Dieses Programm ist sehr sorgfältig formuliert worden und sehr umfangreich. Auch hier kann ich angesichts der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Einzelnen vorstellen, welche Maßnahmen dort vorgesehen und welche Maßnahmen möglich sind. Es geht von der Beratung von Heimkehrwilligen bis hin zur Zahlung nicht unerheblicher Geldbeträge.
Die von mir eben dargestellten Altfallregelungen gelten auch für Roma. Damit fallen die Personen, um die es hier geht, zunächst einmal unter die Altfallregelung. Ich sehe nicht ein, warum man Roma von dieser Altfallregelung ausnehmen soll.
Herr Abgeordneter Schmitz, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Frau Abgeordnetenkollegin Beer würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie das zulassen.
Danke schön, Herr Kollege. Herr Kollege Schmitz, ist Ihnen bekannt, dass der Petitionsausschuss – vertreten waren alle Fraktionen – 2006 im Kosovo gewesen ist und sowohl mit der Roma-Vertretung dort gesprochen wie auch Unterbringungsmöglichkeiten in Augenschein genommen hat?
Wir haben sehr deutlich die Probleme, die damals schon gegeben waren und durch die Lageberichte aktuell weiter bestätigt werden, zur Kenntnis genommen. Daran hat sich nichts geändert.
Hat ein Austausch darüber zwischen Ihnen und den Vertretern der CDU-Fraktion, die an der Reise teilgenommen haben, stattgefunden?
Frau Kollegin Beer, der Besuch des Petitionsausschusses im Kosovo ist mir sehr wohl bekannt. Ich habe auch mit dem insoweit zuständigen Sprecher unserer Fraktion darüber gesprochen. Darüber hinaus – ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist – ist eine Delegation des Innenausschusses im Kosovo gewesen. Auch mit denen habe ich gesprochen.
Das ändert aber nichts daran, dass hier eine Altfallregelung existiert und wir die Roma von dieser Altfallregelung nicht ausnehmen können. Das würde bedeuten, wir würden hier auf jeden Fall für die Roma ein Bleiberecht statuieren und diesen Personenkreis gegenüber allen anderen Personen bevorzugen, die der Altfallregelung unterliegen
und sich bemühen, Integrationsleistungen zu erbringen, um unter die Altfallregelung zu fallen und hier ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen.
dann muss ich Ihnen sagen, dass wir dafür zunächst einmal das Institut des Asylverfahrens haben, wo vom entsprechenden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft und dann sachkundig entschieden wird. Da gibt es dann – das werden Sie auch wissen – ein umfangreiches gerichtliches Verfahren, in dem das überprüft werden kann.
Für Härtefälle gibt es dann noch den Petitionsausschuss, den Sie bestens kennen und gerade schon zitiert haben. Zu dem habe ich volles Vertrauen. Der Petitionsausschuss wird sicherlich Fälle, die im Wege eines Härtefalles geregelt werden können, regeln. Außerdem haben wir die bekannte Härtefallkommission beim Innenminister, an die sich betroffene Personen wenden können, sodass es zwei Wege gibt, um Härtefälle aus dem betroffenen Personenkreis zu regeln.
Aus diesem Grunde kann es nicht sein, dass wir für einen bestimmten Personenkreis eine Sonderregelung schaffen, nach der die Menschen – egal was passiert – auf jeden Fall bei uns bleiben können.
Ich möchte es noch einmal betonen: Durch das Abkommen mit der Regierung des Kosovo ist die Möglichkeit geschaffen, vernünftig unter Abwägung aller denkbaren Situationen die Leute in den Kosovo zu verbringen, und zwar in erster Linie freiwillig. Ob es zu zwangsweisen Abschiebungen kommt, muss man sehen. Ich habe die Systematik gerade aufgezeigt.
Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag des Kollegen Sagel und den Entschließungsantrag der Grünen ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Link das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Sagel ist im Fazit abzulehnen, denn er vermischt in unsachlicher Weise Fragen der Abschiebung von Roma in den Kosovo und die Verlängerung der Bleiberechtsregelung. Der Kollege Schmitz hat gerade darauf hingewiesen: Ein pauschaler Abschiebestopp für Roma ist angesichts der geltenden Rechtslage sowie der Verhältnisse im Kosovo nicht zu begründen. Soweit der Antrag auf
eine Verlängerung der Bleiberechtsregelung abstellt, hat die SPD dies allerdings bereits mit einem eigenen Antrag im April angemahnt. Darauf komme ich später noch einmal zurück.
Dem Entschließungsantrag der Grünen kann ebenfalls nicht zugestimmt werden, denn auch er ist zu pauschal, wenn er einen generellen Abschiebestopp für Roma in den Kosovo fordert. Der Antrag ist außerdem in sich widersprüchlich. Auf der einen Seite stellt er die Erlasslage in Niedersachen als vorbildlich dar, weil dort unter gewissen Voraussetzungen die Abschiebung aussetzbar ist. Auf der anderen Seite fordert der Antrag einen generellen Abschiebestopp für diese Bevölkerungsgruppe. Das ist aus unserer Sicht nicht miteinander vereinbar.
Die SPD steht zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. Wer vor Verfolgung oder Diskriminierung – seien sie staatlich oder nicht staatlich – fliehen muss, soll auch in Zukunft in Deutschland Schutz, Zuflucht und einen gesicherten Aufenthalt finden. Wir sind für eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik, die auch die Ursachen von Flucht und Vertreibung bekämpft. Und wir stehen zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen, zur Einhaltung des in Deutschland geltenden Rechts.
