Protocol of the Session on March 25, 2010

Hierzu gehört auch, dass in der Tat in den letzten fünf Jahren unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten ein gewisser Paradigmenwechsel stattgefunden hat.

Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Fehlbelegerabgabe von uns abgeschafft worden ist. Die haben wir immer als eine besondere Belastung, gerade auch unter sozialpolitischen Vorzeichen, als sogenannte zweite Miete gesehen. Deshalb haben wir uns dagegen ausgesprochen und haben sie aufgehoben. Ähnliches gilt für die Kündigungssperrfristverordnung usw.

Das war sicherlich ein Paradigmenwechsel, aber wir sind davon überzeugt – ich glaube, dass es auch belegbar ist –, dass diese Entscheidungen richtig waren und hier ordnungspolitisch ein richtiger Weg eingeleitet wurde.

Das Land hat seit Jahren eine sehr umfangreiche Wohnraumförderung. In keinem anderen Bundesland wurden auch nur annähernd so viele öffentliche Mittel bereitgestellt wie bei uns in NordrheinWestfalen. Die Dominanz wird besonders deutlich, weil ich sagen kann, dass die Summe aller Finanzmittel für Wohnraumförderung in den anderen 15 Bundesländern nicht einmal die Summe ausmacht, die das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich zur Verfügung stellt.

Das verdeutlicht, welchen Schwerpunkt diese Wohnraumförderung hier bei uns hat, und das ist sehr wichtig. Allein im letzten Jahr – die Zahl ist schon mehrfach genannt worden, zumindest in vorherigen Debatten – wurden 1,14 Milliarden € öffentliche Wohnraumfördermittel zur Verfügung gestellt. Das ist wirklich ein klares Zeichen, dass wir Ja zur Wohnraumförderung in diesem Land sagen und damit ganz deutlich sozialpolitischen Verpflichtungen nachkommen wollen.

Die volle Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt, der Wfa, in die NRW.BANK sichert das Wohnungsbauvermögen und ermöglicht auch zukünftig die üppige Förderung, wie ich sie gerade nennen konnte. Dies ist auch weiterhin unser Ziel. Auch der kommunale Einfluss sowie der Einfluss der Politik sind gesichert, wie es in der Satzung nachzulesen ist.

Die Wohnungsbauförderung wurde gerade in den vergangenen fünf Jahren nicht nur in der Summe ausgeweitet, sondern vor allem wurde die Förderung den Notwendigkeiten angepasst, und die Förderrichtlinien wurden so justiert, dass hier passgenau und flexibel auf den Bedarf Antworten gegeben werden können.

Natürlich bleiben die Förderung des Mietwohnungsbaus und die Eigenheimförderung traditionelle Förderschwerpunkte. Ebenso ist die Voraussetzung der Barrierefreiheit eine zwingende Vorgabe. In den zurückliegenden fünf Jahren wurden gerade die Förderung von energetischen Verbesserungen und die Sanierung von Altbeständen zu Schwerpunkten erklärt. In diesem Jahr wurde die Förderung des Abrisses von Beständen in hoch verdichteten und sanierungsbedürftigen Wohnanlagen als ein neuer Schwerpunkt aufgenommen.

Das ist richtig so, und das ist, glaube ich, gerade unter städtebaulichen Gesichtspunkten und damit auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten – Stichwort Verslumung – ein wichtiges Element. Wir unterstützen ausdrücklich diesen Kurs. Man sieht, Wohnungsbauförderung ist nicht statisch, sondern

den Anforderungen flexibel angepasst. Dies ist eine gute und bürgernahe Politik.

Soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft sind die Handlungsmaximen dieser Landesregierung. Dieser Satz ist mehrfach vom Ministerpräsidenten und von vielen anderen immer wieder zitiert worden und ist letzten Endes das Credo von sozialer Marktwirtschaft.

