Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Jetzt hat in Vertretung für die Schulministerin Frau Ministerin Thoben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich die Aufgeregtheit so hinkriege, wie sie in Fragen der Schulpolitik offensichtlich üblich ist.
Das Programm ist deutlich überzeichnet. Das Problem ist somit nicht, wie Sie behaupten, ein fehlender Mittelabfluss. Es stellt sich vielmehr die Frage, wie wir mit Anträgen umgehen, bei denen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in diesem Jahr nicht in vollem Umfang ausreichen.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hatte bereits seit Ende 2005 darauf hingewiesen, dass es in der letzten Antragsrunde 2007 zu einer Konkurrenz um die Mittel kommen kann. Dies geschah unter anderem in der Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe „Ganztag in NRW“ am 1. Dezember 2005 gegenüber Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und ist auch in dem den Teilnehmern übersandten Protokoll festgehalten worden.
Von November 2005 bis Januar 2006 fanden darüber hinaus in den fünf Bezirksregierungen Verwaltungsgespräche mit Vertretern der Kommunen statt. Auch hier wurde deutlich gesagt, dass jene Träger, die mit ihren Anträgen auf solche Mittel bis 2007 warten, in Konkurrenz zu anderen geraten können und daher damit rechnen müssen, dass ihr Antrag nicht genehmigt wird.
Ebenfalls wurde bereits vor Antragstellung auf Einrichtung zusätzlicher Ganztagshauptschulen zum 1. August 2007 darauf hingewiesen, dass für diese Schulen insgesamt nur 30 Millionen € aus diesen Mitteln zur Verfügung stehen und die Anträge damit nicht in gleicher Höhe wie im letzten Jahr bewilligt werden können.
Meine Kollegin Frau Sommer hat allen Abgeordneten des Landtags am 31. Mai dieses Jahres einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der den Sachstand, insbesondere den noch vorhandenen Bewilligungskorridor und das künftige Verfahren beschreibt.
Frau Schäfer hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom März 2007 auch die offiziellen Zahlen über den noch möglichen Bewilligungsrahmen bekommen.
Mit diesem Schreiben wurde bereits die Aufforderung aus dem Entschließungsantrag erfüllt. Ich will es gerne wiederholen: Alle Bau- und Investitionsanträge für offene Ganztagsschulen und erweiterte Ganztagshauptschulen, die zum 31. Januar dieses Jahres gestellt wurden, werden zu 70 % bewilligt.
Alle Anträge für erweiterte Ganztagshauptschulen, die zum 30. April gestellt worden sind, werden zu 55 % bewilligt, sodass insgesamt die versprochene Summe von 30 Millionen € für die Schulen zur Verfügung gestellt wird.
Für Anträge für offene Ganztagsschulen, die zum 30. April gestellt worden sind, gibt es nur einen schmalen Bewilligungskorridor in Höhe von 8 Millionen €. Dieser dürfte sich aber noch etwas erhöhen; denn wie in den Vorjahren ist mit Rückläufen zu rechnen, weil nicht alle beantragten Mittel auch tatsächlich abgerufen werden.
Bei der Bewilligung der zuletzt gestellten Anträge werden jene Schulträger Vorrang haben, die bisher keine oder nur wenige IZBB-Mittel erhalten haben.
Ich stelle eines klar: Hier geht es in keinem Fall um Kürzungen, sondern um die Verteilung von Mitteln des Bundes in Höhe von 914 Millionen € für Nordrhein-Westfalen,
Wir werden aber weiter in den Ausbau von Ganztagsschulen investieren. Die Landesregierung stellt den Schulträgern eine Schulpauschale in Höhe von derzeit 460 Millionen € pro Jahr zur Verfügung, die diese auch für Investitionen in den Ganztag nutzen können. Manche Schulträger nutzen die Schulpauschale bereits für den Ganztag – sei es für die Eigenmittel bei offenen Ganztagsschulen sowie Hauptschulprojekten, sei es für Investitionen in Nachmittagsbetreuung in Gymnasien und Realschulen.
Der Entschließungsantrag der SPD kritisiert, dass wir die Investitionsmittel nicht nur für die offenen Ganztagsschulen geöffnet haben, sondern – in einem vergleichsweise geringen Umfang – auch für Hauptschulen. Dazu stehen wir; denn die Hauptschulen brauchen den Ganztag.
Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir – im Gegensatz zu Ihnen – die Kommunen nicht im Stich lassen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Erstens stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung ab, der in Drucksache 14/4411 empfiehlt, den Antrag Drucksache 14/3172 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist diese Beschlussempfehlung beschlossen und der Antrag somit abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4540 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der gestrigen Debatte hat der Abgeordnete Rasche gegen 12:55 Uhr bei Tagesordnungspunkt 4, ÖPNVGesetz NRW, zu seinem Vorredner, dem Abgeordneten Horst Becker von Bündnis 90/Die Grünen, folgende Bemerkung gemacht:
Auch wenn Sie applaudieren, meine Damen und Herren, entspricht diese Begriffswahl nicht der parlamentarischen Ordnung.
11 Jungen fördern – ohne Mädchen zu benachteiligen Durch individuelle Förderung die Geschlechtergerechtigkeit in der Schule weiter verbessern
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Recker das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt kommt nicht der Mecker-Becker, sondern der Mecker-Recker.
Meine lieben Freunde, wir diskutieren hier eine Thematik, der wir uns mit etwas mehr Sachlichkeit gemeinsam stellen sollten.
Meine Damen und Herren, wenn zwei Drittel aller Schulabbrecher und zwei Drittel der Schülerschaft von Förderschulen männlich sind, besteht wirklich dringender Handlungsbedarf.