19 Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung der Stadt Bielefeld und 18 weiterer Städte, die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW S. 481 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Nach dem Bericht des Rechtsausschusses soll zu der Anzeige des Verfassungsrichters keine Stellungnahme abgegeben werden. Zu dem Verfahren wurde bereits beschlossen, von einer Stellungnahme abzusehen. Ein weiterer Beschluss des Landtags ist somit obsolet, was ich hiermit feststelle.
ordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Beratung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht 53. Wer ist damit einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das auch einstimmig so beschlossen.
Ich stelle dann gemäß § 91 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 14/57 durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt sind.