Frau Thoben und die Regierungsfraktionen wollten das Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplan zusammenfassen. Das war ein zentrales Projekt von Schwarz-Gelb zu Beginn der Koalition der Erneuerung. – Und was haben Sie erreicht, meine Damen und Herren? – Nichts haben Sie erreicht. Sie sind nicht fertig geworden. Unser LEPro mussten Sie deshalb sogar bis 2011 verlängern. Vom Oberverwaltungsgericht haben Sie zwei
schallende Ohrfeigen erhalten. Eine für das E.ONKraftwerk in Datteln und die andere für das Factory Outlet Center in Ochtrup.
Die vorliegende Gesetzesnovelle führt LEP und LEPro immer noch nicht zusammen. Eine solche Doppelregelung von Plan und Programm gibt es nur noch in Schleswig-Holstein. Sie sind nicht konsequent, auch wenn aus § 16a deutlich wird, dass das Nebeneinander von LEP und LEPro in NordrheinWestfalen eine Übergangslösung darstellen soll. Zur Klarstellung hätten Sie eine Befristung der Geltung des LEPro zum Beispiel in die Übergangsvorschriften Ihrer Gesetzesnovelle aufnehmen können.
Meine Damen und Herren, man kann nur feststellen: Chance vertan. Stattdessen erhalten Sie unnötigerweise eine höchst bedenkliche Rechtsunsicherheit. Denn in § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfes wird das LEPro nicht als Raumordnungsplan aufgeführt. Unklar ist auch, wie die bisher im LEPro genannten allgemeinen Ziele in die neue Formulierung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung in § 16a einzuordnen sind.
Sie hätten die Möglichkeit gehabt, wenn schon nicht der Opposition, dann doch den vielen Stimmen aus der Wissenschaft und der kommunalen Praxis zu folgen, die eine Zusammenlegung von LEP und LEPro für dringend erforderlich und längst überfällig halten. Doch wie ich schon gesagt habe: Chance vertan!
Wir vermissen – das haben wir auch bei den Ausschussberatungen deutlich gemacht, Herr Wittke – im Gesetzentwurf klare Bezüge zwischen Landesplanungsgesetz und Raumordnungsgesetz.
Lesen Sie es nach, Herr Wittke. Schreien hilft Ihnen überhaupt nicht, quaken auch nicht, lesen Sie es nach, Herr Wittke! – Also: Klare Bezüge zwischen Landesplanungsgesetz und Raumordnungsgesetz fehlen.
Sie hätten zum Beispiel zur Präzisierung Klarstellungs- und Abweichungshinweise zum Raumordnungsgesetz des Bundes aufnehmen können.
Es wäre außerdem notwendig gewesen, Ziele deutlicher zu benennen, inhaltliche Formulierungen von Leitbildern und Zielen wie die Begrenzung oder die Minderung des Flächenverbrauchs. Wir haben heute schon einmal über den Flächenverbrauch diskutiert. Hier findet er in einer unwahrscheinlichen Steigerung statt. Das muss man sehr deutlich sagen.
Aus unserer Sicht hätten Qualitätsanforderungen an Planung, beispielsweise unter Aspekten von Ökologieinteressen und der Schaffung neuer Arbeitsplät
Beispielhaft möchte ich auch den Zusammenhang zwischen den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung einerseits und der Strukturförderung andererseits erwähnen. Sie streichen aus dem derzeit gültigen Gesetz die entsprechende Passage in § 3. Aus unserer Sicht schwächen Sie letztendlich die Strukturpolitik und schaffen damit weiter Rechtsunsicherheit.
