Frau Kastner, ist es hochwissenschaftlich, Sie zu fragen, wie Sie zu der Salamanca-Erklärung stehen, die aussagt, dass perspektivisch möglichst alle Schülerinnen und
Schüler in das Regelschulsystem überführt werden sollen? Was ist daran wissenschaftlich? Das ist eine politische Frage, die Sie bisher noch nicht beantwortet haben.
Liebe Frau Beer, meines Erachtens geht aus dem Antrag sehr deutlich hervor, dass wir den Schülern die Förderung angedeihen lassen wollen, die sie brauchen und worauf sie einen rechtlichen Anspruch haben – und das an dem Förderort, der im wohlverstandenen Interesse des Kindes gemeinsam mit den Eltern festgelegt wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wolle mich eigentlich gar nicht zu Wort melden, denn ich denke, Herr Trampe-Brinkmann hat für die SPD-Fraktion sehr ausführlich und sehr dezidiert dargelegt, dass wir diesem Antrag sehr wohlwollend gegenüberstehen, über ihn beraten, ihn unterstützen und dabei möglichst im Interesse der Kinder und Jugendlichen handeln wollen.
Aber eines ärgert mich an dieser Stelle, und zwar ist das die Unredlichkeit in Ihrem Auftreten, Herr Witzel. Auch Frau Kastner hat eben wieder gesagt, Sie hätten mehr Gelder hineingegeben.
Nun habe ich vor ein paar Wochen eine Kleine Anfrage gestellt, in der es darum ging, an welcher Stelle im Bildungssystem mehr Gelder investiert worden seien. In der Antwort auf diese Kleine Anfrage Drucksache 14/2321 steht, dass Sie bei örtlichen Förderschulen und Schulen für Kranke 6,9 Millionen € weniger ausgegeben haben. Das habe ich schwarz auf weiß als Antwort bekommen. In diesem Haushalt sind es noch einmal 7 Millionen € weniger. Außerdem muss man feststellen, dass die Anzahl der Lehrerstellen um 30 gesunken ist, während sich die Schülerzahlen anders entwickelt haben. Wir wollen nichts anderes,
Frau Abgeordnete Schäfer, es gibt noch zwei Wünsche nach Zwischenfragen. Ich vermute, die Fragen sollen dazu dienen, Ihre Fragen zu beantworten – was eigentlich nicht der Sinn ist. Aber wollen Sie sie zulassen? Es handelt sich um Frau Kastner und um Herrn Witzel.
Frau Schäfer, ist Ihnen als ehemaliger Ministerin geläufig, dass sich die Anzahl der Lehrer nach der Anzahl der Schüler richtet und dass deshalb die Zuweisung der Stellen im Förderbereich aufgrund der Stellenrelation erfolgt? Es wundert mich, dass Sie das so darstellen.
Ich habe eben gesagt, dass die Schülerzahlen gestiegen sind, während die Lehrerzahlen gesunken sind.
Dann stellt Herr Witzel noch eine Zwischenfrage. Auch die haben Sie zugelassen. – Bitte schön, Herr Witzel.
Frau Kollegin Schäfer, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen – wenn Sie noch einmal im Protokoll nachschauen –, dass die Aussagen, die ich gemacht habe, in Ihrer letzten Intervention nicht richtig wiedergegeben worden sind? Ich habe auf die Effizienzfrage hingewiesen, und deshalb frage ich Sie: Folgen Sie meiner Einschätzung, dass unter dem Gesichtspunkt eines effizienten Personaleinsatzes Kompetenzzentren, wie wir sie vorschlagen, und eine fachliche Unterrichtung in Förderschulen zu einer besseren personellen Betreuungsrelation führen als die Aufsplittung der Lehrerstellen im GU?
Herr Witzel, dazu sage ich nur eines: Wir haben noch nicht einmal ein Konzept vorliegen. Aber wir sind sehr gewillt, über dieses Konzept wohlwollend mit Ihnen zu beraten. Wenn dieses Konzept finanziell ordentlich unterlegt wird, ist es, denke ich, im Interesse aller, dass
es umgesetzt wird. Aber auf dieses Konzept müssen wir erst einmal warten. Dann können wir Ja oder Nein sagen.
Vielen Dank. – Ich entschuldige mich bei Frau Kollegin Schäfer und bei der FDP-Fraktion, dass ich eben beide zusammengebracht habe. Das war ein Versprecher.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2577 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Einstimmig.
