Protocol of the Session on November 16, 2006

chende Angebote des Unternehmens gab es offensichtlich nur eine sehr begrenzte Resonanz.

Gegenüber der Beratung im Ausschuss liegt uns nun das Ergebnis der nach § 12 des KWKModernisierungsgesetzes durchzuführenden Zwischenüberprüfung über die Erreichung der im Gesetz genannten Ziele vor. Nur wenige Ergebnisse der Untersuchung:

Erstens. Bis Ende 2005 sind durch das BAFA 11.416 KWK-Anlagen im Rahmen des Gesetzes zugelassen worden. Hier handelt es sich nach der Gesetzessystematik um Bestandsanlagen, modernisierte Anlagen, kleine KWK-Anlagen sowie Brennstoffzellen. Die installierte elektrische Gesamtleitung beträgt ca. 38 Megawatt.

Zweitens. Das Investitionsvolumen beträgt nach den Berechnungen 1,8 Milliarden €.

Drittens. Die CO2-Minderung beträgt 8,5 bis 10 Millionen Tonnen CO2 bis 2005 und maximal 14 Millionen Tonnen CO2 bis 2010 in Abhängigkeit der jeweils verwendeten Referenzwerte.

Nach den Berechnungen ergibt über Gesamtlaufzeit des Gesetzes ein prognostiziertes Zuschlagsvolumen von insgesamt 5,6 Milliarden €.

Aber, meine Damen und Herren, Gegenstand und Ergebnis des Zwischenberichtes ist auch: Für den Zubau von kleinen KWK-Anlagen ist die Situation – unter anderem abhängig von Anlagengröße, Finanzierungskonditionen und Benutzungsstunden – sehr heterogen.

Es heißt weiter: Ohne die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist die Wirtschaftlichkeit für neue, kleine KWK-Anlagen und für modernisierte KWK-Anlagen häufig nicht gegeben. Die Bundesregierung hat angedeutet, dass sie vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über das energiepolitische Gesamtkonzept einen Vorschlag für die Novellierung des KWKGesetzes unterbreiten wird. In diese Debatte werden wir als Land uns selbstverständlich einschalten.

Ergänzt werden die Ziele des KWK-Gesetzes durch eine Vereinbarung der Bundesregierung mit der Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emission und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Erwartungen an dieses marktinduzierte Ausbauvolumen haben sich nach derzeitiger Erkenntnis nicht voll erfüllt. Das eigenständige Monitoring der marktgetriebenen Erweiterung steht aber noch aus. Es ist in dem Bericht angelegt. Das Gesetz hat positive Effekte bewirkt. Alle Ziele wurden noch nicht erreicht. Hier werden wir die Analyse

des marktgetriebenen Ausbaus abwarten müssen. Dann sollten wir die Beratung fortsetzen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am zum Schluss der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/2676, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Das ist die antragstellende Fraktion. – Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Antrag mit der Drucksache 14/2109 abgelehnt.

Tagesordnungspunkt

14 Der UN-Kinderrechtskonvention in NRW Geltung verschaffen!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1662

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 14/2787

Ich gebe dazu noch folgenden Hinweis: Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Innenausschuss mit der Bestimmung überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses liegen als Drucksache 14/2787 vor. Ich erteile Frau Düker das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu später Stunde besprechen wir ein, wie ich finde, wichtiges Thema. Es geht um Kinderrechte. Vor 14 Jahren, am 5. April 1992, wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Bundesrepublik ratifiziert und trat in Kraft. Die UNVollversammlung hatte sie im Jahr zuvor am 20. November beschlossen. Die Kinderrechtskonvention hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder und ist damit ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte.

Allerdings hat die damalige Regierung Kohl diese Feierstimmung etwas getrübt, weil sie bei der Ratifikation Vorbehalte angemeldet hat. Wegen die

ser Vorbehalte werden bis heute ausländische und inländische Kinder in Deutschland ungleich behandelt. Insbesondere der Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Besonders prekär ist die Situation Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Wir meinen aber, das Kindeswohl muss generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben.

Diese Ungleichheit wird insbesondere deutlich, wenn wir in die Abschiebehaftanstalten auch bei uns in Nordrhein-Westfalen schauen. Im Jahr 2003 saßen dort 85 Minderjährige in Abschiebehaft, 2004 66 Minderjährige. Hat noch in der letzten Legislaturperiode die FDP-Fraktion vehement für die vorbehaltlose Umsetzung der Kinderrechtskonvention gekämpft und insbesondere gefordert, Abschiebehaft für minderjährige Flüchtlinge komplett auszuschließen – so in einem Antrag vom 11. November 2004 –, antwortet jetzt der FDP-Innenminister auf eine Kleine Anfrage, ob die Abschiebehaftrichtlinien der Landesregierung umgesetzt werden, dass die Unterbringung von Minderjährigen in Abschiebehaft nicht grundsätzlich dem Kindeswohl widerspricht. – Meine Damen und Herren, ich halte diese Antwort für einen Skandal.