Diese Ansprüche werden im Rahmen der Wohnungsbaupolitik auf dem Wohnungsmarkt sichtbar. Der Markt, die Marktmechanismen, nämlich Angebot und Nachfrage, gelten nur begrenzt. Denn der Staat greift lenkend ein, der Mensch und vor allem die Familie ist hier die Orientierung. Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Sozialpolitische Eingriffe sorgen dafür, dass dieser Markt den Ansprüchen von Gerechtigkeit, menschenwürdigem Wohnen und Lebensqualität entspricht.

Hierzu gehört natürlich auch der Mieterschutz. Er ist unverzichtbar. Denn Spannungen und Störungen im Verhältnis der Vertragspartner werden sich nie vermeiden lassen.

Im Antrag der SPD wird insistiert, dass Gewinnmaximierung zu sozialen Verwerfungen und zur Verwahrlosung von Wohnungsbeständen führen. Ich sage: Wider besseres Wissen – wir haben uns über dieses Thema im Rahmen einer letzten Expertenanhörung Ende Januar unterhalten – unterstellen Sie, dass diese Fehlentwicklungen flächendeckend und politisch gewollt seien. Diese Bewertungen sind nicht angemessen, sind und wohl doch ein wenig wahlorientiert und vergiften das wünschenswerte Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern.

Dass es Einzelfälle von Beanstandungen gibt, ist völlig klar – das konzediere ich ausdrücklich – und ist richtig. Dieser Eindruck wurde auch im Rahmen der eben schon erwähnten Anhörung am 25. Januar 2010 vorgetragen.

Allerdings wurde von allen Sachverständigen auch vorgetragen, dass das gegenwärtige gesetzliche Instrumentarium ausreichend ist. Seit dem 1. Januar 2010 – also sehr neu – ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW in Kraft. In diesem Gesetz werden den Kommunen umfangreiche Rechte eingeräumt. Ebenso haben die Mieter bestimmte Rechte, und sie bleiben nicht außen vor. Die Kommunen können bei Verwahrlosung von Immobilien sehr dirigistisch und sehr spürbar Zwangsgelder und ggf. Ersatzvornahmen verhängen.

Aus der „Szene“ – der Zusammenfassung von Leitern verschiedener Wohnungsämter, vor allen Dingen der Großstädte – ist mir bekannt, dass dieses Instrumentarium bisher nur sehr zögerlich von den Städten und Gemeinden angewandt wird und diese Möglichkeiten – zumindest bisher – noch nicht umfassend genutzt werden. Ich kann

nur hoffen – zumindest weiß ich dies aus meiner Heimatstadt Neuss –, dass man daran intensiv arbeitet und auch damit arbeiten will.

Des Weiteren versuchen Sie, mit dem Verkauf der LEG vor ca. drei Jahren Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu begründen. – Dieser Versuch ist ein Beweis von Unredlichkeit. Sie wissen ganz genau, dass die Überprüfung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Sozialcharta durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der LEG-Nachfolgeeigentümergesellschaft ein absolut korrektes Verhalten testiert hat.

Wenn wir über Ursachen von Unwägbarkeiten bei der Veräußerung von Wohnungsbaubeständen nachdenken, ist auch der Hinweis notwendig, dass im Zusammenhang mit der Veräußerung von E.ON-Beständen in besonderer Weise im Ruhrgebiet die Regierung von Gerhard Schröder entsprechende Veräußerungen steuerfrei gestellt hat. Durch dieses Wahlversprechen kamen letztendlich die Märkte deutlich ins Rutschen.

Der Versuch der SPD, am Einzelfall von Schrottimmobilien ein landesweites Wohnungsproblem zu inszenieren, ist meines Erachtens nicht richtig. Er ist unredlich. Wenn sie in öffentlicher Form ein Problem ansprechen, dann ist der Bezug auf den Einzelfall nicht überzeugend. Ich denke, dass wir uns hier über das Gesamte unterhalten müssen.

