Protocol of the Session on February 21, 2008

Darüber war ich schon sehr erstaunt.

Als ich dann die Antwort gesehen habe, war ich nicht nur erstaunt darüber, sondern auch ein Stück weit enttäuscht. Denn die Dimension des Problems und die Beantwortung der Anfrage passen nicht zueinander. Sehr viele Fragen sind nicht wirklich beantwortet worden. Es gibt sehr viel Schönsprech, sehr viel oberflächliche Beantwortung und oft die Formulierung: Wissen wir nicht, haben wir nicht, können wir nicht in dem Bereich. Nur wenige Sachen sind ausreichend und umfassend beantwortet worden.

Wenn man sich die Erkenntnisse dessen ansieht, was substanziell in der Beantwortung steht, dann sehen wir: Es gibt 4 Millionen Personen mit Suchtproblemen. Das heißt, es ist kein kleines

Problem, über das wir reden. Und wir haben ein Problem mit einem zunehmenden Alkoholkonsum, was wir schon an anderer Stelle im Ausschuss bezogen auf Kinder und Jugendliche und das Flatratesaufen versucht haben zu thematisieren. Das sind Probleme, die zunehmen.

Kinder und Jugendliche – das sieht man auch deutlich in den Antworten – haben regelmäßigen und exzessiven Alkoholkonsum. Das ist das größte Drogen- und Suchtproblem von Kindern und Jugendlichen. Der Gebrauch der illegalen Drogen ist rückläufig.

Aber statt dieses Kernproblem anzugehen, habe ich in der letzten Zeit von der Landesregierung nur von einem Cannabis-Programm gehört, das nach den aus der Beantwortung der Großen Anfrage zu gewinnenden Erkenntnissen nicht das Hauptproblem und nicht der Dreh- und Angelpunkt der Problematik im Kinderdrogen- und -suchtbereich trifft.

Auch in anderen Punkten lautete die Antwort immer wieder: Über die regionalen Verteilungen der Angebote und die Anzahl der Personen, die die Angebote in Anspruch nehmen, liegen keine Erkenntnisse vor. Das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Diese Erkenntnisse muss eine Landesregierung haben, die muss sie sich beschaffen, damit sie eine ausreichende und umfassende Drogen- und Suchtpolitik machen und gestalten kann.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wenn wir die einzelnen Bereiche durchgehen, dann kann man eins sehen: Seit dem Regierungswechsel haben wir durch die finanziellen Einschnitte in der Drogen- und Suchthilfe zunehmend Probleme. Wir haben massive Probleme im Bereich der geschlechterdifferenzierten Sucht- und Drogenpolitik. Wir haben Probleme, weil die Beratungsstelle BELLADONNA als eigenständige Koordinierungsstelle vom Land nicht mehr gefördert wird und dieser Bereich in Gänze wegfällt. Aber auch andere Bereiche, die in der Vergangenheit frauen- und migrationsspezifische Beratungsangebote gemacht haben, die auch bei der Beantwortung dieser Anfrage hervorragend hätten helfen können, gibt es nicht mehr.

Ich will nur einige Beispiele für die Kürzungen nennen: Die Streichung der erweiterten Grundförderung für die migrantenspezifische Arbeit – 13 Stellen – ist ein Problem; das sieht man in der Anfrage. Die Streichung der erweiterten Grundförderung in der frauenspezifischen Arbeit – 48 Stellen – ist ein Problem. Die Kürzung der Fördermittel für Niedrigschwelligkeitszentren ist ein

Problem. Die Streichung der Mittel für die verbandliche Suchtselbsthilfe ist ein Problem. Egal, was wir uns ansehen, die Streichungen sind ein Problem. Das zeigt die Beantwortung der Großen Anfrage überall.

(Beifall von den GRÜNEN)

Am meisten ist uns aufgestoßen – das habe ich schon an anderen Stellen mit dem Minister ausgetragen, egal ob in der Gesundheitskonferenz oder wo auch immer –: Der Zugang zu der Notwendigkeit, dass wir in diesem Bereich wie in anderen Gesundheitsbereichen auch die Geschlechterdifferenzierung brauchen, scheint im Ministerium nicht mehr vorhanden zu sein. Es nützt nichts, wenn wir uns pauschal Daten angucken, denn Frauensucht und der Zugang dazu sind unterschiedlich. Die Stoffe mögen dieselben sein – wenn auch nicht in der Menge –, aber der Zugang, die Auswirkungen, die Art des Konsums, der Zugang, wie man vom Konsum wegkommen kann, sind anders. Dem haben Sie an keiner Stelle in der Beantwortung der Großen Anfrage Rechnung getragen, sondern es gibt immer nur lapidare Sätze.

Deswegen werden wir Ihnen, Herr Minister Laumann, damit Sie noch ein bisschen mehr Zeit haben, heute vorab die große Nachfrage, also die neue Große Anfrage, geben. Sie wissen: Ich lasse mich nicht mit platten Antworten abspeisen, ich will immer richtige Antworten haben.

