Protocol of the Session on April 16, 2008

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Bauen und Verkehr

Drucksache 14/6270

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6555

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Bernd Schulte das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung und der damit einhergehende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eröffnen der Landesregierung die Möglichkeit, in diesem Jahr aus dem Jahresüberschuss der Wohnungsbauförderungsanstalt 82 Millionen € zu entnehmen.

Davon sind 22 Millionen € letztmalig für die Abwicklung laufender Projekte des Grundstücksfonds vorgesehen. Da diese Projekte auslaufen, sollen danach der Zuschnitt und die Finanzierungsgrundlage eines weiterhin notwendigen Grundstücksfonds auf eine neue Grundlage gestellt werden.

Diese 22 Millionen € sind aber insbesondere deswegen erforderlich, weil für die abzuwickelnden Projekte auch Mittel des Europäischen Strukturfonds in Anspruch genommen werden und deshalb eine pünktliche Abwicklung gegenüber der

Europäischen Union unabdingbar erforderlich ist. Würden diese Fristen nicht eingehalten, drohten Rückzahlungspflichten der Mittel an die Europäische Union in voller Höhe. Das würde nicht nur den Abschluss der Projekte gefährden, sondern gleichzeitig die Kofinanzierungen des Landes wirkungslos verpuffen lassen.

Weitere 40 Millionen € sollen der Städtebauförderung zugeführt werden. Ohne diese Mittel könnten Bundesprogramme wie „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ nicht vollständig kofinanziert werden.

Die verbleibenden 20 Millionen € stellen einen Konsolidierungsbeitrag zum Landeshaushalt 2008 dar. Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 sind weitere Abführungen aus dem Überschuss der WfA vorgesehen, die sich auf jeweils 60 Millionen € belaufen sollen. – So weit zur Sachlage.

Die SPD-Fraktion moniert in ihrem Entschließungsantrag die Tatsache, dass die Mittel für das Wohnraumförderungsprogramm im Jahr 2008 auf 840 Millionen € reduziert wurden. Das ist nach wie vor bundesweit spitze, und die Kritik klammert die Tatsache aus, dass in Nordrhein-Westfalen die Nachfrage insgesamt rückläufig ist. Auf die Gründe hierfür sind alle Fraktionen schon in der Aktuellen Stunde heute Morgen eingegangen.

Diese rückläufige Nachfrage betrifft insbesondere die Eigenheimförderung und den Mietgeschosswohnungsbau. Gegenüber 2006 ist im Jahr 2007 das Volumen um 8 % gekürzt worden. Dem steht die Behauptung der SPD entgegen, dass der Wohnraumförderung mehrere hundert Millionen Euro entzogen würden, die dringend zur Bewältigung der wohnungs- und städtebaulichen Herausforderungen benötigt würden.

Deswegen fordert die Opposition neben investiven Maßnahmen in Neubau und Umbau auch die Aufnahme nicht investiver Maßnahmen in die Förderung.

Der Entschließungsantrag lässt unseres Erachtens völlig außer Acht, dass wesentliche Teile der Überschussentnahme, nämlich 40 Millionen €, der Kofinanzierung von städtebaulichen Maßnahmen dienen, die nicht investiv sind.

In dem Entschließungsantrag wird ferner behauptet, dass die Abführung der Überschüsse in Höhe von 20 Millionen € in den allgemeinen Landeshaushalt nicht die zweckdienlichste Form der Mittelverwendung darstelle, da sie unterstelle, dass die Mittel nicht mehr für den Wohnungsbau benötigt würden.

Deswegen will die Opposition den heute Morgen bereits erwähnten Kapitalstock für eine Stiftung bilden, die der NRW.BANK anzugliedern wäre und gleichermaßen investive wie nicht investive Maßnahmen der Quartiers-, Stadtteil- und Wohnumfeldentwicklung in Stadtteilen mit besonders hohem Anteil an Sozialwohnungen fördern solle.

Es ist heute Morgen schon eindeutig dargestellt worden, dass die Förderinstrumente innerhalb der Wohnungsbauförderungsanstalt völlig zureichend sind, um eine optimale Abwicklung sowohl der investiven als auch der nicht investiven Fördermaßnahmen zu gewährleisten. Durch eine Stiftung würde dem Geldkreislauf Kapital für eine längere Zeit entzogen, weil erst einmal ein Kapitalstock gebildet werden müsste in einer notwendigen Höhe, um die erforderlichen Maßnahmen dann auch wirkungsvoll durchführen zu können.

Darüber hinaus bindet eine solche Stiftung zusätzlich Personal und bedeute weiteren Sachaufwand. Das ist völlig unvertretbar. Deswegen halten wir diesen Vorschlag für nicht geeignet, um eine effektive Steigerung der Instrumente zu erzielen.

Wir stimmen dem Vorhaben des 5. Änderungsgesetzes mit den dazu ergangenen Änderungen der Koalitionsfraktionen in vollem Umfang zu. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Kollegin RuffHändelkes das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Bundesland NRW gab es bis zum Jahre 2005 ein Landeswohnungsbauvermögen, das über sehr lange Zeit gewachsen ist. Die durch Darlehensrückflüsse erzielten Überschüsse sind in das Wfa-Vermögen geflossen. Die damalige SPD-geführte Landesregierung hat außerdem noch Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, um die finanzielle Substanz zu stärken.

Was passiert jetzt in der Koalition von CDU und FDP? – Seit der Regierungsübernahme wird permanent in das Wohnungsbauvermögen eingegriffen, indem in jedem Jahr per Gesetzesbeschluss aus den Überschüssen der Wohnungsbauförderungsanstalt – Wfa – Mittel in den allgemeinen Haushalt fließen. Dass Sie, Herr Schulte, gerade

gesagt haben, ein Teil der Mittel werde anders verwendet, ändert auch nichts daran.

