den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit haben wir die Überweisung des Antrags einstimmig beschlossen.
Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 7. September 2005 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, heute eine Unterrichtung über die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Einführung eines Studienbeitrags abzugeben.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Pinkwart das Wort. Bitte schön.
(Auf der Zuschauertribüne erheben sich eini- ge Besucherinnen und Besucher, die mit T- Shirts mit identischer Aufschrift bekleidet sind. - Beifall bei der SPD)
Bevor ich Sie über die Eckpunkte des Studienbeitragsmodells informiere, möchte ich Ihren Blick kurz auf einige Fakten lenken.
In Nordrhein-Westfalen beenden lediglich 22 % aller Absolventen ihr Studium in der Regelstudienzeit. Vier von fünf Absolventen brauchen also länger, als eigentlich vorgesehen.
Das sind nur diejenigen, die überhaupt Examen machen. Jeder vierte Student steigt ohne Abschluss aus der Hochschullaufbahn aus. Weitere 13 % wechseln unterwegs das Studienfach. Einschlägige Studien sprechen von einer durchschnittlichen Schwundquote pro Studiengang von 40 %. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Realität an unseren Hochschulen.
Nicht nur deshalb, aber auch aufgrund dieser Zahlen hat sich die neue Landesregierung das Ziel gesetzt, die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen zu verbessern. Wenn Nordrhein-Westfalen nicht nur die dichteste, sondern auch die beste Hochschullandschaft in Deutschland vorweisen möchte, müssen die Hochschulen die Studienbedingungen und die Qualität der Lehre verbessern können.
Dazu brauchen sie aber auch eine bessere finanzielle Ausstattung. Vor dem Hintergrund der realen Situation sehe ich die Landesregierung hier auch in einer sozialen Verpflichtung gegenüber jedem einzelnen Studenten. Wir müssen es schaffen, die Erfolgsaussichten für die Studenten zu verbessern. Ein Studium muss in Zukunft besser planbar werden, die Betreuungsrelation muss besser werden, es müssen genügend Laborplätze zur Verfügung stehen, die Öffnungszeiten der Bibliotheken müssen verlängert werden, und die Sprechzeiten sowie die Tutorenangebote an unseren Hochschulen müssen endlich erweitert werden.
Dies alles wird erheblich dazu beitragen, Abbrecherquoten zu verringern und Studienzeiten zu verkürzen. Wir werden in den Reden der Opposition gleich hören, dass Studienbeiträge unsozial seien und vom Studium abschrecken würden.
Wissen Sie eigentlich, was es kostet, wenn das Studium nur ein Semester länger als die vorgesehene Regelstudienzeit dauert? Haben Sie Ihren Damen und Herren, die Sie adressieren, mal mitgeteilt, welche Kosten mit einer Verlängerung des Studiums anfallen?
In einer Studie der anerkannten HochschulInformations-System GmbH, die Studierende in diesem Land befragt hat, wird jedenfalls zweifelsfrei aufgezeigt: Die Länge des Studiums wird weitaus häufiger als Grund für einen Verzicht auf ein Studium genannt als Studienbeiträge.
Deshalb wollen wir die Hochschulen in NordrheinWestfalen mit den Einnahmen aus den Studienbeiträgen in die Lage versetzen, einen Qualitätssprung zu machen. Damit sie ihn aber auch wirklich und wirksam vollziehen können, wollen wir vorsehen, dass die Hochschulen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe - bis maximal 500 € pro Semester - sie Studienbeiträge erheben.
Damit werden sich die Hochschulen in jedem Semester aufs Neue unter Beweis stellen müssen; denn die Studenten werden in Zukunft sehr genau hinsehen, ob ihrer Leistung auch tatsächlich eine angemessene Gegenleistung entgegensteht.
Um sicherzugehen, dass die Studienbeiträge voll und ganz der Verbesserung der Qualität der Lehre und der sozialverträglichen Gestaltung des Beitragssystems, damit also den Studenten, zugute kommen, wird Zweierlei festgelegt:
Erstens wird es keine kompensatorischen Kürzungen der Landesmittel für die Hochschulen geben. Das heißt, die Studienbeiträge sind echte Zusatzeinnahmen für unsere Hochschulen.
Zweitens sind die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden. Sie müssen für bessere und sozial faire Studienbedingungen ausgegeben werden.
Damit wird die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Beziehung zwischen Studenten und Hochschulen auf eine neue, eine partnerschaftliche Grundlage gestellt wird. Die Beziehung beruht künftig auf Leistung und Gegenleistung.
Wesentlicher Bestandteil unseres Beitragsmodells ist dafür die Geld-zurück-Garantie. Wer in einem Semester nicht wie im Studienverlaufsplan vorgesehen studieren kann, weil beispielsweise kein Laborplatz zur Verfügung gestellt worden ist, der
Hochschulen werden sich mehr als heute bemühen, für Studierende attraktiv zu sein. Auch das Eigeninteresse der Hochschulen an der Begabtenförderung wird dadurch gestärkt.
Zugleich erhoffen wir uns als zweites Ziel einen Mentalitätswechsel auch bei den Studierenden selbst, die durch den eigenen Beitrag mehr Bewusstsein für den Wert des Studienangebots entwickeln sollen. Die Haltung „Was nichts kostet, ist auch nichts“ können wir uns in der globalisierten Welt von heute nicht länger leisten.
Diese beiden Ziele - der Qualitätssprung in der Lehre und der Mentalitätswechsel bei Studierenden und Hochschullehrern - streben wir mit der Einführung von Studienbeiträgen an. Ich bin mir sicher: Beides wird die Attraktivität des Studiums in unserem Land erhöhen.
Das wird auch niemand kaputtreden. Gestern hat der Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Sozialdemokraten einen Rückgang der Studierendenzahlen - in absoluten Zahlen gemessen - im vergangenen Wintersemester beklagt und dies mit der Debatte über Studienbeiträge begründet, obwohl die Bundesbildungsministerin, Frau Bulmahn, zeitgleich feiert, dass die Studienanfängerquote in Deutschland aufgrund der segensreichen Politik von Rot-Grün gestiegen ist.