Im Rahmen der Novellierung wollten Sie das Thema „Rohstoffsicherung“ akzentuieren. Ja, das wollten Sie ganz groß herausbringen, meine Damen und Herren! Offensichtlich ist das ein besonders unbequemes Thema für Sie. Bis heute haben Sie eine langfristige Energiekonzeption für NordrheinWestfalen nicht vorgelegt. Sie bleiben dieses Konzept im Grunde genommen schuldig. Erklären Sie uns, wieso Sie nicht gewillt sind, die Konsequenzen aus dem Datteln-Desaster zu ziehen und endlich Planungssicherheit zu schaffen!
Meine Damen und Herren, blicken wir auf die Realitäten: Investitionen in Kraftwerke finden in Nordrhein-Westfalen de facto zurzeit nicht statt. Erklären Sie uns, wie Sie es schaffen wollen, dass in diesem Land langfristig wieder in eine moderne Kraftwerkstechnologie investiert wird! Wie wollen Sie die ehrgeizigen Klimaschutzziele erreichen, wenn Sie noch nicht einmal die Voraussetzungen für planbare Investitionen in Zukunftstechnologien schaffen?
Meine Damen und Herren, es geht darum, in Nordrhein-Westfalen ein Planungsrecht zu entwickeln, das Planverfahren beschleunigt und zum Beispiel Investoren für industrielle Ansiedlungen Sicherheiten gibt. Dieses Planrecht muss aber ebenso die Interessen der Bürger, Klima- und Umweltaspekte, Verkehr- und Leitungswege sowie Anforderungen an viele andere Aspekte berücksichtigen, die teilweise in Zielkonflikten stehen. Das ist die Schwierigkeit dabei. All das hat die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf nicht geschafft.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber auch etwas Positives hervorheben: Das in der Gesetzesnovelle vorgesehene Anzeigeverfahren für Regionalpläne ist aus unserer Sicht der richtige Schritt.
Aber auch hier musste die Regierung zum Jagen getragen werden. Erst auf Druck aus OstwestfalenLippe wurde unsere Regelung zum Anzeigeverfahren dann doch noch übernommen. Die positiven Erfahrungen in der Modellregion Ostwestfalen haben gezeigt, dass ein Genehmigungsverfahren ohne Qualitätsverlust ersetzt werden kann. Klar ist, dass mit der Einführung des Anzeigeverfahrens kein vollständiger Wegfall der Rechtskontrolle erfolgt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die personellen Bedingungen zu
künftig so gestaltet werden müssen, dass innerhalb der gesetzten Zeit entsprechende Prüfungen tatsächlich erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Rechts- und Verfahrenssicherheit. Die ist mit dieser Novelle nicht in allen Punkten gegeben.
So sind wir der Meinung, dass verschiedene Aspekte wie zum Beispiel die Herstellung des Einvernehmens mit den fachlich zuständigen Landesministerien oder Fristenregelungen, die Sie derzeit im Gesetzentwurf vorsehen, änderungsbedürftig sind.
Mit dem Siedlungsflächenmonitoring schaffen Sie ein Instrument zur Ermittlung und Bewertung künftiger Flächenbedarfe. Das kann aber nur funktionieren, wenn sichergestellt wird, dass auch die Regionalplanungsbehörden sowie die Städte und Gemeinden vertrauensvoll zusammenarbeiten. Städten und Gemeinden müssen hier mehr, aber nicht weniger Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden.
Schaffen Sie für diesen Prozess unter anderem vergleichbare Maßstäbe. Sonst funktioniert auch dieses Instrument nicht.
Meine Damen und Herren, dieses Landesplanungsgesetz ist aus unserer Sicht handwerklich schlecht gemacht. Es schafft Verwirrung und Unsicherheiten, die vermeidbar wären. Wir verzichten heute bewusst darauf, Änderungsanträge einzubringen. Die Beratungen im zuständigen Fachausschuss und die Auswertung der Anhörung haben gezeigt, dass Sie kein Interesse an sachdienlichen Hinweisen haben, Herr Kollege Wittke. Und das ist der entscheidende Punkt: Wer kein Interesse an sachdienlichen Hinweisen hat, meine Damen und Herren, der darf sich auch nicht wundern, dass man keine Änderungsanträge stellt. Es ist primär die Aufgabe einer Regierung, Gesetze vorzulegen, die Bestand haben.
