Mit der Unterrichtung habe ich allen Abgeordneten des Landtags, auch denen, die von ihrer eigenen Arbeit her nichts mit der Arbeit des Kontrollgremiums zu tun haben, aufgezeigt, um welche erweiterten Rechte es hierbei geht. Es sind Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen, Telekommunikations- und Teledienstlern. Es ist der Einsatz eines sogenannten IMSI-Catchers, und es geht um eine Verlängerung der Speicherfristen, das heißt um eine spätere Regellöschungsfrist.
Ich möchte herausstellen, dass der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der als Ableitung dem Innenministerium zugehörig ist und nicht etwa als Landesamt geführt wird, von seinen verstärkten Rechten maßvoll Gebrauch gemacht hat.
Mit der Unterrichtung macht das Parlamentarische Kontrollgremium deutlich, dass es Gelegenheit hatte, die eingeräumten Rechte, die ich hier nur kurz skizziert habe, über einen Zeitraum von etwas mehr als drei Jahren zu evaluieren und die Bewertungen der tatsächlichen Auswirkungen auf den Prüfstand der parlamentarischen Beurteilung und Meinungsbildung zu stellen.
Mit dieser Unterrichtung und den dort angefügten Ausführungen des Verfassungsschutzes erstattet das Gremium zugleich die Jahresberichte bis einschließlich 31. Dezember 2005. Damit schließe ich unmittelbar an die Unterrichtung Drucksache 13/5469 an, mit der das Plenum des 13. Landtags Ende Mai 2004 unterrichtet wurde.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten haben verdeutlicht, dass auch der Verfassungsschutz des Landes neue Befugnisse benötigt. Der Landesgesetzgeber wird in den nächsten Monaten, will er diese Rechte so oder in anderer Form erweitert behalten, auf Grundlage einer entsprechenden Initiative über den Fortbestand der Stärkung des Verfassungsschutzes zu entscheiden haben. Tun wir nichts, werden die erweiterten Rechte zur Stär
Rückblickend auf die vorgesehene Evaluierung möchte ich meinen Beitrag schließen. Ich bedauere ausdrücklich, dass das Parlamentarische Kontrollgremium ausdrücklich keine eigenen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf die mögliche Gesetzesinitiative abgegeben hat. So stellt meine Unterrichtung Drucksache 14/1912 lediglich eine Grundlage für die nun zunächst in den Fraktionen erwartete politische Bewertung und Diskussion über die Notwendigkeit der Beibehaltung beziehungsweise Veränderung der erweiterten Rechte dar.
Ich bitte den Landtag, die mit der Unterrichtung erfolgten Berichte durch Kenntnisnahme zu bestätigen und durch rechtzeitige Diskussion und Meinungsbildung in den Fraktionen auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf Grundlage von Vorentwürfen eine Befassung im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu ermöglichen. Ein Initiativrecht hat das Kontrollgremium ohnehin nicht.
In diesem Sinne bitte ich die Fraktionen und das Parlament, uns aktiv werden zu lassen, damit wir der Sache einen guten Verlauf geben können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Droste, für den Bericht. – Ich darf bei dieser Gelegenheit den Kolleginnen und Kollegen, die im Parlamentarischen Kontrollgremium eine sehr wichtige Arbeit leisten, die im Übrigen ohne Öffentlichkeit stattfindet, seitens des gesamten Hauses herzlich danken.
Eine Debatte ist heute nicht vorgesehen. Wir haben als Parlament die Unterrichtung durch das Kontrollgremium Drucksache 14/1912 zur Kenntnis zu nehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Dann stelle ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit die Kenntnisnahme fest.
12 Ehrenamtliches Engagement in Wohlfahrtspflege, Sport und Kultur, Umwelt- und Naturschutz durch Zweckerträge aus dem „Spiel 77“ wie bisher unmittelbar unterstützen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, eine Beratung ist hier heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, der die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1988 an den Innenausschuss – federführend –, an den Sportausschuss, den Kulturausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie – nachträglich mit den Fraktionen vereinbart – auch an den Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Auch hier ist eine Beratung heute nicht vorgesehen. Die Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/1989 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
14 Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Bestimmungen der Region der AOK Rheinland/Hamburg
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 LV Drucksache 14/1875
Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Hauptausschusses, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung Drucksache 14/1996 zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag stattgegeben.
15 Bilaterale Verträge zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich sowie den Niederlanden und multilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Österreich und Spanien
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 LV Drucksache 14/1578
Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/1923, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag stattgegeben.
14/34 – AF 14/1168 EA – AF 14/120 – ABV 14/157 EA – ABV 14/201 – IA 14/1025 – ABV 14/1106 – HPA 14/1164 EA – HPA 14/1109 – AF 14/1163 EA – AF 14/1113 – ABV 14/1188 – ABV 14/1193 – HPA 14/1547 – ABV
Die Übersicht enthält zehn Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, und vier Entschließungsanträge. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht Nr. 11 Drucksache 14/1997. Wer dieses Abstimmungsverhalten bestätigen möchte, zeige bitte jetzt mit der Hand auf. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind alle in Drucksache 14/1997 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt.
Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt worden sind.