Protocol of the Session on January 23, 2008

Drittens. Die Behauptung, das Oberverwaltungsgericht habe das vom Landtag einstimmig beschlossene Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen als verfassungswidrig eingestuft, ist falsch. Stattdessen sieht das Gericht das Gesetz als einen notwendigen Rahmen für das Projekt an. Die aufgeworfenen Fragen betreffen die Ebene der Planfeststellung. Schon vor diesem Hintergrund gibt es aus Sicht

der Landesregierung keine Veranlassung, das Gesetz aufzuheben.

Viertens. Um die Pipeline am Ende auch betreiben zu können, sind die vom Oberverwaltungsgericht gestellten Fragen zu klären, die mit dem Planfeststellungsbeschluss im Zusammenhang stehen. Dies betrifft insbesondere den Aspekt des Gemeinwohls der Pipeline, die langfristige Sicherung des Enteignungszwecks sowie die Trassenwahl.

Hinsichtlich der Sicherheit der Pipeline hat das Gericht keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, sondern ergänzende Fragen formuliert.

(Gisela Walsken [SPD]: Was?)

Übrigens: Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist derzeit in der Abstimmung zwischen den Kommunen, dem Katastrophenschutz und dem Unternehmen. Koordiniert wird das Ganze auf Bitten des Umweltministeriums durch den Innenminister.

Fünftens. Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft nun, was im Zusammenhang mit der Planfeststellung an ergänzenden Schritten erforderlich ist, um den Bedenken des Gerichts Rechung zu tragen. Diese Ergänzungen können dann gegebenenfalls im Wege der Planergänzung in das Hauptsacheverfahren eingebracht werden.

So weit die Fakten für die Grundlage unserer Diskussion.

Gestatten Sie mir darüber hinaus einige Hinweise an die beiden Oppositionsfraktionen, die je auf erstaunliche Weise zurzeit industriepolitisch unterwegs sind.

Zunächst zum Antragsteller. Die chemische Industrie ist Rückgrat der Wirtschaft in NordrheinWestfalen. Sie beschäftigt weit über 100.000 Menschen, zählt man den Kunststoffsektor und seine Anwender entlang der Wertschöpfungskette dazu. Nordrhein-Westfalen ist die europäische Chemieregion. Ein Drittel der deutschen Produktion kommt aus diesem Land. Viele Kunststoffverarbeiter sind Weltmarktführer mit ihren Produkten, und viele Mittelständler haben sich rund um die industriellen Zentren der Kunststoffproduktion angesiedelt.

Die Chemie ist ein ausgewiesener Innovationstreiber. Vor allem im Hinblick auf die Entwicklung neuer Werkstoffe hat die Chemie eine Schlüsselstellung. Der gewicht- und damit energiesparende Einsatz von Hochleistungskunststoffen etwa im Automobilbau ist ein an Bedeutung gewinnender Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz. Diese Werkstoffe werden in Nordrhein

Westfalen hergestellt, auch im Chemiepark Krefeld-Uerdingen.

Dass uns das hier im Land gelingt und unsere Industrie dem enorm gewachsenen Wettbewerbsdruck standhält, hat etwas mit den besonderen Strukturen unserer Chemie zu tun. Die Integration verschiedener Glieder der Wertschöpfungskette in bzw. zwischen den Chemieparks gilt europaweit als vorbildlich. Diese Vernetzung gilt als Schlüssel, um auch künftig dem Globalisierungsdruck widerstehen zu können.

Das setzt allerdings voraus, diese Verbundstrukturen mit allen Mitteln zu stärken und weiterzuentwickeln. Genau darum geht es mit dieser Pipeline. Es geht um die Weiterentwicklung eines für die Chemie typischen Verbundes, bei dem ein besonders standorttreues Unternehmen wie die Bayer AG ohne staatliche Subventionen unter anderem in den Standort Krefeld-Uerdingen investiert. Es geht damit um die Investition in einen ansonsten zunehmend isolierten Standort, der mit der Pipeline im Verbund bleibt. Es mache sich niemand etwas vor: Eine isolierte CO-Produktion nach Dormagen nach Vorbild von Krefeld ist betriebswirtschaftlicher Unsinn.