In der Ausschussberatung hat sich dann allerdings – das will ich hier nicht verhehlen – eine erfreuliche Entwicklung abgezeichnet: Wir konnten im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration erreichen, dass die migrationspolitischen Sprecher einen interfraktionellen Brief an den Innenausschuss geschrieben haben, in dem sie einen konsequenten Vollzug der Abschiebehaftrichtlinien angemahnt haben. Danach kann nur in ganz wenigen Ausnahmen zugelassen werden, dass Minderjährige in Abschiebehaft kommen.

Inzwischen hat uns der Staatssekretär aus dem Innenministerium bei einem interfraktionellen Gespräch darüber unterrichtet, dass zurzeit keine Minderjährigen mehr in den Abschiebehaftanstalten inhaftiert sind, was ich für eine erfreuliche Entwicklung halte.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

In der abschließenden Beratung des federführenden Ausschusses hat er zugesagt, dass er durch eine quartalsmäßige Berichterstattung im Innenministerium einen Blick darauf behalten wird, dass diese Zahlen nicht wieder so explodieren, wie es in den Jahren 2003 und 2004 der Fall war. Das finde ich erfreulich. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Landesregierung, dass es hier ein Einsehen gab.

Wir halten unseren Antrag trotzdem aufrecht. Herr Kruse hat im Innenausschuss gesagt, dass wir den Antrag dann gar nicht mehr zu stellen brauchten. Herr Kruse, der Antrag hat sich deswegen nicht erledigt, weil wir nach wie vor fordern, dass die Landesregierung in Kontinuität vergangener Beschlüsse des Landtags auch mit den neuen Mehrheiten weiterhin auf Bundesebene fordert, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen und die Bestimmung der UN-Kinderrechtskonvention vollständig umzusetzen. Das gilt insbesondere für das Ausländerrecht.

Ich finde diese Forderung nach wie vor wichtig. Sie ist nach wie vor von großer Relevanz, auch wenn wir in unseren Abschiebehaftanstalten einen großen Fortschritt erzielt haben. Denn sie soll für alle Minderjährigen – egal, welchen Pass sie haben – gleiche Rechte in Deutschland schaffen. Deswegen müssen wir auch auf Bundesebene erreichen, dass diese Vorbehaltserklärung endlich vom Tisch kommt. Ich würde mir wünschen, dass auch dieser Landtag in seiner neuen Zusammensetzung ein eindeutiges Votum dazu abgibt. Weil dies auch Bestandteil unseres Antrages ist, halten wir diesen Antrag aufrecht. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Düker. – Jetzt spricht Herr Kern für die CDUFraktion.

Guten Abend, Frau Präsidentin! Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, es ist 14 Jahre her, dass die UNKinderrechtskonvention im Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Das geschah seinerzeit mit einer begründeten Vorbehaltserklärung, die fünf Punkte umfasste.

Vier dieser Punkte sind inzwischen durch entsprechende Gesetzesänderungen geregelt. Beispielsweise haben wir Änderungen im Kindschaftsrecht vorgenommen und eine kinder- und jugendgerechte Auslegung des Jugendstrafrechtes sowie die Ratifizierung des Fakultativprotokolls über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten erreicht.

Zu den wichtigsten Fortschritten in Bezug auf die rechtliche Situation von Kindern zählen unter anderem die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Reform des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Der Punkt, über den wir hier sprechen, berührt in hohem Maße innerstaatliche Bereiche, für die ausschließlich die Bundesländer zuständig sind. Es geht um die Bestimmung, dass 16- bis 18Jährige – also nach deutschem Recht minderjährige – Flüchtlingskinder nach deutschem Asyl- und Ausländerrecht ab Vollendung des 16. Lebensjahres als voll verhandlungsfähig gelten und wie Erwachsene behandelt werden.

Anders als in der UN-Kinderrechtskonvention wird im deutschen Recht zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden.

Um es vorwegzunehmen: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen – zum einen, weil wir uns mit dieser Thematik im Moment sehr seriös befassen, und zum anderen, weil Bund und Länder im Rahmen der Zuwanderungsregelungen gemeinsam nach Lösungen suchen werden, die den Interessenlagen der Länder und des Bundes entsprechen und auch die Rechte der Kinder wahren werden.

