Protocol of the Session on October 24, 2007

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5265 – Neudruck

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5273

zweite Lesung

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Debatte und gebe der Kollegin Frau von Boeselager das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Glücksspielstaatsvertrag debattieren wir heute einen Themenkomplex, der in den vergangenen Wochen und Monaten in der öffentlichen und fachlichen Debatte eingehend beleuchtet worden ist. Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich bereits am 15. März 2007 in einer ausführlichen Anhörung mit den politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Dimensionen und Auswirkungen des Glücksspielwesens in Deutschland befasst.

Wir als CDU-Fraktion sind nicht zuletzt auch auf der Grundlage dieser Anhörung zu dem Ergebnis gelangt, dass der heute zur Verabschiedung vorgelegte Glücksspielstaatsvertrag am besten dazu geeignet ist, eine konsequente und aktive Ausrichtung des Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämp

fung der Wettsucht materiell und strukturell zu gewährleisten.

Grundlage für die Erarbeitung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, in dem dieses grundsätzlich geklärt hat, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Einrichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

In der Sache hat das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung der Länder bestätigt, dass die Einrichtung eines staatlichen Wettmonopols ein geeignetes Mittel ist, die mit den Wetten verbundenen Gefahren zu bekämpfen. Mit seinem Urteil vom 28. März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis Ende 2007 Zeit für eine Neuordnung des Sportwettenrechts gegeben.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf das staatliche Wettmonopol nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht der Bevölkerung stärker bekämpft. Wir sind fest davon überzeugt, dass der vorliegende Glücksspielstaatsvertrag dieser Anforderung gerecht wird und sie auch umsetzt.

Frau von Boeselager, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Gödecke?

Nein, im Moment nicht. Ich kenne ja die Ansichten von Frau Gödecke.

Die mit dem neuen Vertragswerk verfolgten Ziele lassen sich unter vier Gesichtspunkten zusammenfassen:

Erstens. Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung schaffen.

Zweitens. Er soll das Glücksspielangebot begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubtes Glücksspiel verhindern.

Drittens. Der Glücksspielstaatsvertrag soll den Jugend- und den Spielerschutz gewährleisten.

Viertens. Er soll sicherstellen, dass Glückspiele ordnungsgemäß durchgeführt, Spieler vor betrügerischen Machenschaffen geschützt und die mit

Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.

Es ist viel über die Frage der Europafestigkeit des vorliegenden Vertragswerks debattiert worden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an das sogenannte Placanica-Urteil vom 6. März 2007. Im Placanica-Fall hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Italien gegen europäisches Recht verstößt, weil dort Wettvermittler, die an ausländische Unternehmen Wetten weiterleiten, bestraft werden. Grundlage der Entscheidung ist das italienische Konzessionsmodell. Das Urteil zeigt, dass ein Konzessionsmodell keine Alternative zu einem staatlichen Monopol im Glücksspielbereich darstellt.

Aus unserer Sicht erfüllen die Länder mit dem durch den Glücksspielstaatsvertrag gewährleisteten Monopol im Glücksspielbereich die Anforderungen an ein kohärentes und systematisches Modell zur zulässigen Beschränkung der Niederlassung und der Dienstleistungsfreiheit.

Leider ist meine Redezeit schon zu Ende. Nach allem Abwägen meinen wir, dass dies ein gutes Vertragswerk ist. Ich möchte noch feststellen, dass alle Länder dieses Vertragswerk unterzeichnen müssen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau von Boeselager. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Kuschke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aufgrund der Kürze der Redezeit nur wenige Anmerkungen machen.

Die erste soll sein: Ja – eingestanden auch von uns –, es war eine schwierige Aufgabe, nach den entsprechenden Urteilen, die teilweise zitiert worden sind, einen Weg zu finden.

Ich will auch nicht in Abrede stellen, dass sich die Landesregierung sehr bemüht hat. Ich will Herrn Staatssekretär Beneke ausdrücklich danken für den fairen Umgang, was Informationen und Gespräche anbelangt. Wir haben allerdings, Frau Kollegin – den Hinweis kann ich mir nicht ersparen –, weder bei Ihnen noch bei der FDP großes Interesse an diesem Gegenstand während der Beratungen im Ausschuss feststellen können. Da gab es wohl unterschiedliche Wahrnehmungen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Was das Resümee anbelangt, das nach den bisherigen Bemühungen stehen könnte, Frau von Böselager, da unterscheiden wir uns ganz erheblich. Meinen Standpunkt will ich Ihnen darlegen:

„Der Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen wurde trotz vielseitiger Kritik unter anderem von der Europäischen Kommission und von den 16 Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet. Die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken sowie die Vorgaben wurden nicht beachtet.“

Das ist nicht nur meine, nicht nur unsere Position, sondern das ist – Frau Präsidentin, ich durfte mit Ihrer Genehmigung zitieren – aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Herr Kollege Witzel. Wer solche Anmerkungen macht, der erwartet entsprechende Antworten. Ich bin gespannt, wie die FDP-Bundestagsfraktion mit den Antworten umgehen wird.