Das bislang in Dormagen in die Atmosphäre entlassene CO2 wird in CO aufgespalten und mit der Pipeline als Rohstoff genutzt. Auch das ist nachhaltige Industriepolitik, für die sich der Antragsteller verwenden sollte, statt Ängste zu schüren.

(Beifall von der FDP)

Der zweiten Oppositionsfraktion müssen diese Kenntnisse nicht vermittelt werden. Umso erstaunlicher ist ihr Schlingerkurs, seit es in der Pipeline-Diskussion schwierig wurde.

(Beifall von CDU und FDP)

Statt sich frühzeitig zum Chemiestandort zu bekennen, haben Sie atemberaubende Pirouetten vollzogen. Anfangs haben Sie im Landtag dem Gesetz zugestimmt, dann waren Sie abgetaucht. Ihr Landesparteitag hat Ende des letzten Jahres einen Baustopp gefordert, und in der entscheidenden Sitzung des Umweltausschusses haben Sie sich engagiert enthalten,

(Gisela Walsken [SPD]: Sie haben die Anhö- rung zwischendurch vergessen, Frau Minis- terin! Die haben Sie einfach vergessen!)

um jetzt die Landesregierung mit Heldenmut zum Bekenntnis aufzufordern.

Frau Walsken, nachdem der Landtag einstimmig das Rohrleitungsgesetz verabschiedet hatte, wa

ren es wenig später nur noch die Koalitionsfraktionen, die wussten, was sie verabschiedet hatten und die kontinuierlich für das Projekt einstanden.

Bündnis 90/Die Grünen haben sich industriepolitisch zügig verabschiedet. Die SPD wusste nicht mehr, wofür sie steht. Mal hat sie abgewartet, mal das Projekt abgelehnt, um es jetzt wieder einzufordern, ohne sich wirklich selbst zu bekennen. Industriepolitische Klarheit sieht anders aus.

(Beifall von der CDU – Gisela Walsken [SPD]: Was machen Sie denn? Wo ist denn Ihr Einsatz?)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Mein Tipp an Sie. Suchen Sie den direkten Kontakt zu Herrn Regierungspräsidenten Büssow, überzeugen Sie sich von der Gewissenhaftigkeit der dortigen Mitarbeiter. Hören Sie auf die IG BCE und den DGB, die genau wissen, warum wir die Pipeline industriepolitisch wollen.

Die SPD erhebt Vorwürfe an die Landesregierung, die auf Sie als Antragsteller zurückfallen. Erinnern Sie sich an die Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung. Damals wie heute gilt: Ein Gericht überzeugt man nicht auf der Straße, sondern durch Argumente, die beizeiten ohne Polemik vorbereitet sein wollen.

(Beifall von Christian Weisbrich [CDU])

Daran arbeiten wir. Dafür brauchen wir das Enteignungsgesetz als notwendigen Rahmen.

Gestatten Sie mir eine Anmerkung zum Schluss. Landes- und Bezirksregierung nehmen die Sorgen in der Bevölkerung um Gesundheit und Eigentum ernst. Landes- und Bezirksregierung werden auch in Zukunft das ihnen Mögliche tun, um die Restrisiken für die Bevölkerung entlang der Rohr- und Fernleitungsanlage so gering wie möglich zu halten. Landes- und Bezirksregierung stehen weiter für Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Dieses Angebot gilt, es muss von den Adressaten aber auch angenommen werden.

Die Landesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt einem Dialog verweigert, im Gegenteil. Mein Staatssekretär hat sich einer großen Diskussion in Langenfeld gestellt Das Angebot der Landesregierung an die Bürgerinitiativen, sich vor Ort zum Thema Pipeline zu unterhalten, haben die Initiativen kurzfristig abgesagt,

(Gisela Walsken [SPD]: Das habe ich nie gesehen!)