Eine ausgesprochen erfolgreiche Bilanz kann diese Regierung in der Städtebauförderung vorlegen. Knapp 1 Milliarde € sind in den letzten fünf Jahren für städtische Baumaßnahmen zur Aufwertung von Wohnquartieren und insbesondere von Innenstädten eingesetzt worden.

(Achim Tüttenberg [SPD]: Das waren fast ausschließlich Bundesmittel, 90 %!)

Neben diesen Landesmitteln standen in der Regel noch weitere Komplementärmittel aus den Kommunen zur Verfügung. Sie wissen, dass hier kommunale Mittel mit einfließen müssen.

Eine richtige Maßnahme war auch das Gesetz zur Schaffung von Standortgemeinschaften. Es ist erfreulich zu sehen, dass verschiedene Städte dieses neue Instrument partnerschaftlich mit Hauseigentümern, Geschäftsleuten, mit den Verbänden, vor allem mit dem Einzelhandelsverband und der jeweiligen Stadt teilweise sehr kleinräumig angehen.

Die Gestaltung unserer Städte bietet gute Chancen, mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Hierzu gehören der Erhalt und die Pflege der historischen Innenstadt als auch der Einbezug von Gebäuden mit moderner Architektur.

Klar ist aber auch, dass sowohl der Wohnungsbau als auch der Städtebau vor allem eine Aufgabe von Bürgern ist. Privatinvestoren sind notwendig, und öffentliche Kassen können nur Anreize geben. Die Initiative von Bauminister Lutz Lienenkämper, durch

veränderte Abschreibungsmöglichkeiten für private Investoren steuerliche Anreize zu schaffen, wird von uns deshalb ausdrücklich begrüßt.

Ich habe heute letztmals die Gelegenheit, Ihnen einige Punkte, eine – wenn man so will – Leistungsbilanz, aber auch konkret zu dem Antrag einige Überlegungen zum Wohnungsbau und zur Städtebaupolitik vorzutragen. Mit Ende dieser Wahlperiode scheide ich aus dem Landtag aus.

Die politische Arbeit im Ausschuss für Bauen und Verkehr war in der jetzt auslaufenden Wahlperiode sachorientiert, hat Spaß gemacht, und vor allem war das Land letzten Endes erfolgreich. Man ist auf diesen Feldern weitergekommen. Wir waren uns in den letzten Ausschusssitzungen einig, dass wir in der Tat die Infrastruktur in unserem Land nach vorne gebracht haben.

Für die erfolgreiche Arbeit bedanke ich mich persönlich und auch im Namen der CDU-Fraktion bei den Mitgliedern des Ausschusses, namentlich ausdrücklich beim Vorsitzenden Wolfgang Röken, bei Minister Lienenkämper, auch bei seinem Vorgänger Oliver Wittke,

(Beifall von der CDU)

bei Staatssekretär Günter Kozlowski, bei allen Partnern und den Verbänden und Kammern, die uns beraten, mit denen wir konstruktiv zusammengearbeitet haben. Sie kennen das ganze Tableau an Partnern. Ich will das hier im Einzelnen nicht aufzählen, weil dann sicherlich jemand vergessen würde.

Wir bedanken uns aber auch ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und den zugehörigen Dienststellen und auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Kreisen und Städten und Gemeinden, die letzten Endes die politischen Beschlüsse für die Bürger umgesetzt haben. Wenn wir vorhin über das Instrument des Mieterschutzes gesprochen haben, so ist dies eine Aufgabe, die von den Städten und Gemeinden umgesetzt wird.

Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei den mit mir ausscheidenden Kollegen. Das sind seitens unserer Fraktion Frau Brüning, Frau Rühl und Gerd Lorth, Gerd Lorth in besonderer Weise in seiner Funktion als Vorsitzender der Parlamentsgruppe Bahn. Wir hatten gerade in der vergangenen Woche noch eine sehr eindrucksvolle Geschichte in der Schweiz, in der unterstrichen wurde, wie sachkundig wir diese Themen aufarbeiten.

