Ich hatte bei der jetzigen Debatte, die zum Teil ein bisschen aufgeregt war, den Eindruck, dass es gut ist, dass der Haushaltskontrollausschuss normalerweise nichtöffentlich verhandelt. Er bietet nicht die breite parlamentarische Bühne für so viel Aufregung.
(Stephan Gatter [SPD]: Wer hat denn damit angefangen? – Zuruf von der SPD: Der Fi- nanzminister! – Martin Börschel [SPD]: Jetzt schaut er ganz zerknirscht! – Weitere Zurufe)
Denn die eigentliche Arbeit sieht häufig anders aus und zeichnet sich dadurch aus, dass oftmals Beschlüsse einstimmig gefasst werden können. In vielen Fällen folgt der Ausschuss dabei den Empfehlungen des Landesrechnungshofes und macht sich entsprechende Vorschläge zu Eigen. Damit wird die große Bedeutung zum Ausdruck gebracht, die das Parlament den Feststellungen des Landesrechnungshofes beimisst. Das möchte ich klar unterstreichen.
Allein das Ergebnis der direkten kassenmäßigen Mehreinnahmen durch die Prüfung im Geschäftsjahr 2008 beträgt ausweislich des Berichts knapp 218 Millionen €. Nicht enthalten sind zahlreiche
Einsparungen durch Veränderungen nach Organisations- und Systemuntersuchungen, beispielsweise durch optimierte Verfahrensabläufe und Personaleinsparungen.
Nicht zu vergessen sind auch die vielen Punkte, die aufgrund der Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes von den betroffenen Ressorts sofort aufgegriffen worden sind und deswegen keinen Eingang in den Jahresbericht gefunden haben.
Der Landesrechnungshof leistet damit einen wichtigen Beitrag zu dem für uns Freie Demokraten so wichtigen Ziel der Haushaltskonsolidierung.
Der Haushaltskontrollausschuss würdigt die im Jahresbericht beschriebenen Fälle umfassend. Daher stellen die gefassten Beschlüsse in einigen Fällen auch einen Kompromiss dar. So gilt es teilweise, einen Ausgleich zwischen den Zielen zu finden, zum einen nicht im Interesse des Landes liegende Dinge abzustellen, zum anderen aber auch die politischen Besonderheiten der häufig hochkomplexen Fälle zu respektieren.
Einen Zustand, in dem wir den Landesrechnungshof nicht mehr brauchen, weil alle Verfahren auf die wirtschaftlichste und beste Weise durchgeführt werden, ohne einen Cent Steuermittel zuviel zu verausgaben, werden wir wahrscheinlich nicht erleben. Gleichwohl hoffen wir, dass sich die Aufmerksamkeit der Landesverwaltung zunehmend auf zwei Klassiker, die immer wieder beanstandet werden, richtet.
Damit meine ich zum einen Investitionen oder andere Ausgaben, die teilweise ohne ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen getätigt werden, und zum anderen Fälle, bei denen das Vergaberecht oft nicht ausreichend beachtet wurde. Dabei sollten gerade diese beiden Prinzipien Grundlage einer nach Recht und Gesetz arbeitenden Verwaltung bei der Verausgabung von Steuergeldern sein.
Die Landesregierung ist mit dem Projekt Konter auf dem richtigen Weg einer umfassenden Überarbeitung der bestehenden und der Schaffung von neuen Kontrollmechanismen.
Zentrale Bausteine dabei sind die Einrichtung zentraler Vergabestellen und die Einführung und Prüfung klar definierter Meilensteine zur Zielerreichung bei Förderprojekten. Auch die Erfolgskontrolle von Fördermaßnahmen wird sich in Zukunft weiter wandeln müssen. Statt einer Outputorientierung brauchen wir eine weitergehende Outcomeorientierung.
