Trotzdem bleibt an dieser Stelle in der Debatte eine Frage unbeantwortet: Was ist eigentlich Ihre Alternative?
Sie haben nichts dazu gesagt, was eigentlich Ihre Vorstellung ist. Sie haben sich nur auf das konzentriert, was vielleicht wünschenswert ist. Zu dem, was mach- und erreichbar ist, haben Sie aber nichts gesagt. Da sind Sie jede Antwort schuldig geblieben.
Das wiegt insbesondere deshalb schwer, weil man Sie zwei Jahre nach dem Regierungswechsel durchaus auch noch an Ihrem eigenen Regierungshandeln messen darf.
Wir wollen uns daran erinnern – Frau Asch hat bereits vorgetragen, es sei ein Qualitätsabbau zu befürchten und die Gruppen würden vollgestopft – , wie Sie es mit den Gruppengrößen gehandhabt haben.
25 Kinder waren die Regelgruppengröße. Aber die rot-grüne Landesregierung hat seinerzeit entschieden, diese Gruppenobergrenze auf 30 zu erhöhen, weil nicht ausreichend Kindergartenplätze finanziert worden sind.
Das war nicht in den 80er-Jahren; das war vor wenigen Jahren. Wer hat denn 1998 die zweite Fachkraft in den Gruppen gestrichen?
Und Sie haben ein Programm zur Sprachförderung aufgelegt, das sich nur an Gruppen mit mindestens 50 % Migrantenanteil gerichtet hat.
Als wenn in Gruppen, in denen vielleicht nur 40 % der Kinder aus Zuwandererfamilien sind, die Probleme so viel kleiner wären! Sie haben Crashkurse im Umfang von 200 Stündchen finanziert; aber es war eben keine Regelaufgabe.
Wie haben Sie es denn mit dem Rückzug der Kirchen aus dem System der Kindertageseinrichtungen gehandhabt? Ich erinnere mich noch an Ausschusssitzungen, in denen die frühere Ministerin für Schule, Jugend und Kinder, die auch für Kindertageseinrichtungen zuständig war, Frau Schäfer, mit den Achseln gezuckt hat. Zitat: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz richte sich gegen die Kommunen; man habe nichts damit zu tun, wenn sie sich zurückzögen. – Wir haben jetzt Verantwortung übernommen und den Trägeranteil der Kirchen so reduziert, dass sie im System verbleiben. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben keine Alternative beschrieben.
Bildungsauftrag: Ja, § 2 des jetzigen GTK sieht einen Bildungsauftrag vor. Wir haben durchaus eine respektable Bildungsvereinbarung, die aber mit dem Gesetz zunächst einmal nicht im Zusammenhang steht.
Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung ohne Verbindlichkeit. Wer in das Gesetz schaut, der stellt überraschenderweise fest, dass in dem Gesetz, das die erste Regelstation in jeder Bildungslaufbahn normiert, der Begriff Schule nicht ein einziges Mal erwähnt wird.
Obwohl so gut wie alle Kinder den Kindergarten besuchen und sich natürlich ein Schulbesuch anschließt, taucht der Begriff Schule im gegenwärtigen GTK überhaupt nicht auf. Missverstehen Sie
Aber wir müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass bereits vor dem Schuleintritt schulbezogene Vorbereitung erfolgen muss und
dass die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen intensiviert werden muss. Deshalb war es richtig und höchste Zeit, dass das Kinderbildungsgesetz in diesem Sinne modernisiert wird.
Meine Damen und Herren, es gab einen sehr langwierigen und schwierigen Prozess der Aushandlung der Eckpunkte zwischen der Landesregierung, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden. Man muss ehrlicherweise jedoch auch feststellen: Es gibt nicht nur Interessenkonflikte zwischen Land, Kommunen und Trägern, sondern auch innerhalb der Gruppe der Kommunen und unter den unterschiedlichen Trägergruppen gibt es zum Teil deutliche Interessenunterschiede: Stadt – Land, kirchlicher Träger – Elterninitiativen. Man wird nicht sagen können, dass sie völlig identische Interessen haben. Schon aus diesem Grund war es ein komplexes Unterfangen – um es vorsichtig zu sagen –, die unterschiedlichen Beteiligten zunächst einmal auf ein Papier zu verpflichten. Das ist gelungen und bleibt das Verdienst von Armin Laschet.
Zu fragen ist jetzt aber, warum am gestrigen Tag diese beachtliche Mitteilung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege veröffentlicht worden ist – einen Tag vor der ersten Lesung –, obwohl wesentliche Monita der Freien Wohlfahrtspflege bereits im Kabinettsentwurf berücksichtigt worden sind und obwohl man danach so gut wie gar nichts mehr aus der Szene gehört hat.
Die Kritik, die gestern von den Verbänden vorgetragen worden ist – die Kommunalisierung der Elternbeiträge, die Kopfpauschale, die angeblich eingeführt werden soll, die ominöse Quote beim Bedarf –, sind – jeder, der sich im Detail mit dem
Das ist im Übrigen auch keine nordrheinwestfälische Spezialität. Wir haben in Bayern bei einem ähnlichen Gesetzesvorhaben gesehen, dass am Anfang alle hinter einem Vorhaben und hinter Eckpunkten standen, dass sich im Laufe der Parlamentsberatungen dann aber manche – ich drücke es wieder diplomatisch aus – von ihrer ursprünglichen Position emanzipiert haben.
Ich sage Ihnen, womit das zusammenhängt: Ein so komplexes Gesetzeswerk wie das KiBiz, das vor Ort auf eine so unterschiedliche Situation stößt, und bei dem auch zwischen den einzelnen Beteiligten – ich habe das ausgeführt – innerhalb der Trägergruppen und innerhalb der kommunalen Familie Interessenunterschiede bestehen, nimmt auch diejenigen, die mitverhandelt haben, in die Verantwortung, zu Kompromissen zu stehen und sie in ihrer eigenen Trägergruppe in der kommunalen Familie zu verteidigen.
Das müssen wir von hier aus einfordern. Diejenigen, die mitgesprochen haben und die sich auf das Konsenspapier, das sich überwiegend – über Details kann man im Verfahren noch sprechen –
im Gesetz wiederfindet, berufen, sind in der Mitverantwortung, diesen gemeinsamen Kompromiss vor Ort mitzuverteidigen. Da darf man auch in der eigenen Vereinigung nicht den Weg des geringsten Widerstands nehmen. Erst recht sollte man sich nicht auf windige Argumente berufen, um nachträglich aus einem solchen Verfahren auszusteigen.
(Carina Gödecke [SPD]: Sie reden über die Träger von Kindertageseinrichtungen, auf die Sie angewiesen sind!)
Meine Damen und Herren, wir werden die Argumente, die vorgetragen worden sind, seriös prüfen. Unser Ziel ist es, dass wir nach dem modernsten Schulgesetz, dem freiheitlichsten Hochschulgesetz ein zeitgemäßes Kinderbildungsgesetz bekommen. Ich bin zuversichtlich, denn die Landesregierung hat eine gute Vorlage erstellt, die wir im Verfahren gewiss noch an der ein oder