Protocol of the Session on September 10, 2009

greifen wir in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen auf. Anfang des Jahres haben wir dafür einen eigenen Genderpreis ausgeschrieben, der für Fachhochschulen und Universitäten mit je 100.000 € dotiert ist.

Unser Modell funktioniert. Das zeigt die jährlich aktualisierte Fortschreibung der GWK ganz eindeutig. 2006 hatten Frauen noch einen Anteil von 16,5 % an den Ruferteilungen auf W3-Professuren an Universitäten. 2008 lag der Anteil schon bei 19,5 %.

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Bei den W2-Professuren an den Universitäten gab es sogar eine Steigerung von 19,4 % auf 32,4 %. Fasst man die Besoldungsgruppen W3, W2 und W1 zusammen, ergibt das für die Universitäten eine Steigerung von 19 auf 26,7 %.

Auch bei den Fachhochschulen ist die Tendenz eindeutig. 27,4 % der Rufe gingen 2006 an Frauen. 2008 waren es bereits 31,5 %. Die Chancen für Frauen in der Wissenschaft werden also in Nordrhein-Westfalen seit dem Regierungswechsel 2005 immer besser. Wir brauchen keine Quote. Wir brauchen nur eine Politik, die auf bessere Ergebnisse abzielt;

(Beifall von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

die betreiben wir. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? – Das ist nicht der Fall. Wir sind am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9754 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/9806 an

den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – und an den Ausschuss für Frauenpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Überleitung vom mittleren in den gehobenen Dienst im Justizvollzug

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9508

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzes gebe ich Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In den großen Justizvollzugsanstalten unseres Landes entspricht die Einstufung der Leiterinnen und Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes nicht mehr den Anforderungen, denen sie aufgrund ihres Amtes und der Ihnen zufallenden Verantwortung gerecht werden müssen. Die Landesregierung legt daher einen Gesetzentwurf vor, mit dem eine landesgesetzliche Grundlage für die Anhebung der Beförderungsämter des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen von Besoldungsgruppe A10 nach A11 der Bundesbesoldungsordnung A geschaffen wird.

Bereits 1996 hatte der Gesetzgeber den gestiegenen Anforderungen an die Verantwortung der Inhaberinnen und Inhaber der Leitungsfunktionen des allgemeinen Vollzugs- und Werkdienstes sowie des Krankenpflegedienstes durch das Gesetz zur Überleitung vom mittleren in den gehobenen Dienst im Justizvollzug vom 18. Dezember 1996 Rechnung getragen. Diesen Gedanken will die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetz fortschreiben.

Wir wollen sicherstellen, dass auch zukünftig Inhaberinnen und Inhaber dieser Leitungsfunktionen mit entsprechender Wertigkeit funktionsgerecht besoldet werden können. Diese Spitzenkräfte des mittleren Dienstes tragen Führungsverantwortung für eine besonders große Anzahl Bediensteter, nicht nur in zahlreichen Außenstellen, sondern auch in unterschiedlichen Vollzugsformen. Ich weise an dieser Stelle nur auf die Außenstellen der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne oder den offenen und

geschlossenen Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Remscheid hin.

Als Führungskräfte haben sie in ihrer herausgehobenen Funktion nicht nur den reibungslosen Dienstbetrieb sicherzustellen. Sie haben vielmehr auch ein differenziertes Personalmanagement mit dem Ziel zu betreiben, die Motivation und Leistungsbereitschaft der ihnen unterstellten Bediensteten auf einem permanent hohen Niveau zu halten. Dadurch wird gleichzeitig ein hoher Behandlungsstandard in diesen Anstalten sichergestellt.

Meine Damen und Herren, Vergleichbares gilt selbstverständlich für die Leiterinnen und Leiter der Werkdienste. Sie stehen in den großen Anstalten regelmäßig mehreren Eigenbetrieben vor. Sie sind mitverantwortlich für die Ausbildung und Anleitung von bis zu 400 inhaftierten Beschäftigten. Darüber hinaus obliegt ihnen die Führungsverantwortung für bis zu 60 Werkbedienstete. In diesen Werkbetrieben werden nicht selten Jahresumsätze im Umfang von mehreren Millionen Euro erwirtschaftet, wie Sie wissen, unter den erschwerten Bedingungen des Vollzuges mit seinen problematischen und oft wechselnden Beschäftigten.

Die dritte Gruppe dieser Spitzenkräfte des mittleren Dienstes ist die Leitung des Pflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus unseres Landes. In ihrer Führungsfunktion koordiniert die Leitende Pflegekraft die nachgeordneten Pflegedienste, plant den Personaleinsatz und ist für das gesamte Personalmanagement verantwortlich. Diese Funktion entspricht der einer leitenden Pflegekraft in allgemeinen Krankenhäusern und ist angesichts des breiten Aufgabenspektrums nicht mit den Aufgaben der Krankenpflegedienstleitung der sonstigen Vollzugsanstalten vergleichbar. Allein die im Justizvollzugskrankenhaus neu eingerichtete psychiatrische Abteilung stellt Anforderungen, die in keiner Krankenabteilung unserer Justizvollzugsanstalten geleistet werden müssen.