übrigens mit dem verblüffenden Argument, sie hätten an dem Gespräch Interesse, wenn wir keine Fachleute mitbringen.

(Gisela Walsken [SPD]: Kommen Sie doch mal nach Duisburg!)

Überdies hat die Bezirksregierung an vielfältigen öffentlichen Diskussionsrunden für das Projekt geworben. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kuschke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ellerbrock, einmal außen vor gelassen, ob der Begriff „Heuchler“ parlamentarisch oder unparlamentarisch ist – das haben andere zu entscheiden –,

(Holger Ellerbrock [FDP]: Zutreffend!)

meine ich, dass dieser Begriff auf den Kollegen Römer absolut nicht zutrifft. Herr Kollege Ellerbrock, Sie haben vorhin eine Reihe von Bewertungen vorgenommen. Ich bitte Sie, nun auch eine Bewertung vorzunehmen, nämlich zu folgender Aussage – ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin –: Der Bayer-Konzern bleibt aufgefordert, über die Frage eines Baustopps nachzudenken. – Von dem stammt das? Pressemitteilung vom 19. Dezember vergangenen Jahres: HansDieter Clauser, Dr. Wilhelm Droste, Harald Giebels, Marc Ratajczak! Alle Mitglieder der CDULandtagsfraktion!

(Beifall von der SPD)

Und Sie reden von Heuchlerei!

Zweite Anmerkung. Verehrte Frau Kollegin Thoben, es ist in der Tat richtig, dass Sie nicht gewackelt haben. Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: In der Frage der Auseinandersetzung um die CO-Pipeline konnten Sie nicht wackeln – Sie waren nämlich zur Salzsäule erstarrt. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Das Gericht überzeugt man in der Tat nicht auf der Straße. Aber Sie wissen doch ganz genau – notfalls hätte die Staatskanzlei Sie beraten müssen –: Das, was heute von Ihnen in dieser Landtagsdebatte vorgetragen oder nicht vorgetragen wird, wird enormen Stellenwert bei der weiteren

gerichtlichen Beurteilung haben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dazu eine ganz deutliche Aussage gemacht. Ich muss Sie leider daran erinnern, Frau Kollegin Thoben, dass Sie in der Plenarsitzung am 20. September vergangenen Jahres Folgendes ausgeführt haben – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –: „Die Gemeinwohlintention … wird im Gesetz ausführlich begründet.“ Am 18. Dezember 2007 gab es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Frau Ministerin, was ist das für eine Industriepolitik, wenn Sie an dieser Stelle noch nicht mal in der Lage sind, die Allgemeinwohlorientierung weiter zu untermauern? Das OVG Münster hat Ihnen doch einen deutlichen Hinweis darauf gegeben. Aber Sie tun es nicht.

(Beifall von der SPD)

Die ganze bisherige Debatte leidet nicht unter heuchlerischem Verhalten oder Wackeltum der Oppositionsfraktionen, sondern sie leidet von Anfang an darunter – lesen Sie das Protokoll der Plenarsitzung vom 14. Juni 2007, als wir uns das erste Mal mit diesem Thema befasst haben –, dass wir die richtigen Hinweise gegeben haben – auch unter den Fragestellungen Untermauerung des Allgemeinwohls, Sicherheitsaspekte, Alarmpläne, Rettungspläne und alles, was dazugehört – und Sie bis heute an keiner Stelle darauf eingegangen sind. Wir haben versucht, mit Herrn Minister Uhlenberg einen Dialogprozess zu organisieren. Ich darf Sie zitieren, Herr Minister Uhlenberg, 15. August 2007:

Sie können von mir erwarten, dass es zu einem Dialogprozess kommt, an dem sich die Landesregierung beteiligt.

Was passiert in der Anhörung, die dann am 17. Oktober stattfindet? Kollege Remmel und ich haben damals für unsere beiden Fraktionen feststellen müssen: Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung waren in der Anhörung nicht redeberechtigt. Das ist doch der Punkt!