Nein, wir teilen nicht die Auffassung, dass das gut ist. Wir sagen: Das ist verbesserungsbedürftig; das ist schlecht!
Wenn Sie nicht zugehört haben, Herr Wittke, dann ist das Ihr Problem. Ich habe verschiedene Dinge genannt, die ganz deutlich gezeigt haben, wo dieses Gesetz Defizite hat. Was Sie hier vorlegen, zeugt von desaströs falschem Rechtsverständnis.
Es zeugt von Ihrer Unfähigkeit, sich mit den Betroffenen auseinanderzusetzen und sachgerechte Politik zu machen. Sie haben zum Teil überhaupt nicht die Anregungen, die die Sachverständigen gegeben haben, berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, wieder einmal zeigt sich, dass Schwarz-Gelb eine Politik macht, die diesem Lande schadet. Sie gefährden mit Ihren Defiziten bei der Landesplanung in NordrheinWestfalen dringend benötigte Investitionen, Arbeitsplätze und den Anwohnerschutz.
Die vorgelegte Gesetzesnovelle ist aus unserer Sicht Murks. Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes zukunftsweisendes Planungsrecht. Nach dem 9. Mai wird sich die SPD als eine der Regierungsparteien daran machen,
(Beifall von der SPD – Oliver Wittke [CDU]: Wollen Sie dann einen Antrag machen, Herr Bollermann? – Holger Ellerbrock [FDP]: Die sind verbal stark, aber inhaltlich schwach! Das kennen Sie doch, Herr Wittke!)
Vielen Dank, Herr Professor Dr. Bollermann. – Jetzt hat für die FDPFraktion Herr Ellerbrock das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Standardreplik, die Herr Bollermann gibt, zeigt, dass er im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versucht hat, inhaltliche Windstille verbal zu vertuschen, indem er das fordert, woran er selbst jahrelang gescheitert ist. Das kann man einfach so sehen.
Mit Stichworten wie „desaströs“, „Datteln“ usw. wäre ich ganz vorsichtig. Denn wenn man das ein bisschen stärker ausleuchtet, dann weiß man, dass es da eine Rechtsfortbildung gibt, die etwas völlig Neues aufzeigt. Das, was auch die SPD jahrelang gemacht hat, ist jetzt auf einmal infrage gestellt worden. Also: Kenntnisse müssen nicht sofort von vornherein diskriminierend sein, Herr Kollege.
Meine Damen und Herren, der Anlass für die Novellierung war in Gestalt des Koalitionsvertrages gegeben. Der Dualismus – Landesentwicklungsprogramm und LEP – sollte aufgehoben werden. Da sind wir dabei. Es gab verschiedene Gründe, warum das nicht zu Ende geführt worden ist.
Zum Stichwort, die Genehmigungspflichten durch Anzeigepflichten zu ersetzen: Herr Kollege Bollermann, wir sind gar nicht auf Sie angewiesen gewesen. Sie haben keinen Änderungsantrag geschrieben! Das kam aus den Koalitionsfraktionen, und das haben wir schon lange diskutiert.
Diesbezüglich kann ich nur die Äußerung des Kollegen Laumann von heute Morgen zum Igel-undHase-Spiel wiederholen: Wo Sie ankommen, waren wir schon lange da.
(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Och Gott! Och Gott! Wir haben Ostwestfalen schon dis- kutiert, da waren Sie noch gar nicht hier!)
Zum Landesplanungsgesetz: Dafür hätte man der Regierung oder der Landesplanungsbehörde doch ein sachgerechtes Lob ausstellen können. Es ist nämlich das erste Landesplanungsgesetz, das den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes nach der Umstellung genügt. Das ist doch eine ganz vernünftige Sache.