Angesichts dessen ist es geboten, die Beförderungsämter für die Leitungsfunktionsträger ihrer Bedeutung und Aufgabe entsprechend anzuheben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zum Gesetz.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Müller-Piepenkötter. – Für die SPD spricht Herr Stüttgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dienst in den Justizvollzugsanstalten des Landes ist verantwortungsvoll und angesichts der Klientel der zu betreuenden Strafgefangenen oft schwierig und teilweise auch nicht ungefährlich. Drogenprobleme und Gewalttätigkei

ten sind an der Tagesordnung, und wir alle erinnern uns an Vorkommnisse in der Vergangenheit, bei denen es zu erheblichen Übergriffen auf Justizvollzugsvollzugsbeamte gekommen ist.

Welche zentrale Bedeutung gerade dem allgemeinen Vollzugsdienst zukommt, hat das Justizministerium Nordrhein-Westfalen 1997 deutlich gemacht – ich zitiere –:

Gerade die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes … sind es, die durch ihren ständigen Kontakt mit den Gefangenen auf diese einen starken Einfluss ausüben und die Atmosphäre in einer Anstalt entscheidend prägen.

Dieser Bedeutung tragen die Bedingungen im AVD und im Werkdienst aber nur unzureichend Rechnung. Für die zu leistenden Aufgaben ist viel zu wenig Personal da. Viele Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug schieben wegen der Arbeitsüberlastung einen hohen Berg von Überstunden vor sich her, und auch die Zahl der Krankmeldungen und der Frühpensionierungen ist sehr hoch.

Bei der Organisation eines reibungslosen Dienstablaufs kommt den Leiterinnen und Leitern des AVD und des Werkdienstes gerade in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes eine Schlüsselstellung zu, denn gerade diese Gruppe trägt Verantwortung für bis zu 280 Kolleginnen und Kollegen. Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass diese Aufgaben in den letzten Jahren gewachsen und deutlich schwieriger geworden sind. Es ist völlig unstrittig, dass die bisherige Einstufung nicht mehr den Realitäten im Hinblick auf Arbeitsanforderungen und Verantwortung entspricht.

Insofern ist es richtig, dass wir uns hier im Landtag über eine Besserstellung der betroffenen Beamtinnen und Beamten unterhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass den Leiterinnen und Leitern des AVD und des Werkdienstes sowie der Leiterin oder dem Leiter des Krankenpflegedienstes des Justizvollzugskrankenhauses ein Amt der Besoldungsgruppe A10 oder A11 verliehen werden kann; den jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern kann ein Amt der Besoldungsgruppe A10 verliehen werden. Das ist zunächst einmal zu begrüßen.

Aber als jemandem, der Beamtenpolitik macht, erschließt es sich mir in keinster Weise, warum damit entgegen der früheren Verfahrensweise ausdrücklich kein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn verbunden sein soll. Üblicherweise gehören Ämter der Besoldungsgruppe A10 und der Besoldungsgruppe A11 zum gehobenen Dienst. Das Ministerium wird hierauf in den Ausschussberatungen sicherlich eine Antwort geben können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, wir fragen uns natürlich, ob die vorgesehenen Maßnahmen wirklich ausreichend und

angemessen sind, und wir fragen uns darüber hinaus, warum diese finanziellen Verbesserungen nur auf den AVD und den Werkdienst und den Dienst im Justizvollzugskrankenhaus beschränkt bleiben sollen, die Fachdienste, die eine anerkennenswert hohe Qualität und gute Arbeit leisten, aber außen vor bleiben sollen.

Eines zeigt der vorliegende Gesetzentwurf doch: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen zeigen wieder einmal, dass sie an einem Einzelproblem herumdoktern, statt endlich ein Gesamtkonzept einer dringend notwendigen umfassenden Dienstrechtsreform vorzulegen.

(Beifall von der SPD)

Statt sich konzeptionslos im Klein-Klein zu verlieren, ist es höchste Zeit, dass die Landesregierung diesem Haus endlich ihre Vorstellung eines modernen und zeitgerechten Dienstrechts vorlegt. Wir haben das mehrmals angemahnt.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir, die SPD-Landtagsfraktion, aber sicherlich auch Experten aus Wissenschaft und Verwaltungspraxis und letztendlich auch die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind bereit, der Landesregierung dabei hilfestellend unter die Arme zu greifen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Stüttgen. – Herr Möbius hat nun für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stüttgen, wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die große Dienstrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode angehen werden. Bei diesem Fahrplan bleibt es, und darauf können sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie die Beamten verlassen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung eröffnet den Leitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes sowie der Leitung des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg die Möglichkeit, von der Besoldungsgruppe A10 in die Besoldungsgruppe A11 aufzusteigen. Damit wird der gestiegenen Verantwortung der Stelleninhaber Rechnung getragen.

Als Beispiel für den Aufgabenzuwachs der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes seien nur die ITbedingten Zusatzqualifikationen genannt, die für die Aufgabenbewältigung zwingend erforderlich sind.

Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Einstufung der Stellen nicht mehr den Anforderungen an das Amt und die Verantwortung entspricht. Immerhin unterstehen den Stelleninhabern jeweils mehr als 200 Bedienstete; es können auch bis zu 280 sein.

Mit dem Gesetzentwurf, den wir ausdrücklich begrüßen, passen wir die Stellenbesoldung für wesentliche Leistungsträger im Justizvollzug ihrer Bedeutung an. Wir sind zuversichtlich, mit dieser Gesetzesinitiative einen Leistungsanreiz für die Führungskräfte im Justizvollzug zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf wird deutlich, dass das Leistungsprinzip einen hohen Stellenwert für uns hat. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Kollege Möbius. – Nun hat Herr Dr. Orth für die FDP-Fraktion das Wort.