragt, die Reisefähigkeit zu bescheinigen. Dabei scheute die Behörde nicht davor zurück, die Frau durch den Arzt, der sie bis zum Flughafen begleiten sollte, aus dem Krankenhaus abholen zu lassen, in das sie wegen ihrer psychischen Krankheiten und ihrer Suizidgefährdung eingeliefert worden war, um sie dann zum Flughafen zu bringen. Diese Abschiebung konnte nur durch einen kurzfristigen Beschluss des OVG Münster gestoppt werden. Meine Damen und Herren, diese Fälle sind keine Einzelfälle. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

Auf der Regierungsbank sitzt die Justizministerin, die in Vertretung des Innenministers gleich etwas dazu sagen wird. Ich frage, ob Sie es als Justizministerin verantworten können, dass Ausländerbehörden solche Gutachten regelrecht bestellen, um fachärztliche Gutachten zu widerlegen.

Ich lese gleich aus einem Brief der Ausländerbehörde Mettmann vor, in dem der Landrat des Kreises Mettmann einen Arzt beauftragt. Das Schreiben, das uns vorliegt, kann ich Ihnen gleich gern geben. Eine psychisch kranke Frau hat Atteste wegen Depressionen. Sie gibt ferner an, sie sei nicht abschiebefähig. Daraufhin beauftragt der Kreis Mettmann einen Arzt – ich zitiere aus dem Brief –:

„Ich bitte Sie, anhand des geschilderten Sachverhalts sowie der beigefügten Atteste um Beurteilung, ob am Tag der Abschiebung durch Sie bzw. einen anderen Arzt eine medizinische Begleitung bis zum Flughafen zur Verfügung gestellt werden kann.“

Jetzt kommt’s:

„Dabei müsste eine Untersuchung der körperlichen Flug- und Reisefähigkeit durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollte in dem Gutachten auch auf den psychischen Zustand von Frau … (X) eingegangen werden, um gegebenenfalls die ärztlich attestierte Transportfähigkeit wegen der Depression widerlegen zu können.“

Das ist aus meiner Sicht Rechtsbeugung, denn es handelt sich um Bestellung eines Gutachtens gegen die Ziele des sogenannten Informations- und Kriterienkatalogs der Landesregierung, in dem es

ganz klar heißt – das ist die Anweisung des Ministeriums –, es müsse in jedem Fall geprüft werden,

„ob aufgrund der geltend gemachten gesundheitlichen Gründe durch den Vorgang der Abschiebung … eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Leben des Betroffenen zu befürchten ist.“

Ich gehe davon aus, dass objektiv geprüft wird, und dass nicht Ärzte damit beauftragt werden, Gutachten, die bereits vorliegen, zu widerlegen. Das kann in Nordrhein-Westfalen doch nicht sein!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Uns liegt weiterhin ein Protokoll aus einer Kreistagssitzung des Kreises Steinfurt vor, in der der dort zuständige Landrat des Kreises Steinfurt ganz klar sagt, dass er sich nicht an die Anweisung des Innenministeriums halte. Die Begründung dafür sei, dass die Vorgabe des Innenministeriums – ich zitiere –: „auf die Situation und die Durchführung der Arbeit im Kreis Steinfurt nicht zutrifft.“

(Lachen von Frank Sichau [SPD])

Daher arbeitet der Kreis mit einer eigenen, „auf die Belange der Behörde ausgerichteten Liste.“ – Für mich ist das Steinfurter Landrecht.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es kann nicht sein, dass er sagt: Was das Innenministerium vorgibt, ist mir egal; ich stelle meine eigenen Kriterien auf und mache, was ich will.

Herr Staatssekretär Brendel hat auf Nachfrage der Presse gegenüber gesagt:

„Ich sehe keinen Anlass, an der Praxis etwas zu ändern. Die Praxis ist die, dass die Ausländerbehörde vor Ort entscheidet, welchen Arzt sie beauftragt. Das entspricht der Rechtslage. Das Innenministerium hat hier nichts zu beanstanden.“

Wir haben sehr wohl etwas zu beanstanden!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das sind aus meiner Sicht eines Rechtsstaats unwürdige Zustände am Düsseldorfer Flughafen, wo immer wieder schwer kranke Menschen mit dubiosen Attesten in den Flieger gesetzt werden!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Düker. – Für die CDU spricht der Kollege Kruse.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wieder stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anträge zur Asyl- und Ausländerpolitik, zu Sammelanhörungen und/oder zur Abschiebepraxis. Auch der vorliegende Antrag geht an den Realitäten der Rückführungsnotwendigkeit und Rückführungspraxis vorbei und ist somit abzulehnen.

Zu den im Antrag geschilderten Einzelfällen liegt mit der Vorlage 14/1737 ein ausführlicher Bericht vor, der am vergangenen Donnerstag, 10. April 2008, im Innenausschuss beraten wurde. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verzichtet allerdings im Antrag auf sachgerechte Informationen, da diese wahrscheinlich nicht in das Bild der Grünen von einer menschenunwürdigen und gnadenlosen Abschiebungspraxis in NordrheinWestfalen passen, meine sehr verehrten Damen und Herren.