Meine Damen und Herren, die Debatte gibt mir die Gelegenheit, auf etwas hinzuweisen, was ich schon seit einigen Jahren klarstellen möchte. In der Debatte haben gerade wieder zwei Redner bei Zitaten die Worte „mit Genehmigung des Präsidenten“ gebraucht. Es gibt in der Geschäftsordnung keine Bestimmung, derzufolge man nur mit der Genehmigung des Präsidenten – oder der Präsidentin, wenn sie denn hier sitzt – zitieren dürfte. Dieser Ausdruck stammt aus einer Zeit, als in den Parlamenten die freie Rede üblich war und man es sich deswegen genehmigen lassen musste, wenn man ein Zitat ablesen wollte. Da das hier aber erkennbar nicht der Fall ist, sondern gelegentlich schon einmal eine Rede vom Blatt abgelesen wird – ich schließe mich selbstverständlich ein –, ist dieser Genehmigungsvorbehalt obsolet. Sie können also zitieren, soviel Sie wollen, solange Sie in der Redezeit bleiben. – Das wollte ich einfach einmal klarstellen, meine Damen und Herren.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration Drucksache 14/2600
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2580
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir hier einen fraktionsübergreifenden Antrag zum Thema Kinderschutz behandeln. Es gilt nämlich, unsere Kinder zu schützen: vor Missbrauch, vor Vernachlässigung, vor gesundheitlichen Schäden und deren Folgen. Es gilt, die Kinder frühzeitig zu schützen. Es gilt, hier neue, effektive Hilfemöglichkeiten aufzubauen, damit sich kein Kind und auch keine Mutter und kein Vater alleingelassen fühlen. Die Politik hat die Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass den Kindern der größtmöglichste Schutz und die notwendige Hilfe zuteil werden.
Es muss uns doch allen eine Warnung sein, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen der Fünf- bis Sechsjährigen immer wieder und vor allem immer häufiger Probleme wie Sprachstörungen, Bewegungsdefizite, Konzentrationsschwächen, Verhaltensauffälligkeiten und Übergewicht festgestellt werden.
Die Teilnahme an diesen Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig und hängt somit von der Initiative der Eltern ab. Leider müssen wir erkennen, dass trotz Aufklärung die Inanspruchnahme dieser Früherkennungsuntersuchungen immer weiter zurückgeht. Während U1 bis U6 im ersten Lebensjahr stattfinden, werden die Lücken danach größer. Die U7 findet zum Ende des zweiten Lebensjahres statt, die U8 erst zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr und die U9 im fünften Lebensjahr.
allen Dingen zur Erfassung der kindlichen Sprachentwicklung einführt, da sich gerade zwischen dem 24. und 43. Lebensmonat gravierende Entwicklungen vollziehen. Leider zeigen die Zahlen auch, dass mit steigendem Alter der Kleinkinder die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sinkt. Zwischen U8 und U9 sind die Feststellung der motorischen und sprachlichen Entwicklung sowie die frühzeitige Erkennung von Seh- und Hörschäden sehr wichtig. Auch hier müssen wir rechtzeitig präventiv tätig werden.
Daher brauchen wir ein besseres und vor allem ein dichteres, ineinandergreifendes Netzwerk, das den Eltern von Anfang an Hilfe und Unterstützung bietet. In dieses Netzwerk gehören auch Hebammen, Kinderärzte, Jugend- und Gesundheitsamt.
Lassen Sie mich sagen, was uns in erster Linie wichtig ist. Es geht uns nicht um die Bevormundung oder gar Entmündigung von Eltern, sondern darum, ihnen frühzeitig Unterstützung und Hilfe anzubieten. Nur wenn wir ein Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kindern auf der einen Seite und den Institutionen auf der anderen Seite herstellen, können wir diese Probleme frühzeitig erkennen und beheben. Es darf keine Hemmschwelle geben, die dazu führt, dass sich Eltern nicht trauen, um Hilfe zu bitten.
Wir brauchen also ein dichteres lokales Netzwerk, das auch diejenigen einbezieht, die im Kindergarten und in der Schule täglich mit den Kindern arbeiten. Auch sie müssen für diese Thematik sensibilisiert und vor allem qualifiziert werden, um mit ihr umgehen zu können, damit gerade der frühe Dialog mit den Eltern besonders in den Vordergrund tritt.
Gerade in den sozial schwächeren Gegenden ist es wichtig, diese Angebote unbürokratisch vor Ort vorzuhalten. Oft sind sprachliche und soziale Hemmnisse die Ursache, dass gerade diese Eltern die Hilfe, die sie dringend benötigen, nicht einholen. Ein wichtiger Baustein für die Netzwerkbildung sind für uns die Familienzentren mit ihren niederschwelligen Angeboten an Hilfen und Beratung.
Leider haben uns die bekannt gewordenen Fälle in der Mehrzahl gezeigt, dass diese Kinder häufig nicht im Kindergarten und in der Schule waren. Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Kinder gibt, die unbemerkt durch unser System rutschen, und niemand reagiert darauf. Zuständigkeitslücken zwischen Jugendämtern, Schulen und Gerichten darf es in Zukunft nicht mehr geben.