Sie sind – ich will das gar nicht vertiefen, sondern nur darauf hinweisen, weil das für einige von Interesse sein könnte – ja mittlerweile schon auf einem anderen Wege, denn in den „Bremer Nachrichten“ vom 23. Oktober heißt es – ich darf zitieren mit Genehmigung der Frau Präsidentin –:

„Liberale setzen auf Risiko – FDP-Chefs fordern Stopp des Glückspiel-Staatsvertrages“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Verabredung der FDP-Fraktionsvorsitzenden.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Quatsch!)

Herr Papke, Sie sagen, es sei Quatsch. Aber wir müssen doch nicht sagen, dass es Quatsch gewesen ist, was Ihre Kolleginnen und Kollegen dort verabredet haben. Ich weiß nur nicht, was die davon halten, dass Sie das so bezeichnen. Sie können ja nachher etwas dazu sagen.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Glauben Sie nicht alles, was in der Zeitung steht!)

Wir glauben, Herr Kollege Papke – das ist das Entscheidende –, dass bei allem Engagement dieses Ergebnis keinen Bestand haben wird,

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

weil es nach wie vor europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gibt und weil die schwierige Aufgabe, in dem Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Monopol und Konzessionsmodell einen Weg zu finden, nicht genügend austariert worden ist. Das wäre die Kunst gewesen. Diese Aufgabe ist bisher nicht erledigt worden.

Von daher gibt es unsere eindeutige Forderung nach einem neuen Staatsvertrag. Wir müssen in dem Dreieck staatliches Monopol, Durchsetzung des Binnenmarktes, wie die Europäische Kommission es verlangt, und notwendige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, also beispielsweise auch Suchtprävention, einen Weg finden. Wir fordern Sie dazu auf, diesen Weg zu gehen.

Wir haben darüber hinaus im Beschlussteil unseres Antrages deutlich gemacht, dass wir auch ausreichende rechtliche Regelungen für die Zuflüsse an die Landesstiftung vermissen. Wir sind dafür, dass die Auswirkungen auf die gewerblichen Spielvermittler im Lottobereich geprüft und unnötige Belastungen vermieden werden. Diesen Punkt stellen wir ja nicht sozusagen als Schutzzaun für einige wenige auf, sondern an diesem Punkt wird noch einmal deutlich, dass die Forderung nach sogenannter Kohärenz des Europäischen Gerichtshofes nicht erfüllt wird. Bei vergleichsweise geringem Suchtpotenzial beim Lottospielen wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen, während andere Bereiche des Glücksspiels überhaupt nicht berührt sind, weil sie nicht in die Kompetenz der Länder fallen, sondern weil dafür eigentlich Regelungen auf Bundesebene getroffen werden müssten.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir haben – ich erinnere mich, Frau von Böselager, es war gerade Ihre Bitte, die Anhörung so weit zu öffnen – natürlich noch die Frage, wie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zukünftig mit Fragen der Suchtprävention, der Beratung und allem, was dazu gehört, umgehen will.

Wir werden den Gesetzentwurf also ablehnen. Den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir sehr gerne. Ich denke, dass das umgekehrt auch für unseren Entschließungsantrag gelten kann, nachdem ich deutlich gemacht habe, in welchem Spannungsverhältnis wir uns dort bewegen.

Lassen Sie mich abschließend noch drei Punkte in Richtung Landesregierung und auch in Richtung von Herrn Staatssekretär Beneke äußern.

Erstens. Ich glaube, dass doch noch mal geprüft werden muss – ich weiß nicht, ob das schon passiert ist –, inwieweit wir eine Initiative auf der Ebene des Bundesrates brauchen, auch um den Bereich, den wir im Augenblick noch gar nicht erfasst haben, nämlich den des Spielens an Automaten, in den Blick zu bekommen.

Zweitens. Bei vielen Gesprächen mit den Akteuren, die es dazu gibt, ist mir gesagt worden: Eigentlich brauchen wir auf Landesebene so etwas wie einen runden Tisch, an dem wir zusammenkommen und mit Anbietern, Konsumenten, Beratungsstellen bestimmte Punkte in einem freien Raum besprechen können. Es gab mal einen solchen runden Tisch. Ich selbst habe dort mal mitgewirkt. Aber das hat nichts mit der Bitte zu tun, zu prüfen, ob so etwas zukünftig nicht doch möglich ist.

Drittens. Es kommt sehr stark darauf an, die Fühlungnahme zu den europäischen Einrichtungen zu halten, also zur Kommission und zu deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch zur Politik. Es gibt in einer Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene Bemühungen, zu prüfen, ob man die Anstrengungen nicht weiter verstärken und entwickeln kann.