Viertens. Das Auftreten des Staatssekretärs Stückrath in der Doppelfunktion als Staatssekretär und stellvertretender Vorsitzender des Kernforschungszentrums Jülich ist skandalös. Herr Stückrath vermengt die Interessen des Kernforschungszentrums und des Landes in unstatthafter Weise. Durch sein Anschreiben an den Bürgermeister der Stadt Ahaus, in dem er den Terminplan für die Transporte von Jülich nach Ahaus als nach wie vor gültig erklärt, täuscht er vollendete Tatsachen vor. Die Antiatominitiativen aus dem Münsterland fordern deshalb zu Recht seinen Rücktritt. Der gesamte Schriftverkehr zum Thema der Transporte nach Ahaus muss endlich veröffentlicht werden.
Fünftens. Der Wiedereinstieg in die Kernforschung in Nordrhein-Westfalen ist ein Rückfall in alte Fehler. Das hat zuletzt Herr Kollege Priggen ausführlich dargestellt.
(Ralf Witzel [FDP]: Das ist Technologiefeind- lichkeit pur und sonst nichts! Sie sind ein Ri- sikofaktor für unser Land!)
Wir wollen den Ausstieg aus der Atomenergie, und in der Tat ist auch hier der 9. Mai ein entscheidendes Datum. Jedenfalls wird es mit NordrheinWestfalen unter einer anderen Regierung keine Veränderung an dem Ausstiegsgesetz geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Antrag spricht sich die Fraktion der SPD gegen eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke aus, um das Risiko
durch weitere Atomtransporte zu minimieren, und fordert den Einsatz auf allen Ebenen für eine Beibehaltung des Ausstiegs.
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ist bereits vielfach ausführlich auf das Thema einer Laufzeitverlängerung vorhandener Kernkraftwerke eingegangen. Dort wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Wir treten für eine Verlängerung der Laufzeit ein. Nur so kann die Zeit bis zur großmaßstäblichen Betriebsreife CO2-armer Kohlekraftwerke und, noch intensiver, der CO2-Abscheidung sowie der weiteren Erschließung erneuerbarer Energien überbrückt werden. Der Neubau von Kernkraftwerken steht in Nordrhein-Westfalen nicht an. Die Landesplanung sieht dafür keinen einzigen Standort vor.
Grundsätzlich bleiben die Sicherheit nuklearer Stromerzeugung und die zügige Lösung des Entsorgungsproblems oberstes Gebot. Herr Remmel, Sie wissen, tragen es aber nicht vor, dass der jetzige Bundesumweltminister – nicht der vorige – die ergebnisoffene Prüfung angekündigt hat. Tragen Sie doch wenigstens die Sachverhalte vor, selbst wenn sie Ihnen nicht gefallen!
Zur Frage des Risikos durch weitere Atomtransporte im Zuge von Laufzeitverlängerungen! In Nordrhein-Westfalen wird kein Kernkraftwerk mehr betrieben, seit das Kernkraftwerk Würgassen im August 1994 abgeschaltet und vom Netz genommen wurde. Aus diesem Grunde liegen der Landesregierung zu Ausschöpfungszeiträumen von Zwischenlagerkapazitäten an den für eine Laufzeitverlängerung infrage kommenden Kernkraftwerken in Deutschland keine konkreten Angaben vor und sind auch Fragen zu Zeitpunkten und Anzahl aus einer Laufzeitverlängerung resultierender zusätzlicher Transporte aus standortnahen Zwischenlagern in ein bis dahin bereitzustellendes Endlager nicht durch die Landesregierung zu beantworten.
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass diese Aspekte im Rahmen der atomrechtlich gebotenen Prüfung der Entsorgungsvorsorge eine wesentliche Rolle bei der Erörterung der Frage etwaiger Laufzeitverlängerungen spielen werden. Angesichts der zweifellos noch vorhandenen Lagerkapazitäten in den Standortzwischenlagern einerseits, die – wie eben erwähnt – im Rahmen der Entsorgungsvorsorgeprüfung noch im Einzelnen nachzuweisen sein werden, und der hohen sicherheitstechnischen Anforderungen an Nukleartransporte andererseits stellt das im Eilantrag angesprochene Risiko infolge von Atomtransporten das Ziel größtmöglicher Sicherheit der Stromerzeugung aus Kernenergie nicht infrage.
Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag weiterhin ein transparentes Verfahren über den weiteren Verbleib der Brennelemente im AVR-Behälterlager. Die rechtlich verbindlich einzuhaltenden Randbedingungen und der Verfahrensablauf für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen sind in § 6 des Atomgesetzes sowie der Atomrechtlichen Verfahrensordnung eindeutig festgelegt und geregelt: Zuständig für die Genehmigungserteilung ist das Bundesamt für Strahlenschutz, welches dem Forschungszentrum Jülich die beantragte Aufbewahrungsgenehmigung im Juli 1993 für 20 Jahre erteilt hat. Innerhalb dieses Reglements liegt die Antrags
Der im Eilantrag erhobenen Forderung nach einer Priorisierung der Sicherheitsaspekte wird in einem solchen Verfahren entsprechend § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Atomgesetzes ausdrücklich entsprochen. So wird hier gefordert, dass die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe getroffen ist. Der entsprechende Genehmigungsantrag für die Aufbewahrung der AVRBrennelemente im Transportbehälterlager Ahaus wurde von der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH am 24. September 2009 bei dem hierfür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt und befindet sich in der Prüfung.
Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Eilantrag ebenso Transparenz mit Blick auf die erforderlichen Atomtransporte und vorgesehenen Transporttermine aus dem Forschungszentrum Jülich. Herr Remmel, Sie haben von undurchsichtigen Atomtransporten und solchen Elementen in Nordrhein-Westfalen gesprochen.
Hat Sie das früher, als Sie noch Regierungsverantwortung hatten, eigentlich beschäftigt? Es hat sich an dem, was hier im Land möglich ist und vollzogen wird, null geändert. Erwecken Sie nicht einen anderen Eindruck!
Wie bereits dargelegt, liegt der Ablauf des Verfahrens hinsichtlich der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen fest. Das gilt in gleicher Weise für die Beförderung von Kernbrennstoffen, welche in § 4 geregelt ist. Auch hierfür ist das Bundesamt für Strahlenschutz die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Beantragung einer Beförderung von Kernbrennstoffen ist wegen der Befristung einer solchen Genehmigung auf längstens drei Jahre – auch das ist geregelt, Herr Remmel – erst dann sinnvoll, wenn die Voraussetzungen für eine Aufbewahrung geschaffen sind. Das ist im konkreten Fall der Brennelementekugeln des AVR derzeit noch nicht gegeben.
Bei den sogenannten Terminplänen im Zusammenhang mit den Transporten von Jülich zum Transportbehälterlager Ahaus, von denen in der Presse berichtet wurde, handelt es sich ausschließlich um Planungsinstrumente, mit denen zum Beispiel die wechselseitige zeitliche Abhängigkeit wesentlicher Einzelschritte des Projekts und die generelle Machbarkeit dargestellt werden sollten. Eine reale Terminierung kann hingegen frühestens nach Erteilung der Aufbewahrungs- und Beförderungsgenehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz sowie der Umsetzung der darin möglicherweise noch enthaltenen Nebenbestimmungen erfolgen.
Als abschließenden Aspekt des Eilantrags fordert die Fraktion der SPD die Einbindung – Zitat – sämtlicher Entscheidungen über die Konditionierung von Atomabfällen in ein Gesamtkonzept zur Beendigung der Nutzung der Atomenergie in Deutschland.
Die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH bearbeitet mit Tochter- und Beteiligungsgesellschaften an verschiedenen Standorten in Deutschland – so auch in Duisburg – Entsorgungsaufgaben für die deutschen Kernkraftwerke, für Forschungseinrichtungen und andere kerntechnische Anlagen. Wie auch am Standort Duisburg tut sie dies auf der Basis atomrechtlicher Genehmigungen. Die geordnete Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erfordert den geordneten Rückbau der bis dahin betriebenen Kernkraftwerke. Dabei fallen radioaktive Abfälle an, die konditioniert werden müssen.
Dies zu planen und gemeinsam mit ihren Auftraggebern im Rahmen einer Gesamtkonzeption darzustellen, gehört mit zu den Aufgaben der GNS. Im Zuge des derzeitigen Rückbaus von abgeschalteten oder stillgelegten Kernkraftwerken wird der Konditionierungsbedarf erheblich zunehmen, vor allem dann, wenn wie geplant ab 2014 das Endlager Konrad geöffnet wird.
Frau Präsidentin, das ist den Antragstellern so wichtig. Sie müssen mir den Raum geben, damit ich begründen kann, wie die Landesregierung das sieht.
Zudem ist die Konditionierung Endglied in der nuklearen Anwendung. Eine Erweiterung solcher Kapazitäten ist dabei prinzipiell bedarfsbezogen und wird im Rahmen der erforderlichen Entsorgung notwendig. Niemand plant eine Expansion der Kernkraftwerke in Deutschland – falls Sie das unterstellen wollten.