Ausschlaggebend ist bei Fördermaßnahmen schließlich nicht allein, dass der Zuwendungsempfänger bestimmte Ausgaben oder Investitionen getätigt hat, sondern dass mit dem öffentlichen Geld ein bestimmter im Interesse des Landes liegender Zweck erreicht
wird. Auch hierbei haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister Dr. Linssen, vielleicht könnten Sie mir ein bisschen Aufmerksamkeit schenken,
denn ich möchte Ihnen zu Anfang etwas zu dem Verfolgungswahn sagen, dem Sie erliegen. Dieser ist aus meiner Sicht überhaupt nicht angemessen. Weder die Grünen noch der Landesrechnungshof verfolgen Sie. Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshof ein Verfassungsorgan ist
und so funktioniert, wie er funktionieren muss. Er ist ein Wächter mit Verfassungsrang und muss kontrollieren. Er hat Sie auch kontrolliert, und selbst wenn Ihnen seine Bemerkungen nicht passen, sollten Sie nicht – wie Sie es gerade getan haben – eine solche Philippika gegen den Landesrechnungshof halten und sich dabei auch noch von den Regierungsfraktionen unterstützen lassen. Das zeigt doch nur, wie Sie bei diesen Fragen mit dem Rücken zur Wand stehen und wie sehr Sie darunter leiden, dass aufgedeckt wird, dass Sie nicht der ehrliche Kaufmann sind, der so reüssiert, wie er gerne möchte. Das ist ein Einschüchterungsversuch, den wir so nicht hinnehmen werden.
Wer den Finanzminister am Anfang seiner Rede erlebt hat, hatte den Eindruck, dass er sehr aufgeregt ist; er hyperventilierte fast. Ich jedenfalls hatte Angst, dass er am Rednerpult noch zusammenbricht. Gott sei Dank ist das aber nicht passiert, und das möge uns auch weiterhin erspart bleiben.
Herr Minister, ich finde es ist Zeit für zwei Entschuldigungen. Die erste für die Verunglimpfung meiner Person in der gestrigen Debatte schenke ich Ihnen. Mit noch so unlauteren Vorwürfen werden Sie es nicht schaffen, meine Person zu beschädigen. Aber bei Frau Beer werden Sie sich heute entschuldigen müssen.
(Lothar Hegemann [CDU]: Das ist doch dummes Zeug! Sie ist verantwortlich für das, was sie hier sagt!)
Herr Kollege, man merkt schon, dass Sie die Wahrheit nicht vertragen können. Fragen Sie einmal die Menschen auf der Besuchertribüne, wie es ankommt, wenn man nicht gut zuhören kann.
Sie, Herr Minister, werden sich bei meiner Kollegin Sigrid Beer entschuldigen müssen. Denn ausweislich einer Auskunft vom 23. Juni ist der Geschäftsführer der ominösen Gesellschaft in dieser Konstruktion Geradus Nicolaas Meijssen, geboren am 28. Juni 2007. Das ist eine Auskunft der Creditreform Düsseldorf vom 23. Juni.
Herr Minister, Sie werden sich nach der Debatte für das zu entschuldigen haben, was Sie über die Intelligenz meiner Kollegin Sigrid Beer gesagt haben. An sich kann eine solche Aussage sie zwar nicht beschädigen, aber eine Entschuldigung ist immer gut. Entschuldigen Sie sich aber bitte schön dafür, dass dies ein böswilliges Verhalten gewesen ist. Sie hat sich gestern auf die Auskunft der Creditreform bezogen, und deshalb war Ihre Frage richtig. Sie konnten nicht kontern.
(Lothar Hegemann [CDU]: Einen solchen Quatsch kann man gar nicht beantworten! – Zuruf von Minister Dr. Helmut Linssen)
Mir liegt diese Auskunft vom 23. Juni vor. Wenn Sie andere Auskünfte haben, können Sie diese ja auch vorlegen. Ich fände es fair, wenn Sie jetzt aufstehen und sich sofort entschuldigen würden.
