Ich halte es mit Johannes Rau; ich will es Ihnen deutlich sagen. Er hat am 9. Oktober 2001 in Leipzig gesagt: „Die gelungene Verbindung von Freiheit und Sicherheit ist nichts Selbstverständliches.“ Dafür stehen unsere Vorschläge für eine neue Sicherheitsarchitektur hier in Nordrhein-Westfalen.
Wir sagen ganz deutlich: Die Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen vermissen die Eingriffsrechte, die Sie Ihnen jetzt nicht geben. Auf allen Veranstaltungen bei der GdP und wo auch immer wir sind, wird uns von den Polizeibeamten gesagt, dass sie kein Verständnis für das haben, was Sie hier vorle
gen. Diesen Unmut tragen wir in der heutigen Sitzung ins Plenum. Diesen Unmut werden die Bürgerinnen und Bürger am 9. Mai zur Wahlurne tragen. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute mit dem Entwurf der Landesregierung ein fortschrittliches Polizeigesetz für unser Land verabschieden – und das mit den Stimmen von CDU und FDP.
Drittens sorgt es für die konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht nur zum Kernbereichsschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, das alles leistet der SPD-Entwurf im Wesentlichen nicht oder zumindest nur unzureichend. Der SPD-Entwurf ist auch mit dem nachgelieferten Änderungsantrag rechtlich und handwerklich schlecht.
Wesentliche Forderungen der Polizeiexperten wie zum Beispiel zum finalen Rettungsschuss werden nicht berücksichtigt.
Hören Sie zu, Herr Stotko. Auch Professor Becker hat in der Anhörung fast wörtlich gesagt: … verfehlen die Vorkehrungen im SPD-Entwurf teilweise die verfassungsrechtlichen Anforderungen. – Da müssen Sie sich nicht wundern, dass die SPD mit ihrem Gesetzentwurf ziemlich alleine dasteht. Ihr Papier findet hier im Haus keine Mehrheit.
Selbst die Grünen – das habe ich mit großer Freude zur Kenntnis genommen – haben den SPD-Entwurf in den Ausschussberatungen abgelehnt und haben das heute noch einmal bekräftigt – mit gutem Grund. Ich frage mich, wie die SPD diesen Entwurf mit den schlechten und rechtlich schlecht ausgearbeiteten Inhalten politisch umsetzen will.
Ich erlaube mir einen Blick auf Ihre politischen Ausrichtungen: Sie schielen heute schon mit beiden Augen auf die chaotischen Linken als Mehrheitsbeschaffer.
Ich sage Ihnen und allen, die Interesse am Wohl des Landes haben: Wenn die SPD mit den Linken Sicherheitspolitik für Nordrhein-Westfalen machen will, kann uns nur noch Gott helfen.
(Beifall von CDU und FDP – Lachen von Syl- via Löhrmann [GRÜNE] – Frank Sichau [SPD]: Der hilft immer! – Thomas Stotko [SPD]: Ist das nicht Blasphemie?)
Für die Linken ist eine handlungsfähige Polizei ein erklärter Feind. Die Linken wollen sogar den Verfassungsschutz abschaffen. Auch bei der von der SPD angepeilten rot-roten Chaoskoalition würde Ihr Sicherheitspapier mit Sicherheit keine Zukunft haben.
Anders sieht es mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung aus. Er erfährt überwiegend große Zustimmung und,
was die Verfassungskonformität und den Kernbereichsschutz angeht, sogar die Zustimmung der Grünen. Ich sage einmal scherzhaft: Letzteres müsste die CDU als Partei der inneren Sicherheit eigentlich aufhorchen lassen. Scherzhaft wird bei uns in der CDU-Fraktion gelegentlich gesagt: Wenn die Grünen die CDU loben, haben wir vermutlich etwas falsch gemacht.
(Beifall von CDU und FDP – Minister Karl- Josef Laumann: Jawohl! – Ralf Witzel [FDP]: Das ist eine gute Erkenntnis!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Ernst des Themas! Darüber, was richtig oder falsch ist, können wir gerne streiten. Richtig ist aber mit Sicherheit, dass wir jetzt endlich nach einer jahrelangen Hängepartie unter Rot-Grün die Regelung zum finalen Rettungsschuss einführen. Denn SPD und Grüne haben unsere Polizei jahrelang im Regen stehen lassen. Mit fehlender Rechtssicherheit und fehlender Handlungssicherheit haben Sie sie in der schwierigsten Situation, die sich für einen Polizeibeamten stellt, nämlich Leben gegen Leben abzuwehren, rechtlich im Regen stehen lassen. Das ist eine Schande für unser Land gewesen.
Besten Dank, Herr Kollege Lohn. Ich hatte Ihnen vorhin schon die Frage gestellt und möchte Sie noch einmal bitten, uns zu sagen, was sich die CDU im Gesetz mehr gewünscht hätte.
Wir reden über das Gesetz, das jetzt vorliegt, und nicht über ein Wunschkonzert. Sie haben das Wunschkonzert aufgeschrieben; wir kümmern uns um die Realitäten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regelung zum finalen Rettungsschuss ist keinesfalls ein Freibrief, sondern die Ultima Ratio, wenn man so will eine Art Rechtsschutzgarantie für die Polizei. Diese Rechtsschutzgarantie haben Sie der Polizei jahrelang verweigert. Mit diesem Zustand, den SPD und Grüne jahrelang toleriert haben – vielleicht auch aus Kalkül und mit Rücksicht auf linksextreme Gruppierungen in ihrer Wählerklientel –, machen wir jetzt Schluss. Das neue Polizeigesetz macht Nordrhein-Westfalen sicherer. Es stärkt sowohl die Polizei als auch die wichtigsten Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger.
Schließen möchte ich mit Goethe, der bekanntlich viel Richtiges gesagt hat. In seinem Werk „Natur und Kunst“ heißt es:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran haben wir uns orientiert. Unser neues Polizeigesetz sorgt für mehr Freiheit, mehr Sicherheit und mehr Ordnung in der Gesellschaft. Dafür verdient es die Unterstützung einer breiten Mehrheit. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Stotko hat mich dazu gebracht, noch zwei kurze Punkte anzusprechen.
Erstens. Herr Stotko, wenn Sie von Versagen sprechen, dann müssen Sie in einen sehr breiten Spiegel geschaut haben.
Denn der rot-grüne Gesetzentwurf der Vorjahre ist Gegenstand unserer Änderungen. Wir reparieren die verfassungswidrigen Vorschriften, die unter Ihrer Verantwortung jahrelang im Landesgesetzblatt standen.
Zweitens. Ihr neuer Gesetzentwurf ist ebenfalls verfassungswidrig. Aber ich bin beruhigt. Denn Ihr Versagen ist folgenlos, weil Sie Opposition sind und Opposition bleiben werden. – Herzlichen Dank.