Dieser Bereich ist rechtlich anspruchsvoll, weil es nicht zu Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung bestehender Vorschriften des Ausländer- und Asylrechts kommen darf. Dies betrifft auch die Durchsetzung der Ausreisepflicht Minderjähriger und die Vorbeugung des Missbrauchs durch Personen, die – beispielsweise ohne Dokumente – vorgeben, minderjährig zu sein.

Nichtsdestotrotz gilt in Nordrhein-Westfalen gemäß der im Jahre 2002 überarbeiteten Richtlinie, dass bei unter 18-Jährigen Abschiebehaft so weit wie möglich vermieden werden muss. Das halte ich auch für gut. Unterbringung in Jugendeinrichtungen oder Meldeauflagen sind als primäre Möglichkeiten zu prüfen und aktenkundig zu dokumentieren. Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Regelfall, meine Damen und Herren.

Art. 37 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen werden darf. Das ist in unserem Rechtsstaat sichergestellt. Festnahmen oder freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur als allerletztes Mittel, nur im Einklang mit dem Gesetz und nur für die kürzeste notwendige Zeitspanne angewendet werden.

Ich rufe gerne einmal die Beratungsgeschichte des vorliegenden Antrags in Erinnerung. Der federführende Innenausschuss hat sich mit diesem Antrag in seinen Sitzungen am 7. September 2006 und am 19. Oktober 2006 befasst. Mit Bezug auf ein Schreiben der integrationspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen an den Innenausschuss fand am 14. September

2006 ein gemeinsames Obleutegespräch statt, in dem die Landesregierung durch Staatssekretär Brendel umfassend Auskünfte über angesprochene Jugendliche in Abschiebehaft gegeben hat.

In diesem Gespräch ist deutlich geworden, dass jedem Missstand, der bekannt ist, sofort nachgegangen wird und die Landesregierung davon ausgeht, dass die Abschieberichtlinien angemessen eingehalten werden. Darüber hinaus werden in Zukunft die Zahlen der in Abschiebehaft genommenen Jugendlichen quartalsweise durch den Staatssekretär des Innenministeriums vorgelegt.

Das ist ein sehr guter Hinweis. Der Umstand, dass nach unseren Informationen im Moment kein Minderjähriger in Abschiebehaft sitzt, zeigt meines Erachtens deutlich, dass wir in diesem Moment auch mit Angemessenheit handeln.

Nach dem klärenden Obleutegespräch hat meine Fraktion zu Recht die Erwartung geäußert, dass die Grünen ihren Antrag zurückziehen, Frau Düker. Das ist nicht geschehen. Wir bedauern ihre mangelnde Sensibilität. Gerade deshalb müssen wir diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Kern. – Nun hat Herr Kutschaty von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kern, Sie haben viele Punkte der UN-Kinderrechtskonvention aufgezählt, die schon umgesetzt wurden, und viele Vorbehalte genannt, die im Nachhinein bereits zurückgenommen werden konnten. In diesem Zusammenhang ist aber eben noch nicht alles erledigt.

Mit der UN-Kinderrechtskonvention hat die Staatengemeinschaft einen verbindlichen Rechtekatalog für Kinder entwickelt. Jedoch ist der Wille zur uneingeschränkten Umsetzung eine zwingende Voraussetzung für die umfassende Verwirklichung der hierin formulierten Ziele. Dabei sind die Regierungen und Gesellschaften insgesamt gefragt.

Frau Kollegin Düker, Sie haben zu Recht gesagt, dass der Ratifizierungsprozess in Deutschland nicht einfach war. Das drückt sich insbesondere durch die leider immer noch vorhandene Vorbehaltserklärung aus, die nach wie vor Gültigkeit besitzt und die die konsequente Umsetzung der UNKinderrechtskonvention noch erheblich beeinträchtigt. Nach wie vor sind minderjährige Flüchtlinge nämlich von den Leistungen der Kinder- und

Jugendhilfe ausgenommen – obwohl gerade diese Personengruppe eine solche Hilfe bitter nötig hätte.

Herr Kern, Sie sagten, die Abschiebehaft solle so weit wie möglich verhindert werden, das sei das Ziel oder auch die Haltung des Innenministers. Rechtlich ist aber noch mehr möglich. Der Innenminister sagt ja selbst, dass Abschiebehaft nicht unbedingt das Kindeswohl gefährden müsse. Von daher hält er sich diese Option immer noch offen. Insoweit besteht doch noch Regelungsbedarf, um diesen Vorbehalt endlich wegzubekommen.