Deutschland braucht im Sinne einer sicheren, preiswerten und umweltverträglichen Energieversorgung gerade zur Deckung der Stromnachfrage weiterhin einen bewährten anteiligen Energiemix. Dies erfordert mittelfristig den verlängerten Betrieb heutiger Kernkraftwerke über die bislang gesetzlich fixierten Restlaufzeiten hinaus.
Die von der antragstellenden Fraktion geforderte Transparenz im Hinblick auf die zukünftige Aufbewahrung der Brennelemente sowie mit Blick auf Transporte und zugehörige Termine ist durch die hier maßgeblichen Rechtsnormen des Atomgesetzes und die darauf aufbauenden Rechtsvorschriften gegeben.
Die Konditionierung von radioaktiven Abfällen, wie sie unter anderem durch die Gesellschaft für Nuklear-Service auch in Duisburg durchgeführt wird, dient Entsorgungsaufgaben für deutsche Kern
kraftwerke. Darüber hinaus ist die Konditionierung aber gerade im Zuge des geordneten Abbaus von Kernkraftwerken in gesteigertem Umfang erforderlich, um die Voraussetzungen für eine geordnete Endlagerung der dabei anfallenden radioaktiven Stoffe zu schaffen. Für diese Aufgaben ist die Kompetenz von Dienstleistern wie der Gesellschaft für Nuklear-Service zwingend erforderlich.
Die von der antragstellenden Fraktion formulierten Beschlussvorschläge sind, soweit sie ein pauschales Festhalten am Termin des Atomausstiegs zum Gegenstand haben, nicht zielführend und im Hinblick auf die Transparenzforderungen sowie die Forderung nach einem Gesamtkonzept im Zusammenhang mit der Konditionierung radioaktiver Stoffe gegenstandslos und deshalb abzulehnen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Eilantrag Drucksache 14/10893. Wer diesem Eilantrag der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Eilantrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landwirtschafts- und Agrarpolitik der Landesregierung lässt sich in wenigen Stichworten zusammenfassen: mehr Fleisch, mehr Weltmarkt, mehr Chemie, mehr Agrarindustrie; weniger bäuerliche Landwirtschaft, weniger Familienbetriebe, weniger integriertes Zusammenwirken von Natur, Umwelt und Mensch.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, entweder dem Redner zuzuhören oder den Saal zu verlassen.
Das erinnert mich an die intensive Diskussion, die wir vor kurzer Zeit über die Automobilindustrie geführt haben. Damals sind wir ausgelacht worden, als wir die Weltmarktorientierung der deutschen Automobilindustrie insbesondere mit den Premium-Produkten als falsch bezeichnet haben. Innerhalb kürzester Zeit sind wir leider bestätigt worden – sehr zulasten der deutschen Automobilindustrie.
Ähnlich verhält es sich mit der Diskussion über die Frage der Weltmarktorientierung unserer Landwirtschaft bei ihrem weiteren Zug in die Fleischproduktion und der damit zwangsläufig verbundenen Massentierhaltung. Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Film „We Feed the World“ gesehen hat. In diesem Film hat der Leiter der Welternährungsorganisation in beklemmender Klarheit deutlich gemacht, dass die landwirtschaftliche Fläche auf der Welt ausreichen würde, um 12 Milliarden Menschen mit Nahrung zu versorgen. Heute leben gut 6 Milliarden Menschen auf der Welt. Bald werden es 9 Milliarden sein. Und täglich verhungern Kinder. Rund 1 Milliarde Menschen haben zu wenig zu essen. Unsere Art der Ernährung und damit unsere Art der Landwirtschaft ist deshalb nicht zukunftsfähig.
Die Konflikte werden auch vor Ort ausgetragen. In den Dörfern wird heftig über einen Zubau bei der Massentierhaltung diskutiert. Dort entstehen Legehennen-Großfabriken. Dabei handelt es sich in der Tat um Fabriken. Es sind gewerbliche, industrielle Masthähnchen-Anlagen. Seit 2005, seit SchwarzGelb in diesem Land regiert, existieren deutlich mehr Anlagen dieser Art. Auch die Zahlen der beantragten Baugenehmigungen haben seit diesem Zeitpunkt deutlich zugenommen – und damit auch die Konflikte vor Ort in ganz vielfältiger Weise. Es gibt einen Verdrängungsdruck aus Niedersachsen und den Niederlanden, der im Münsterland kulminiert – mit all den Problemen, die damit verbunden sind.
Ich will gar nicht näher auf den Aspekt des Tierschutzes eingehen, obwohl man trefflich und ausführlich darüber diskutieren könnte.
Ich will den Trockenkot nennen, der nicht verbracht werden kann, weil es keine Flächen mehr dafür gibt, und die ohnehin schon starke Nitratbelastung des Grundwassers noch weiter verschärft.