Protocol of the Session on September 10, 2009

Sie machen es jetzt mit Ihren Zwischenrufen wieder schlechter, als Sie es vorhin bei Ihrer Antrittsrede gemacht haben.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Antrittsrede?)

Ja, zu diesem Thema war das die Antrittsrede.

Wenn Sie die Entwicklung aufmerksam verfolgt haben, Herr Eiskirch, werden Sie festgestellt haben,

(Thomas Eiskirch [SPD]: Das wird nicht bes- ser als Ihre Rede gestern! – Ewald Groth [GRÜNE]: So kriegt man die Krise bei der WestLB nicht in den Griff!)

dass mein Ministerium federführend für den Referentenentwurf ist und wir das Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen natürlich fertig haben. Es wird noch ein Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts geben. Außerdem werden die Landeshaushaltsordnung, das Sparkassengesetz und die Gemeindeordnung geändert werden – nur damit Sie schon wissen, was alles auf Sie zukommt.

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass der Kabinettsentwurf in der nächsten Woche beraten wird

(Zuruf von Thomas Eiskirch [SPD])

Sie wissen das alles schon; das ist ja wunderbar – und dass wir danach die Verbändeanhörung starten. Das heißt: Die Regierung hat zügigst gearbeitet. Es bedurfte nicht Ihrer Ermahnung.

Ich kann mir vorstellen, dass Sie ziemlich in Schockstarre versunken sind, als die Pressekonferenz des Ministerpräsidenten stattfand, auf der er das angekündigt hat.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nein, wirklich nicht! Da gab es nicht viel Neues!)

Lassen Sie mich jetzt doch etwas im Vorgriff auf die Debatte sagen; denn vielleicht können Sie Ihr Bild bis dahin noch ein wenig korrigieren. Ihr Antrag enthält zum Beispiel auch Forderungen mit eindeutig bundespolitischem Bezug.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Ja! – Marc Jan Eu- mann [SPD]: Das haben wir auch sorgfältig deutlich gemacht!)

Lieber Herr Eiskirch, ich gehe aber davon aus, dass Sie als Antragsteller die Protokolle des Bundesrates sorgfältig auswerten. Sonst würde ich Ihnen empfehlen, das einmal zu veranlassen. Sie sollten nämlich wissen, dass die Regelung, die abschließende Festsetzung der Vorstandsvergütung künftig dem Plenum des Aufsichtsrates vorzubehalten, durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung bereits getroffen wurde. Damit ist auch ein Schwerpunkt unserer nordrhein-westfälischen Initiative umgesetzt worden.

Außerdem hat die Konferenz der Justizministerinnen und -minister eine Länderarbeitsgruppe zum Thema Managerverantwortlichkeit eingesetzt.

Ob das Steuerrecht – darauf hat die Kollegin Freimuth auch hingewiesen – wirklich der richtige Ort für eine Begrenzung von Managerbezügen ist, weiß

ich nicht. Fragen Sie einmal Finanzbeamte, was sie davon halten, dass ihnen solche Dinge jetzt auch noch aufgedrückt werden sollen. Ich halte nichts davon – damit das klar ist.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Sie sagen Sachen, die überhaupt nicht dort stehen! Ich habe das überhaupt nicht gefordert!)

Doch, natürlich haben Sie das alles gefordert.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wo denn?)

Dann zu der von Ihnen geforderten Verpflichtung zur Selbstbeteiligung bei Managerversicherungen!

(Thomas Eiskirch [SPD]: Fangen wir mit dem ersten Punkt an!)

Entschuldigung, Herr Eiskirch, Sie haben wirklich keine Ahnung von dem Thema,

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Hochmut!)

sonst wüssten Sie – gucken Sie doch nach –, dass am 5. August 2009 die Regelung in § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz in Kraft getreten ist. Danach gilt die Verpflichtung der Vorstände zu einem Selbstbehalt im Schadensfall von mindestens 10 %. Das kann Ihnen doch eigentlich, wenn Sie das Thema sorgfältig vorbereitet haben, nicht entgangen sein.

(Beifall von CDU und FDP)

Ihre Forderung, Unternehmerinteressen gesetzlich am Wohl der Allgemeinheit auszurichten, ist auch toll. Ich habe erst gedacht, sie käme aus der Küche von Lafontaine. Lesen Sie mal bei Ludwig Erhard nach, dann wird Ihr ordnungspolitischer Kompass sicherlich wieder ausgerichtet.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Ich freue mich allerdings, dass Sie genau wie wir großen Wert auf die Transparenz legen. Sie hätten vielleicht in früheren Legislaturperioden schon die Möglichkeit gehabt, es gab Anlässe genug. Ich wundere mich, dass Sie das nicht gemacht haben. Wir machen es jetzt.

