Wenn Sie die Ausführungen von Frau Färber richtig lesen, sehen Sie, dass Sie von 1,8 Milliarden € minus … spricht.
Natürlich. – Sie können doch nicht, wenn die Frau Professorin schon zwischen 330 und 550 Millionen € Abschlag macht, sagen: Nein, wir nehmen den Bruttobetrag, um das Land möglichst noch etwas mehr zu schädigen.
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Sie haben das zweimal abgezogen! – Britta Altenkamp [SPD]: Das ist der solide Kaufmann!)
Wir haben gemeinsam die Verhandlungen geführt, die sehr konstruktiv waren. Sie werden sicherlich diese Beurteilung bestätigt bekommen, wenn Sie mit den Spitzenvertretern der kommunalen Verbände reden.
Wir sind in einem einzigen Punkt nicht übereingekommen. Ansonsten haben wir das getan, was wir in Verantwortung gegenüber dem Land und gegenüber den Kommunen überhaupt nur leisten konnten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 14/10189 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte Hand aufzeigen. – Das sind die anwesenden Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? – Keine. Damit wurde dieser Änderungsantrag in Abwesenheit des Kollegen Sagel abgelehnt.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: In Abwesenheit des Ministerpräsidenten! In Abwesenheit des Fraktionsvorsitzenden! – Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE] – Weitere Zurufe)
Ich lasse weiterhin über den Änderungsantrag Drucksache 14/10190 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Meine Damen und Herren, damit wurde auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ferner stimmen wir über den Gesetzentwurf zum zweiten Nachtragshaushalt Drucksachen 14/9380, 14/9510, 14/9910 und 14/10080 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung 14/10135, den Nachtragshaushalt in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, von dem darf ich das Handzeichen erbitten. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Damit ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung sind Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz in drei Lesungen zu beraten. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dritte Lesung des Entwurfs des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen.
Beratungsgrundlage für die dritte Lesung sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 14/10135.
Eine Debatte zur dritten Lesung ist nicht vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung kommen können. Wer dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – CDU und FDP. Gegenstimmen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz in der Fassung der Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen und in dritter Lesung verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, habe ich die Aufgabe, eine Rüge auszusprechen. Sie betrifft den Abgeordneten Rüdiger Sagel.
(Beifall von der CDU – Ralf Witzel [FDP]: Er ist schon wieder weg! – Dietmar Brockes [FDP]: Schon zu Hause! – Weitere Zurufe)
Er hat in der heutigen Plenarsitzung im Rahmen von Tagesordnungspunkt 1 „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2010“ während der Rede von Herrn Abgeordneten Brockes die Zwischenrufe „Das ist eine Lüge!“ und „Sie lügen uns doch die Hucke voll!“ getätigt. Außerdem hat er in einem Zwischenruf Kollegen als Rechtsradikale tituliert. Ich weise darauf hin, dass solche Formulierungen unparlamentarisch sind und gerügt werden müssen.
Ich will mir folgende Bemerkungen an dieser Stelle erlauben: Solche Formulierungen sind nicht dadurch entschuldigt, dass sich der Abgeordnete möglicherweise durch eine mundartliche Benennung als Krakeelhannes durch den Kollegen Brockes provoziert fühlte.
Ich würde allerdings empfehlen, eine solche Benennung zukünftig in den Parlamentsdebatten zu unterlassen.
Für die Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung hat nun Herr Minister Linssen das Wort. Danach wird keine Debatte erfolgen. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern geändert. Die bisherige Rahmengesetzgebung, die auch für den Bereich der Raumordnung galt, wurde in eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis überführt. Das Raumordnungsgesetz des Bundes wurde an diese geänderte Verfassungslage angepasst und ist für die Länder am 30. Juni 2009 in Kraft getreten.
Die veränderte Verfassungslage hat zur Folge, dass das Raumordnungsgesetz unmittelbar gilt. Das Raumordnungsgesetz wurde in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet. Dabei war der Bund bemüht, die bewährten von Bund und Ländern getragenen Rahmenregelungen möglichst weitgehend in Vollregelungen zu überführen und den Ländern den erforderlichen Spielraum für ergänzendes Landesrecht zu belassen.
Der Auftrag für die Novellierung des Landesplanungsgesetzes ergibt sich aber auch aus der Koalitionsvereinbarung. Darin haben wir uns vorgenommen, Genehmigungspflichten, so weit wie möglich, durch Anzeigepflichten zu ersetzen und das Landesplanungsgesetz zu vereinfachen.