Wir haben uns die Mühe gemacht, die Große Anfrage noch einmal Frage für Frage durchzugehen. Wir haben bei jeder Frage nachgehakt, bei der nicht auf die Geschlechterdifferenzierung eingegangen worden ist. Ich gebe sie Ihnen schon einmal vorab, dann können Sie sich bereits damit beschäftigen. Wir warten noch ein paar Tage, bis wir sie stellen, damit Sie ein bisschen mehr Zeit haben, selbst schon einmal darauf einzugehen. Ich wünsche mir, dass dann bei der Beantwortung der Großen Anfrage ein Stück mehr auf die Problemlage eingegangen wird. Anders ist eine Drogen- und Suchtpolitik in diesem Land nicht möglich.

Da ich Sie heute schon gelobt habe, denke ich, macht es Ihnen nichts aus, wenn ich bei diesem Punkt die Kritik deutlich mache.

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Minister Karl-Josef Laumann: Ich war schon völlig irri- tiert! – Barbara Steffens [GRÜNE] übergibt Minister Karl-Josef Laumann ein Schrift- stück.)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion erhält Frau Kollegin Monheim das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Drogen- und Suchtpolitik gibt uns heute Gelegenheit, über eines der wichtigsten Themen der Gesundheits- und Sozialpolitik des Landes zu sprechen. Darum vorab Dank für die Fragen, aber auch Dank für die Antworten, die diese Gelegenheit bieten.

Oberstes Ziel der Politik ist es, die Chancen aller Bürgerinnen und Bürger auf ein suchtfreies Leben weiter zu erhöhen. In dieser Zielsetzung – das wird sowohl in den Fragen wie in den Antworten deutlich – gibt es Konsens zwischen der fragestellenden Fraktion und der Landesregierung. Wir sind uns wohl einig, dass es zu dieser Zielsetzung auch keine Alternative gibt; denn Sucht ist eine Krankheit mit verheerenden Folgen für die Betroffenen, für ihre Familien und Freunde, aber auch für die Allgemeinheit.

In der Vorbemerkung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formuliert, was sie mit dieser Großen Anfrage beabsichtigt. Ich zitiere:

„Gegenstand der Großen Anfrage sollen aber nicht nur das Abfragen des Angebots und der Weiterentwicklung der Prävention, Beratung und niedrigschwelligen (Überlebenshilfen-) Hilfen sein. Die Ursachen und Rahmenbedingungen von Sucht und Drogengebrauch sollen mit in den Blick genommen werden.“

Das ist eine sehr ambitionierte Fragestellung. Entgegen dieser Ankündigung befassen sich aber nur ganz wenige dieser 330 Fragen mit den gesellschaftlichen Hintergründen und den Lebenszusammenhängen der Drogensüchtigen.

Das ist bedauerlich, weil bekannt ist, wie stark Suchtentstehung, Suchtverlauf und auch das Ausstiegsverhalten von sehr individuellen Lebenslagen und bestimmten individuellen Faktoren beeinflusst werden.

Dagegen hat Frau Steffens eben noch einmal deutlich gemacht, dass es Ihnen sehr auf den geschlechtsspezifischen Aspekt der Suchterkrankung und die unterschiedlichen Erscheinungsformen ankommt und Sie dies immer stark hinterfragt haben.

So enthält die Antwort der Landesregierung eine Fülle von Detailangaben und zeigt Entwicklungen

in einer Vielzahl von Bereichen auf, ohne dass eigentlich deutlich werden kann, welches Konzept denn nun in der Drogen- und Suchtpolitik verfolgt wird. Dies ist nun kein Vorwurf an die Landesregierung, sondern eine Feststellung, die auf Schwächen in der Zusammenstellung der Fragen hinweist, die es in dieser Großen Anfrage zu beantworten gilt.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Ein weiteres Problem der Antwort sehe ich darin, dass sich die Fragen ausschließlich auf die Drogen- und Suchtpolitik in Nordrhein-Westfalen beziehen. Damit fragen Sie nur eines der Felder ab, denn die Zuständigkeit und Verantwortung für Sucht- und Drogenpolitik ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

So hat der Bund – meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen das – die Gesetzgebungskompetenz für das Betäubungsmittelrecht, das Strafrecht und das Recht der sozialen Sicherung. Auf dieser Grundlage hat der Bund einen rechtlichen Rahmen und auch gewisse Standards vorgegeben.

Die Ausführung der Bundesgesetze ist im Wesentlichen Aufgabe der Länder,

(Frank Sichau [SPD]: Wie so vieles!)

die darüber hinaus neben der Strafvollzugsgesetzgebung und dem Gesetzesvollzug eigene Gesetzgebungskompetenzen in Bereichen obliegen, die für Drogen- und Suchtpolitik von besonderer Bedeutung sind – etwa dem Schul-, dem Gesundheits- und dem Bildungswesen.

Ein großer Teil der Verantwortung liegt zudem bei den Kommunen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gemeinsamer Ziele durchaus unterschiedliche Schwerpunkte setzen können.