Das bedeutet im vorliegenden Zusammenhang für uns zweierlei: Es gibt ein Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Kosovo über Abschiebung in den Kosovo. Dieses Abkommen ist einzuhalten. Es gibt geltende differenzierte Regelungen und Verfahren, die nach den Bestimmungen des Ausländerrechts vor einer Abschiebung zu durchlaufen und zu beachten sind. Die Ausländerbehörden und die Landesregierung haben deren Einhaltung zu überwachen und zu gewährleisten. Wir werden darauf achten, dass in jedem Einzelfall die erforderliche Sorgfalt und Sensibilität beachtet werden.
Wir werden aber auch dafür eintreten, dass diejenigen, die nach unserem Recht abgeschoben werden müssen – das betrifft beispielsweise Straftäter –, tatsächlich abgeschoben werden. Das sind wir dem Respekt vor unserer Rechtsordnung schuldig. Forderungen nach einem generellen und damit pauschalen Abschiebestopp für Roma in den Kosovo kann es deshalb nicht geben.
Nordrhein-Westfalen geht – so weit unsere derzeitige Erkenntnislage – sorgfältig und differenziert mit dem Thema Rückführungen um. Die Abschiebung setzt die Erfüllung einer Vielzahl von Bedingungen voraus, deren einzelne Aufzählung ich uns jetzt erspare. Wir gehen aber davon aus und erwarten, dass die Ausländerbehörden insbesondere vor einer Abschiebung die Abschiebungshindernisse ausführlich prüfen bzw. geprüft haben. Es müssen in diesem Zusammenhang auch die individuellen Abschiebungshindernisse im Sinne von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geprüft
Zurück zum Thema Bleiberechtsregelung! Wir haben bereits im April diesen Jahres einen Antrag zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung gestellt. Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise zeichnete sich schon damals ab, dass bei einem großen Teil der langjährig hier geduldet lebenden Menschen die Altfallregelung nicht dazu geführt hat, dass sie ein wirksames Bleiberecht erhalten. Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiterhin nur geduldet. Neue Geduldete werden hinzukommen, können aber von vornherein von dieser Regelung nicht profitieren. Damit haben wir wiederum eine Kettenduldung.
Aus diesem Grund fordern wir erneut eine Nachfolgeregelung zur Bleiberechtsregelung, die keine Stichtagsregelung enthält, sowie eine kurzfristig wirksame Nachbesserung der jetzigen Bleiberechtsregelung. Ich kann nur an Herrn Schmitz und seinen letzten Eindruck aus dem Innenausschuss anknüpfen. Unser Eindruck jedenfalls war, dass es sehr konstruktive Diskussionen zu diesem Thema gegeben hat, sodass ich durchaus Hoffnung habe, dass es ein zweckdienliches und in der Sache gemeinsames Vorgehen gibt, das uns in der Sache weiterbringt. In diesem Sinne ist die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Link. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnetenkollege Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung, ob ein Abschiebestopp erforderlich ist, kann nur anhand einer umfassenden Beurteilung der Situation im Herkunftsland erfolgen. Das wissen wir.
Diese wird natürlich nicht von uns in NordrheinWestfalen vorgenommen, sondern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und unter Berücksichtigung umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage im Kosovo. Natürlich ist es geboten, die konkrete Situation vor Ort und etwaige Veränderungen permanent kritisch zu beobachten und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren.
Wir sind uns auch alle einig darin, dass die Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen zu einer der unerfreulichsten Aufgaben eines Landes, der damit betrauten Stellen und Beamten gehört.
Aspekte wirklich eine Rolle spielen. Aus diesem Grund haben wir uns beispielsweise für eine geeignete Bleiberechtsregelung eingesetzt und halten an der Härtefallkommission in Nordrhein-Westfalen fest. Außerdem wird Ihnen unser Innenminister gleich darlegen,
(Beifall von der FDP – Ralf Jäger [SPD]: Ach, das wissen Sie schon im Voraus? War das der Blick in die Glaskugel?)
dass bei den angesprochenen Rückführungen von Roma ethnische Zugehörigkeiten, örtliche Gegebenheiten sowie Förder-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Rückkehrer eine herausragende Beachtung finden.
Eine Rückführung kommt zudem nur für Roma in Betracht, die weder die Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung erfüllen noch einen Härtefall darstellen. Schließlich kann jeder zuvor gerichtlichen Rechtsschutz bekommen.
Ich möchte daran erinnern – weil Sie darauf abgehoben haben, wie es im Kosovo möglicherweise tatsächlich aussieht, und auf die Reise des Petitionsausschusses in den Kosovo hingewiesen haben –, dass auch ich mehrfach im Kosovo gewesen bin. Ich hatte Gelegenheit, mit dem Petitionsausschuss mitzureisen, war aber auch direkt nach dem Krieg dort. Diejenigen, die die Verhältnisse von damals – man könnte sagen: direkt nach dem Krieg – bis heute verfolgt haben, müssen bekennen, dass die Verhältnisse nur langsam, ganz langsam besser werden.
Frau Düker, Sie schütteln mit dem Kopf, aber es gibt auch noch andere Ethnien, die die gleichen Probleme haben. Ich erinnere an Askhali oder die Ägypter.