Seitens der SPD scheiden, wie schon erwähnt, der Vorsitzende Wolfgang Röken und Karl-Heinz Haseloh aus. Vielen Dank für das gute Miteinander! Wir wünschen Euch ebenfalls weiterhin alles Gute.

Mein abschließender Wunsch ist, dass Wohnungsbau- und Städtebaupolitik auch zukünftig eine hohe Priorität erfahren. Diese Investitionen sind gut für

unser Land, für die Städte und Gemeinden und sie dienen den Menschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Kollege Sahnen. Auch Ihnen für den neuen Lebensabschnitt alles Gute! – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Rasche das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle etwas Persönliches an den Beginn: Lieber Wolfgang Röken, lieber Wolfgang, ein netter Kerl, so wie er im Buche steht. Du hast die Sitzungen souverän geleitet. Wir haben viele – ich nenne es mal – Informationsveranstaltungen im In- und Ausland besucht, oft mit Personen, die uns begleitet und verstärkt haben. Das war alles immer sehr harmonisch. Das lag aber natürlich auch an der Sitzungsleitung, an dem Leiter der Informationsveranstaltung oder -fahrt. Das hast Du ausgezeichnet gemacht. Dafür ein dickes Dankeschön, ein großes Lob! Und ich wünsche Dir für die nächsten Jahre – vielleicht sehen wir uns ab und zu – alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Ein ebensolches Dankeschön – auch er hat heute seine letzte Rede in diesem Plenum gehalten – geht an den Kollegen Heinz Sahnen von der CDU. Wenn man sagt: Er besticht vor allem durch seine menschliche Art, dann ist, glaube ich, die Beschreibung richtig, lieber Heinz. Wir sehen uns demnächst bestimmt wieder.

Für beide gilt: Vielleicht kommt ja in zehn oder 15 Jahren ein Comeback. Wer weiß das? Man kann das auf jeden Fall nie ausschließen. Also Heinz, alles Gute noch einmal für Dich! Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit!

(Allgemeiner Beifall)

Herr Röken hat zum Schluss seiner Rede gesagt: wahrscheinlich ein guter Antrag, falscher Antragsteller. Ich glaube, diese Formulierung war falsch. Es war ein guter Mann, der das vorgetragen hat, aber ein schlechter Antrag. So wäre die Formulierung richtig gewesen. Da bleiben wir doch bei dem, worüber wir hinterher abstimmen werden. Ein bisschen – bei allem Respekt – hat Ihre Rede auch mit Wahlkampf zu tun gehabt, denn Sie zeichnen hier ein Bild von Nordrhein-Westfalen, das es so – da bin ich mir sicher – nicht gibt.

Tatsache ist: Wir müssen dafür sorgen, dass in Nordrhein-Westfalen noch mehr Wohnungen gebaut werden und zunehmend noch mehr Wohnungen saniert werden, natürlich nach modernsten

Kriterien: barrierefrei, energetisch sinnvoll. Es gibt verschiedene Aspekte.

Aufgrund dieses Investitionsbedarfes, der seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen besteht, haben wir uns dazu entschlossen, überzogene Regulierungen und Rahmenbedingungen entweder ganz abzuschaffen oder zu reduzieren. Genau das haben wir auch getan, übrigens ohne dabei den Mieterschutz zu vernachlässigen.

Wir haben in den beiden Reden von Herrn Röken und von Herrn Sahnen eine Menge über die soziale Wohnraumförderung gehört. 2009 hatte sie in Nordrhein-Westfalen ein Volumen von 1,145 Milliarden €; das ist eine gewaltige Summe. Die soziale Wohnraumförderung ist also bei dieser Regierung von CDU und FDP sehr hoch aufgehängt.

Für 2010 steht wieder 1 Milliarde € bereit. Nordrhein-Westfalen ist und bleibt in der Bundesrepublik Deutschland die Nummer eins im sozialen Wohnungsbau. Die Kritik der SPD, meine Damen und Herren, läuft hier völlig ins Leere.