Ich darf die Gelegenheit nutzen, mich jetzt schon für Ihre Unterstützung bei den Beratungen des kommenden Transparenzgesetzes der Landesregierung herzlich zu bedanken.

(Beifall von CDU und FDP – Ewald Groth [GRÜNE]: Tempo, Tempo!)

Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9762 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öf

fentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

7 Land darf Jugendlichen mit Behinderung kommunale Ausbildungsmöglichkeiten nicht versperren

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9758

Ich eröffne die Beratung und gebe das Wort an Frau Steffens von Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorab etwas zur Entstehung des Antrags sagen. Grund und Anlass für meine Fraktion, sich mit dem Thema zu beschäftigen, war eine Initiative, ein Verein zur Integration für Menschen mit Behinderung aus Oberhausen, die sich Ende letzten Jahres mit ihrem Anliegen an den Ministerpräsidenten gewandt hat. Es ging um die Probleme von Nothaushaltskommunen, die plötzlich nicht mehr ausbilden dürfen, was auch Jugendliche mit Behinderung betrifft, die dann nicht mehr im Sinne der Inklusion in den städtischen Verwaltungen ausgebildet werden können. Gefordert wurde, gerade diese Situation in den Kommunen mit Nothaushalt zu lösen.

(Unruhe – Glocke)

Wir haben uns daraufhin an die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf, an Regierungspräsident Büssow mit der Bitte gewandt, die Entscheidung, nicht mehr ausbilden zu können, zumindest für die Zielgruppe der Jugendlichen mit Behinderung zu überdenken. Die Antwort war ernüchternd: Natürlich gehe das nicht, er könne das nicht überdenken. Er habe Verständnis dafür, dass eine wohnortnahe Ausbildung gerade für diese Jugendlichen notwendig und sehr wichtig sei, könne aber nicht akzeptieren, wenn gerade Nothaushaltskommunen wie die Stadt Oberhausen Modellprojekte – auch mit dem Ziel der Ausbildung Behinderter – initiierten, von Ausbildung jenseits der Modellprojekte ganz zu schweigen; auch die seien nicht gewünscht.

Die nächste Hoffnung war der Sozialminister, der an jeder Stelle im Land sein Herz für die Politik für Menschen mit Behinderung schlagen lässt und deutlich macht, dass ihm das ein ganz wichtiges Anliegen ist. Aber auch Minister Laumann hat uns an der Stelle schwer enttäuscht und noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen eine freiwillige kommunale Leistung und daher den Kommunen im Nothaushalt

nicht gestattet sei. Da es keine Pflichtaufgabe sei, dürfe diese Aufgabe nicht wahrgenommen werden.

Das Land hat aber nach der UN-Konvention die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung eine Ausbildung im Sinne der Inklusion erhalten. Genau das findet hier nicht statt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen der Antrag, der Ihnen heute zur Beratung vorliegt. Wir wollen nichts anderes, als dass das Land das, was es immer vorgibt zu sein, nämlich ein Land, das für Menschen mit Behinderungen Optionen und Möglichkeiten schafft, an der Gesellschaft teilhaben zu können, auch real umsetzt. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, eine Lösung zu finden, wie Kommunen – egal wie ihre Finanzsituation ist – Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderung bereitstellen können.

Der Ministerpräsident hat gestern im Zusammenhang mit der Haushaltsrede verkündet, dass man den Kommunen anbieten will, dass sie einen Teil der praktischen Ausbildung im Rahmen der Programme des Ministeriums übernehmen können. Das ist mir zu wenig.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Das ist kein Angebot, das zusätzliche, reguläre Ausbildungsplätze schafft, sondern dadurch werden nur diejenigen, die ohnehin in dem Programm sind, in den Kommunen im Sinne eines Praktikums untergebracht, wobei es ohnehin schon schwierig ist, Praktikumsplätze in Unternehmen zu finden. Das kann nicht die Lösung sein. Wir wollen Ausbildungsplätze in den Kommunen für benachteiligte Jugendliche. Hier muss das Land Farbe bekennen, Verantwortung übernehmen und den Kommunen die Tür öffnen.

Gerade die Stadt Oberhausen hat in der Vergangenheit immer klar gesagt, dass sie besonders Bewerbungen von schwerbehinderten Jugendlichen willkommen heißt. Die Kommunen bieten viele Ausbildungsberufe an, die für Jugendliche mit Behinderung wichtig sind.

Deswegen hoffe ich, dass wir Ihre Unterstützung erhalten und sich nicht die Position des Innenministeriums durchsetzt: Haushaltssicherung, Nothaushalt, da geht nichts. Das Land muss endlich Sozialfarbe bekennen, damit in den Kommunen wieder Jugendliche mit Behinderung ausgebildet werden dürfen.