Ausweislich des Berichts des Landesrechnungshofs hat er untersucht, inwieweit das Korruptionsbekämpfungsgesetz in verschiedenen Ministerien umgesetzt wird.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz wurde in verschiedenen Ministerien vielfach nicht beachtet, zum Beispiel die Regelung zur Festlegung korruptionsgefährdeter Bereiche. Auch das Vieraugenprinzip, das Korruption vorbeugen soll – dafür haben wir das Gesetz gemacht –, wurde vielfach nicht beachtet. Ich kann Ihnen gerne Beiträge aus der Presse dazu, wie der Landesrechnungshof das dargestellt hat, vorlesen. Es entsteht Schaden für NordrheinWestfalen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir Korruption nicht vorbeugen und unsere Ministerien unsere Gesetze nicht ernst nehmen, Herr Finanzminister und auch die anderen Minister, die das in ihrem Geschäftsbereich nicht umgesetzt haben.
Das zugrunde liegende Gesetz ist bis Ende 2010 befristet und muss sowieso verlängert und verbessert werden. Es gibt dazu Vorschläge vom Landesrechnungshof. Ich würde, wenn sich die Debatte wieder ein bisschen beruhigt hat, gerne vom Finanzminister oder auch von den anderen hören, inwieweit sie bereit sind, den Vorschlägen des Landesrechnungshofs zur Verbesserung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes nachzukommen. Das ist sicher ein sinnvolles Anliegen.
Meine Damen und Herren, ich gehe nicht auf die vielen Bemerkungen, Anmerkungen, Prüfungen ein. Allerdings bietet sich für heute ein Thema noch an.
Gemäß § 88 der Landeshaushaltsordnung obliegt dem Landesrechnungshof die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. § 89 der Landeshaushaltsordnung bezieht das Prüfungsrecht auf – ich zitiere – „Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben“. Ist es nicht absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Landesrechnungshof Materialbeschaffungen in Höhe von 25.000 € prüft, aber die Leistungsverpflichtungen des Landes bei den Banken in Milliardenhöhe nicht prüfen darf? Da wird ihm das Prüfungsrecht entzogen. Es wird ihm regelrecht verweigert. Ist das nicht eine absurde Situation? Man kann doch niemandem in der Öffentlichkeit erklären, dass Materialbeschaffungen in Höhe von 25.000 € geprüft werden – Peanuts im Verhältnis zu dem, was wir im Lande umsetzen –, die Leistungsverpflichtungen in Milliardenhöhe, in beträchtlicher Höhe, die auch risikobehaftet sind, zum Beispiel Bürgschaften, werden jedoch nicht geprüft, wenn es zum Beispiel um die NRW.BANK geht.
Darüber, ob man die Bank, bei der Bank oder in der Bank prüfen darf, können wir trefflich streiten. Das werden wir auch tun. Wir als Grüne haben jedenfalls immer, auch zur rot-grünen Regierungszeit, das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in dieser Sache beachtet und wollten es auch erweitert sehen. Dass jetzt aber ausweislich des Berichts des Landesrechnungshofs auch das Finanzministerium nicht mehr geprüft werden kann, jedenfalls nicht der Bereich, das Referat, das für die NRW.BANK zuständig ist, ist ein Skandal. Jetzt wird nicht nur die Bank, bei der Bank und in der Bank geprüft – wir wollen gar nicht, dass jedes Geschäft geprüft wird –, sondern jetzt darf auch das Finanzministerium in dem Bereich, wo es sich als Aufsicht für die NRW.BANK betätigt, nicht geprüft werden, ob es seinen Verpflichtungen nachkommt. Das ist eine
Meine Damen und Herren, ich möchte nun aus der Pressemitteilung der Präsidentin des Landesrechnungshofs zitieren. Auf Seite 3 spricht sie von nach wie vor drohenden Risiken für den Landeshaushalt im Zusammenhang mit der WestLB. Das wird jeder so unterschreiben können. Sie schreibt weiter:
Inwieweit sich darüber hinaus Risiken für den Landeshaushalt aus laut Zeitungsberichten bei der NRW.BANK vorhandenen, möglicherweise nicht vollständig werthaltigen Wertpapieren ergeben könnten, ist nicht abzusehen.