(Beifall von der SPD)

In einer Anhörung im letzten Jahr hat es heftigen Protest gegen Ihre Vorgehensweise gegeben. Dass eine Anhörung von Fachleuten Sie nicht besonders beeindruckt, haben wir in der Vergangenheit schon erfahren,

(Beifall von der SPD)

aber die Fachwelt, meine Damen und Herren, hat nicht nur in der Anhörung, sondern in vielen schriftlichen Stellungnahmen darauf hingewiesen, wie unverantwortlich Ihre Haltung ist.

Auch mit dieser von der Landesregierung zu verantwortenden fünften Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes sinken die Möglichkeiten, positiv auf die Anforderungen des Wohnungsmarktes zu reagieren. Sie schöpfen mit Ihrem Gesetz den vollen Jahresüberschuss ab.

Damit, meine Damen und Herren, stehen natürlich auch für den sozialen Wohnungsbau viel weniger Mittel zur Verfügung. Das Wohnungsbauförderungsprogramm – das ist die einzige Zahl, die ich jetzt nenne – ist in den letzten Jahren um 160 Millionen € gekürzt worden. Sie argumentieren – heute Morgen ist es wieder geschehen – mit Leerstand, Mietermarkt und weniger abgerufenen Mitteln. Dass Sie aber jetzt quasi die Aussagen Ihres eigens in Auftrag gegebenen PestelGutachtens faktisch in Zweifel ziehen, ist doch mehr als verwunderlich.

Was wird denn hier gefordert? – Die steigende Anzahl von einkommensschwachen Haushalten erfordert eine Steigerung der preisgebundenen Wohnungen. Das ist eine Aussage. Ich denke, dem können Sie nicht widersprechen.

(Beifall von der SPD)

Das Pestel-Gutachten zeigt eine Entwicklung bis 2025 mit drastisch veränderten Anforderungen an den Wohnungsmarkt auf. Dies wird von der Landesregierung weiterhin ignoriert. Im Gegenteil: Von höheren Mieten war ja heute Morgen die Rede.

Ja, Herr Schulte, es gibt in einigen Teilen unseres Landes heute Leerstände, dies insbesondere in Gebieten, wo Mieter häufig wechseln, das Wohnumfeld zu wünschen übrig lässt und die Menschen sich einfach nicht mehr sicher fühlen. Das ist nicht gut für die Mieterinnen und Mieter, aber auch nicht gut für die Investoren.

(Beifall von einzelnen Abgeordneten der SPD)

Deshalb ist unser Antrag für eine Stiftung „Wohnungs- und Städtebau NRW“ in doppelter Hinsicht sinnvoll: Die Stiftung ist eine gute Ergänzung zu den „Investitionen in Steinen“. So will ich es mal nennen, was die Wfa heute leistet. Die Stiftung investiert in Menschen. Sie ermöglicht eine Verbesserung des Wohnumfeldes und fördert – das ist ganz wichtig – die soziale Stabilität im Quartier.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Und das ist ganz besonders wichtig, meine Damen und Herren: Ich weiß von vielen Kommunen, in denen heute ein Sozialarbeiter, eine Sozialarbeiterin oder ein Concierge tätig ist. Sie halten niedrigschwellige Angebote vor, bieten sie an. Ich weiß aber ganz genau, dass viele Kommunen dazu nicht in der Lage sind. Wenn sie im Haushaltssicherungskonzept oder im Nothaushalt sind, wird es ganz schwierig, meine Damen und Herren, weil es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt. Das wissen Sie auch ganz genau.

(Beifall von der SPD)

Das Schwierige daran ist, dass dann solche Maßnahmen – ich kenne das von meiner eigenen Stadt – nicht fortgeführt werden; sie enden dann irgendwann. Was das für ein Quartier bedeutet, müssten Sie wissen.

Herr Kollege Rasche, Sie haben heute Morgen die Idee der Stiftung belächelt als zuständig für Nachbarschaftsfeste und Mietergärten. Ich nenne jetzt noch die Hausaufgabenhilfe. Ja, auch so etwas kann zur Stabilisierung im Quartier beitragen. Aber ich denke, Sie sprechen noch nicht einmal mit Mietern und denjenigen Vermietern, die in schwierigen Stadtteilen investiert haben oder die noch investieren wollen. Spätestens diejenigen werden Ihnen sagen, dass sie an einer Aufwertung des Wohnumfeldes interessiert sind. Sie sind natürlich nicht an einem schleichenden Werteverlust interessiert.

Letztendlich – das müssten Sie auch wissen –: Wenn es weniger Leerstände gibt, erhöhen sich die Mieteinnahmen, und daraus folgt eine sichere Rückzahlung für gewährte Kredite, und das stärkt auch die Wfa und das Landeswohnungsbauvermögen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der SPDFraktion beauftragt die Landesregierung, ein Stiftungsmodell auszuarbeiten, bei dem die Überschüsse der Wfa für nicht investive Maßnahmen und für die Aufwertung von Wohnquartieren genutzt werden können.

Ein Satz noch, Herr Rasche: Sie haben heute Morgen zweimal gesagt: Kein begründeter Antrag wird in NRW abgelehnt. – Ich nehme Sie beim Wort und hoffe auf die Zustimmung aller Kolleginnen und Kollegen im Hause. – Danke.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ruff-Händelkes. – Als nächster Redner hat für die FDP-Fraktion der Kollege Rasche das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vor uns liegende Gesetz beraten wir nun wahrlich schon seit Monaten sehr intensiv und haben auch manch eine Diskussion im zuständigen Ausschuss geführt. Alle Inhalte sind hinreichend bekannt.