Für den heute zu beratenden Gesetzentwurf gilt, dass der neuen Verfassungslage Rechnung getragen wird, indem auf das nun unmittelbar geltende Bundesrecht verwiesen wird. Dies trägt auch dem Aspekt der Verschlankung des Landesrechts Rechnung.
Das Landesplanungsgesetz regelt über das Bundesrecht hinaus landesspezifische Aspekte zur Regional- und Braunkohlenplanung, zur Zusam
Lassen Sie mich kurz auf die aus meiner Sicht zentralen Aspekte hinweisen. Der von der Landesregierung formulierte Entwurf enthält eine kraftvolle Bestätigung der Kompetenzen der Regionalräte. Die Regionalräte und mit ihnen die Verbandsversammlung, zum Beispiel des RVR für das gesamte Ruhrgebiet, sind und bleiben die Träger der Regionalplanung. Sie haben auf regionaler Ebene, wie man so schön sagt, die Hosen an und sind – lassen Sie mich das deutlich unterstreichen – die wichtigsten Ansprechpartner der Landesplanung. Wir wollen den Rat dieser Partner auch auf einer Vielzahl von Politikfeldern nutzen und haben dazu umfängliche Beratungsrechte vorgesehen, über die die Räte künftig sehr weitgehend in eigener Regie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entscheiden können.
Zur Stärkung der regionalen Kompetenzen gehört auch die landesweite Einführung des Anzeigeverfahrens.
Wir wollen mit dem Entwurf nun für das ganze Land die Anzeigepflicht für Regionalpläne einführen. Dazu wird wie auch bei dem in der Modellregion OWL praktizierten Anzeigeverfahren durch die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien eine Rechtskontrolle durchgeführt. Die in der Modellregion OWL gemachten Erfahrungen mit dem Anzeigeverfahren für Regionalpläne sind in den Entwurf eingeflossen.
Dem Aspekt der Verfahrensbeschleunigung wird mit der landesweiten Einführung einer Frist von drei Monaten Rechnung getragen.
Seit dem 21. Oktober 2009 hat der Regionalverband Ruhr die Planungskompetenz für den gesamten Planungsraum Ruhrgebiet. Meine Kollegin Thoben hat an dieser Stelle schon mehrfach deutlich gemacht, dass wir das für einen großen Fortschritt halten, und ich will das heute nochmals unterstreichen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird dieser Schritt untermauert und konsequent umgesetzt, indem das Instrument des regionalen Flächennutzungsplans als Vorläuferregelung aufgegeben wird. Das brauchen wir nicht mehr. Wie sich in der Planungspraxis auch erwiesen hat, wären damit erhebliche Friktionen mit unserem Planungsrecht verbunden.
Im Übrigen werden Sie, meine Damen und Herren, der Presse entnommen haben, dass die Landesplanungsbehörde im Wirtschaftsministerium den vorliegenden regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft im zentralen Ruhrgebiet fristgerecht genehmigt hat. Dieser Plan bildet nun
Bis es so weit ist, wird einige Zeit ins Land gehen. Das ist unvermeidlich. In dieser Phase müssen selbstverständlich zum Beispiel Änderungen, Ergänzungen usw. des regionalen Flächennutzungsplans möglich sein. Die Planungsgemeinschaft erhält dazu die befristete Befugnis unter Beteiligung des zuständigen Planungsträgers Regionalverband Ruhr. Der Grad der Beteiligung des RVR folgt Zug um Zug dem erreichten Planungsstand.
Bis zum Erarbeitungsbeschluss, also noch vor einer Öffentlichkeitsbeteiligung, ist das Benehmen mit dem RVR erforderlich. Nach dem Erarbeitungsbeschluss, also in einem bereits weit fortgeschrittenen Planungsstadium, ist das Einvernehmen mit dem RVR erforderlich. Mit dem Aufstellungsbeschluss übernimmt der RVR schließlich die gesamte Verantwortung.
Abschließend würde ich gerne vorsorglich auf einen nicht ganz unwichtigen Randpunkt hinweisen, damit es kein Missverständnis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die vorhandene Doppelregelung der Raumordnung in einem Gesetz, dem Landesentwicklungsprogramm, und in einem Raumordnungsplan, dem Landesentwicklungsplan, aufzuheben. Dazu werden Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan zusammengeführt.