Der Tatbestand der kommunalen Zuständigkeit verbessert zwar die Möglichkeit zur Integration von Jugend- und Drogenhilfe erheblich. Zugleich wird es aber schwieriger, die Gesamtsituation zutreffend zu erfassen und den überregionalen Austausch von Informationen zu organisieren.

Dies kommt in einer ganzen Reihe von Antworten auf die Fragen in der Großen Anfrage zum Ausdruck. – Ich möchte auf einige Erkenntnisse aus den Antworten kurz eingehen.

An verschiedenen Stellen macht die Landesregierung deutlich, dass in den vergangenen Jahren durch gemeinsame Anstrengungen von Land, Kommunen, freien Trägern und Selbsthilfegruppen ein sehr differenziertes und qualitativ hoch

wertiges Suchtpräventions- und -hilfesystem in Nordrhein-Westfalen entstanden ist.

Eine klare Aussage gibt es auch auf die Frage nach den Veränderungen der Drogen- und Suchthilfeangebote in den letzten fünf Jahren. Hier betont die Landesregierung, dass nach einer Phase des Aufbaus und Ausbaus von unterschiedlichen Beratungs- und Hilfeangeboten nun eine Konsolidierung der Hilfestrukturen angezeigt ist und stattgefunden hat.

Es bleibt auch in der Zukunft als ständige Aufgabe, eine stärkere Differenzierung, Bündelung und Vernetzung der bestehenden Angebote zu erreichen und vor allen Dingen auch die Durchlässigkeit der Hilfesysteme zu verbessern. Diese Entwicklung schließt die Erprobung und Umsetzung neuer Präventions-, Therapie- und Hilfeansätze ein – bis hin zum Modellprojekt zur diamorphingestützten Behandlung schwerstkranker Opiatabhängiger.

Die CDU begrüßt dies ausdrücklich und gibt einer so verstandenen Konsolidierung den Vorrang vor einer Angebotserweiterung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Reihe von Feldern lässt sich in der Drogen- und Suchtpolitik in Nordrhein-Westfalen eine durchaus erfreuliche Entwicklung verzeichnen. Ich will Ihnen die Zahlen jetzt nicht im Einzelnen vortragen.

Sie können aus den Antworten entnehmen, dass es beim Tabakkonsum junger Menschen erhebliche Rückgänge gibt. Das durchschnittliche Einstiegsalter beim Tabakkonsum ist von 12,4 Jahren auf 12,8 Jahre gestiegen.

Der nordrhein-westfälische Pro-Kopf-Verbrauch reinen Alkohols ist von 2000 auf 2005 um ca. 4,7 % gefallen. Dabei ist beim Alkoholkonsum von Jugendlichen ein besonders deutlicher Rückgang zu erkennen: bei den Jungen von 2002 bis 2006 von 36 auf 22 % und bei den Mädchen im gleichen Zeitraum von 22 auf 12 %.

Es ist schwierig abzugrenzen, ob zu allen diesen Erfolgen vor allem bundespolitische oder kommunalpolitische Entscheidungen beigetragen haben. Ebenso schwierig ist es, die staatlichen Einflüsse und die der gemeinnützigen Wohlfahrtspflege sowie der Selbsthilfe und privater Initiativen zu benennen.

Fest steht jedenfalls: Die Suchtbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und lässt sich nur im Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte bewältigen; denn trotz der eben aufgezeigten positiven Trends in einigen Bereichen bleiben die Gesamtzahlen bedrückend.

Nach den Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sowie repräsentativen Erhebungen des Instituts für Therapieforschung in München haben wir in Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als 4 Millionen Suchtkranke. Frau Steffens hat auch darauf hingewiesen. Es ist in der Tat kein kleines Problem.

Von diesen 4 Millionen Suchtkranken sind 2.900 000 tabakabhängig, 400.000 alkoholabhängig, 31.000 von illegalen Drogen abhängig, ca. 30.000 glücksspielabhängig und etwa 400.000 von Essstörungen betroffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problemfeld Sucht ist kein statischer Bereich, sondern es entwickeln sich immer neue Suchtformen und auch neue Konsummuster. Die Vielfalt der Aussagen gerade zu diesen Fragenkomplexen zeigt, welche Dringlichkeit Sucht- und Drogenpolitik weiterhin haben wird.

Darum begrüßen wir das hier angekündigte Vorhaben der Landesregierung, das derzeitige Landesprogramm zu einem Landeskonzept gegen Sucht weiterzuentwickeln und dabei alle Gruppen und Einrichtungen einzubeziehen, die in diesem Feld Verantwortung tragen.

Wir begrüßen auch, dass das 3-Säulen-Konzept weiterhin die Grundlage der Drogen- und Suchtpolitik in Nordrhein-Westfalen darstellt, in dem Prävention, Hilfe – Hilfe verstanden als Behandlung, Integration und Überlebenshilfe – und die Repression in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. In dieser Politik wird die CDUFraktion die Landesregierung auch in Zukunft unterstützen – zum Wohle der Suchtgefährdeten und der Süchtigen, aber auch zum Schutz der Allgemeinheit. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.