Meine Damen und Herren, das war noch ein Wortbeitrag des Abgeordneten Gatter für die Fraktion der SPD. – Weitere Wortmeldungen sehe ich beim Blick in die Runde nicht, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir können zur Abstimmung kommen, zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7671. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10774, den Antrag der Fraktion der SPD abzulehnen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Damit ist die Empfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.
Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10900 abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit beim Tagesordnungspunkt
10 Nachwahl der Beisitzerinnen und Beisitzer bzw. stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzer für den Landeswahlausschuss
Wir können daher unmittelbar zur Abstimmung kommen. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 14/10859 seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Sagel, im Übrigen einstimmig, ist der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD angenommen.
11 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen – VKZVKG
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/10863
Wir können daher unmittelbar zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10863, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10690 unverändert anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist die Beschlussempfehlung mit Zustimmung der vier Fraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10799
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf aller vier Fraktionen Drucksache 14/10799. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert angenommen.
Ich weise darauf hin, dass der Abgeordnete Sagel zu seinem Abstimmungsverhalten eine schriftliche Erklärung zu Protokoll gereicht hat, die damit auch zum selbigen gelangt. (Siehe Anlage)
13 Abkommen über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und NordrheinWestfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/10689 Vorlage 14/3260
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/10864, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Sagel, im Übrigen mit Zustimmung aller vier Fraktionen, ist die Beschlussempfehlung angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag entsprochen.
Antrag des Finanzministers gemäß Artikel 85 Abs. 2 der Landesverfassung Vorlagen 14/3182 und 14/3263
Daher können wir unmittelbar zur Abstimmung kommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10754, die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2008 entsprechend den Vorlagen 14/3182 und 14/3263 zu genehmigen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist damit die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
15 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau
Gesetzentwurf der Landesregierung und Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/10641
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Debatte vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in der Drucksache 14/10865 kommen können, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Ansonsten
Zustimmung von der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP. Ich frage der guten Ordnung halber, ob es Enthaltungen gibt? – Nicht vorhanden. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu dem Staatsvertrag entsprochen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat dem Landtag gemäß § 5 a desselben Gesetzes über Maßnahmen bezüglich der Auskünfte von Kreditinstituten und Telekommunikationsverbindungs- und Teledienstenutzungsdaten zu berichten. Das Gremium kommt dieser jährlichen Berichtspflicht durch die Vorlage der Unterrichtung Drucksache 14/10806 nach. Der Berichtspflicht ist somit entsprochen.